Originalquelle: ALLRIS-Original
201482 · 2020-08-25 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Lutz Beine SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Zu 1.
Die Bezirksregierung Köln hat unlängst zur Anmeldung von denkmalpflegerischen Einzelprojekten aufgerufen. Förderfähig sind insbesondere konstruktive/statische Sicherung, Trockenlegung, Instandsetzung der Fassade oder Instandsetzung der Fenster von Denkmalen. Angesichts der akut aufgetretenen Probleme mit der Statik des „Großen Saals“ und der dadurch hervorgerufenen Zusatzkosten stellt dieses Programm eine gute Möglichkeit dar, die Kostensteigerungen zu begrenzen. Schnelles Handeln der Verwaltung ist dafür allerdings mit Blick auf die Anmeldfrist erforderlich.
Zu 2.
Eine Festlegung auf Neubau oder Sanierung der Stadthalle wäre zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Um unnötige Zeitverzögerungen zu vermeiden, hält es die SPD-Bezirksfraktion für geboten, in jedem Fall kurzfristig die Maßnahmen und Kosten für eine denkmalgerechte Sanierung der Stadthalle aufzustellen. Dies ist einerseits für die Stellung von Förderanträgen unabdingbar, andererseits steht die Stadthalle unter Denkmalschutz, sodass nicht absehbar ist, ob ein Ersatzneubau rechtlich überhaupt zulässig wäre.
Hinzu kommt, dass die Stadthalle nicht nur ein Teil der Godesberger Geschichte und Identität ist, sondern in ihr
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 07.10.2020 7.3 Sanierung Stadthalle Bad Godesberg vertagt 201482 Abstimmungsergebnis: vertagt, Mehrheit gegen Linke Der Antrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Antrages:
Stadthalle Mittel aus dem Denkmalförderprogramm des Landes NRW 2021 rechtzeitig vor dem Ende der Anmeldefrist am 1.10.2020 zu beantragen.
Sanierungsplan als Mindestbestandteil – unabhängig von etwaigen Überlegungen zu einem vollständigen Neubau – eine Variante für die denkmalgerechte Sanierung der Stadthalle darzustellen, insbesondere durch einen denkmalgerechten Neubau des "Großen Saals" oder den Ersatz der abgängigen Bauteile. Dies soll bis zur ersten Sitzung der BV nach der Kommunalwahl vorgelegt werden. Der Vorschlag auf Vertagung der beiden TOPs 7.2 (DS-Nr. 201018-2) und 7.3 (DS-Nr. 201482) bis zur Beratung einer Vorlage der Verwaltung, kommt aus der Mitte der Bezirksvertretung und wird mit Mehrheit gegen Linke angenommen. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) vom 05.11.2020 10.4 Sanierung Stadthalle Bad Godesberg bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 201482 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt Der abgesetzte Antrag hatte folgenden Inhalt:
Stadthalle Mittel aus dem Denkmalförderprogramm des Landes NRW 2021 rechtzeitig vor dem Ende der Anmeldefrist am 1.10.2020 zu beantragen.
Sanierungsplan als Mindestbestandteil – unabhängig von etwaigen Überlegungen zu einem vollständigen Neubau – eine Variante für die denkmalgerechte Sanierung der Stadthalle darzustellen, insbesondere durch einen denkmalgerechten Neubau des "Großen Saals" oder den Ersatz der abgängigen Bauteile. Dies soll bis zur ersten Sitzung der BV nach der Kommunalwahl vorgelegt werden. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 04.02.2021 6.3 Sanierung Stadthalle Bad Godesberg vertagt 201482 Abstimmungsergebnis: Bei Anerkennung der Tagesordnung in die nächste Sitzung des Rates vertagt Diese Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt (siehe hierzu auch Notiz zu TOP 2).
Der vertagte Antrag hat folgenden Inhalt:
Stadthalle Mittel aus dem Denkmalförderprogramm des Landes NRW 2021 rechtzeitig vor dem Ende der Anmeldefrist am 1.10.2020 zu beantragen.
