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201919 · 2020-12-16 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert, ausgehend von der Situation anlässlich der Sperrmüllabfuhr am 23.09.2020, Maßnahmen zur Verbesserung des Erscheinungsbildes der jüdischen Gedenkstätte Meckenheimer Straße gegenüber der Feuerwehr (Kennzeichnung, Pfosten, Hinweisschild, etc.).
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag und den Fotos.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag und den Fotos.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.19 Bürgerantrag: Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes der jüdischen Gedenkstätte Meckenheimer Straße gegenüber Feuerwehr vertagt 201919 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag thematisiert, ausgehend von der Situation anlässlich der Sperrmüllabfuhr am 23.09.2020, Maßnahmen zur Verbesserung des Erscheinungsbildes der jüdischen Gedenkstätte Meckenheimer Straße gegenüber der Feuerwehr (Kennzeichnung, Pfosten, Hinweisschild, etc.). Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag und den Fotos. Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Bezüglich der Sperrmüllentsorgung gibt die bonnorange AöR folgenden Hinweis:
Sperrmüll ist am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr am Gehwegrand so aufzustellen, dass niemand über das unvermeidbare Maß hinaus belästigt, behindert oder gefährdet wird.
Wer Sperrmüll so bereitstellt, dass Gefahren, Behinderungen oder Belästigungen entstehen, handelt ordnungswidrig. Bürger*innen, die ein solches Verhalten feststellen, können sich an den Stadtordnungsdienst wenden.
Mit Absperrpfosten lässt sich ein ordnungswidriges Ablegen von Sperrmüll nicht unterbinden. Abgesehen davon werden solche Pfosten schon seit Jahren nicht mehr eingesetzt, da der bauliche und insbesondere der Unterhaltungsaufwand nicht zu leisten ist. Im Gegenteil werden Absperrpfosten bei irreparablen Beschädigungen in zunehmendem Umfang nicht mehr ersetzt.
__Beschlussvorschlag: __
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, den Eigentümer des in Rede stehenden Gebäude aufzufordern, künftig seine Mieter zu einem ordnungsgemäßen Herausstellen ihres Sperrmüll anzuhalten und die Umsetzung insbesondere anlässlich des nächsten Sperrmülltermins zu überprüfen. Falls erneut zuordnenbare Verstöße festegestellt werden, sind diese mit einem Bußgeld zu ahnden.