Originalquelle: ALLRIS-Original

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

201928 · 2020-12-10 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf

wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugend- und Familie, den für Finanzen zuständigen Ausschuss und zur Anhörung an die Bezirksvertretungen verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf

Begründung

Gem. § 80 GO NRW ist der von der Stadtkämmerin aufgestellte und von der Oberbürgermeisterin bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung dem Rat vorzulegen.

Auf der Basis des vom Rat am 09.10.2018 verabschiedeten Haushaltsplans 2019/2020 und der 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für den Zeitraum 2019 bis 2024 wurden im Rahmen der Aufstellung des HPL-Entwurfes 2021/2022 und zur 3. Fortschreibung des Haushalts-sicherungskonzeptes Haushaltsgespräche mit den Dezernaten, Ämtern sowie dem Verwaltungsvorstand geführt. Hierbei war auch die im Rahmen der Genehmigungen der Doppelhaushalte 2015/2016 bis 2019/2020 und des HSKs durch die Kommunalaufsicht gemachte Vorgabe „ Die Konsolidierung ist stetig zu überprüfen und weiterzuentwickeln, erreichte Verbesserungen sowie neue Maßnahmen und deren Auswirkungen sind im Rahmen der Fortschreibungen des HSK jeweils im Einzelnen darzustellen.“ zu beachten.

Der von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf weist für die Jahre 2022 und 2025 Fehlbeträge aus. Der echte Haushaltsausgleich (Erträge > Aufwendungen) wird in den Jahren 2021, 2023 und 2024 erreicht. Die Fehlbeträge in den Jahren 2022 und 2025 können durch eine Entnahme aus der

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-12-10 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.12.2020 2.1 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der

  1. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 vertagt - mit Maßgabe 201928 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enth. Frau Stv. Erdmann -Die Partei- Beschluss: Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf • der Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022 • des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 – 2025 sowie • der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2021 – 2024 wird zur weiteren Beratung an die in einer Sondersitzung im Januar zu bildenden Fachausschüsse und zur Anhörung an die Bezirksvertretungen verwiesen. Die Verwaltung wird beauftragt nach Konstituierung der Fachausschüsse einen Beratungsfahrplan vorzulegen.

Die hervorgehobenen Veränderungen gehen auf AA-02 zurück. Seite 1 von 1

2021-03-18 · Rat

— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021

7.2 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der

  1. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 zur Kenntnis genommen

201928-03

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

Der Rat nimmt Kenntnis.

Seite 1 von 1

2021-04-14 · Schulausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Schulausschusses vom 14.04.2021 18.1 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der

  1. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 weitere Lesung erforderlich 201928 Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Ergebnis der Beratung Es besteht Einvernehmen darüber, die Beratung als 1. Lesung zu betrachten und eine 2. Lesung in der nächsten Sitzung des Schulausschusses am 02.06.2021 durchzuführen -.

Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022 des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 – 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2021 – 2024 wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugend- und Familie, den für Finanzen zuständigen Ausschuss und zur Anhörung an die Bezirksvertretungen verwiesen. Seite 1 von 1

2021-04-15 · Kulturausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Kulturausschusses vom 15.04.2021 6.3 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der

  1. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 weitere Lesung erforderlich 201928 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022 des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 – 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2021 – 2024 wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugend- und Familie, den für Finanzen zuständigen Ausschuss und zur Anhörung an die Bezirksvertretungen verwiesen. Seite 1 von 1

2021-04-15 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie vom 15.04.2021 6.1 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der

  1. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 weitere Lesung erforderlich 201928 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Die in erster Lesung behandelte Empfehlung an den Rat lautete: Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022 des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 – 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2021 – 2024 wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugend- und Familie, den für Finanzen zuständigen Ausschuss und zur Anhörung an die Bezirksvertretungen verwiesen. Seite 1 von 1

2021-04-20 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 20.04.2021 6.1 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der

  1. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 weitere Lesung erforderlich 201928 Beschluss: Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022 des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 – 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2021 – 2024 wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugend- und Familie, den für Finanzen zuständigen Ausschuss und zur Anhörung an die Bezirksvertretungen verwiesen. Seite 1 von 1

2021-04-20 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 20.04.2021 6.2 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der

  1. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 weitere Lesung erforderlich 201928 Beschluss: Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022 des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 – 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2021 – 2024 wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugend- und Familie, den für Finanzen zuständigen Ausschuss und zur Anhörung an die Bezirksvertretungen verwiesen. Seite 1 von 1

2021-04-21 · Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit vom 21.04.2021 6.6 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der

  1. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 weitere Lesung erforderlich 201928 Seite 1 von 1

2021-04-27 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 27.04.2021 6.1 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der

  1. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 weitere Lesung erforderlich 201928 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022 des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 – 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2021 – 2024 wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugend- und Familie, den für Finanzen zuständigen Ausschuss und zur Anhörung an die Bezirksvertretungen verwiesen. Seite 1 von 1

2021-04-29 · Hauptausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 29.04.2021 7.1 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der