Sanierungsplan als Mindestbestandteil – unabhängig von etwaigen Überlegungen zu einem vollständigen Neubau – eine Variante für die denkmalgerechte Sanierung der Stadthalle darzustellen, insbesondere durch einen denkmalgerechten Neubau des "Großen Saals" oder den Ersatz der abgängigen Bauteile. Dies soll bis zur ersten Sitzung der BV nach der Kommunalwahl vorgelegt werden. Seite 1 von 1
— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021
6.4 Sanierung Stadthalle Bad Godesberg bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
201482
Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt
Der bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommene Antrag hatte folgenden Inhalt:
Stadthalle Mittel aus dem Denkmalförderprogramm des Landes NRW 2021 rechtzeitig vor dem Ende der Anmeldefrist am 1.10.2020 zu beantragen.
Sanierungsplan als Mindestbestandteil – unabhängig von etwaigen Überlegungen zu einem vollständigen Neubau – eine Variante für die denkmalgerechte Sanierung der Stadthalle darzustellen, insbesondere durch einen denkmalgerechten Neubau des "Großen Saals" oder den Ersatz der abgängigen Bauteile. Dies soll bis zur ersten Sitzung der BV nach der Kommunalwahl vorgelegt werden.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021
6.2 Sanierung Stadthalle Bad Godesberg geändert beschlossen
201482
Abstimmungsergebnis: geändert, wie BV Bad Godesberg vom 17.02.21 Mehrheit gegen CDU bei Enth. BBB und Volt
Beschluss:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diejenigen Teile der Stadthalle unverzüglich wieder zu eröffnen, bei denen nicht aus Sicherheitsgründen eine Schließung zwingend erforderlich ist. Bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten soll zumindest ein Minimalbetrieb mit Hausmeister, Reinigungs-Service und zentraler Terminvergabe, beispielsweise über die Bezirksverwaltungsstelle, ermöglicht werden.
Die Beschlussfassung geht auf das Ergebnis der Vorberatung in der BV Bad Godesberg zurück, dem sich der Hauptausschuss anstelle des Rates mehrheitlich angeschlossen hat. Der ursprüngliche Antrag hatte folgenden Wortlaut:
Stadthalle Mittel aus dem Denkmalförderprogramm des Landes NRW 2021 rechtzeitig vor dem Ende der Anmeldefrist am 1.10.2020 zu beantragen.
_Gekürzt (1792 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56332?offset=1200_
Stellungnahme der Verwaltung
Zu 1)
Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln ist die Erstellung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung. Diese wird frühestens im 2. Halbjahr 2021 vorliegen.
Zu 2)
Das beschlossene Raumkonzept muss insbesondere aufgrund der Ergebnisse der Materialuntersuchungen am Großen Saal sowie der Ergebnisse aus den verbleibenden Bestandsuntersuchungen noch einmal überprüft werden.
Wie bereits in der Beantwortung des Antrags des BBB (201018-3) ausgeführt, sind gemäß UrhG Veränderungen am Werk nur mit Zustimmung des Urhebers bzw. dessen Erben möglich. Daher erfolgen seit Anfang an alle Überlegungen ohnehin unter Einbindung und in direkter Abstimmung mit den Nachfahren.
Sachverhalt
Die Schließung der Stadthalle verursacht einen tiefen Einschnitt in das gesellschaftliche Leben Bad Godesbergs. Insbesondere Vereine stehen vor erheblichen Schwierigkeiten, Orte für Treffen zu finden. Die Stadtverwaltung scheint nach den Äußerungen von OB Sridharan auf einen vollständigen Abriss und Neubau der Stadthalle zu zielen. Der Erfolg eines solchen Unterfangens ist angesichts des bestehenden Denkmalschutzes und der bislang zwar substantiellen, aber doch begrenzten Schäden an der Stadthalle ausgesprochen zweifelhaft. Die Gefahr eines Scheiterns etwaiger Neubaupläne ist vor rechtskräftiger Aufhebung des Denkmalschutzes erheblich.
Unabhängig davon, ob letztlich ein Neubau oder eine Sanierung erfolgt, werden für Planung, Ausschreibung und Ausführung mindestens vier bis sechs Jahre vergehen. Es ist für die Bad Godesberger Bürgerinnen und Bürger und ihre Vereine unzumutbar, für diesen Zeitraum auf die verbliebenen Räume der Stadthalle zu verzichten. Insbesondere kann ein Zelt kein adäquater Ersatz für die beheizten, mit funktionsfähigen Toiletten und ggf. sogar einem Restaurant ausgestatteten Räume des Bestandsgebäudes sein, sondern allenfalls eine Ergänzung.
