Originalquelle: ALLRIS-Original

Bau eines Hochhauses bzw. eines Turms in der Gronau bzw. Rheinaue (alt: 1911871)

190027 · 2019-10-09 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion

Sachverhalt

Begrü ndung

Laut Presseberichten beabsichtigt ein Bonner Unternehmer, am Rande der Rheinaue einen 160 Meter hohen Turm für Veranstaltungen durch die Stadt Bonn errichten zu lassen und den Bau nach Fertigstellung zu pachten. Abgesehen davon, dass die Stadt Bonn angesichts ihrer desolaten Haushaltslage und den anstehenden Herausforderungen einer sozialgerechten und ökologischen Gestaltung der Zukunft dafür keine Mittel hat, sollten die Gronau als auch der Freizeitpark Rheinaue nach Meinung der Antragsteller aus Gründen des Natur- und Denkmalschutzes von Hochhausbauten gleich welcher Art freigehalten werden. Die landschaftliche Schönheit des links- und rechtsrheinischen Bereichs des Rheinufers im o.g. Abschnitt sollte nicht durch Turmbauten oder ähnlichen Gewerke beeinträchtigt werden.

Beschlussvorschlag

__Gremium__ | Sitzung | Ergebnis | Z. * Rat | 04.07.2019 | Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt | 1 Rat | 08.07.2019 | mit Mehrheit gegen BBB vertagt | 1 Rat | 26.09.2019 | bei Anerkennung der TO abgesetzt und vertagt | 1

Der Rat möge Folgendes beschließen:

Das beiderseits der Charles-de-Gaulle-Straße gelegene Areal der Gronau als auch der gesamten Bereich des Freizeitparks Rheinaue ist von Hochhäusern oder Turmbauten freizuhalten. Anträge auf Änderungen des Ortsrechtes in den zuvor genannten Flächen zugunsten der Errichtung von Hochhäusern oder Turmbauten sind abschlägig zu bescheiden.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2019-11-07 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 07.11.2019 5.2 Bau eines Hochhauses bzw. eines Turms in der Gronau bzw. Rheinaue (alt: 1911871) vertagt 190027 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt und vertagt

Der vorgelegte Antrag hatte folgenden Inhalt: Der Rat möge Folgendes beschließen: Das beiderseits der Charles-de-Gaulle-Straße gelegene Areal der Gronau als auch der gesamten Bereich des Freizeitparks Rheinaue ist von Hochhäusern oder Turmbauten freizuhalten. Anträge auf Änderungen des Ortsrechtes in den zuvor genannten Flächen zugunsten der Errichtung von Hochhäusern oder Turmbauten sind abschlägig zu bescheiden. Seite 1 von 1

2019-12-12 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 12.12.2019 6.3 Bau eines Hochhauses bzw. eines Turms in der Gronau bzw. Rheinaue (alt: 1911871) vertagt 190027 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt Der vorgelegte Antrag hatte folgenden Inhalt: Der Rat möge Folgendes beschließen: Das beiderseits der Charles-de-Gaulle-Straße gelegene Areal der Gronau als auch der gesamten Bereich des Freizeitparks Rheinaue ist von Hochhäusern oder Turmbauten freizuhalten. Anträge auf Änderungen des Ortsrechtes in den zuvor genannten Flächen zugunsten der Errichtung von Hochhäusern oder Turmbauten sind abschlägig zu bescheiden. Seite 1 von 1

2020-02-06 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 06.02.2020 6.2 Bau eines Hochhauses bzw. eines Turms in der Gronau bzw. Rheinaue (alt: 1911871) bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 190027 Der Antrag wurde bei Anerkennung der Tagesordnung vertagt und hatte folgenden Inhalt: Gremium Sitzung Ergebnis Z. * Rat 04.07.2019 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt 1 Rat 08.07.2019 mit Mehrheit gegen BBB vertagt 1 Rat 26.09.2019 bei Anerkennung der TO abgesetzt und vertagt 1

Der Rat möge Folgendes beschließen:

