Originalquelle: ALLRIS-Original

Bürgerantrag: Zone 30 in einem Teilbereich der Koblenzer Str. und zusätzliche Beschilderung

201717 · 2020-10-07 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt des Bürgerantrages

Der Bürgerantrag thematisiert g

eschwindigkeitsreduzierende

Maßnahmen in der Koblenzer Straße.

Einzelheiten zu den Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt des Bürgerantrages

Der Bürgerantrag thematisiert g eschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Koblenzer Straße.

Einzelheiten zu den Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-10-07 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 07.10.2020 6.6 Bürgerantrag: Zone 30 in einem Teilbereich der Koblenzer Str. und zusätzliche Beschilderung vertagt 201717 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Bürgerantrag thematisiert geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Koblenzer Straße. Einzelheiten zu den Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Seite 1 von 1

2021-02-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.15 Bürgerantrag: Zone 30 in einem Teilbereich der Koblenzer Str. und zusätzliche Beschilderung vertagt 201717 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Bürgerantrag thematisiert geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Koblenzer Straße. Einzelheiten zu den Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Seite 1 von 1

2021-03-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 6.6 Bürgerantrag: Zone 30 in einem Teilbereich der Koblenzer Str. und zusätzliche Beschilderung abgelehnt 201717 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen SPD, Grüne und Linke Der Bürgerantrag wurde abgelehnt. Inhalt des abgelehnten Bürgerantrages: Der Bürgerantrag thematisiert geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Koblenzer Straße. Einzelheiten zu den Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Seite 1 von 1

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

201717-1 ST Bürgerantrag: Zone 30 in einem Teilbereich der Koblenzer Str. und zusätzliche Beschilderung

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung kann dem Bürgerantrag hinsichtlich der Aufhebung der zeitlichen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Koblenzer Straße Richtung Theodor-Heuss-Straße bis Ecke Löbestraße nicht entsprechen. Innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Vorfahrtsstraßen dürfen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen schützenswerten Einrichtungen angeordnet werden, was hier aufgrund der Kindertagesstätte vorliegt. Die streckenbezogene Anordnung ist nur auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300m Länge zu begrenzen sowie auf die Öffnungszeiten zu beschränken. Dies ist wie im Antrag bereits erwähnt die Zeitspanne zwischen 07: 00 Uhr bis 17: 00 Uhr.

Ansonsten können Geschwindigkeitsreduzierungen nur bei besonderen Gefahrenlagen angeordnet werden. Die Ursache für die besagten Unfälle an der Kreuzung „Friedrich-Ebert-Allee/Koblenzer Straße“ sind nicht Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern Vorfahrtsverletzungen gewesen. Die Unfallkommission hat entsprechende Maßnahmen getroffen, die bereits in diesem Jahr zu einer deutlichen Reduzierung der Unfälle geführt haben.

Die Verwaltung hat das Verkehrszeichen 350 „F

_Gekürzt._