Originalquelle: ALLRIS-Original
201467 · 2020-08-25 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg Christoph Jansen Elke Melzer
Auf der Deutschherrenstraße besteht in Lannesdorf auf einer langen Strecke keine Möglichkeit für Fußgänger zu queren. Davon sind u.a. Schulkinder betroffen.
Eine zusätzliche Querungshilfe, z.B. in Form eines Zebrastreifens, könnte Abhilfe schaffen. Ein Zebrastreifen hätte gegenüber einer Ampel den Vorteil, dass sich keine langen Rückstaus bilden würden.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung einer Fußgängerquerung der Deutschherrenstraße auf Höhe des Friedhofs sinnvoll und möglich ist.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.08.2020 6.47 Prüfung einer Fußgängerquerung auf der Deutschherrenstr. in Lannesdorf auf Höhe des Friedhofs ungeändert beschlossen 201467 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung einer Fußgänger- querung der Deutschherrenstraße auf Höhe des Friedhofs sinnvoll und möglich ist. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 10.11.2021
12.3 Prüfung einer Fußgängerquerung auf der Deutschherrenstr. in Lannesdorf auf Höhe des Friedhofs vertagt
201467-03
Die Mitteilungsvorlage wurde vertagt.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 08.12.2021
12.1 Prüfung einer Fußgängerquerung auf der Deutschherrenstr. in Lannesdorf auf Höhe des Friedhofs vertagt
201467-03
Die Mitteilungsvorlage wurde vertagt.
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Stellungnahme der Verwaltung
Bei Annahme des Antrags und entsprechender Be schlussfassung wird die Verwaltung die Möglichkeiten der angeregten Fußgängerüberquerung prüfen.
Sachverhalt
Inhalt der Mitteilung:
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung Bad Godesberg über den aktuellen Bearbeitungsstand.
Bei Verkehrserhebungen soll möglichst eine für den Alltagsverkehr repräsentative Verkehrsbelastung ermittelt werden. Ein wesentlicher Punkt bei der Vorbereitung ist daher die Wahl der Erhebungszeiten zur Sicherung von Belastbarkeit und Verlässlichkeit der erhobenen Verkehrsdaten. Verkehrsbelastungen fallen im Winterhalbjahr witterungsbedingt oftmals abweichend vom Durchschnitt aus.
Die Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), die für die Fachverwaltung maßgebend sind, grenzen den Erhebungszeitraum daher grundsätzlich auch auf das Sommerhalbjahr (März bis Oktober, außerhalb der Ferien) ein. Insofern sollten Zählungen in der Regel erst ab Mitte März erfolgen.
Verlässliche Verkehrszahlen sind auch rechtlich in vielen Fällen erforderlich, um entsprechende Maßnahmen überhaupt planen und durch die Straßenverkehrsbehörde anordnen zu können.
Im Moment sind zusätzlich die verkehrlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu berücksichtigen, sodass aktuelle Zähldaten absolut nicht aussagekräftig wä
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Inhalt der Mitteilung:
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung Bad Godesberg über den aktuellen Bearbeitungsstand.
Bei Verkehrserhebungen soll möglichst eine für den Alltagsverkehr repräsentative Verkehrsbelastung ermittelt werden. Ein wesentlicher Punkt bei der Vorbereitung ist daher die Wahl der Erhebungszeiten zur Sicherung von Belastbarkeit und Verlässlichkeit der erhobenen Verkehrsdaten. Verkehrsbelastungen fallen im Winterhalbjahr witterungsbedingt oftmals abweichend vom Durchschnitt aus.
Die Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), die für die Fachverwaltung maßgebend sind, grenzen den Erhebungszeitraum daher grundsätzlich auch auf das Sommerhalbjahr (März bis Oktober, außerhalb der Ferien) ein. Insofern sollten Zählungen in der Regel erst ab Mitte März erfolgen.
Verlässliche Verkehrszahlen sind auch rechtlich in vielen Fällen erforderlich, um entsprechende Maßnahmen überhaupt planen und durch die Straßenverkehrsbehörde anordnen zu können.
Im Moment sind zusätzlich die verkehrlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu berücksichtigen, sodass aktuelle Zähldaten absolut nicht aussagekräftig wä
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Die notwendige Verkehrszählung wurde aufgrund der Corona-Pandemie und des veränderten Verkehrsverhaltens durch den Lockdown vertagt. Inzwischen wurde die Verkehrszählung durchgeführt und die Verwaltung kann dazu Folgendes mitteilen:
Die Anlage eines Zebrastreifens erfordert nach den hierzu maßgebenden Richtlinien R-FGÜ 2001 bestimmte Mindestbelastungen für den Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehr in einer Spitzenstunde. Bei einer Belastung von mindestens 200 Fahrzeugen müssten 50 querende Fußgänger*innen erreicht werden. Empfohlen wird ein Fußgängerüberweg sogar erst bei einer Belastung von ca. 100–150 Fußgänger*innen sowie ca. 450–600 Fahrzeugen in der Spitzenstunde.
Im Bereich der Deutschherrenstraße auf Höhe des Friedhofs wurden die Mindestbelastungszahlen für die querenden Fußgänger*innen nicht erreicht. Die Zählungen wurden zwischen 6: 00 Uhr und 18: 00 Uhr durchgeführt. Die verkehrlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Zebrastreifens sind daher nicht gegeben.