Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=7374) # Sanierung Stadthalle Bad Godesberg 201482 · 2020-08-25 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Lutz Beine SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg ## Sachverhalt Zu 1. Die Bezirksregierung Köln hat unlängst zur Anmeldung von denkmalpflegerischen Einzelprojekten aufgerufen. Förderfähig sind insbesondere konstruktive/statische Sicherung, Trockenlegung, Instandsetzung der Fassade oder Instandsetzung der Fenster von Denkmalen. Angesichts der akut aufgetretenen Probleme mit der Statik des „Großen Saals“ und der dadurch hervorgerufenen Zusatzkosten stellt dieses Programm eine gute Möglichkeit dar, die Kostensteigerungen zu begrenzen. Schnelles Handeln der Verwaltung ist dafür allerdings mit Blick auf die Anmeldfrist erforderlich. Zu 2. Eine Festlegung auf Neubau oder Sanierung der Stadthalle wäre zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Um unnötige Zeitverzögerungen zu vermeiden, hält es die SPD-Bezirksfraktion für geboten, in jedem Fall kurzfristig die Maßnahmen und Kosten für eine denkmalgerechte Sanierung der Stadthalle aufzustellen. Dies ist einerseits für die Stellung von Förderanträgen unabdingbar, andererseits steht die Stadthalle unter Denkmalschutz, sodass nicht absehbar ist, ob ein Ersatzneubau rechtlich überhaupt zulässig wäre. Hinzu kommt, dass die Stadthalle nicht nur ein Teil der Godesberger Geschichte und Identität ist, sondern in ihr _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die eventuelle Wiederherstellung der Stadthalle Mittel aus dem Denkmalförderprogramm des Landes NRW 2021 rechtzeitig vor dem Ende der Anmeldefrist am 1.10.2020 zu beantragen. 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in dem bereits beschlossenen Sanierungsplan als Mindestbestandteil – unabhängig von etwaigen Überlegungen zu einem vollständigen Neubau – eine Variante für die denkmalgerechte Sanierung der Stadthalle darzustellen, insbesondere durch einen denkmalgerechten Neubau des "Großen Saals" oder den Ersatz der abgängigen Bauteile. Dies soll bis zur ersten Sitzung der BV nach der Kommunalwahl vorgelegt werden. ## Beratungsfolge - 2020-08-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2020-09-01 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2020-10-07 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2020-11-05 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2020-12-16 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · ohne Ergebnis - 2021-02-04 · Rat · vertagt - 2021-02-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · geändert beschlossen - 2021-03-18 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2021-05-06 · Rat · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-10-07 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 07.10.2020 7.3 Sanierung Stadthalle Bad Godesberg vertagt 201482 Abstimmungsergebnis: vertagt, Mehrheit gegen Linke Der Antrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Antrages: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die eventuelle Wiederherstellung der Stadthalle Mittel aus dem Denkmalförderprogramm des Landes NRW 2021 rechtzeitig vor dem Ende der Anmeldefrist am 1.10.2020 zu beantragen. 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in dem bereits beschlossenen Sanierungsplan als Mindestbestandteil – unabhängig von etwaigen Überlegungen zu einem vollständigen Neubau – eine Variante für die denkmalgerechte Sanierung der Stadthalle darzustellen, insbesondere durch einen denkmalgerechten Neubau des "Großen Saals" oder den Ersatz der abgängigen Bauteile. Dies soll bis zur ersten Sitzung der BV nach der Kommunalwahl vorgelegt werden. Der Vorschlag auf Vertagung der beiden TOPs 7.2 (DS-Nr. 201018-2) und 7.3 (DS-Nr. 201482) bis zur Beratung einer Vorlage der Verwaltung, kommt aus der Mitte der Bezirksvertretung und wird mit Mehrheit gegen Linke angenommen. Seite 1 von 1 ### 2020-11-05 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) vom 05.11.2020 10.4 Sanierung Stadthalle Bad Godesberg bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 201482 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt Der abgesetzte Antrag hatte folgenden Inhalt: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die eventuelle Wiederherstellung der Stadthalle Mittel aus dem Denkmalförderprogramm des Landes NRW 2021 rechtzeitig vor dem Ende der Anmeldefrist am 1.10.2020 zu beantragen. 