Originalquelle: ALLRIS-Original

Bürgerantrag: Verkehrssituation Schlehenweg

201764 · 2020-12-16 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich

Beschlussvorschlag

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag beinhaltet folgende Punkte:

  1. Versetzen des "Zone-30-Schildes" auf die gegenüber liegende Straßenseite des Schlehenweg, so dass es jedem Fahrer ins Auge springt oder aber es am jetzigen Standort an einem "Galgengerüst" so anbringen, dass es in das Blickfeld des in den Schlehenweg einbiegenden Fahrers gerückt wird.
  1. Kontrollen des Ordnungsamtes bzgl. Parksündern
  1. Ergreifen von geeigneten Maßnahmen der Stadt Bonn dahingehend, dass Eigentümer von Garagen verpflichtet werden diese zum Einstellen 1 PKW anstatt Hausrat zu verwenden und damit die Parkplatzsituation (nicht nur Schlehenweg, bzw. Heiderhof) entspannt wird.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=22813

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-02-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.17 Bürgerantrag: Verkehrssituation Schlehenweg vertagt 201764 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages:

  1. Versetzen des "Zone-30-Schildes" auf die gegenüber liegende Straßenseite

des Schlehenweg, so dass es jedem Fahrer ins Auge springt oder aber es am jetzigen Standort an einem "Galgengerüst" so anbringen, dass es in das Blickfeld des in den Schlehenweg einbiegenden Fahrers gerückt wird.

  1. Kontrollen des Ordnungsamtes bzgl. Parksündern
  2. Ergreifen von geeigneten Maßnahmen der Stadt Bonn dahingehend, dass

Eigentümer von Garagen verpflichtet werden diese zum Einstellen 1 PKW anstatt Hausrat zu verwenden und damit die Parkplatzsituation (nicht nur Schlehenweg, bzw. Heiderhof) entspannt wird. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Seite 1 von 1

2021-03-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 6.8 Bürgerantrag: Verkehrssituation Schlehenweg erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 201764 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss:

  1. Versetzen des "Zone-30-Schildes" auf die gegenüber liegende Straßenseite

des Schlehenweg, so dass es jedem Fahrer ins Auge springt oder aber es am jetzigen Standort an einem "Galgengerüst" so anbringen, dass es in das Blickfeld des in den Schlehenweg einbiegenden Fahrers gerückt wird.

  1. Kontrollen des Ordnungsamtes bzgl. Parksündern
  2. Ergreifen von geeigneten Maßnahmen der Stadt Bonn dahingehend, dass

Eigentümer von Garagen verpflichtet werden diese zum Einstellen 1 PKW anstatt Hausrat zu verwenden und damit die Parkplatzsituation (nicht nur Schlehenweg, bzw. Heiderhof) entspannt wird. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Seite 1 von 1

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

201764-1 ST Bürgerantrag: Verkehrssituation Schlehenweg

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung hat den Standort des Verkehrszeichen 274.1 „Tempo 30-Zone“ im Schlehenweg geprüft. Nach der Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung ist am Anfang einer solchen Zone das Verkehrszeichen so aufzustellen, dass es bereits auf ausreichende Entfernung vor dem Einfahren in den Bereich wahrgenommen werden kann.

Dazu kann es erforderlich sein, dass das Zeichen von Einmündungen oder Kreuzungen abgesetzt aufgestellt wird. Deshalb wird entsprechend einer verwaltungsinternen Abstimmung ein zweites Schild „Tempo-30-Zone“ auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Einfahrt in den Schlehenweg aufgestellt. Das vorhandene Schild wird etwas versetzt, um es besser erkennbar zu machen.

Die Verwaltung kontrolliert den Bereich im Rahmen der personellen und einsatzbedingten Möglichkeiten. Festgestellte Parkverstöße werden entsprechend geahndet.

Den Grundstücken im Bereich des Schlehenweges sind überwiegend Garagen bzw. Stellplatzanlagen zugeordnet, sodass der nach der Landesbauordnung notwendige Bedarf im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen wurde.

Garagen dienen nach § 2 (3) Ziffer 8 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) dem Abstellen von Kraftfah

_Gekürzt._