Originalquelle: ALLRIS-Original

Zielbeschluss über die grundsätzlichen Entwicklungsziele für den Bereich an der Martin-Luther-King-Straße 24 nordwestlich des ehem. Wasserwerk Plittersdorf im Ortsteil Hochkreuz, Stadtbezirk Bad Godesberg

201735 · 2021-09-01 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der vom Grundstückseigentümer beantragten Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Ziel, eine Bürobebauung im gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet des Rheins an der Martin-Luther-King-Straße 24 zu realisieren, wird aufgrund der entgegenstehenden übergeordneten Planungsziele abgelehnt.

Beschlussvorschlag

Der vom Grundstückseigentümer beantragten Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Ziel, eine Bürobebauung im gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet des Rheins an der Martin-Luther-King-Straße 24 zu realisieren, wird aufgrund der entgegenstehenden übergeordneten Planungsziele abgelehnt.

Begründung

__Anlass__

Im Auftrag des Eigentümers der Liegenschaft Martin-Luther-King-Straße 24 (Gemarkung Plittersdorf, Flur 14, Flurstück 173) im Ortsteil Hochkreuz, Stadtbezirk Bad Godesberg, wurde mit Schreiben vom 13.08.2019 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das betreffende Grundstück mit einer Größe von ca. 3600 m² beantragt.

Bereits im Jahr 2011 wurde durch den Rat ein Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8119-22 für das Vorhaben gefasst (DS-Nr. 1013621, EB5). Der Vorhabenträger führte das Verfahren jedoch nicht fort, sodass nun, nicht zuletzt aufgrund veränderter Rahmenbedingungen für Stadtentwicklung und aktueller Entwicklungen in der Gesetzgebung, eine Neubewertung des Antrags erfolgt.

__Bestehendes Planungsrecht__

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 8119-1, der das Areal um das ehemalige Wasserwerk Plittersdorf als Fläche für Versorgungsanlagen mit der näheren Zweckbestimmung Wasserwerk, im Übrigen als öffentliche Grünfläche – Parkanlage – festsetzt.

Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet und seine Umgebung als Grünflächen dar. Die übergeordneten planung

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-09-01 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 01.09.2021

8.11 Zielbeschluss über die grundsätzlichen Entwicklungsziele für den Bereich an der Martin- Luther-King-Straße 24 nordwestlich des ehem. Wasserwerk Plittersdorf im Ortsteil Hochkreuz, Stadtbezirk Bad Godesberg ungeändert beschlossen

201735

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ergebnis der Anhörung:

Der vom Grundstückseigentümer beantragten Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Ziel, eine Bürobebauung im gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet des Rheins an der Martin- Luther-King-Straße 24 zu realisieren, wird aufgrund der entgegenstehenden übergeordneten Planungsziele abgelehnt.

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2021-09-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021

8.30 Zielbeschluss über die grundsätzlichen Entwicklungsziele für den Bereich an der Martin- Luther-King-Straße 24 nordwestlich des ehem. Wasserwerk Plittersdorf im Ortsteil Hochkreuz, Stadtbezirk Bad Godesberg ungeändert beschlossen

201735

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Empfehlung: Der vom Grundstückseigentümer beantragten Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Ziel, eine Bürobebauung im gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet des Rheins an der Martin- Luther-King-Straße 24 zu realisieren, wird aufgrund der entgegenstehenden übergeordneten Planungsziele abgelehnt.

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2021-09-16 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021

5.13 Zielbeschluss über die grundsätzlichen Entwicklungsziele für den Bereich an der Martin- Luther-King-Straße 24 nordwestlich des ehem. Wasserwerk Plittersdorf im Ortsteil Hochkreuz, Stadtbezirk Bad Godesberg ungeändert beschlossen

201735

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss:

Der vom Grundstückseigentümer beantragten Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Ziel, eine Bürobebauung im gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet des Rheins an der Martin-Luther-King-Straße 24 zu realisieren, wird aufgrund der entgegenstehenden übergeordneten Planungsziele abgelehnt.

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