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Besetzung der Gremien bei anderen Körperschaften und Behörden, hier:- Kreispolizeibeirat

201835 · 2020-12-10 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

In den Kreispolizeibeirat werden gewählt:

__Ordentliche Mitglieder__

__Stellvertretende Mitglieder__

  1. Florian

Schaper

Grüne

  1. Prof. Dr. Detmar

Jobst

Grüne

  1. Clara

Hennes

Grüne

  1. Corinna

Dahmen

Grüne

  1. Prof. Dr. Norbert

Jacobs

CDU

  1. Torben

Leskien

CDU

  1. Jürgen

Wehlus

CDU

  1. Georg

Schäfer

CDU

  1. Dr. Nico

Janicke

SPD

  1. Alois

Saß

SPD

  1. Dr. Albert

Weidmann

BBB

  1. Johannes

Schott

BBB

Beschlussvorschlag

In den Kreispolizeibeirat werden gewählt:

__Ordentliche Mitglieder__ __Stellvertretende Mitglieder__

1. Florian Schaper Grüne 1. Prof. Dr. Detmar Jobst Grüne

2. Clara Hennes Grüne 2. Corinna Dahmen Grüne

3. Prof. Dr. Norbert Jacobs CDU 3. Torben Leskien CDU

4. Jürgen Wehlus CDU 4. Georg Schäfer CDU

5. Dr. Nico Janicke SPD 5. Alois Saß SPD

6. Dr. Albert Weidmann BBB 6. Johannes Schott BBB

Begründung

Nach § 15 des Polizeiorganisationsgesetztes Nordrhein-Westfalen (POG NRW) sind bei den Kreispolizeibehörden Polizeibeiräte zu bilden. Der Kreispolizeibeirat besteht aus 11 Mitgliedern.

Gemäß § 17 Abs. 1 POG NRW wählen die Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte für die Dauer ihrer Wahlzeit die Mitglieder des Polizeibeirates und ihre Stellvertreterinnen/ihre Stellvertreter im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer. In den Polizeibeirat können auch andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder, Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt werden. Ihre Zahl darf die der Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreichen. Beamtinnen und Beamte, Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter der Polizei können nicht Mitglieder, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter in einem Polizeibeirat sein.

Der Kreispolizeibezirk Bonn umfasst neben dem Gebiet der Stadt Bonn auch die Gebiete der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Bad Honnef, Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal, Alfter, Bornheim und Wachtberg.

Laut § 17 Abs. 2 POG NRW wählen bei zusammengefassten Polizeibez

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-12-10 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.12.2020 5.13 Besetzung der Gremien bei anderen Körperschaften und Behörden, hier:

ungeändert beschlossen 201835 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enth. Rheingrün Beschluss: In den Kreispolizeibeirat werden gewählt:

Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder

  1. Florian SchaperGrüne1. Prof. Dr. Detmar JobstGrüne
  2. Clara HennesGrüne2. Corinna DahmenGrüne
  3. Prof. Dr. Norbert JacobsCDU3. Torben LeskienCDU
  4. Jürgen WehlusCDU4. Georg SchäferCDU
  5. Dr. Nico JanickeSPD5. Alois SaßSPD
  6. Dr. Albert WeidmannBBB6. Johannes SchottBBB

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

201835-01 Nachbesetzung der Gremien bei anderen Körperschaften und Behörden, hier:- Kreispolizeibeirat

Sachverhalt

In den Kreispolizeibeirat werden gewählt:

__Ordentliches Mitglied__

  1. Eva

Kuzu

(als Ersatz für

Florian

Schaper)

Grüne

__Stellvertretendes Mitglied__

  1. Anja

Lamodke (

als Ersatz für

Corinna

Dahmen)

Grüne

Beschlussvorschlag

In den Kreispolizeibeirat werden gewählt:

__Ordentliches Mitglied__

1. Eva Kuzu (als Ersatz für Florian Schaper) Grüne

__Stellvertretendes Mitglied__

2. Anja Lamodke ( als Ersatz für Corinna Dahmen) Grüne

Begründung

Nach der Mandatsniederlegung von Herrn Schaper und Frau Dahmen sind die Positionen im Gremium neu zu besetzen.

Nach § 15 des Polizeiorganisationsgesetztes Nordrhein-Westfalen (POG NRW) sind bei den Kreispolizeibehörden Polizeibeiräte zu bilden. Der Kreispolizeibeirat besteht aus 11 Mitgliedern.

Gemäß § 17 Abs. 1 POG NRW wählen die Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte für die Dauer ihrer Wahlzeit die Mitglieder des Polizeibeirates und ihre Stellvertreterinnen/ihre Stellvertreter im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer. In den Polizeibeirat können auch andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder, Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt werden. Ihre Zahl darf die der Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreichen. Beamtinnen und Beamte, Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter der Polizei können nicht Mitglieder, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter in einem Polizeibeirat sein.

Der Kreispolizeibezirk Bonn umfasst neben dem Gebiet der Stadt Bonn auch die Gebiete der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Bad Honnef, Königswinter, Meckenheim, Rheinb

_Gekürzt._

201835-03 Besetzung der Gremien bei anderen Körperschaften und Behörden, hier:- Kreispolizeibeirat

Sachverhalt

In den Kreispolizeibeirat werden gewählt:

__Ordentliche Mitglieder__ | __Stellvertretende Mitglieder__

  1. | CDU
  2. | CDU
  3. | Grüne
  4. | Grüne
  5. | SPD
  6. | Linke

Beschlussvorschlag

In den Kreispolizeibeirat werden gewählt:

__Ordentliche Mitglieder__ | __Stellvertretende Mitglieder__

  1. | CDU
  2. | CDU
  3. | Grüne
  4. | Grüne
  5. | SPD
  6. | Linke

Begründung

Nach § 15 des Polizeiorganisationsgesetztes Nordrhein-Westfalen (POG NRW) sind bei den Kreispolizeibehörden Polizeibeiräte zu bilden.

Der Kreispolizeibeirat besteht aus 11 Mitgliedern.

Gemäß § 17 Abs. 1 POG NRW wählen die Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte für die Dauer ihrer Wahlzeit die Mitglieder des Polizeibeirates und ihre Stellvertreterinnen/ihre Stellvertreter im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer. Danach würden auf die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen jeweils 2 Sitze und auf die Fraktionen SPD und Linke jeweils 1 Sitz entfallen. In den Polizeibeirat können auch andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder, Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt werden. Ihre Zahl darf die der Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreichen. Beamtinnen und Beamte, Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter der Polizei können nicht Mitglieder, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter in einem Polizeibeirat sein.

Der Kreispolizeibezirk Bonn umfasst neben dem Gebiet der Stadt Bonn auch die Gebiete der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Bad Honne

_Gekürzt._

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