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Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Gehweges Meckenheimer Straße 59 - 61

201751 · 2020-12-16 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach verkehrssichernden Maßnahmen im Bereich des Gehweges Meckenheimer Straße 59 - 61.

Einzelheiten zu den Vorschlägen und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach verkehrssichernden Maßnahmen im Bereich des Gehweges Meckenheimer Straße 59 - 61.

Einzelheiten zu den Vorschlägen und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-02-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.16 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Gehweges Meckenheimer Straße 59 - 61 vertagt 201751 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach verkehrssichernden Maßnahmen im Bereich des Gehweges Meckenheimer Straße 59 - 61. Einzelheiten zu den Vorschlägen und zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Seite 1 von 1

2021-03-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 6.7 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Gehweges Meckenheimer Straße 59 - 61 geändert beschlossen 201751 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen SPD, Grüne und Linke Beschluss: Die Bezirksvertretung Bad Godesberg stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. Vor Umsetzung baulicher Maßnahmen führt die Verwaltung eine Bürgerversammlung durch (u.a. wegen möglicher Beitragspflichten).


Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach verkehrssichernden Maßnahmen im Bereich des Gehweges Meckenheimer Straße 59 – 61. Der Vorschlag für eine Bürgerversammlung stammt von Stv. Schmitt, BBB. Seite 1 von 1

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

201751-01 ST Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Gehweges Meckenheimer Straße 59 - 61

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung stimmt dem Antragsteller zu, dass der Gehweg zu schmal ist. Daher wurde in diesem Bereich in der Vergangenheit bereits eine entsprechende Sperrfläche auf der Fahrbahn markiert, um das Parken am Gehwegrand zu unterbinden. Aus diesem Grunde ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, den Gehweg nun auch baulich zu verbreitern, um die Barrierefreiheit auszubauen.

Allerdings setzen sich auf dieser Seite der Meckenheimer Straße die geringen Gehwegbreiten in unterschiedlich ausgeprägter Form bis zur Hausnummer 51 (Einmündung zur Oberaustraße) fort. Das ergaben auch Prüfungen im Zusammenhang mit dem Beschluss zum Antrag „Gehweg Meckenheimer Straße“ (DS-Nr. __1812880__ ). Daher sollte aus Sicht der Verwaltung eine bauliche Verbreiterung des Gehweges auf dem gesamten Abschnitt zwischen Hausnummer 51 und 61 vorgenommen werden. Ansonsten würde keine schlüssige bzw. durchgängige Lösung zwischen der Straße „An der Nesselburg“ und der Oberaustraße geschaffen.

Dementsprechend würde die Verwaltung bei Annahme des Antrages der Bezirksvertretung Bad Godesberg für den Abschnitt eine bauliche Lösung voraussichtlich in der ersten J

_Gekürzt._

201751-03 AA Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Gehweges Meckenheimer Straße 59 - 61Antrag zur Vorlage 201751

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Frage der Gehwegverbreiterung eine Bürgerversammlung durchzuführen, in der sie eine Entwurfsplanung vorstellt und die mit der Maßnahme voraussichtlich verbundenen Beitragspflichten erläutert.

201751-02 ST Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Gehweges Meckenheimer Straße 59 - 61

Stellungnahme der Verwaltung

Der Antragsteller hat seinen Bürgerantrag mit E-Mail vom 14.12.2020 wie folgt erweitert:

Ich ergänze hiermit meinen Antrag um die Installation der Schutzpfähle zur effektiven Absperrung der markierten Sperrfläche.

__Zu dieser Ergänzung gibt die Verwaltung die folgende Stellungnahme ab: __

Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung unabhängig von der Entscheidung über den ursprünglichen Antrag die Anbringung einer Leitbake, da diese unabhängig von der baulichen Erweiterung des Gehwegs angebracht werden kann und den fließenden Verkehr an der markierten Sperrfläche erkennbar und unmissverständlich vorbeiführt.

__Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg: __

Der Bürgerantrag wird im Falle einer Befürwortung des ursprünglichen Antrags abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.