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in dem bereits beschlossenen Sanierungsplan als Mindestbestandteil – unabhängig von etwaigen Überlegungen zu einem vollständigen Neubau – eine Variante für die denkmalgerechte Sanierung der Stadthalle darzustellen, insbesondere durch einen denkmalgerechten Neubau des "Großen Saals" oder den Ersatz der abgängigen Bauteile. Dies soll bis zur ersten Sitzung der BV nach der Kommunalwahl vorgelegt werden. Seite 1 von 1 ### 2021-02-04 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 04.02.2021 6.3 Sanierung Stadthalle Bad Godesberg vertagt 201482 Abstimmungsergebnis: Bei Anerkennung der Tagesordnung in die nächste Sitzung des Rates vertagt Diese Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt (siehe hierzu auch Notiz zu TOP 2). - - - Der vertagte Antrag hat folgenden Inhalt: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die eventuelle Wiederherstellung der Stadthalle Mittel aus dem Denkmalförderprogramm des Landes NRW 2021 rechtzeitig vor dem Ende der Anmeldefrist am 1.10.2020 zu beantragen. 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in dem bereits beschlossenen Sanierungsplan als Mindestbestandteil – unabhängig von etwaigen Überlegungen zu einem vollständigen Neubau – eine Variante für die denkmalgerechte Sanierung der Stadthalle darzustellen, insbesondere durch einen denkmalgerechten Neubau des "Großen Saals" oder den Ersatz der abgängigen Bauteile. Dies soll bis zur ersten Sitzung der BV nach der Kommunalwahl vorgelegt werden. Seite 1 von 1 ### 2021-03-18 · Rat — — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021 6.4 Sanierung Stadthalle Bad Godesberg bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt 201482 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt Der bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommene Antrag hatte folgenden Inhalt: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die eventuelle Wiederherstellung der Stadthalle Mittel aus dem Denkmalförderprogramm des Landes NRW 2021 rechtzeitig vor dem Ende der Anmeldefrist am 1.10.2020 zu beantragen. 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in dem bereits beschlossenen Sanierungsplan als Mindestbestandteil – unabhängig von etwaigen Überlegungen zu einem vollständigen Neubau – eine Variante für die denkmalgerechte Sanierung der Stadthalle darzustellen, insbesondere durch einen denkmalgerechten Neubau des "Großen Saals" oder den Ersatz der abgängigen Bauteile. Dies soll bis zur ersten Sitzung der BV nach der Kommunalwahl vorgelegt werden. Seite 1 von 1 ### 2021-05-06 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021 6.2 Sanierung Stadthalle Bad Godesberg geändert beschlossen 201482 Abstimmungsergebnis: geändert, wie BV Bad Godesberg vom 17.02.21 Mehrheit gegen CDU bei Enth. BBB und Volt Beschluss: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diejenigen Teile der Stadthalle unverzüglich wieder zu eröffnen, bei denen nicht aus Sicherheitsgründen eine Schließung zwingend erforderlich ist. Bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten soll zumindest ein Minimalbetrieb mit Hausmeister, Reinigungs-Service und zentraler Terminvergabe, beispielsweise über die Bezirksverwaltungsstelle, ermöglicht werden. - - - Die Beschlussfassung geht auf das Ergebnis der Vorberatung in der BV Bad Godesberg zurück, dem sich der Hauptausschuss anstelle des Rates mehrheitlich angeschlossen hat. Der ursprüngliche Antrag hatte folgenden Wortlaut: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die eventuelle Wiederherstellung der Stadthalle Mittel aus dem Denkmalförderprogramm des Landes NRW 2021 rechtzeitig vor dem Ende der Anmeldefrist am 1.10.2020 zu beantragen. 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt _Gekürzt (1792 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56332?