  1. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 weitere Lesung erforderlich 201928 Abstimmungsergebnis: Behandlung als 1. Lesung Der Empfehlungsvorschlag hat folgenden Wortlaut: Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022 des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 – 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2021 – 2024 wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugend- und Familie, den für Finanzen zuständigen Ausschuss und zur Anhörung an die Bezirksvertretungen verwiesen. Seite 1 von 1

2021-05-04 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 04.05.2021 8.2 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der

  1. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 weitere Lesung erforderlich 201928 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschluss: Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022 des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 – 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2021 – 2024 wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugend- und Familie, den für Finanzen zuständigen Ausschuss und zur Anhörung an die Bezirksvertretungen verwiesen. Seite 1 von 1

2021-05-18 · Bezirksvertretung Hardtberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 18.05.2021 8.1.2 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der

  1. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928 abgelehnt 201928-17 AA Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen CDU, FDP und AfD Der abgelehnte Änderungsantrag der CDU-Fraktion hatte folgenden Wortlaut: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Veranschlagung des Haushaltes 2021/2022 sowie des Finanz- und Investitionsprogramms 2020-2025 sicherzustellen dass,

  1. Maßnahmen der Ortsteilplanung und die Umsetzung der dafür

getroffenen Beschlüsse,

  1. die Planung und Umsetzung von integrierten Entwicklungskonzepten für

alle Ortsteile in Bonn,

  1. der Erwerb von Bauland zur Förderung der Stadtentwicklung und des

Wohnungsbaus und

  1. der Aufbau einer Stadtentwicklungsgesellschaft insbesondere zur

interkommunalen Planung in Abstimmung mit den anliegenden Kommunen des Rhein-Sieg Kreises

durch die notwendigen Personal- und Sachmittel gewährleistet sind. Seite 1 von 1

2021-05-19 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 19.05.2021 6.1 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der

  1. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 geändert beschlossen 201928 Abstimmungsergebnis: i.V. m. 201928-18 ST mit Mehrheit gegen BBB bei Enthaltung FDP, CDU Beschluss: 1.Der Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022, dem Finanz- und Investitionsprogramm 2020 – 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2021 – 2024 wird in Verbindung mit der Veränderungsliste (DS-Nr. 201928-18 ST) zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist. 2.Den Wohnungsmarkt gerecht entwickeln - Neubau beschleunigen, Mieter*innen schützen Zur Stärkung der Wohnraumentwicklung und der Wohnungsmarktbeobachtung und -überwachung werden im Bereich von Dez. III sechs Stellen, Besoldungsstufe E12 geschaffen. Je eine Stelle für folgenden Zweck:

Koordination und Umsetzung der Milieuschutzsatzungen Wohnraumschaffung - Verstärkung Ortsteilplanung in den Stadtbezirken Bonn und Hardtberg, Beschleunigun

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2021-05-27 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 27.05.2021

7.1 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der

  1. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 geändert beschlossen

201928

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen CDU, FDP und BBB beschlossen.

Empfehlung:

I. Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf  der Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022  des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 – 2025 sowie  der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2021 – 2024 wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugend- und Familie, den für Finanzen zuständigen Ausschuss und zur Anhörung an die Bezirksvertretungen verwiesen.

II. 201928-25 AA

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das GAP (Gemeinsam Anders Punkt,

Jugendzentrum für Jugendliche und junge Erwachsene, die sich als schwul, lesbisch, bi, trans oder queer identifizieren), die AIDS Hilfe Bonn e.V. und das SchLAu (schwul-lesbisch-bi-trans Bildungs-und Aufklärungsprojekt für Schulklassen) bei

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2021-06-01 · Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit vom 01.06.2021 6.1 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der

  1. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 geändert beschlossen 201928 Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB Empfehlung an den Rat: Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2021/2022 enthaltenen Ansätzen, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:

PG 1.01.02 Internationales u. globale Nachhaltigkeit PG 1.04.12 Wissenschaft PG 1.04.13 Internationale Wissenschaft PG 1.15.01 Wirtschaftsförderung PG 1.15.02 Tourismus

Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den bereits wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen folgende

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2021-06-02 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 02.06.2021 6.1 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der

  1. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 geändert beschlossen 201928 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen BBB bei Enthaltung CDU und FDP Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf

• der Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022 • des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 – 2025 sowie • der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2021 – 2024 wird mit folgenden Ergänzungen zugestimmt: a) Das Förderprogramm Lead-City soll bis Ende 2022 fortgeführt werden, um es anschließend bis Mitte 2022 zu evaluieren. Dafür sind im Doppelhaushalt 2021/2022 für das Jahr 2022 drei Millionen und 700 Tsd. [3.700.000] Euro an konsumptiven Mittel einzustellen. b) Der Posten „Straßendeckenerneuerung nach Kanalbau“ wird von 600 Tsd. [600.000] Euro pro Jahr um 100 Tsd. [100.000] Euro auf 500 Tsd. Euro gesenkt. c) Zu Stärkung des Amtes 61 bzw. 66 werden die unten angeführten Stellen geschaffen und die

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2021-06-02 · Schulausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Schulausschusses vom 02.06.2021

16.1 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der

  1. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 geändert beschlossen

201928

Abstimmungsergebnis: - einstimmig geändert bei Enthaltung 1 Stimme BBB -

Empfehlung: Nachstehender Beschluss wird ergänzt um die Positionen unter TOP 16.1, Ds.-Nr.: 201928-03ST, Ö16.1.2, Ds.-Nr.: 201928-24ST, TOP Ö16.1.4, Ds.-Nr.: 201928-62AA, Ö 16.1.5, Ds.-Nr.: 201928-63AA. Der TOP Ö 16.1.3, Ds.-Nr.: 201928-28AA, wurde von der Verwaltung bei der Veranschlagung von Haushaltsmitteln in Höhe von 160.000,00 EURO bereits berücksichtig.

Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf  der Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022  des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 – 2025 sowie  der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2021 – 2024 wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugend- und Familie, den für Finanzen zuständigen Ausschuss und zur Anhörung an die Bezirksvertretungen verwies

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2021-06-08 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie vom 08.06.2021

6.1 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der

  1. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 geändert beschlossen

201928

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Empfehlung: Nachstehender Beschluss wird ergänzt um die Beschlüsse unter TOP 6.1.1 DS-Nr.: 201928-04 ST, TOP 6.1.2 DS-Nr.: 201928-25 AA, TOP 6.1.4 DS-Nr.: 201928-29 AA, TOP 6.1.5 DS-Nr.: 201928-45 ST, TOP 6.1.6 DS-Nr.: 201928- 48 AA, TOP 6.1.7 DS-Nr.: 201928-61 AA, TOP 6.1.8 DS-Nr.: 201928-67 AA und TOP 6.1.9 DS-Nr.: 201928-77 AA. Der TOP 6.1.3 DS-Nr.: 201928-28 AA wurde von der Verwaltung bei der Veranschlagung von Haushaltsmittel in Höhe von 160.000,00 EURO bereits berücksichtigt.

Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf  der Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022  des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 – 2025 sowie  der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2021 – 2024 wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugend- und Fami

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2021-06-09 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 09.06.2021

6.1 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der

  1. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 geändert beschlossen

201928

Abstimmungsergebnis: (zu DS 201928 i.V.m. -06 ST, -68 ST, -80 ST) Für den Gesamthaushalt: Mit Mehrheit gegen BBB bei Enth. CDU und FDP Für die Veränderungsliste, Ziffer A: Mit Mehrheit gegen BBB bei Enth. CDU und FDP Für die Veränderungsliste, Ziffer B: Mit Mehrheit gegen BBB bei Enth. CDU und FDP Für die Veränderungsliste, Ziffer C: Mit Mehrheit geben BBB und FDP bei Enth. CDU (ohne die Veränderungen aus dem Jugendhilfeausschuss, die ohne Votum in den Haupausschuss verwiesen werden)

Beschluss: Hinweis: Zum Stand 07.06.2021 ergibt sich folgende Haushaltssatzung, die durch die noch fehlenden Gremien bis zur Sitzung des Rates überarbeitet werden muss.

Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 wird unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Ve

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2021-06-17 · Hauptausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 17.06.2021 6.1 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der

  1. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 geändert beschlossen 201928 Abstimmungsergebnis: Angenommen mit Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP Empfehlung: Der nachstehende Beschluss wird ergänzt um die Positionen unter TOP 6.1.1 (Drucksache: 201928-12 ST), TOP 6.1.10 (Drucksache: 201928-77 AA), TOP 6.1.13 (Drucksache: 201928-82 AA), TOP 6.1.14 (Drucksache: 201928-83 ST) und TOP 6.1.15 (Drucksache: 201928-85 AA). Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022 des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 – 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2021 – 2024 wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugend- und Familie, den für Finanzen zuständigen Ausschuss und zur Anhörung an die Bezirksvertretungen verwiesen. Seite 1 von 22 Hauptausschuss Sitzung am 17.06.2021 Änderungen, Anregungen und Empfehlungen zum Doppelhaushalt 2021/2022 Seite 2 von 22

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2021-06-24 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021

5.2 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der

  1. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 geändert beschlossen

201928

Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen CDU, FDP, BBB, AfD und Herrn Stv. Fahrenholtz -parteilos- bei Enthaltung Rheingrün wie 201928-84 ST und weiteren Veränderungen

Beschluss:

Haushaltssatzung der Bundesstadt Bonn für die Haushaltsjahre 2021/2022 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b), hat der Rat der Bundesstadt Bonn mit Beschluss vom 24.06.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnisplan und Finanzplan Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021 und 2022, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Bundesstadt Bonn voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwe

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

201928-01 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Eine Beratung unter fachlichen Gesichtspunkten ist gerade bei derartigen Grundsatzangelegenheiten aus Sicht der Antragsteller dringend erforderlich.

Beschlussvorschlag

Die eingebrachte Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, das Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 wird zur Mitberatung in die noch zu gründenden Fachausschüsse verwiesen.