Das beiderseits der Charles-de-Gaulle-Straße gelegene Areal der Gronau als auch der gesamten Bereich des Freizeitparks Rheinaue ist von Hochhäusern oder Turmbauten freizuhalten. Anträge auf Änderungen des Ortsrechtes in den zuvor genannten Flächen zugunsten der Errichtung von Hochhäusern oder Turmbauten sind abschlägig zu bescheiden. Seite 1 von 1

2020-05-07 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vom 07.05.2020 5.2 Bau eines Hochhauses bzw. eines Turms in der Gronau bzw. Rheinaue (alt: 1911871) vertagt 190027 Abstimmungsergebnis: einstimmig vertagt Der Antrag wurde vertagt und hatte folgenden Inhalt: Gremium Sitzung Ergebnis Z. * Rat 04.07.2019 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt 1 Rat 08.07.2019 mit Mehrheit gegen BBB vertagt 1 Rat 26.09.2019 bei Anerkennung der TO abgesetzt und vertagt 1

Der Rat möge Folgendes beschließen:

Das beiderseits der Charles-de-Gaulle-Straße gelegene Areal der Gronau als auch der gesamten Bereich des Freizeitparks Rheinaue ist von Hochhäusern oder Turmbauten freizuhalten. Anträge auf Änderungen des Ortsrechtes in den zuvor genannten Flächen zugunsten der Errichtung von Hochhäusern oder Turmbauten sind abschlägig zu bescheiden. Seite 1 von 1

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

190027-1 ST Bau eines Hochhauses bzw. eines Turms in der Gronau bzw. Rheinaue (alt: 1911871ST2)

Stellungnahme der Verwaltung

Orte, die sich im Bundesviertel insgesamt als Standorte für Hochpunkte eignen, werden im Zuge der Rahmenplanung Bundesviertel erarbeitet und nach der Sommerpause in die politische Beratung eingebracht. Der Freizeitpark Rheinaue selbst besitzt als Landschaftsschutzgebiet und Denkmal einen besonderen Schutzcharakter .

Zum Sachverhalt, auf den Bezug genommen wird, sei auf die ebenfalls in der Ratssitzung auf der Tagesordnung stehende Mitteilungsvorlage „Initiierendes Bürgerbegehren zum Bau eines Veranstaltungsturms AIRE“ (DS.-Nr.: __1911603__ ) verwiesen.

190027-2 ST Bau eines Hochhauses bzw. eines Turms in der Gronau bzw. Rheinaue (alt: 1911871ST3)

Begründung

ausgeführt: „Bau und Betrieb werden von“ dem Antragsteller „und seiner Stiftung getragen.“

Stellungnahme der Verwaltung

Zur Unterstützung der Beratung des Antrages (DS-Nr.: __1911871__ ) beantwortet die Verwaltung die in der Ratssitzung vom 08.07.2019 gestellten Fragen im Rahmen der vorliegenden Stellungnahme. Es ist zu berücksichtigen, dass sich die Fragen im Wesentlichen auf die Mitteilungsvorlage zum Bürgerbegehren Veranstaltungsturm „AIRE“ (DS-Nr.: __1911603__ ) und die dortigen Ausführungen zur Kostenschätzung beziehen.

Für die Beantwortung der Fragen ist es bedeutsam, sich zunächst die tatsächliche Fragestellung des Bürgerbegehrens zu vergegenwärtigen. Diese lautet: „Soll die Stadt Bonn den Parkplatz Charles-de-Gaulle Straße für 50 Jahre an die Stiftung AIRE verpachten und die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den Veranstaltungsturm beschlossen werden? “ Des Weiteren wird in der Begründung zum Bürgerbegehren ausgeführt: „Bau und Betrieb werden von“ dem Antragsteller „und seiner Stiftung getragen.“

Ausschließlich diese Fragestellung und der sich hieraus ergebende Sachverhalt sind maßgeblich. Andere Fragestellungen oder Fallge ­ staltungen sind als irrelevant zu

_Gekürzt._

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