Originalquelle: ALLRIS-Original

Rückkauf und Nachnutzung des Geländes der ehemaligen König Fahd Akademie

201501 · 2020-08-25 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Marcel Schmitt Michael Rosenbaum

Sachverhalt

__(Ziffer 1: Beschlusskompetenz des Rates; Ziffern 2-4: Beschlusskompetenz der BV Bad Godesberg)__

  1. Die Stadt Bonn nimmt das Angebot des Königreichs Saudi-Arabien vom 3.Juni .2020

an und erwirbt das Gelände der ehemaligen König-Fahd-Akademie nebst den dort noch befindlichen Aufbauten zurück.

  1. Im Gebäude der ehemaligen König-Fahd-Akademie ist eine säkulare Nutzung, vorrangig der Betrieb einer öffentlichen Schule oder einer Kindertagesstätte vorzusehen.
  1. Statt den Bau einer neuen zweigeschossigen Kindertagesstätte für rund 100 Kinder in sechs Gruppen zu Kosten von 4.500.000 EUR auf dem der ehem. König-Fahd-Akademie gegenüber liegenden Parkplatz am Sportpark-Süd (Mallwitzstraße/Ecke Paracelsusstraße) weiter vorzusehen, wird die geplante Einrichtung in dem Gebäude der Fahd-Akademie untergebracht.
  1. Es wird geprüft, ob in dem Gebäude der ehem. König-Fahd-Akademie weitere Betreuungsplätze für den Planungsraum Süd untergebracht werden können. Der mit DS 1712607 bekanntgegebener Gesamtbedarf lag bei einer Anzahl von 238.

Beschlussvorschlag

__(Ziffer 1: Beschlusskompetenz des Rates; Ziffern 2-4: Beschlusskompetenz der BV Bad Godesberg)__

  1. Die Stadt Bonn nimmt das Angebot des Königreichs Saudi-Arabien vom 3. Juni .2020 an und erwirbt das Gelände der ehemaligen König-Fahd-Akademie nebst den dort noch befindlichen Aufbauten zurück.
  1. Im Gebäude der ehemaligen König-Fahd-Akademie ist eine säkulare Nutzung, vorrangig der Betrieb einer öffentlichen Schule oder einer Kindertagesstätte vorzusehen.
  1. Statt den Bau einer neuen zweigeschossigen Kindertagesstätte für rund 100 Kinder in sechs Gruppen zu Kosten von 4.500.000 EUR auf dem der ehem. König-Fahd-Akademie gegenüber liegenden Parkplatz am Sportpark-Süd (Mallwitzstraße/Ecke Paracelsusstraße) weiter vorzusehen, wird die geplante Einrichtung in dem Gebäude der Fahd-Akademie untergebracht.
  1. Es wird geprüft, ob in dem Gebäude der ehem. König-Fahd-Akademie weitere Betreuungsplätze für den Planungsraum Süd untergebracht werden können. Der mit DS 1712607 bekanntgegebener Gesamtbedarf lag bei einer Anzahl von 238.

Begründung

erfolgt mündlich.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-09-07 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 07.09.2020 6.32 Rückkauf und Nachnutzung des Geländes der ehemaligen König Fahd Akademie abgelehnt 201501 Abstimmungsergebnis: Ziffer 1 mit Mehrheit gegen BBB bei Enth. Linke abgelehnt, über die übrigen Ziffern entscheidet die Bezirksvertretung Bad Godesberg Der abgelehnte Antrag hatte folgenden Inhalt: (Ziffer 1: Beschlusskompetenz des Rates; Ziffern 2-4: Beschlusskompetenz der BV Bad Godesberg)

  1. Die Stadt Bonn nimmt das Angebot des Königreichs Saudi-Arabien vom

3.Juni .2020 an und erwirbt das Gelände der ehemaligen König-Fahd- Akademie nebst den dort noch befindlichen Aufbauten zurück.

  1. Im Gebäude der ehemaligen König-Fahd-Akademie ist eine säkulare

Nutzung, vorrangig der Betrieb einer öffentlichen Schule oder einer Kindertagesstätte vorzusehen.

  1. Statt den Bau einer neuen zweigeschossigen Kindertagesstätte für rund 100

Kinder in sechs Gruppen zu Kosten von 4.500.000 EUR auf dem der ehem. König-Fahd-Akademie gegenüber liegenden Parkplatz am Sportpark-Süd (Mallwitzstraße/Ecke Paracelsusstraße) weiter vorzusehen, wird die geplante Einrichtung in dem Gebäude der Fahd-Akademie untergebracht.

  1. Es wird geprüft, ob in de

_Gekürzt (1414 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:50132?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

201501-1 ST Rückkauf und Nachnutzung des Geländes der ehemaligen König Fahd Akademie

Stellungnahme der Verwaltung

Ziffern 1-4:

Die Liegenschaft steht im Eigentum des Königreichs Saudi-Arabien. Das Königreich Saudi-Arabien hat per 03.06.2020 über seine Rechtsvertreter verlauten lassen, dass es grundsätzlich verkaufsbereit sei und ein Kaufpreisangebot der Bundesstadt Bonn erwarte. Zur Ermittlung des Kaufpreises ist es nun zunächst erforderlich, den Grundbesitz - und hierbei insbesondere die Aufbauten - einer eingehenden Bewertung zu unterziehen. Diese Schritte sind inzwischen eingeleitet.

Derzeit gibt es noch keine konkreten Planungen, welchem Verwendungszweck die Liegenschaft zugeführt werden sollte. Verwaltungsintern werden aktuell Nutzungsmöglichkeiten eruiert, deren Realisierungschancen im Einzelfall auf ihre planungs- und bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit hin zu prüfen sind. Vorstellbar wäre beispielsweise eine kulturelle Nutzung (siehe auch Stellungnahme der Verwaltung zur Großen Anfrage der SPD-Bezirksfraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 25.08.2020 – DS-Nr. 200986). Sobald die aktuellen Untersuchungen einschließlich der Erstellung des Wertgutachtens abgeschlossen sind, beabsichtigt die Verwaltung, eine politische Beschlussfassung über einen möglichen Ank

_Gekürzt._