Originalquelle: ALLRIS-Original

Ruhestörungen auf öffentlich zugänglichen Flächen in der Bundesstadt Bonn

201608 · 2020-09-01 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott

Sachverhalt

Nicht nur vor dem Frankenbad kommt es zu Ruhestörungen von Alkohol und Betäubungsmittel konsumierenden, sich lautstark artikulierenden Gruppen sondern auch zunehmend am Bonner und Beueler Rheinufer sowie den Parks und Grünflächen der Stadt. Offenbar glauben viele aus den anzutreffenden Gruppen, sich in Bonn in einem rechtsfreien Raum zu befinden, wo sie tun und lassen können, was sie wollen. Der vor kurzem zu beklagende sexuelle Übergriff auf eine junge Frau zeigt, dass hier schnellstens durchgegriffen werden muss. Die Stadt Bonn sollte Sorge dafür tragen, dass die öffentliche Sicherheit nicht länger durch Personen gefährdet wird, die anscheinend Probleme mit der Anerkennung des deutschen Rechtsstaates und seinen Autoritäten haben. Straftaten, Belästigungen und Ruhestörungen gilt es aus Sicht der Antragsteller nachhaltig einzudämmen. Auch die Situation auf dem Friedensplatz ist zunehmend durch offenen Drogenkonsum gekennzeichnet. Die Sitzgelegenheiten der SWB-Haltestellen werden von Alkohol und andere Rauschmittel zu sich nehmende Personen schon ab morgens belagert. Dealer stören sich nicht daran, beobachtet zu werden. Für die Anwohner, die anliegenden Geschäftsleute und die treuen

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat in seiner Sitzung am 1. September 2020 einen Beschlussvorschlag für ein täglich von 22 bis 6 Uhr geltendes Betretungs- bzw. Aufenthaltsverbot insbesondere für folgende Bereiche vor:

Dies gilt auch für angrenzende Rad- und Fußwege, es sei denn, diese werden ausschließlich zur Fortbewegung genutzt.

  1. Das Betretungsverbot in den o.a. Bereichen soll – sofern mit herrschendem Recht vereinbar - Wochentags sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen sowie den Vorabenden von Feiertagen in der Zeit von 18 bis 22 Uhr zusätzlich für den Personenkreis nach § 1 (2), Ziffer 5 Coronaschutzverordnung NRW gelten.
  1. Die Regelung ist zunächst bis zum 25.10.2020 zu befristen.
  1. Der Oberbürgermeister legt dem Rat zudem eine zunächst auf eine Testphase von

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-09-07 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 07.09.2020 6.37 Ruhestörungen auf öffentlich zugänglichen Flächen in der Bundesstadt Bonn abgelehnt 201608 Abstimmungsergebnis: abgelehnt, Mehrheit gegen BBB Der abgelehnte Antrag hatte folgenden Inhalt:

  1. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat in seiner Sitzung am

1.September 2020 einen Beschlussvorschlag für ein täglich von 22 bis 6 Uhr geltendes Betretungs- bzw. Aufenthaltsverbot insbesondere für folgende Bereiche vor:

Wolfsgasse bis Verlängerung Rosenweg, Stegemann-Ufer und angrenzender Park sowie Rheinaustraße)

Regina-Pacis-Weg

Botanischen Gärten

Dies gilt auch für angrenzende Rad- und Fußwege, es sei denn, diese werden ausschließlich zur Fortbewegung genutzt.

