Originalquelle: ALLRIS-Original
201835 · 2020-12-10 · Beschlussvorlage · öffentlich
In den Kreispolizeibeirat werden gewählt:
__Ordentliche Mitglieder__
__Stellvertretende Mitglieder__
Schaper
Grüne
Jobst
Grüne
Hennes
Grüne
Dahmen
Grüne
Jacobs
CDU
Leskien
CDU
Wehlus
CDU
Schäfer
CDU
Janicke
SPD
Saß
SPD
Weidmann
BBB
Schott
BBB
In den Kreispolizeibeirat werden gewählt:
__Ordentliche Mitglieder__ __Stellvertretende Mitglieder__
1. Florian Schaper Grüne 1. Prof. Dr. Detmar Jobst Grüne
2. Clara Hennes Grüne 2. Corinna Dahmen Grüne
3. Prof. Dr. Norbert Jacobs CDU 3. Torben Leskien CDU
4. Jürgen Wehlus CDU 4. Georg Schäfer CDU
5. Dr. Nico Janicke SPD 5. Alois Saß SPD
6. Dr. Albert Weidmann BBB 6. Johannes Schott BBB
Nach § 15 des Polizeiorganisationsgesetztes Nordrhein-Westfalen (POG NRW) sind bei den Kreispolizeibehörden Polizeibeiräte zu bilden. Der Kreispolizeibeirat besteht aus 11 Mitgliedern.
Gemäß § 17 Abs. 1 POG NRW wählen die Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte für die Dauer ihrer Wahlzeit die Mitglieder des Polizeibeirates und ihre Stellvertreterinnen/ihre Stellvertreter im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer. In den Polizeibeirat können auch andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder, Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt werden. Ihre Zahl darf die der Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreichen. Beamtinnen und Beamte, Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter der Polizei können nicht Mitglieder, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter in einem Polizeibeirat sein.
Der Kreispolizeibezirk Bonn umfasst neben dem Gebiet der Stadt Bonn auch die Gebiete der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Bad Honnef, Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal, Alfter, Bornheim und Wachtberg.
Laut § 17 Abs. 2 POG NRW wählen bei zusammengefassten Polizeibez
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.12.2020 5.13 Besetzung der Gremien bei anderen Körperschaften und Behörden, hier:
ungeändert beschlossen 201835 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enth. Rheingrün Beschluss: In den Kreispolizeibeirat werden gewählt:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Seite 1 von 1
Sachverhalt
In den Kreispolizeibeirat werden gewählt:
__Ordentliches Mitglied__
Kuzu
(als Ersatz für
Florian
Schaper)
Grüne
__Stellvertretendes Mitglied__
Lamodke (
als Ersatz für
Corinna
Dahmen)
Grüne
Beschlussvorschlag
In den Kreispolizeibeirat werden gewählt:
__Ordentliches Mitglied__
1. Eva Kuzu (als Ersatz für Florian Schaper) Grüne
__Stellvertretendes Mitglied__
2. Anja Lamodke ( als Ersatz für Corinna Dahmen) Grüne
Begründung
Nach der Mandatsniederlegung von Herrn Schaper und Frau Dahmen sind die Positionen im Gremium neu zu besetzen.
Nach § 15 des Polizeiorganisationsgesetztes Nordrhein-Westfalen (POG NRW) sind bei den Kreispolizeibehörden Polizeibeiräte zu bilden. Der Kreispolizeibeirat besteht aus 11 Mitgliedern.
Gemäß § 17 Abs. 1 POG NRW wählen die Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte für die Dauer ihrer Wahlzeit die Mitglieder des Polizeibeirates und ihre Stellvertreterinnen/ihre Stellvertreter im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer. In den Polizeibeirat können auch andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder, Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt werden. Ihre Zahl darf die der Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreichen. Beamtinnen und Beamte, Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter der Polizei können nicht Mitglieder, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter in einem Polizeibeirat sein.
Der Kreispolizeibezirk Bonn umfasst neben dem Gebiet der Stadt Bonn auch die Gebiete der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Bad Honnef, Königswinter, Meckenheim, Rheinb
_Gekürzt._
Sachverhalt
In den Kreispolizeibeirat werden gewählt:
__Ordentliche Mitglieder__ | __Stellvertretende Mitglieder__
Beschlussvorschlag
In den Kreispolizeibeirat werden gewählt:
__Ordentliche Mitglieder__ | __Stellvertretende Mitglieder__
Begründung
Nach § 15 des Polizeiorganisationsgesetztes Nordrhein-Westfalen (POG NRW) sind bei den Kreispolizeibehörden Polizeibeiräte zu bilden.
Der Kreispolizeibeirat besteht aus 11 Mitgliedern.
Gemäß § 17 Abs. 1 POG NRW wählen die Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte für die Dauer ihrer Wahlzeit die Mitglieder des Polizeibeirates und ihre Stellvertreterinnen/ihre Stellvertreter im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer. Danach würden auf die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen jeweils 2 Sitze und auf die Fraktionen SPD und Linke jeweils 1 Sitz entfallen. In den Polizeibeirat können auch andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder, Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt werden. Ihre Zahl darf die der Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreichen. Beamtinnen und Beamte, Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter der Polizei können nicht Mitglieder, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter in einem Polizeibeirat sein.
Der Kreispolizeibezirk Bonn umfasst neben dem Gebiet der Stadt Bonn auch die Gebiete der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Bad Honne
_Gekürzt._