Originalquelle: ALLRIS-Original
201497 · 2020-08-25 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag, der von bisher fünf in der Straße „Am Noßbacher Weg“ wohnenden Familien unterstützt wird, beinhaltet den Wunsch nach verkehrssichernden Maßnahmen im Bereich des Ortseingangs aus Richtung Wachtberg-Ließem.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online.
ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.08.2020 6.17 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich " Am Noßbacher Weg" vertagt 201497 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag, der von bisher fünf in der Straße „Am Noßbacher Weg“ wohnenden Familien unterstützt wird, beinhaltet den Wunsch nach verkehrssichernden Maßnahmen im Bereich des Ortseingangs aus Richtung Wachtberg-Ließem. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag Online. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 07.10.2020 6.2 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich " Am Noßbacher Weg" vertagt 201497 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag, der von bisher fünf in der Straße „Am Noßbacher Weg“ wohnenden Familien unterstützt wird, beinhaltet den Wunsch nach verkehrssichernden Maßnahmen im Bereich des Ortseingangs aus Richtung Wachtberg-Ließem. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus Bürgerantrag. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.1 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich " Am Noßbacher Weg" geändert beschlossen 201497 Abstimmungsergebnis: Ziffer 1: angenommen, Mehrheit gegen CDU, BBB und AfD Ziffer 2: einstimmig Ziffer 3: einstimmig Beschluss: 1) Die Verwaltung wird gebeten, im Kurvenbereich Tempo 30 einzurichten 2) Der Rat stellt Mittel für die Einrichtung einer elektronischen „Geschwindigkeits-Smiley-Anlage“ zur Verfügung. 3)Die Verwaltung wird gebeten, regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.
Der ursprüngliche Bürgerantrag, der von bisher fünf in der Straße „Am Noßbacher Weg“ wohnenden Familien unterstützt wird, beinhaltete den Wunsch nach verkehrssichernden Maßnahmen im Bereich des Ortseingangs aus Richtung Wachtberg-Ließem. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Die Beschlussfassung zu TOP 6.1 (kursiv) geht zurück auf einen Vorschlag des Bezirksbürgermeisters, Stv. Jansen, CDU.
Der BBB stellt folgenden Antrag, der mit der obenstehenden Beschlussfassung erledigt ist:
künftig die Einh
_Gekürzt (1434 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:47400?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 06.10.2021
6.25 Aufhebung: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich "Am Noßbacher Weg" ungeändert beschlossen
201497-06
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU und SPD
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hebt den Beschluss vom 17.02.2021 hinsichtlich der Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Kurvenbereichs Am Noßbacher Weg auf.
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Stellungnahme der Verwaltung
Durch verschiedene Maßnahmen versucht die Verwaltung bereits seit einigen Jahren, die Verkehrssituation für Fußgänger*innen bzw. Anwohner*innen in der Straße Am Noßbacher Weg sicherer zu gestalten.
Aufgrund der Unfallereignisse der letzten Monate ist die Ortsdurchfahrt nochmals stärker in den Fokus von Polizei und Verwaltung gerückt. Es wurden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt sowie eine sogenannte Griffigkeitsprüfung der Asphaltdecke beauftragt. Von den Ergebnissen dieser Untersuchungen wird es abhängen, wie die Situation für möglichst alle Verkehrsteilnehmer optimiert werden kann. Daher bittet die Verwaltung um Verständnis dafür, dass konkrete Veränderungen ausschließlich nach Vorliegen und auf Grundlage aller relevanten Daten vorgenommen werden können.
Im Übrigen wird auch auf die Stellungnahmen zu den DS-Nummern 201351 und 201304 verwiesen.
__Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: __
Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung Bad Godesberg, den Bürgerantrag grundsätzlich zu befürworten, konkrete Maßnahmen jedoch nach Vorliegen belastbarer Fakten zu benennen.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen v
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Kurve am Ortseingang ist eine Gefahrenstelle. Die Unfallhäufung auf diesem Abschnitt der Kreisstraße K14, die Ließem mit Bad Godesberg verbindet, zeigt, dass die bisherige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für den Bereich der scharfen S-Kurve zu hoch ist. Bei näherer Betrachtung der Straßenführung liegt dies auch nahe.
Um künftige Gefahren für Passanten und Anwohner der Straße zu vermeiden, ist die Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle auf 30 km/h zu reduzieren und auf die Gefahren durch zu schnelles Befahren der Kurve (z.B. durch Zeichen 114 – Schleudergefahr) hinzuweisen.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hebt den Beschluss vom 17.02.2021 hinsichtlich der Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Kurvenbereichs Am Noßbacher Weg auf.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hebt den Beschluss vom 17.02.2021 hinsichtlich der Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Kurvenbereichs Am Noßbacher Weg auf.
Begründung
Die Verwaltung hat in der Straße Am Noßbacher Weg inzwischen einen rutschfesteren, griffigeren Fahrbahnbelag sowie Rüttelstreifen zur Temporeduzierung aufgebracht (vgl. DS-Nr. 201497-2). Seitdem haben sich bei der dort regulär geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h keine Unfälle ereignet. Zusätzlich wurde als weitere Maßnahme die Beschilderung aller Ortstafeln in diesem Bereich angepasst, um den Beginn des innerörtlichen Bereichs mit "Tempo 50" stärker deutlich zu machen. Zudem sollen Dialog-Displays Am Noßbacher Weg angebracht werden, sobald diese beschafft werden.
Da eine Temporeduzierung auf 30 km/h Am Noßbacher Weg - aufgrund dessen Status als klassifizierte Straße mit überörtlicher Bedeutung für den Durchgangsverkehr - nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) rechtlich unzulässig ist und die Verkehrssicherheit durch ohnehin vorzuziehende bauliche und verkehrsrechtliche Veränderungen wirksam erhöht wurde, empfiehlt die Verwaltung, den Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 über die Anordnung einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aufzuheben.