Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=8534) # Bürgerantrag: Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes der jüdischen Gedenkstätte Meckenheimer Straße gegenüber Feuerwehr 201919 · 2020-12-16 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich ## Beschlussvorschlag **Inhalt des Bürgerantrages** Der Antrag thematisiert, ausgehend von der Situation anlässlich der Sperrmüllabfuhr am 23.09.2020, Maßnahmen zur Verbesserung des Erscheinungsbildes der jüdischen Gedenkstätte Meckenheimer Straße gegenüber der Feuerwehr (Kennzeichnung, Pfosten, Hinweisschild, etc.). Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag und den Fotos. ## Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag und den Fotos. ## Beratungsfolge - 2020-12-16 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · ohne Ergebnis - 2021-02-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-03-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-02-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.19 Bürgerantrag: Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes der jüdischen Gedenkstätte Meckenheimer Straße gegenüber Feuerwehr vertagt 201919 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag thematisiert, ausgehend von der Situation anlässlich der Sperrmüllabfuhr am 23.09.2020, Maßnahmen zur Verbesserung des Erscheinungsbildes der jüdischen Gedenkstätte Meckenheimer Straße gegenüber der Feuerwehr (Kennzeichnung, Pfosten, Hinweisschild, etc.). Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag und den Fotos. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 201919-01 ST Bürgerantrag: Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes der jüdischen Gedenkstätte Meckenheimer Straße gegenüber Feuerwehr {#nv-8932} **Stellungnahme der Verwaltung** Bezüglich der Sperrmüllentsorgung gibt die bonnorange AöR folgenden Hinweis: Sperrmüll ist am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr am Gehwegrand so aufzustellen, dass niemand über das unvermeidbare Maß hinaus belästigt, behindert oder gefährdet wird. Wer Sperrmüll so bereitstellt, dass Gefahren, Behinderungen oder Belästigungen entstehen, handelt ordnungswidrig. Bürger*innen, die ein solches Verhalten feststellen, können sich an den Stadtordnungsdienst wenden. Mit Absperrpfosten lässt sich ein ordnungswidriges Ablegen von Sperrmüll nicht unterbinden. Abgesehen davon werden solche Pfosten schon seit Jahren nicht mehr eingesetzt, da der bauliche und insbesondere der Unterhaltungsaufwand nicht zu leisten ist. Im Gegenteil werden Absperrpfosten bei irreparablen Beschädigungen in zunehmendem Umfang nicht mehr ersetzt. __Beschlussvorschlag: __ Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. ### 201919-02 AA Bürgerantrag: Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes der jüdischen Gedenkstätte Meckenheimer Straße gegenüber FeuerwehrAntrag zur Vorlage 201919 {#nv-9884} **Sachverhalt** Erfolgt mündlich. **Beschlussvorschlag** Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Gedenktafel am Straßenrand steinerne Blumenkübel aufzustellen und zu bepflanzen, um den Bereich rund um die Gedenktafel vor Vermüllung zu schützen. Die Kosten dafür werden aus dem Feuerwehrtopf des Stadtbezirks beglichen. 2. Der Antragstellende wird entsprechend informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. ### 201919-03 AA Bürgerantrag: Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes der jüdischen Gedenkstätte Meckenheimer Straße gegenüber FeuerwehrAntrag zur Vorlage 201919 {#nv-9911} **Sachverhalt** Erfolgt mündlich. **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird beauftragt, den Eigentümer des in Rede stehenden Gebäude aufzufordern, künftig seine Mieter zu einem ordnungsgemäßen Herausstellen ihres Sperrmüll anzuhalten und die Umsetzung insbesondere anlässlich des nächsten Sperrmülltermins zu überprüfen. Falls erneut zuordnenbare Verstöße festegestellt werden, sind diese mit einem Bußgeld zu ahnden.