Originalquelle: ALLRIS-Original

Wittgesbach - Pflege des Regenrückhaltebecken und Bachlauf

201477 · 2020-08-25 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Lutz Beine Gieslint Grenz SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg

Sachverhalt

Bereits im Jahr 2017 hatte die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung nach Pflege rund um das Regenrückhaltebecken gefragt. Einstimmig wurde in der BV die Reparatur der Absperrpfosten beschlossen, nichts ist geschehen, es wurden von Unbekannten vielmehr die Verankerungen der Pfosten „abgeflext“. Das Regenrückhaltebecken wurde vor kurzem mit großem Gerät ausgebaggert und der Teich wurde in einem desolaten Zustand zurückgelassen, sollte er nach Aussage der Verwaltung doch ein Biotop werden. Darüber hinaus ist am Bachverlauf zu erkennen, dass Anlieger und die Stadt die Böschung des Bachs nicht von Gestrüpp und gefällten Bäumen räumen. Bei Starkregenereignissen dürften die dann mitgerissenen Hölzer die Abflüsse des Deiches und das Eintrittsgitter in den kanalisierten Bach in der Grubenstraße verstopfen und zu Überschwemmungen führen. Möglichst schnelles Handeln tut Not.

Beschlussvorschlag

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=16553

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

201477-1 ST Wittgesbach - Pflege des Regenrückhaltebecken und Bachlauf

Stellungnahme der Verwaltung

zu Spiegelpunkt 1 Im Rahmen der Gewässerunterhaltung erfolgte zuletzt im Juli diesen Jahres 2020 eine Kontrolle des Wittgesbaches zwischen dem Hochwasserrückhaltebecken und dem Einlauf in die Verrohrung in der Grubenstraße. Für diesen Abschnitt sieht der Bebauungsplan die Anlage eines öffentlichen Grünzuges vor, jedoch sind weiterhin zahlreiche Grundstücke im privaten Besitz und vor allem gibt es keinen Zugang von der Grubenstraße aus. Die Verwaltung ist bereits wiederholt gegen die Ablagerung von Grünabfällen im Uferbereich vorgegangen. Durch die Verlegung des Einlaufgitters beim Hochwasser im Juni 2013 floss der Bach durch das angrenzende Wohnhaus und machte es für mehrere Monate unbewohnbar. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, dass die Nachbarn oberhalb wieder Gartenabfälle im Überflutungsbereich ablagern. Im Oberlauf ist der Bach in einem sehr natürlichen Zustand und soll nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie nur sehr extensiv unterhalten werden. Dabei ist das Einbringen von Totholz sogar wünschenswert. Durch das zwischengeschaltete Rückhaltebecken gelangt dieses nicht bis zum Einlauf Grubenstraße. zu Spiegelpunkt 2 Nach dem Hochwasserereignis 2013 wurde ei

_Gekürzt._