201928-02 AA Änderungsantrag - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Der vorliegende Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert (Änderung durch Unterstrich kenntlich gemacht):

Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf

wird zur weiteren Beratung an

__die in einer Sondersitzung im Januar zu bildenden Fachausschüsse__

und zur Anhörung an die Bezirksvertretungen verwiesen.

__Die Verwaltung wird beauftragt nach Konstituierung der Fachausschüsse einen Beratungsfahrplan__

__vorzulegen.__

Beschlussvorschlag

Der vorliegende Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert (Änderung durch Unterstrich kenntlich gemacht):

Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf

__Die Verwaltung wird beauftragt nach Konstituierung der Fachausschüsse einen Beratungsfahrplan__ __vorzulegen.__

Begründung

erfolgt mündlich.

201928-03 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Der Rat hat am 10.12.2020 beschlossen (DS 201928-02 AA), den vorlegten Entwurf

Nach den für 2021 vom Ratsbüro festgelegten Sitzungsterminen ist folgender „Beratungsfahrplan“ möglich:

Lesung Schulausschuss | 14.04.2021 Ausschuss für Kinder, Jugend u. Familie | 15.04.2021 Kulturausschuss | 15.04.2021 Ausschuss für Finanzen, Beteilig., Vergabe als Fachausschuss | 20.04.2021 Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 20.04.2021 Ausschuss für Europa, Intern., Wissensch., Wirtsch., Arbeit | 21.04.2021 Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda* | 21.04.2021 Sportausschuss | 22.04.2021 Ausschuss für Wohnen, Planung, Bauen | 27.04.2021 Hauptausschuss | 29.04.2021 Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit | 04.05.2021 UA Digitalisierung und Organisation (nur 1 Lesung) | 20.05.2021 Lesung BV Hardtberg | 13.04.2021 Ausschuss für Wohnen, Planung, Bauen | 19.05.2021 Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit | 27.05.2021

_Gekürzt._

201928-03 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschlussvorschlag gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2021/2022 enthal ­ te ­ nen Ansätzen, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:

PG 1.03.01 Grundschulen

PG 1.03.02 Hauptschulen

PG 1.03.03 Realschulen

PG 1.03.04 Gymnasien

PG 1.03.05 Gesamtschulen

PG 1.03.06 Förderschulen

PG 1.03.07 Berufskollegs

PG 1.03.08 Schülerbeförderung

PG 1.03.09 Fördermaßnahmen

PG 1.03.10 Sonstige schulische Aufgaben

PG 1.17.02 Stiftung Thomas Hansen

PG 1.17.03 Stiftung Peter Kemper

Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den bereits wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen des Schulamtes hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen folgender Produktgruppen zu:

PG 1.03.01 Grundschulen

PG 1.03.02 Hauptschulen

PG 1.03.03 Realschulen

PG 1.03.04 Gymnasien

PG 1.03.05 Gesamtschulen

PG 1.03.06 Förderschulen

PG 1.03.07 Berufskollegs

PG 1.03

_Gekürzt._

201928-04 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschlussvorschlag gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2021/2022 enthal ­ te ­ nen Ansätzen, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist. Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den bereits wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen des Amtes 51 hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen folgender Produktgruppen zu:

PG 1.06.01 Förderung von Kindern in Tagespflege

PG 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder

PG 1.06.03 Jugendarbeit

PG 1.06.04 Einrichtungen der Jugendarbeit

PG 1.06.05 Sonst. Leistungen z. Förderung junger Menschen und Familien

PG 1.06.06 Sonst. Einrichtungen für junge Menschen und Familien

PG 1.06.08 Aufgaben nach dem Bundeseltern- und Elternzeitgesetz

Die Ausschussunterlagen sind digital abrufbar unter (Auswahl: Ausschusshierarchie): [__Haushaltsplanentwurf 2021/2022__](https://primary.ikvs.de/sj/Produkthaushalt.xh

_Gekürzt._

201928-05 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschlussvorschlag gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2021/2022 enthal ­ te ­ nen Ansätzen, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:

PG 1.04.01 Kulturelle Projekte

PG 1.04.02 Kulturförderung freie Träger

PG 1.04.03 Beethovenpflege

PG 1.04.04 Volkshochschule

PG 1.04.05 Musikschule

PG 1.04.06 Stadtbibliothek

PG 1.04.07 Stadtarchiv

PG 1.04.08 Stadtmuseum

PG 1.04.09 Kunstmuseum

PG 1.04.10 Beethoven Orchester

PG 1.04.11 Theater

PG 1.04.14 Beethoven 2020

PG 1.17.04 Stiftung Konrad Adenauer

PG 1.17.05 Stiftung August Kaiser

PG 1.17.06 Dorothea-von-Stetten-Stiftung

PG 1.17.07 Stiftung Dr. Werner Borchert

Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den bereits wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen des Amtes 41 hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen folgender Produktgruppen zu:

PG 1.04.04 Volkshochschule

PG 1.04.05

_Gekürzt._

201928-06 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschlussvorschlag gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2021/2022 enthal ­ te ­ nen Ansätzen, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:

