Originalquelle: ALLRIS-Original
201529 · 2020-08-25 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Marcel Schmitt Michael Rosenbaum
Auf die Drucksache 1712704ST5 wird verwiesen. Wenn der Oberbürgermeister tatsächlich noch beabsichtigt, im Jahr 2022 mit den ersten Baumaßnahmen zur Erneuerung des an vielen Stellen marode gewordenen Belages der Bad Godesberg Fußgängerzone zu beginnen, müssten die Gestaltungsrichtlinien dafür in Kürze beschlossen und mit der Detailplanung- und Ausführungsplanung sowie der Kanalsanierung begonnen werden. Überdies sind entsprechende Förderanträge zu stellen. Die BBB-Bezirksfraktion möchte über den Sachstand informiert werden.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.08.2020 2.24 Erneuerung des Belages der Fußgängerzone Bad Godesberg zur Kenntnis genommen 201529 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Große Anfrage wurde zur Kenntnis genommen. Inhalt der Großen Anfrage: 1. Wurden zwischenzeitlich einheitliche Gestaltungsleitlinien für die Fußgängerzone der Bad Godesberger Innenstadt erarbeitet, wenn ja, wie sehen diese im Einzelnen aus und wenn nein, wie ist der Stand der Arbeiten daran?
eine Planung zur Erneuerung der Bad Godesberg Fußgängerzone vorzulegen? Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Am 06.02.2020 hat der Rat der Stadt Bonn das Leitbild für Bad Godesberg und das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept für die Innenstadt von Bad Godesberg (ISEK) beschlossen (DS-Nr. 190431).
Als Maßnahme A1 beinhaltet das ISEK die Erstellung eines Masterplanes für den Öffentlichen Raum, der Gestaltungsleitlinien für die umzugestaltenden Straßen und Plätze der Innenstadt festlegen soll. Zur Erarbeitung dieser Leitlinien wird aktuell, wie in der Beschreibung der Maßnahme vorgesehen, ein Wettbewerbsverfahren (Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren) vorbereitet. Zur Unterstützung der Organisation des Verfahrens ist das Büro Stadtbauplan aus Darmstadt beauftragt worden. Aufgrund der Größe der umzugestaltenden Flächen ist eine europaweite Ausschreibung des Wettbewerbsverfahrens geplant. Der Zeitplan sieht vor, dass die Gestaltungsleitlinien als Ergebnis des Wettbewerbs, an welchem sich Landschaftsarchitekt/innen in interdisziplinären Gemeinschaften mit Stadtplaner/innen beteiligen können, voraussichtlich im Sommer 2021 vorliegen werden.
Im Verfahren ist die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen.
Die Verwaltung wird über den Fortgang dieses Verfahrens u
_Gekürzt._