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 201482-1 ST Sanierung Stadthalle Bad Godesberg {#nv-7533} **Stellungnahme der Verwaltung** Zu 1) Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln ist die Erstellung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung. Diese wird frühestens im 2. Halbjahr 2021 vorliegen. Zu 2) Das beschlossene Raumkonzept muss insbesondere aufgrund der Ergebnisse der Materialuntersuchungen am Großen Saal sowie der Ergebnisse aus den verbleibenden Bestandsuntersuchungen noch einmal überprüft werden. Wie bereits in der Beantwortung des Antrags des BBB (201018-3) ausgeführt, sind gemäß UrhG Veränderungen am Werk nur mit Zustimmung des Urhebers bzw. dessen Erben möglich. Daher erfolgen seit Anfang an alle Überlegungen ohnehin unter Einbindung und in direkter Abstimmung mit den Nachfahren. ### 201482-2 AA Sanierung Stadthalle Bad GodesbergAntrag zur Vorlage 201482 {#nv-8184} **Sachverhalt** Die Schließung der Stadthalle verursacht einen tiefen Einschnitt in das gesellschaftliche Leben Bad Godesbergs. Insbesondere Vereine stehen vor erheblichen Schwierigkeiten, Orte für Treffen zu finden. Die Stadtverwaltung scheint nach den Äußerungen von OB Sridharan auf einen vollständigen Abriss und Neubau der Stadthalle zu zielen. Der Erfolg eines solchen Unterfangens ist angesichts des bestehenden Denkmalschutzes und der bislang zwar substantiellen, aber doch begrenzten Schäden an der Stadthalle ausgesprochen zweifelhaft. Die Gefahr eines Scheiterns etwaiger Neubaupläne ist vor rechtskräftiger Aufhebung des Denkmalschutzes erheblich. Unabhängig davon, ob letztlich ein Neubau oder eine Sanierung erfolgt, werden für Planung, Ausschreibung und Ausführung mindestens vier bis sechs Jahre vergehen. Es ist für die Bad Godesberger Bürgerinnen und Bürger und ihre Vereine unzumutbar, für diesen Zeitraum auf die verbliebenen Räume der Stadthalle zu verzichten. Insbesondere kann ein Zelt kein adäquater Ersatz für die beheizten, mit funktionsfähigen Toiletten und ggf. sogar einem Restaurant ausgestatteten Räume des Bestandsgebäudes sein, sondern allenfalls eine Ergänzung. Aus diesem Grund m _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Der Antrag wird um Punkt 3. ergänzt: 3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, kurzfristig ein Konzept für die Absicherung des Großen Saals zu erarbeiten, um die Wiedereröffnung der übrigen Gebäudeteile der Stadthalle bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten zu ermöglichen. Dazu soll auch eine Kostenschätzung vorgelegt werden. ### 201482-3 ST Sanierung Stadthalle Bad Godesberg {#nv-8200} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung prüft die Frage eines Ersatzstandortes und gibt folgenden Zwischenstand: Auch wenn die Stadthalle Bad Godesberg weitestgehend ausgebucht war, so ist die Nachfrage nach Ausweichflächen gegenüber der Verwaltung – vermutlich auch coronabedingt – bisher eher verhalten. Auch gegenüber der T&C ist die Nachfrage nach Ausweichflächen für die Stadthalle Bad Godesberg eher verhalten. Punktuell haben die T&C einzelne Anfragen von Veranstaltern erreicht. Die Entwicklung der Corona Pandemie hat jedoch die gesamte Nachfragesituation für die Destination bestimmt. Verhalten ist in diesem Zusammenhang auch die Nachfragesituation im Kongressbereich. Coronabedingt ist das Kongressgeschäft gerade mit Blick auf große Formate weggebrochen. Ferner ist festzustellen, dass sich das Kongressgeschäft in einem Prozess der Veränderung befindet, der durch Corona beschleunigt wurde und als Folge bewährte Formate in Frage stellt sowie neue Formate hervorbringt. Hier sind z.B. hybride Formate als beispielhaftes Zukunftsmodell zu nennen. Es ist aber darüber hinaus auch festzustellen, dass es mit Blick auf die Entwicklung der Gesamtlage und der damit einhergehenden Coronaschutzverordnungen in diesem _Gekürzt._ ### 201482-04 AA Sanierung Stadthalle Bad Godesberg {#nv-8957} **Sachverhalt** Nach der Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag **201482** **-2-AA** sind keine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen für den weiteren Betrieb der Stadthalle Bad Godesberg erforderlich. Die beantragte Erstellung eines Sicherungskonzepts hat sich damit erledigt, stattdessen kann die Stadthalle schlicht direkt wieder in Betrieb genommen werden. Die Verwaltung wird daher beauftragt, ohne schuldhaftes Zögern die Voraussetzungen zu schaffen, um die Stadthalle zumindest in einem Minimalbetrieb umgehend wieder zu öffnen. Dazu wird die Stadthalle zunächst im Eigenbetrieb geführt werden müssen, da sich der Pächter in der Insolvenz befindet. Bis auf Weiteres erscheint es ausreichend, die Stadthalle ähnlich einer Schulturnhalle, also mit Hausmeister und Reinigungskräften, zu führen sowie eine einfache Buchungsmöglichkeit zu schaffen. Diese Vorarbeiten sollten bis Mitte Januar zu erledigen sein. Eine Erweiterung des Leistungsumfangs des Stadthallen-Betriebs ist erstrebenswert, soweit dies mit den Vorarbeiten für die anstehende Sanierung vereinbar ist. Durch den vorliegenden Antrag soll nicht ausgeschlossen