PG 1.01.08 Zentrale Vergabedienstleistungen

PG 1.01.20 Finanzmanagement

PG 1.01.21 Finanzbuchhaltung

PG 1.01.22 Verwaltung von Steuern und Benutzungsgebühren

PG 1.01.23 Stabsstelle Fuhrparkmanagement

PG 1.01.28 Liegenschaftsmanagement

PG 1.01.29 Gebäudemanagement (SGB)

PG 1.10.06 Wohnraumversorgung durch Unternehmen

PG 1.15.07 Konferenzzentrum/Beethovenhalle

PG 1.15.10 Anteile von Unternehmen

PG 1.16.01 Kreditwirtschaft

PG 1.16.02 Anlage von Finanzmitteln

PG 1.16.03 Liquiditätsmanagement

PG 1.16.04 Forderungsverwaltung

PG 1.16.05 Allgemeine Zuweisungen/Umlagen/Abgaben

PG 1.16.06 Steuern

Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den bereits wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen hinsichtlich der st

_Gekürzt._

201928-07 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschlussvorschlag gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2021/2022 enthal ­ te ­ nen Ansätzen, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:

PG 1.12.06 ÖPNV

PG 1.12.07 Verkehrsplanung

Darüber hinaus stimmt der Ausschuss der bereits wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibung des Amtes 61 hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen folgender Teile der Produktgruppe zu:

Zukunft Radverkehr

Die Ausschussunterlagen sind digital abrufbar unter (Auswahl: Ausschusshierarchie): __Haushaltsplanentwurf 2021/2022__

201928-08 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschlussvorschlag gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2021/2022 enthal ­ te ­ nen Ansätzen, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:

PG 1.01.02 Internationales u. globale Nachhaltigkeit

PG 1.04.12 Wissenschaft

PG 1.04.13 Internationale Wissenschaft

PG 1.15.01 Wirtschaftsförderung

PG 1.15.02 Tourismus

Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den bereits wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen folgender Produktgruppen zu:

PG 1.01.02 Internationales u. globale Nachhaltigkeit

Die Ausschussunterlagen sind digital abrufbar unter (Auswahl: Ausschusshierarchie): __Haushaltsplanentwurf 2021/2022__

201928-09 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschlussvorschlag gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2021/2022 enthal ­ te ­ nen Ansätzen, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:

PG 1.02.08 Lebensmittelüberwachung/Veterinärdienste

PG 1.02.19 Brandschutz

PG 1.02.20 Abwehr von Großschadensereignissen

PG 1.02.21 Rettungsdiernst (KRE)

PG 1.11.02 Abfallwirtschaft

PG 1.12.08 Straßenreinigung und Winterdienst

PG 1.13.01 Öffentliches Grün

PG 1.13.02 Fortwirtschaft

PG 1.13.03 Friedhöfe

PG 1.13.07 Natur und Landschaft

PG 1.14.01 Boden- und Gewässerschutz

PG 1.14.02 Immissionsschutzverfahren

PG 1.14.03 Umweltvorsorge, -planung

PG 1.17.19 Stiftung Fritz Kirstein

PG 1.17.20 Stiftung zur Förderung der Feuerwehr

Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den bereits wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen folgender Produktgruppen z

_Gekürzt._

201928-16 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Die Fassade des Parkhauses ist nach Ablehnung der ursprünglich geplanten aufwändigen "Mikadofassade" weiter ohne Gestaltung. Die Verwaltung hat in Ausführung des Ratsbeschlusses vom 04.07.2019 umfassende Recherchen angestellt, unter welchen Voraussetzungen eine Teilbegrünung der Fassade des Parkhauses am WorldCCBonn als Alternative möglich ist.

Durch eine Teilbegrünung der Fassade des Parkhauses kann nach dem Ergebnis der Recherchen zum einen eine optische Optimierung des Gebäudes erreicht, aber auch ökologischen Aspekten Rechnung getragen werden. Die Kosten hierfür belaufen sich nach einer Kostenschätzung der Verwaltung für die Beton-Fassadenflächen auf rund 275.000 € netto. Hierin enthalten sind die Planungskosten, Statische Berechnungen, die Schaffung befestigter Fahrflächen zur Pflege und die Begrünung der Beton-Außenfassaden.

Beschlussvorschlag

Im Haushalt 2021/2022 werden entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung (DS 190716-1) für eine Teilbegrünung des Parkhauses des WCCB Mittel in auskömmlicher Höhe eingestellt.

201928-10 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschlussvorschlag gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2021/2022 enthal ­ te ­ nen Ansätzen, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist. Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den bereits wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen folgender Produktgruppen zu:

PG 1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen

PG 1.08.02 Sportförderung

PG 1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von Bädern

Die Ausschussunterlagen sind digital abrufbar unter (Auswahl: Ausschusshierarchie): __Haushaltsplanentwurf 2021/2022__

201928-11 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschlussvorschlag gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2021/2022 enthal ­ te ­ nen Ansätzen, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:

