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201766 · 2020-12-16 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag beinhaltet das Anbringen von Verkehrsspiegeln sowie eine Tempo 30-Regelung im Kreuzungsbereich Deichmanns Aue/Im Maisengarten (Bonn-Rüngsdorf
).
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag beinhaltet das Anbringen von Verkehrsspiegeln sowie eine Tempo 30-Regelung im Kreuzungsbereich Deichmanns Aue/Im Maisengarten (Bonn-Rüngsdorf ).
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.28 Bürgerantrag: Anbringen von Verkehrsspiegeln/Tempo 30-Regelung im Kreuzungsbereich Deichmanns Aue/Im Meisengarten (Bonn-Rüngsdorf) vertagt 201766 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag beinhaltet das Anbringen von Verkehrsspiegeln sowie eine Tempo 30-Regelung im Kreuzungsbereich Deichmanns Aue/Im Maisengarten (Bonn- Rüngsdorf). Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 6.9 Bürgerantrag: Anbringen von Verkehrsspiegeln/Tempo 30-Regelung im Kreuzungsbereich Deichmanns Aue/Im Meisengarten (Bonn-Rüngsdorf) geändert beschlossen 201766 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen Grüne und Linke Beschluss: Wie von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, wird die Grenzmarkierung im oben genannten Kreuzungsbereich angebracht bzw. verlängert. Die Verwaltung überprüft den nördlichen Kreuzungsbereich „Deichmanns Aue“/“Im Meisengarten“ hinsichtlich der Sichtbeziehungen. Die Anbringung von Verkehrsspiegeln und die Geschwindigkeitsreduzierung in der Deichmanns Aue wird abgelehnt.
Der Antrag beinhaltet das Anbringen von Verkehrsspiegeln sowie eine Tempo 30-Regelung im Kreuzungsbereich Deichmanns Aue/Im Maisengarten (Bonn- Rüngsdorf). Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Die vorstehende Beschlussfassung entspricht dem Beschlussvorschlag der Verwaltung DS-Nr. 201766-1 ST. Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
I m Rahmen von Ortsbesichtigungen hat die Verwaltung festgestellt, dass im südlichen Kreuzungsbereich der Straßen „Deichmanns Aue“/„Im Meisengarten“ Nr. 49 bis 61 im Fünf-Meter-Bereich ordnungswidrig geparkt wird. Dadurch wird die Einsicht im Kreuzungsbereich gehindert, weshalb die Anbringung einer Grenzmarkierung (VZ. 299) grundsätzlich befürwortet wird.
Im nördlichen Kreuzungsbereich „Deichmanns Aue“/“Im Meisengarten“ ist eine Grenzmarkierung bereits vorhanden. Eine Verlängerung der Grenzmarkierung kann aus Sicht der Verwaltung aufgrund der gehinderten Sichtverhältnisse vertreten werden.
Verkehrsspiegel sind seit vielen Jahren nicht mehr Bestandteil des Verkehrszeichenkatalogs der Straßenverkehrsordnung (§ 39 StVO) und zählen auch nicht zu den Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 43 StVO. Durch das mit der Spiegelwölbung erzeugte Zerrbild können Entfernungen und Geschwindigkeiten sich nähernder Fahrzeuge nur sehr schwer abgeschätzt werden.
Im Ergebnis kann die Haftungsfrage bei Unfällen den Aufsteller des Verkehrsspiegels betreffen. Aus diesem Grund werden seitens der Verwaltung keine Verkehrsspiegel aufgestellt.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Deichmanns
_Gekürzt._