Originalquelle: ALLRIS-Original
201501 · 2020-08-25 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Marcel Schmitt Michael Rosenbaum
__(Ziffer 1: Beschlusskompetenz des Rates; Ziffern 2-4: Beschlusskompetenz der BV Bad Godesberg)__
an und erwirbt das Gelände der ehemaligen König-Fahd-Akademie nebst den dort noch befindlichen Aufbauten zurück.
__(Ziffer 1: Beschlusskompetenz des Rates; Ziffern 2-4: Beschlusskompetenz der BV Bad Godesberg)__
erfolgt mündlich.
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 07.09.2020 6.32 Rückkauf und Nachnutzung des Geländes der ehemaligen König Fahd Akademie abgelehnt 201501 Abstimmungsergebnis: Ziffer 1 mit Mehrheit gegen BBB bei Enth. Linke abgelehnt, über die übrigen Ziffern entscheidet die Bezirksvertretung Bad Godesberg Der abgelehnte Antrag hatte folgenden Inhalt: (Ziffer 1: Beschlusskompetenz des Rates; Ziffern 2-4: Beschlusskompetenz der BV Bad Godesberg)
3.Juni .2020 an und erwirbt das Gelände der ehemaligen König-Fahd- Akademie nebst den dort noch befindlichen Aufbauten zurück.
Nutzung, vorrangig der Betrieb einer öffentlichen Schule oder einer Kindertagesstätte vorzusehen.
Kinder in sechs Gruppen zu Kosten von 4.500.000 EUR auf dem der ehem. König-Fahd-Akademie gegenüber liegenden Parkplatz am Sportpark-Süd (Mallwitzstraße/Ecke Paracelsusstraße) weiter vorzusehen, wird die geplante Einrichtung in dem Gebäude der Fahd-Akademie untergebracht.
_Gekürzt (1414 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:50132?offset=1200_
Stellungnahme der Verwaltung
Ziffern 1-4:
Die Liegenschaft steht im Eigentum des Königreichs Saudi-Arabien. Das Königreich Saudi-Arabien hat per 03.06.2020 über seine Rechtsvertreter verlauten lassen, dass es grundsätzlich verkaufsbereit sei und ein Kaufpreisangebot der Bundesstadt Bonn erwarte. Zur Ermittlung des Kaufpreises ist es nun zunächst erforderlich, den Grundbesitz - und hierbei insbesondere die Aufbauten - einer eingehenden Bewertung zu unterziehen. Diese Schritte sind inzwischen eingeleitet.
Derzeit gibt es noch keine konkreten Planungen, welchem Verwendungszweck die Liegenschaft zugeführt werden sollte. Verwaltungsintern werden aktuell Nutzungsmöglichkeiten eruiert, deren Realisierungschancen im Einzelfall auf ihre planungs- und bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit hin zu prüfen sind. Vorstellbar wäre beispielsweise eine kulturelle Nutzung (siehe auch Stellungnahme der Verwaltung zur Großen Anfrage der SPD-Bezirksfraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 25.08.2020 – DS-Nr. 200986). Sobald die aktuellen Untersuchungen einschließlich der Erstellung des Wertgutachtens abgeschlossen sind, beabsichtigt die Verwaltung, eine politische Beschlussfassung über einen möglichen Ank
_Gekürzt._