PG 1.01.12 Bauhof, Servicebereich und Brunnen

PG 1.02.16 Statistik

PG 1.09.01 Stadt- und Raumplanung

PG 1.09.02 Maßnahmen des bes. Städtebaurechts

PG 1.09.04 Finanzierung von Erschließungsmaßnahmen

PG 1.09.06 Ortsbaurecht

PG 1.09.07 Liegenschaftskataster, Geodaten

PG 1.09.08 Grundstücksneuordnung

PG 1.09.09 Grundstückswertermittlung

PG 1.10.01 Maßnahmen der Bauaufsicht

PG 1.10.03 Denkmalschutz und Denkmalpflege

PG 1.11.03 Entwässerung und Abwasserbeseitigung

PG 1.12.01 Gemeindestraßen

PG 1.12.02 Kreisstraßen

PG 1.12.03 Landesstraßen

PG 1.12.04 Bundesstraßen

PG 1.12.05 Parkeinrichtungen

PG 1.13.08 Hochwasserschutz und Gewässer

Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den bereits wirkungsorientiert aufgestellten Produk

_Gekürzt._

201928-12 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschlussvorschlag gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2021/2022 enthal ­ te ­ nen Ansätzen, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:

PG 1.01.03 Verwaltungsführung

PG 1.01.05 Gleichstellung von Frau und Mann

PG 1.01.07 Rechnungsprüfung

PG 1.01.09 Zentrale Dienste

PG 1.01.13 Stabsstelle Arbeitssicherheit

PG 1.01.14 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

PG 1.01.15 Beschäftigtenvertretung

PG 1.01.16 Personalmanagement

PG 1.01.18 Politische Gremien

PG 1.01.19 Referat Stadtförderung u. strateg. Projekte

PG 1.01.26 IT-Betrieb

PG 1.01.27 Recht

PG 1.02.01 Allgemeine Sicherheit und Ordnung

PG 1.02.02 Gewerbewesen

PG 1.02.03 Märkte (BGA)

PG 1.02.04 Verkehrsang., Fahr- u. Beförderungserl., Kfz-Ang.

PG 1.02.05 Einwohnerangelegenheiten

PG 1.02.06 Personenstandswesen

PG 1.02.07 Wahlen

PG 1.05.12 Sozialversicherungsangelegenheiten

Darüber hinaus stimmt der Aus

_Gekürzt._

201928-13 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschlussvorschlag gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2021/2022 enthal ­ te ­ nen Ansätzen, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:

PG 1.01.04 Koordination Integration

PG 1.05.01 Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

PG 1.05.02 Grundversorung und Leistungen nach dem SGB XII

PG 1.05.03 Leistungen nach dem AsylbLG

PG 1.05.04 Soziale Einrichtungen

PG 1.05.06 Förd. v. Träg.d. Wohlfahrtspfl., Vereinen u. sonst. Trägern

PG 1.05.07 Unterhaltsvorschussleistungen

PG 1.05.08 Betreuungsleistungen

PG 1.05.10 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen

PG 1.05.11 Schwerbehindertenrecht nach SGB IX

PG 1.07.01 Gesundheitsförderung

PG 1.07.02 Gutachten und Stellungnahmen

PG 1.07.03 Gesundheitshilfe

PG 1.07.04 Gesundheitsschutz

PG 1.10.05 Wohnraumsicherung, -versorgung, Hilfe Wohnungslosigkeit

PG 1.17.01 Stiftung Bernhard Oebeke

PG 1.17.08 Stiftung Bonner Alten

_Gekürzt._

201928-15 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschlussvorschlag gefasst:

Der Integrationsrat stimmt den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2021/2022 enthal ­ te ­ nen Ansätzen, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und den darin vorgesehenen Maßnahmen unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zu.

Der Haushaltsplanentwurf ist sowohl unter http://www.bonn.de/ als auch im IKVS digital abrufbar unter __Haushaltsplanentwurf 2021/2022__ __.__

201928-17 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Die Raumplanung und Stadtentwicklung in Bonn wird angesichts des prognostizierten Bevölkerungswachstums in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen stehen. Dazu müssen die beteiligten Ämter der Stadtverwaltung mit den notwendigen Personal- und Sachmitteln ausgestattet sein. Dabei darf nicht nur der Bonner Innenstadtbereich im Fokus liegen, sondern alle Stadtbezirke und ihre Ortsteile. Bei der Aufstellungen und Änderung von Bebauungsplänen, die teilweise nicht mehr den aktuellen planerischen Anforderungen genügen, entsteht erheblicher Aufwand in den betroffenen Ämtern und durch die Beauftragung von Gutachtern. Die Planungsverwaltung hat zwar in den vergangenen Jahren neue Stellen erhalten, was aber nicht ausreichend ist, sodass weitere zehn Stellen im Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt und Tiefbauamt mit entsprechender Stellenwertigkeit für qualifiziertes Personal erforderlich sein dürften.