  1. Das Betretungsverbot in den o.a. Bereichen soll – sofern mit herrschendem

Recht vereinbar - Wochentags sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen sowie den Vorabenden von Feiertagen in der Zeit von 18

_Gekürzt (1608 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:50139?offset=1200_

2021-06-17 · Hauptausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 17.06.2021

6.14 Ruhestörungen auf öffentlich zugänglichen Flächen in der Bundesstadt Bonn BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 201608 abgelehnt

201608-01 DA

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB abgelehnt

Der abgelehnte Dringlichkeitsantrag hat folgenden Inhalt:

  1. Die Oberbürgermeisterin legt dem Stadtrat – sofern mit herrschendem

Recht vereinbar - in seiner Sitzung am 24.06.2021 einen Beschlussvorschlag für ein täglich von 22 bis 5 Uhr geltendes Betretungs- bzw. Aufenthaltsverbot insbesondere für folgende Bereiche vor:

Wolfsgasse bis Verlängerung Rosenweg, Stegemann-Ufer und angrenzender Park sowie Rheinaustraße)

Regina-Pacis-Weg

Botanischen Gärten

Dies gilt auch für angrenzende Rad- und Fußwege, es sei denn, diese werden ausschließlich zur Fortbewegung genutzt.

  1. Die Regelung ist zunächst als Test

_Gekürzt (1496 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48149?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

201608-01 DA Ruhestörungen auf öffentlich zugänglichen Flächen in der Bundesstadt BonnBBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 201608

Sachverhalt

Die Stadt Bonn sollte ihren Teil dazu beitragen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht länger durch Personen gefährdet wird, die anscheinend Probleme mit der Anerkennung des deutschen Rechtsstaates und seinen Autoritäten haben. Die beantragte Maßnahme dient vorliegend auch der Eindämmung des Infektionsgeschehens.

Beschlussvorschlag

  1. Die Oberbürgermeisterin legt dem Stadtrat – sofern mit herrschendem Recht vereinbar - in seiner Sitzung am 24.06.2021 einen Beschlussvorschlag für ein täglich von 22 bis 5 Uhr geltendes Betretungs- bzw. Aufenthaltsverbot insbesondere für folgende Bereiche vor:

Dies gilt auch für angrenzende Rad- und Fußwege, es sei denn, diese werden ausschließlich zur Fortbewegung genutzt.

  1. Die Regelung ist zunächst als Testphase bis zum 31.08.2021 zu befristen.
  1. Die Oberbürgermeisterin legt dem Rat unabhängig von den Ziffern 1-2 eine Ordnungsbehördliche Verordnung über ein Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Flächen nach dem Vorbild der Stadt Köln zur Beschlussfassung vor.

Begründung

der Dringlichkeit: **

Die Behandlung duldet keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung, da die Einsätze von Polizei und Ordnungsamt am Pfingstwochenende sowie dem vergangenen Wochenende befürchten lassen, dass wie bereits in 2020 bei entsprechendem Wetter jede Woche mit Verstößen gegen die Corona-Regeln und die Straßenordnung zu rechnen ist.

201608-02 ST Ruhestörungen auf öffentlich zugänglichen Flächen in der Bundesstadt BonnBBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 201608

Stellungnahme der Verwaltung

__Stellungnahme der Verwaltung__ zu 1 bis 3

Es ist der Verwaltung bekannt, dass es, insbesondere aufgrund der coronabedingten Schließungen von Treffpunkten und Gesellschafträumen, immer wieder zu Zusammenkünften und Treffen von erlebnisorientierten Jugendlichen und bestimmten Personengruppen an den genannten Plätzen und Örtlichkeiten kommt. Auch die daraus entstehenden Lärmimmissionen durch Gespräche und Lautsprecherboxen sind bekannt und werden regelmäßig verfolgt und geahndet. Insbesondere am Rheinufer sowie im Bereich der Poppelsdorfer Allee sind Ordnungsbehörde und Polizei seit dem Frühjahr 2020 mit regelmäßigen Interventionseinsätzen präsent und schreiten bei festgestellten Verstößen ein.

Bei Annahme des Antrags prüft die Stadtverwaltung, ob aufgrund der pandemischen Situation Verweil- und Alkoholkonsumverbote, entsprechend der örtlichen Situation und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit angeordnet werden können. Im übrigen prüft die Verwaltung ob ein Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Flächen im Rahmen einer ordnungsbehördlichen Verordnung nach Kölner Vorbild erlassen werden kann.