Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=7479) # Fällgenehmigung im Baugenehmigungsverfahren Grüner Weg/Ürziger StraßeDrucksache BoRIS 1510267; Errichtung von zwei viergeschossigen Gebäuden mit Staffelgeschoss für das Grundstück Grüner Weg 41 mit 22 Wohneinheiten (Aktenzeichen 454311), Bauteil „Reihe“ und für das Grundstück Ürziger Str. 6–8 mit 20 Wohneinheiten Bauteil „Zeile“ (Aktenzeichen 454312). 201527 · 2020-08-25 · Große Anfrage · öffentlich Antragsteller: BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Marcel Schmitt Michael Rosenbaum ## Sachverhalt Mit Beschluss vom 28. Januar 2015 hat die Mehrheit der Bezirksvertretung Bad Godesberg gegen die Stimmen der BBB-Fraktion entschieden, für die oben genannte Baumaßnahme 22 Bäume roden zu lassen. Als Ersatz für die zu fällenden Bäume sollten insgesamt 19 heimische Laubbäume mit einem Stammumfang von je 18-20 cm vom Bauherrn eingefordert werden. Für alle anderen auf dem Grundstück stehenden Bäume wurden damals Schutzmaßnahmen verfügt. Die BBB-Fraktion möchte in Erfahrung bringen, ob die Vorgaben der Bezirksvertretung erfüllt wurden und wenn nein, warum nicht. ## Beschlussvorschlag 1. Wie viele Bäume wurden als Ersatz gemäß Pflanzplan (Vgl. Anlage DS **1510267ED2)** für die in Folge der o.g. Baumaßnahme gerodeten Bäume gepflanzt? 2. Für den Fall, dass es keine Ersatzpflanzugen gegeben hat, warum sind diese nicht umgesetzt worden und wer hat bei der Stadt Bonn entschieden, dass der Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg zu Drucksache 1510267 unbeachtlich bleiben kann? 3. Sind während oder im Nachgang zu der bezeichneten Baumaßnahme auf dem Grundstück aufstehende Bäume abgestorben und wenn ja, wurden dem Investor diesbezüglich Ersatzpflanzungen aufgegeben? 4. Für den Fall, dass es zu Baumschäden gekommen ist und keine Ersatzpflanzungen aufgegeben wurden, warum ist dies nicht geschehen? ## Beratungsfolge - 2020-08-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · zur Kenntnis genommen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-08-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.08.2020 2.23 Fällgenehmigung im Baugenehmigungsverfahren Grüner Weg/Ürziger Straße Drucksache BoRIS 1510267; Errichtung von zwei viergeschossigen Gebäuden mit Staffelgeschoss für das Grundstück Grüner Weg 41 mit 22 Wohneinheiten (Aktenzeichen 454311), Bauteil „Reihe“ und für das Grundstück Ürziger Str. 6–8 mit 20 Wohneinheiten Bauteil „Zeile“ (Aktenzeichen 454312). zur Kenntnis genommen 201527 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen BBB, Linke und Bzv. Hörig, B‘90/Grüne, bei Enthaltung Bzv. Simon, SPD Die Große Anfrage wurde zur Kenntnis genommen. Inhalt der Großen Anfrage: 1.Wie viele Bäume wurden als Ersatz gemäß Pflanzplan (Vgl. Anlage DS 1510267ED2) für die in Folge der o.g. Baumaßnahme gerodeten Bäume gepflanzt? 2.Für den Fall, dass es keine Ersatzpflanzugen gegeben hat, warum sind diese nicht umgesetzt worden und wer hat bei der Stadt Bonn entschieden, dass der Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg zu Drucksache 1510267 unbeachtlich bleiben kann? 3.Sind während oder im Nachgang zu der bezeichneten Baumaßnahme auf dem Grundstück aufstehende Bäume abgestorben und wenn ja, wurden de _Gekürzt (2908 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48284?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 201527-1 ST Fällgenehmigung im Baugenehmigungsverfahren Grüner Weg/Ürziger StraßeDrucksache BoRIS 1510267; Errichtung von zwei viergeschossigen Gebäuden mit Staffelgeschoss für das Grundstück Grüner Weg 41 mit 22 Wohneinheiten (Aktenzeichen 454311), Bauteil „Reihe“ und für das Grundstück Ürziger Str. 6–8 mit 20 Wohneinheiten Bauteil „Zeile“ (Aktenzeichen 454312). {#nv-7720} **Stellungnahme der Verwaltung** Zu 1. Für die Bäume, die im Rahmen der Baumaßnahme gerodet werden mussten, wurde eine Ausgleichszahlung geleistet. Zu 2. Von Seiten des Antragstellers wurde ein Antrag auf Ausgleichszahlung bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Für jeden zu ersetzenden Baum wurden 598 €; also insgesamt 11.362 €, für Ersatzpflanzungen auf dem Gebiet der Stadt Bonn, gezahlt. Zu 3. Während und nach der Baumaßnahme, wurde ein Baum zur Fällung beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt. Ansonsten gibt es keine Bäume die aufgrund des Zustands oder aus anderem Grund zur Fällung beantragt wurden. Zu 4. Dieser Fall ist nicht eingetreten.