Die Aufstellung aktueller integrierter Entwicklungskonzepte für die Stadtbezirke und ihre Ortsteile ist die Grundlage für eine vorausschauende Stadtentwicklung und Raumplanung. Aus den Entwicklungskonzepten können Anträge für Fördermittel entwickelt und abgeleitet werden. Die Stadt Köln be

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Veranschlagung des Haushaltes 2021/2022 sowie des Finanz- und Investitionsprogramms 2020-2025 sicherzustellen dass,

  1. Maßnahmen der Ortsteilplanung und die Umsetzung der dafür getroffenen Beschlüsse,
  2. die Planung und Umsetzung von integrierten Entwicklungskonzepten für alle Ortsteile in Bonn,
  3. der Erwerb von Bauland zur Förderung der Stadtentwicklung und des Wohnungsbaus und
  4. der Aufbau einer Stadtentwicklungsgesellschaft insbesondere zur interkommunalen Planung in Abstimmung mit den anliegenden Kommunen des Rhein-Sieg Kreises durch die notwendigen Personal- und Sachmittel gewährleistet sind.

201928-18 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden, wobei die Anlage sowohl die Änderungen enthält, die Gegenstand der 1. Lesung waren als auch die neuen Änderungen.

201928-19 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Bonn ist eine wachsende Stadt, in der die Menschen gerne leben und in der viele Menschen gerne leben würden. Die Gestaltung des Wohnungsmarkts bedarf daher einer doppelten Strategie: Einerseits braucht es mehr Wohnraum, um das Bevölkerungswachstum aufzufangen. Andererseits bedarf es wirksamer Instrumente, Bonnerinnen und Bonner vor Verdrängung zu schützen.

Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln sollen daher

Beschlussvorschlag

Den Wohnungsmarkt gerecht entwickeln - Neubau beschleunigen, Mieter*innen schützen

Zur Stärkung der Wohnraumentwicklung und der Wohnungsmarktbeobachtung und -überwachung werden im Bereich von Dez. III sechs Stellen, Besoldungsstufe E12 geschaffen. Je eine Stelle für folgenden Zweck:

Koordination und Umsetzung der Milieuschutzsatzungen Wohnraumschaffung - Verstärkung Ortsteilplanung in den Stadtbezirken Bonn und Hardtberg, Beschleunigung von Planverfahren Wohnraumschaffung - Verstärkung Ortsteilplanung in den Stadtbezirken Beuel und Bad Godesberg, Beschleunigung von Planverfahren Wohnr aumschaffung - Aufhebung/Änderung überholter BP, Hebung von Nachverdichtungs-Potentialen, Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und Wohnraumbeobachtung Wohnraumschaffung - Planungsrechtliche Stellungnahmen in Baugenehmigungsverfahren, zügige Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, Genehmigung von Anträgen im Gebiet der Milieuschutzsatzung Integrierte Entwicklungskonzepte - Städtebauförderung - Antragstellung und Projektsteuerung für komplexe Städtebaufördermaßnahmen

201928-20 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Um Fördermittel vom Land/Bund beantragen zu können, müssen für beizubringende Eigenanteile im Haushalt Mittel veranschlagt sein. Wenn diese nicht zur Verfügung stehen, oder mühsam über überplanmäßige Mittelveranschlagung bereitgestellt werden, ist die Gefahr einer Verzögerung groß und damit eine fristgemäße Antragstellung oftmals nicht möglich. Mögliche Fördermittel werden im Zweifel erst gar nicht beantragt und somit liegengelassen.

Für die Koalition sind Plätze und Parks wichtige Orte der Begegnung in den Ortsteilen. Wir wollen sie erhalten, für ihre Aufwertung sorgen und noch mehr Orte der Begegnung ohne Konsumzwang schaffen.

Beschlussvorschlag

In der Produktgruppe 1.09.01 werden für das Jahr 2022 Mittel in Höhe von 300.000 € im Investitionshaushalt bereitgestellt, um bei der Beantragung von Fördermitteln für die Umgestaltung von öffentlichen Plätzen, Parks und anderen Flächen, den in der Regel vorausgesetzten Eigenanteil beibringen zu können.

201928-14 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschlussvorschlag gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2021/2022 enthal ­ te ­ nen Ansätzen, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppe wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist. Darüber hinaus stimmt der Ausschuss der bereits wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibung hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen folgender Produktgruppe zu:

PG 1.01.26 IT-Betrieb

Die Ausschussunterlagen sind digital abrufbar unter (Auswahl: Ausschusshierarchie): __Haushaltsplanentwurf 2021/2022__

201928-22 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Damit sich die Bürger*innen sowohl in ihren Stadtteilen als auch im Verkehr sicher fühlen, wollen wir Maßnahmen ergreifen, die auch die subjektive Sicherheit der Bürger*innen stärken. Dieses Bedürfnis nach Sicherheit nehmen wir ernst.

Beschlussvorschlag

Stärkung des Stadtordnungsdienstes

  1. Als kurzfristige Maßnahme zur Kapazitätssteigerung werden 7 zusätzliche Stellen im Ordnungsamt eingerichtet.

a. 4 Stellen (E6) werden für den Verkehrsaußendienst bereitgestellt. b. 3 Stellen (E9c) werden für den Ordnungsaußendienst mit folgender Maßgabe bereitgestellt:

Es erfolgt eine zusätzliche Qualifizierung, zur frühzeitigen und deeskalierenden Wirkung in Konfliktsituationen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt eine Evaluation und Organisationsanalyse der Arbeit und Struktur des Stadtordnungsdienstes durchzuführen.
  1. Die Verwaltung berichtet jährlich dem Hauptausschuss und den Bezirksvertretungen über die Arbeit und Entwicklungen im Stadtordnungsdienst berichten. Hier sind regelmäßig u.a. statistische Kennzahlen zur Art und Umfang von Anrufen und Einsätzen dargestellt.