Aus diesem Grund m
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Antrag wird um Punkt 3. ergänzt:
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung prüft die Frage eines Ersatzstandortes und gibt folgenden Zwischenstand:
Auch wenn die Stadthalle Bad Godesberg weitestgehend ausgebucht war, so ist die Nachfrage nach Ausweichflächen gegenüber der Verwaltung – vermutlich auch coronabedingt – bisher eher verhalten.
Auch gegenüber der T&C ist die Nachfrage nach Ausweichflächen für die Stadthalle Bad Godesberg eher verhalten. Punktuell haben die T&C einzelne Anfragen von Veranstaltern erreicht. Die Entwicklung der Corona Pandemie hat jedoch die gesamte Nachfragesituation für die Destination bestimmt. Verhalten ist in diesem Zusammenhang auch die Nachfragesituation im Kongressbereich. Coronabedingt ist das Kongressgeschäft gerade mit Blick auf große Formate weggebrochen. Ferner ist festzustellen, dass sich das Kongressgeschäft in einem Prozess der Veränderung befindet, der durch Corona beschleunigt wurde und als Folge bewährte Formate in Frage stellt sowie neue Formate hervorbringt. Hier sind z.B. hybride Formate als beispielhaftes Zukunftsmodell zu nennen. Es ist aber darüber hinaus auch festzustellen, dass es mit Blick auf die Entwicklung der Gesamtlage und der damit einhergehenden Coronaschutzverordnungen in diesem
_Gekürzt._
Sachverhalt
Nach der Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag 201482 -2-AA sind keine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen für den weiteren Betrieb der Stadthalle Bad Godesberg erforderlich. Die beantragte Erstellung eines Sicherungskonzepts hat sich damit erledigt, stattdessen kann die Stadthalle schlicht direkt wieder in Betrieb genommen werden.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, ohne schuldhaftes Zögern die Voraussetzungen zu schaffen, um die Stadthalle zumindest in einem Minimalbetrieb umgehend wieder zu öffnen. Dazu wird die Stadthalle zunächst im Eigenbetrieb geführt werden müssen, da sich der Pächter in der Insolvenz befindet. Bis auf Weiteres erscheint es ausreichend, die Stadthalle ähnlich einer Schulturnhalle, also mit Hausmeister und Reinigungskräften, zu führen sowie eine einfache Buchungsmöglichkeit zu schaffen. Diese Vorarbeiten sollten bis Mitte Januar zu erledigen sein.
Eine Erweiterung des Leistungsumfangs des Stadthallen-Betriebs ist erstrebenswert, soweit dies mit den Vorarbeiten für die anstehende Sanierung vereinbar ist. Durch den vorliegenden Antrag soll nicht ausgeschlossen werden, die Stadthalle bis zum Sanierungsbeginn erneut zu verpachten, sofern der
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der von der SPD gestellte Änderungsantrag 201482 -2-AA wird wie folgt geändert:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diejenigen Teile der Stadthalle unverzüglich wieder zu eröffnen, bei denen nicht aus Sicherheitsgründen eine Schließung zwingend erforderlich ist. Bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten soll zumindest ein Minimalbetrieb mit Hausmeister, Reinigungs-Service und zentraler Terminvergabe, beispielsweise über die Bezirksverwaltungsstelle, ermöglicht werden.
Sachverhalt
Inhalt der Stellungnahme (zu 201482-04 AA):
Aus Sicht der Verwaltung könnte der Änderungsantrag höchstens in Form eines Prüfauftrags beschlossen werden, da sich bezüglich einer Umsetzung des Änderungsantrages zahlreiche Fragestellungen ergeben, die vorher noch zu klären wären:
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Inhalt der Stellungnahme (zu 201482-04 AA):
Aus Sicht der Verwaltung könnte der Änderungsantrag höchstens in Form eines Prüfauftrags beschlossen werden, da sich bezüglich einer Umsetzung des Änderungsantrages zahlreiche Fragestellungen ergeben, die vorher noch zu klären wären:
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
(zu 201482-04 AA):
Aus Sicht der Verwaltung könnte der Änderungsantrag höchstens in Form eines Prüfauftrags beschlossen werden, da sich bezüglich einer Umsetzung des Änderungsantrages zahlreiche Fragestellungen ergeben, die vorher noch zu klären wären:
_Gekürzt._