Originalquelle: ALLRIS-Original
201398 · 2020-08-25 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die 34 teilweise satzungsgeschützten Bäume im Bereich des Viertels Eltviller Straße/Rüdesheimer Straße, die sich auf den 4 Grünflächen zwischen unseren in 5 Reihen angelegten 12 Mietshäusern befinden, bleiben erhalten.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die 34 teilweise satzungsgeschützten Bäume im Bereich des Viertels Eltviller Straße/Rüdesheimer Straße, die sich auf den 4 Grünflächen zwischen unseren in 5 Reihen angelegten 12 Mietshäusern befinden, bleiben erhalten.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.08.2020 6.13 Bürgerantrag: Erhalt von satzungsgeschützten Bäumen im Bereich Eltviller Straße/Rüdesheimer Straße vertagt 201398 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Die 34 teilweise satzungsgeschützten Bäume im Bereich des Viertels Eltviller Straße/Rüdesheimer Straße, die sich auf den 4 Grünflächen zwischen unseren in 5 Reihen angelegten 12 Mietshäusern befinden, bleiben erhalten. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.6 Bürgerantrag: Erhalt von satzungsgeschützten Bäumen im Bereich Eltviller Straße/Rüdesheimer Straße ungeändert beschlossen 201398 Abstimmungsergebnis: angenommen, Mehrheit gegen SPD und CDU bei Enthaltung FDP und AfD Beschluss: Die 34 teilweise satzungsgeschützten Bäume im Bereich des Viertels Eltviller Straße/Rüdesheimer Straße, die sich auf den 4 Grünflächen zwischen unseren in 5 Reihen angelegten 12 Mietshäusern befinden, bleiben erhalten. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Zu dem Bauvorhaben liegen der Verwaltung eine Vielzahl von Beschwerden aus dem Kreis der Mieter und Eigentümer von Grundstücken der benachbarten Straßenzüge vor. Die vorgetragenen Bedenken wurden geprüft und mit diversen Fachämtern abgestimmt. Im Ergebnis wurde nochmals bekräftigt, dass die von der Verwaltung getroffene Entscheidung, einen positiven Vorbescheid für das geplante Vorhaben zu erlassen, zu Recht ergangen ist.
Mit Schreiben vom 03.08.2020 hat die Verwaltung gegenüber den Beschwerdeführern zu den vorgetragenen Bedenken Stellung genommen. Auch die Antragstellerin hat ein entsprechendes Schreiben erhalten. Den Inhalt des Schreibens finden Sie nachfolgend zur Kenntnis, da darin auch auf die von der Antragstellerin vorgetragenen Punkte eingegangen wird.
Insbesondere zur Thematik Natur- und Baumschutz ist noch mitzuteilen, dass im Rahmen des positiven Vorbescheids durch die Auflagen Nr. 6, 9 und 10 insbesondere dem Baumschutz Rechnung getragen wird. Dazu gehört auch, dass erforderliche Fällgenehmigungen erteilt werden müssen, die Voraussetzung im Baugenehmigungsverfahren sind. Darüber hinaus besteht die Forderung nach Begrünung der Dachflächen der Neubauten zwecks Regenwass
_Gekürzt._