Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=7121) # Fahrradgerechter Ausbau der Verbindungswege zwischen In der Kumme und Pfarrer-Merck-Str. sowie zwischen Pfarrer-Merck-Straße und Promenadenweg 201358 · 2020-08-25 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Wolfgang Heedt Achim Schröder FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn ## Sachverhalt Mit der Erschließung der genannten Wege für den Radverkehr sowie der bereits mit DS 1912294 beantragten Prüfung für den Promenadenweg zwischen Weißenburgstraße und Ännchenstraße ergäbe sich eine autoverkehrsarme und von Schwerlastverkehr freie 2, 6 km lange Radfahrverbindung entlang der Basis des Venusbergs zwischen Friesdorf und Bad Godesberg Zentrum über die Achse In der Kumme - Pfarrer-Merck-Str. – Promenadenweg – Ännchenstr. – Villichgasse unter Umgehung der stark befahrenen Friesdorfer Straße. ## Beschlussvorschlag Die Verwaltung prüft und ermittelt die Kosten für eine Öffnung und fahrradgerechte Gestaltung der Verbindungswege zwischen In der Kumme und Pfarrer-Merck-Str. sowie zwischen Pfarrer-Merck-Str. und Promenadenweg. ## Beratungsfolge - 2020-08-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-08-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.08.2020 6.38 Fahrradgerechter Ausbau der Verbindungswege zwischen In der Kumme und Pfarrer-Merck-Str. sowie zwischen Pfarrer-Merck-Straße und Promenadenweg ungeändert beschlossen 201358 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die Verwaltung prüft und ermittelt die Kosten für eine Öffnung und fahrradgerechte Gestaltung der Verbindungswege zwischen In der Kumme und Pfarrer-Merck-Str. sowie zwischen Pfarrer-Merck-Str. und Promenadenweg. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 201358-1 ST Fahrradgerechter Ausbau der Verbindungswege zwischen In der Kumme und Pfarrer-Merck-Str. sowie zwischen Pfarrer-Merck-Straße und Promenadenweg {#nv-7262} **Stellungnahme der Verwaltung** Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung eine entsprechende Prüfung durchführen.