werden, die Stadthalle bis zum Sanierungsbeginn erneut zu verpachten, sofern der _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Der von der SPD gestellte Änderungsantrag **201482** **-2-AA** wird wie folgt geändert: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diejenigen Teile der Stadthalle unverzüglich wieder zu eröffnen, bei denen nicht aus Sicherheitsgründen eine Schließung zwingend erforderlich ist. Bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten soll zumindest ein Minimalbetrieb mit Hausmeister, Reinigungs-Service und zentraler Terminvergabe, beispielsweise über die Bezirksverwaltungsstelle, ermöglicht werden. ### 201482-05 ST Sanierung Stadthalle Bad Godesberg {#nv-9179} **Sachverhalt** **Inhalt der Stellungnahme (zu 201482-04 AA): ** Aus Sicht der Verwaltung könnte der Änderungsantrag höchstens in Form eines Prüfauftrags beschlossen werden, da sich bezüglich einer Umsetzung des Änderungsantrages zahlreiche Fragestellungen ergeben, die vorher noch zu klären wären: 1. Eine Nutzung durch Dritte in den nicht abgesperrten Bereichen ist grundsätzlich möglich. Die möglicherweise erforderlichen technischen Maßnahmen sind abhängig von der jeweils angedachten Nutzung. Darüber hinaus wäre sicherzustellen, dass die gesperrten Bereiche nicht durch Dritte betreten werden können. Für die Stadt entsteht ein Haftungsrisiko bei der Nutzung durch Privatpersonen, da die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht deutlich höher sind. 2. Bedarfsanfragen sind bislang nicht in nennenswerten Umfang an die Verwaltung oder die T & C herangetragen worden. Es haben lediglich bisher ein Verein und eine kirchliche Gemeinschaft um Unterstützung gebeten. 3. Für einen laufenden Betrieb wären aus Sicht der Verwaltung umfangreiche Klärungen erforderlich. Die Stadthalle ist mit dem Betrieb einer Sporthalle nicht vergleichbar. - Wer käme während einer Nutzung durch Dritte der Aufsichtspflicht _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** **Inhalt der Stellungnahme (zu 201482-04 AA): ** Aus Sicht der Verwaltung könnte der Änderungsantrag höchstens in Form eines Prüfauftrags beschlossen werden, da sich bezüglich einer Umsetzung des Änderungsantrages zahlreiche Fragestellungen ergeben, die vorher noch zu klären wären: 1. Eine Nutzung durch Dritte in den nicht abgesperrten Bereichen ist grundsätzlich möglich. Die möglicherweise erforderlichen technischen Maßnahmen sind abhängig von der jeweils angedachten Nutzung. Darüber hinaus wäre sicherzustellen, dass die gesperrten Bereiche nicht durch Dritte betreten werden können. Für die Stadt entsteht ein Haftungsrisiko bei der Nutzung durch Privatpersonen, da die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht deutlich höher sind. 2. Bedarfsanfragen sind bislang nicht in nennenswerten Umfang an die Verwaltung oder die T & C herangetragen worden. Es haben lediglich bisher ein Verein und eine kirchliche Gemeinschaft um Unterstützung gebeten. 3. Für einen laufenden Betrieb wären aus Sicht der Verwaltung umfangreiche Klärungen erforderlich. Die Stadthalle ist mit dem Betrieb einer Sporthalle nicht vergleichbar. - Wer käme während einer Nutzung durch Dritte der Aufsichtspflicht _Gekürzt._ **Stellungnahme der Verwaltung** (zu 201482-04 AA): Aus Sicht der Verwaltung könnte der Änderungsantrag höchstens in Form eines Prüfauftrags beschlossen werden, da sich bezüglich einer Umsetzung des Änderungsantrages zahlreiche Fragestellungen ergeben, die vorher noch zu klären wären: 1. Eine Nutzung durch Dritte in den nicht abgesperrten Bereichen ist grundsätzlich möglich. Die möglicherweise erforderlichen technischen Maßnahmen sind abhängig von der jeweils angedachten Nutzung. Darüber hinaus wäre sicherzustellen, dass die gesperrten Bereiche nicht durch Dritte betreten werden können. Für die Stadt entsteht ein Haftungsrisiko bei der Nutzung durch Privatpersonen, da die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht deutlich höher sind. 1. Bedarfsanfragen sind bislang nicht in nennenswerten Umfang an die Verwaltung oder die T & C herangetragen worden. Es haben lediglich bisher ein Verein und eine kirchliche Gemeinschaft um Unterstützung gebeten. 1. Für einen laufenden Betrieb wären aus Sicht der Verwaltung umfangreiche Klärungen erforderlich. Die Stadthalle ist mit dem Betrieb einer Sporthalle nicht vergleichbar. - Wer käme während einer Nutzung durch Dritte der Aufsichtspflicht und Verkehrssicherungspflich _Gekürzt._