Originalquelle: ALLRIS-Original
201864 · 2021-04-13 · Beschlussvorlage · öffentlich
Das Studierendenwerk Bonn ist Betreiber des Studierendenwohnheimes an der Pariser Straße, Ecke Kopenhagener Straße in Bonn-Auerberg. Der Standort wurde im Jahr 2019 umfassend saniert und verfügt heute über 321 Appartments. Das Wohnheim befindet sich in zentraler Lage zum neuen Ortsteilzentrum von Auerberg und ist mit dem Fahrrad sowie über die unmittelbar benachbarte Haltestelle der Straßenbahnlinie 61 hervorragend an die Innenstadt angebunden. Das Studierendenwerk plant, die Zahl der Wohnheimplätze an diesem Standort durch einen Ergänzungsbau um weitere ca. 115 Appartments zu erhöhen. Der Neubau soll errichtet werden im heute bereits voll versiegelten Bereich einer zwei-geschossigen Parkpalette. Diese ist ungenutzt, baufällig und entspricht in ihrer Dimensionierung nicht mehr den Mobilitätsbedürfnissen von Studierenden.
Das Planvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7525-3 Pariser Straße aus dem Jahr 1971. Dieser setzt ein allgemeines Wohngebiet mit einer geschlossenen Bauweise fest sowie ein Baufenster mit einer von außen nach innen ansteigenden Zahl der zulässigen Vollgeschosse (von VI bis max. XI Geschossen) . Das bestehende bis zu 9-geschossige Wohnheim nimm
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 13.04.2021 8.1 Zielbeschluss zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Studierendenwohnheim an der Pariser Straße in Bonn-Auerberg ungeändert beschlossen 201864 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ergebnis der Anhörung:
Auerberg, im Eckbereich Kopenhagener Str./ Pariser Str. Wohnraum für Studierende zu schaffen durch einen Erweiterungsbau des vorhandenen Wohnheims, wird zugestimmt.
Änderung des Bebauungsplanes 7525-3 für das Grundstück Pariser Straße 54 wird damit entsprochen. Als Maßnahme der Innenentwicklung kann das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren) erfolgen. Die Änderung wird in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6424-1 gem. § 12 BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Qualifizierungsverfahren mit Wettbewerbscharakter wird als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren herangezogen werden. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 27.04.2021 6.5 Zielbeschluss zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Studierendenwohnheim an der Pariser Straße in Bonn-Auerberg vertagt 201864 Abstimmungsergebnis: einstimmig pandemiebedingt bei Anerkennung der Tagesordnung vertagt Der vertagte Beschlussvorschlag der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut:
Auerberg, im Eckbereich Kopenhagener Str./ Pariser Str. Wohnraum für Studierende zu schaffen durch einen Erweiterungsbau des vorhandenen Wohnheims, wird zugestimmt.
Änderung des Bebauungsplanes 7525-3 für das Grundstück Pariser Straße 54 wird damit entsprochen. Als Maßnahme der Innenentwicklung kann das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren) erfolgen. Die Änderung wird in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6424-1 gem. § 12 BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Qualifizierungsverfahre
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 19.05.2021 6.3 Zielbeschluss zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Studierendenwohnheim an der Pariser Straße in Bonn-Auerberg vertagt 201864 Die Vorlage wurde bei Anerkennung der Tagesordnung einstimmig vertagt. Beschluss:
Auerberg, im Eckbereich Kopenhagener Str./ Pariser Str. Wohnraum für Studierende zu schaffen durch einen Erweiterungsbau des vorhandenen Wohnheims, wird zugestimmt.
Änderung des Bebauungsplanes 7525-3 für das Grundstück Pariser Straße 54 wird damit entsprochen. Als Maßnahme der Innenentwicklung kann das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren) erfolgen. Die Änderung wird in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6424-1 gem. § 12 BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Qualifizierungsverfahren mit Wettbewerbscharakter wird als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren he
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 5.20 Zielbeschluss zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Studierendenwohnheim an der Pariser Straße in Bonn-Auerberg wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) 201864 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Beschluss:
Auerberg, im Eckbereich Kopenhagener Str./ Pariser Str. Wohnraum für Studierende zu schaffen durch einen Erweiterungsbau des vorhandenen Wohnheims, wird zugestimmt.
Änderung des Bebauungsplanes 7525-3 für das Grundstück Pariser Straße 54 wird damit entsprochen. Als Maßnahme der Innenentwicklung kann das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren) erfolgen. Die Änderung wird in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6424-1 gem. § 12 BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Qualifizierungsverfahren mit Wettbewerbscharakter wird als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren herangezogen werde
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Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wird um ein Ziff. 4. ergänzt mit dem Auftrag an die Verwaltung zu prüfen und vor Einleitung des hochbaulichen Qualifizierungsverfahrens mitzuteilen, ob die geplante bauliche Erweiterung im Einklang mit der Nachbarbebauung stehen wird.
Sachverhalt
Aufgrund der langen Nutzungsdauer von Gebäuden sollten diese in klimagerechter Bauweise errichtet und betrieben werden. Hierzu gehört eine gute Wärmedämmung. Hierbei sollte die öffentliche Hand eine Vorreiterrolle einnehmen, um auch private Bauherr*innen von der Machbarkeit des Klimaschutzes im Bausektor zu überzeugen. Eine klimagerechte Realisierung des Bauvorhabens trägt dazu bei, die Klimaziele der Stadt Bonn zu erreichen.
Der Erhalt der Bäume ist wichtig für Klimaneutralität, Biodiversität und Lebensqualität.
Beschlussvorschlag
Das Gebäude ist mindestens nach KfW40-Standard zu errichten.
Die Grundstücksrandbäume sollen weitestgehend erhalten bleiben.