Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=8306) # WCCB; Klage der Stadt Bonn gegen Barbara Dieckmann und Arnold Hübner wegen Haftung aus dem Beamtenverhältnis 201795 · 2020-12-10 · Große Anfrage · öffentlich Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt ## Sachverhalt Die Verwaltung hat trotz Obsiegens der vom Rat der Bundesstadt Bonn mit großer Mehrheit beschlossenen Klage nach Verkündung der Urteile im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 10. September 2020 bis zum heutigen Tag (09. Oktober 2020) keine Stellung bezogen mit der Begründung, sie werde die Entscheidung erst bewerten, sobald ihr die Urteilsgründe schriftlich vorliegen. Das war am 29. September 2020 der Fall. Für eine Stellungnahme wäre daher mehr als ausreichend Zeit gewesen. Möglicherweise war die fehlende Zustimmung des (noch) amtierenden Oberbürgermeisters für die Klage dafür wesentlich, der sich in einem Interview am 8. Juli 2018 wie folgt einließ: Frage: "Der Stadtrat hat eine Schadensersatzklage gegen die ehemalige Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und städtische Mitarbeiter wegen des WCCB-Bauskandals beschlossen. Sie selbst haben sich bei der Abstimmung enthalten. Was kann ein solcher Prozess bringen? Sridharan: Es geht einerseits um den teilweisen Ersatz des entstandenen Schadens und andererseits darum, den Sachverhalt aufzuarbeiten, weil bei vielen Ratspolitikern und Bürgern der Eindruck fortbesteht, dass eine Sachaufarbeitung noch nicht in jeder Hinsicht erfolgt _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag 1. Wie bewertet die Verwaltung nach der am 29. September 2020 erfolgten Zustellung der schriftlichen Gründe das Urteil des VG Köln in dem verwaltungsrechtlichen Verfahren der Bundesstadt Bonn gegen 1.1 Frau Barbara Dieckmann (19K4769/18) 1.2 Herrn Arnold Hübner (19K4770/18), mit denen die Beklagten verurteilt wurden, jeweils einen Betrag in Höhe von 1 Mio. Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen? 2. Hat die Bundesstadt Bonn die Beklagten als ihr Dienstherr auf Kosten der Stadt auch gegen Ansprüche / Schäden der Stadt versichert, die von den Beklagten wie im vorliegenden Fall durch eine grob fahrlässige Verletzung ihrer Dienstpflichten verursacht worden sind? 3. Wenn dies bejaht wird: 3.1 Wer hat diese Versicherung wann für die Beklagten abgeschlossen und wann hat der Rat der Bundesstadt Bonn dem zugestimmt? 3.2 Zahlungen in welcher Höhe sind für diesen Fall für die Beklagten von der Bundesstadt Bonn seit Abschluss dieser Versicherung für die Beklagten an den Versicherer geleistet worden? 4. In welcher Höhe sind im Zusammenhang mit dem Komplex WCCB den beiden Beklagten jeweils Anwalts- und Gerichtskosten _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2020-12-10 · Rat · vertagt - 2020-12-14 · Rat · zur Kenntnis genommen - 2021-10-28 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2021-11-08 · Rat · zur Kenntnis genommen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-12-10 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.12.2020 1.1 WCCB; Klage der Stadt Bonn gegen Barbara Dieckmann und Arnold Hübner wegen Haftung aus dem Beamtenverhältnis vertagt 201795 Die vertagte große Anfrage hatte folgenden Inhalt: 1. Wie bewertet die Verwaltung nach der am 29. September 2020 erfolgten Zustellung der schriftlichen Gründe das Urteil des VG Köln in dem verwaltungsrechtlichen Verfahren der Bundesstadt Bonn gegen 1.1 Frau Barbara Dieckmann (19K4769/18) 1.2 Herrn Arnold Hübner (19K4770/18), mit denen die Beklagten verurteilt wurden, jeweils einen Betrag in Höhe von 1 Mio. Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen? 2. Hat die Bundesstadt Bonn die Beklagten als ihr Dienstherr auf Kosten der Stadt auch gegen Ansprüche / Schäden der Stadt versichert, die von den Beklagten wie im vorliegenden Fall durch eine grob fahrlässige Verletzung ihrer Dienstpflichten verursacht worden sind? 3. Wenn dies bejaht wird: 3.1 Wer hat diese Versicherung wann für die Beklagten abgeschlossen und wann hat der Rat der Bundesstadt Bonn dem zugestimmt? 3.2 Zahlungen in welcher Höhe sind für diesen Fall für die Beklagte _Gekürzt (1712 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:99844?offset=1200_ ### 2020-12-14 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 14.12.2020 1.1 WCCB; Klage der Stadt Bonn gegen Barbara Dieckmann und Arnold Hübner wegen Haftung aus dem Beamtenverhältnis zur Kenntnis genommen 201795 Kenntnisnahme nach Aussprache im nichtöffentlichen Teil Die Große Anfrage hatte folgenden Inhalt: 1. Wie bewertet die Verwaltung nach der am 29. September 2020 erfolgten Zustellung der schriftlichen Gründe das Urteil des VG Köln in dem verwaltungsrechtlichen Verfahren der Bundesstadt Bonn gegen 1.1 Frau Barbara Dieckmann (19K4769/18) 1.2 Herrn Arnold Hübner (19K4770/18), mit denen die Beklagten verurteilt wurden, jeweils einen Betrag in Höhe von 1 Mio. Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen? 2. Hat die Bundesstadt Bonn die Beklagten als ihr Dienstherr auf Kosten der Stadt auch gegen Ansprüche / Schäden der Stadt versichert, die von den Beklagten wie im vorliegenden Fall durch eine grob fahrlässige Verletzung ihrer Dienstpflichten verursacht worden sind? 3. Wenn dies bejaht wird: 3.1 Wer hat diese Versicherung wann für die Beklagten abgeschlossen und wann _Gekürzt (1946 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:50753?offset=1200_ ### 2021-10-28 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021 1.2 WCCB; Klage der Stadt Bonn gegen Barbara Dieckmann und Arnold Hübner wegen Haftung aus dem Beamtenverhältnis BBB-Anfrage zur Vorlage 201795 wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) 201795-01 Die Große Anfrage hatte folgenden Inhalt: 1. Seit wann liegt die vollständige Begründung der Berufung 1.1 der Oberbürgermeisterin a.D. Barbara Dieckmann gegen das Urteil 19K4769/18, 1.2 des Stadtdirektors a.D. Arnold Hübner gegen das Urteil 19K4770/18 des VG Köln dem OVG NRW und der Verwaltung vor? 2. Seit wann liegen die abschließenden Erwiderungen der Stadt Bonn in 2.1 dem Berufungsverfahren gegen das Urteil des VG Köln gegen Frau Dieckmann, 2.2 dem Berufungsverfahren gegen das Urteil des VG Köln gegen Herrn Hübner dem OVG NRW und den Beklagten vor? 3. Gibt es Hinweise des zuständigen Senats des OVG NRW, ob und wann das Berufungsgericht beabsichtigt, einen Verhandlungstermin anzusetzen? Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 201795-2 ST WCCB; Klage der Stadt Bonn gegen Barbara Dieckmann und Arnold Hübner wegen Haftung aus dem Beamtenverhältnis {#nv-8392} **Sachverhalt** Die Antworten zur Großen Anfrage 201795 werden wegen laufender Gerichtsprozesse im nichtöffentlichen Teil (201795-1 ST) beantwortet. **Beschlussvorschlag** Die Antworten zur Großen Anfrage 201795 werden wegen laufender Gerichtsprozesse im nichtöffentlichen Teil (201795-1 ST) beantwortet. ### 201795-01 WCCB; Klage der Stadt Bonn gegen Barbara Dieckmann und Arnold Hübner wegen Haftung aus dem BeamtenverhältnisBBB-Anfrage zur Vorlage 201795 {#nv-2003087} **Sachverhalt** Mehr als ein Jahr nach Zustellung der Urteilsbegründung des VG Köln am 29. September 2020 interessiert der Fortgang der Angelegenheit. **Beschlussvorschlag** 1. Seit wann liegt die vollständige Begründung der Berufung 1.1 der Oberbürgermeisterin a.D. Barbara Dieckmann gegen das Urteil 19K4769/18, 1.2 des Stadtdirektors a.D. Arnold Hübner gegen das Urteil 19K4770/18 des VG Köln dem OVG NRW und der Verwaltung vor? 2. Seit wann liegen die abschließenden Erwiderungen der Stadt Bonn in 2.1 dem Berufungsverfahren gegen das Urteil des VG Köln gegen Frau Dieckmann, 2.2 dem Berufungsverfahren gegen das Urteil des VG Köln gegen Herrn Hübner dem OVG NRW und den Beklagten vor? 3. Gibt es Hinweise des zuständigen Senats des OVG NRW, ob und wann das Berufungsgericht beabsichtigt, einen Verhandlungstermin anzusetzen? **Begründung** der Berufung 1.1 der Oberbürgermeisterin a.D. Barbara Dieckmann gegen das Urteil 19K4769/18, 1.2 des Stadtdirektors a.D. Arnold Hübner gegen das Urteil 19K4770/18 des VG Köln dem OVG NRW und der Verwaltung vor? 2. Seit wann liegen die abschließenden Erwiderungen der Stadt Bonn in 2.1 dem Berufungsverfahren gegen das Urteil des VG Köln gegen Frau Dieckmann, 2.2 dem Berufungsverfahren gegen das Urteil des VG Köln gegen Herrn Hübner dem OVG NRW und den Beklagten vor? 3. Gibt es Hinweise des zuständigen Senats des OVG NRW, ob und wann das Berufungsgericht beabsichtigt, einen Verhandlungstermin anzusetzen? ### 201795-05 ST WCCB; Klage der Stadt Bonn gegen Barbara Dieckmann und Arnold Hübner wegen Haftung aus dem BeamtenverhältnisBBB-Anfrage zur Vorlage 201795 {#nv-2003290} **Sachverhalt** Zu der Großen Anfrage DS 201795-01 nimmt die Verwaltung im nichtöffentlichen Teil Stellung (DS 201795-02 ST), da die Fragen laufende Verfahren betreffen. **Beschlussvorschlag** Zu der Großen Anfrage DS 201795-01 nimmt die Verwaltung im nichtöffentlichen Teil Stellung (DS 201795-02 ST), da die Fragen laufende Verfahren betreffen.