Originalquelle: ALLRIS-Original

Abwasserbeseitigungskonzept 2018-2023;- überarbeitete Maßnahmen

201366 · 2020-08-11 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für den Zeitraum 2018-2023 wurde am 09.11.2017 durch den Rat beschlossen (Drucksachen-Nr. 1712151).

Enthalten waren die Maßnahmenlisten für die Jahre 2018 und 2019. Es wurde festgelegt, dass die umzusetzenden Maßnahmen der Folgejahre in Form von Jahreslisten jeweils zwei Jahre im Voraus mitgeteilt werden. Die Umsetzung des durch die Bezirksregierung Köln genehmigten ABK ist verbindlich.

Aus der fortlaufenden Maßnahmenentwicklung haben sich Änderungen hinsichtlich des Sanierungsverfahrens ergeben. Ursprünglich zur Reparatur (konsumtiv) vorgesehene Maßnahmen mussten zustandsbedingt als beitragspflichtige Renovierungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen (investiv) bewertet werden, sodass damit rechtlich eine Beitragspflicht nach § 8 KAG besteht.

Das Land gewährt Zuweisungen an Kommunen zur Reduzierung des umlagefähigen Aufwands für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 01.01.2018 beschlossen wurden. Mit dieser Landeszuweisung ergibt sich eine 50 %-ige Reduzierung der von den Beitragspflichtigen nach § 8 Absatz 2 Satz 1 KAG zu entrichtenden Straßenausbaubeiträge.

Erst durch den hier vorgelegten formellen Beschluss der notwendigen ABK-Maßnahmen besteht di

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

  1. Der Aktualisierung der aus dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2018-2023 folgenden Maßnahmen gem. anliegender Liste wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die einzelnen Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu realisieren.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die einzelnen Maßnahmen zur Reduzierung der Beitragspflicht die Zuwendung nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Landes NRW zu beantragen.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Begrü ndung der Dringlichkeit :

Die Beschlussfassung ist zwingend noch in diesem Jahr erforderlich, da ansonsten die zu Gunsten der Beitragspflichtigen mögliche Förderung entfallen würde. Durch die Kommunalwahl ist der dazu erforderliche Sitzungsturnus noch nicht terminiert und somit eine entsprechende Beratung und Entscheidung bis Ende des Jahres derzeit nicht sichergestellt. Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht fristgerecht abgeschlossen werden.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-08-25 · Bezirksvertretung Hardtberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 25.08.2020 8.3 Abwasserbeseitigungskonzept 2018-2023;

ungeändert beschlossen 201366 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen DIE LINKE bei Enthaltung Bzv. Schwarz Anhörungsergebnis:

  1. Der Aktualisierung der aus dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2018-

2023 folgenden Maßnahmen gem. der Einladung anliegender Liste wird zugestimmt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die einzelnen Maßnahmen im Rahmen der

zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu realisieren.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die einzelnen Maßnahmen zur

Reduzierung der Beitragspflicht die Zuwendung nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Landes NRW zu beantragen. Seite 1 von 1