201928-21 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden, wobei die Anlage sowohl die Änderungen enthält, die Gegenstand der 1. Lesung waren, als auch die neuen Änderungen.

201928-27 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Leider muss festgestellt werden, dass es weiterhin zu mutwilliger Zerstörung und zu Vandalismus auf den Kunstrasenplätzen kommt, die bisher keine Umzäunung erhalten haben.

Das laufende Pilotprojekt zur Wirkung und Funktionalität der Umzäunung von einigen Kunstrasenplätzen hat bereits jetzt gezeigt, dass dies eine geeignete und wirkungsvolle Maßnahme ist, die Kunstrasenplätze zu schützen. Die Kunstrasenplätze bleiben durch diese Maßnahme länger in einem guten Zustand und Kosten wie Ressourcen für Reparaturen werden in erheblichem Maße eingespart.

Um allen Bonner Kunstrasenplätzen diesen positiven Zustand zu ermöglichen, sollte bereits mit diesem Doppelhaushalt die Möglichkeit der Umzäunungen für alle Plätze auf den Weg gebracht werden - auch um künftig absehbare hohe Kosten von vorneherein einzusparen.

Beschlussvorschlag

Alle Bonner Kunstrasenplätze, die nicht Bestandteil des bereits laufenden Pilotprojektes sind, werden ebenfalls mit einer geeigneten Umzäunung ausgestattet. Mit den Sportvereinen werden die täglich anfallenden Schließdienste sowie die Pflegearbeiten abgestimmt.

Die anfallenden Kosten sind aus den Haushaltsresten zu entnehmen.

201928-29 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Die Sportentwicklungsplanung sieht in den Handlungsempfehlungen unter 6.2.4. (Sport als Mittel für sozialen Zusammenhalt) entsprechende Maßnahmen vor. Auch der Runde Tisch gegen Kinderarmut schlägt in seinem aktuellen Forderungspapier Verbesserung und Ausbau u.a. von Sport- und Bolzplätzen vor.

Die Sanierung der Flächen kann dabei z.B. Erneuerung der Bodenbeläge, klimaoffene Überdachung, Erneuerung von Toren und Streetballkörben, Schaffung von Sitzgelegenheiten und Beleuchtung, Nutzung von ggf. vorhandenen Nebenflächen zur Schaffung von zusätzlichen Sportgelegenheiten umfassen.

Beschlussvorschlag

Aus den investiven Mitteln der Pauschale zur Umsetzung der Sportentwicklungsplanung soll entsprechend den Empfehlungen des Gutachtens die Bewegungsraumsituation in den Ortsteilen mit einem hohen Anteil an Menschen mit sozialen Belastungen verbessert werden. Die Verwaltung schlägt dazu zunächst drei Bolzplätze aus den statistischen Bezirken mit sehr niedrigem Statusindex (vgl. SEP S. 174) zur Sanierung und Aufwertung vor.

201928-23 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden, wobei die Anlage sowohl die Änderungen enthält, die Gegenstand der 1. Lesung waren, als auch die neuen Änderungen.

201928-25 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Der vorliegende Antrag ist notwendig, um der queeren Szene in der Bundesstadt Bonn bei der Suche nach einer neuen gemeinsamen Anlaufstelle zu helfen. Bonn ist eine Stadt der Vielfalt verschiedener Nationalitäten, Kulturen, Religionen und Lebensentwürfen, und Unterstützungsmaßnahmen für eine sexuelle und geschlechtliche Vielfalt tragen zu dieser kulturellen Vielfalt der Stadt bei. Der erfreulichen Entwicklung des GAP als queeres Jugendzentrum seit 2013 und des Aufklärungsprojekts SCHLAU Bonn steht ein zusätzlicher Verwaltungs- und Koordinierungsaufwand auf Seiten der Aids-Hilfe als Trägerverein der queeren Initiativen gegenüber, der mit den bestehenden finanziellen sowie räumlichen Ressourcen am bisherigen Standort ohne Kürzungen in der Angebotsstruktur nicht zu tragen ist. Weiterhin bestehen auch in der HIV- und Aids-Arbeit durch einen stark erhöhten Beratungsbedarf in den letzten Jahren u.a. für Menschen mit Migrationshintergrund und der medialen und inhaltlichen Differenzierung der Beratungskontakte zusätzliche Bedarfe, die eine Erhöhung der Mittel der 2012 geschlossenen Zuschussvereinbarung notwendig erscheinen lassen.

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das GAP (Gemeinsam Anders Punkt, Jugendzentrum für Jugendliche und junge Erwachsene, die sich als schwul, lesbisch, bi, trans oder queer identifizieren), die AIDS Hilfe Bonn e.V. und das SchLAu (schwul-lesbisch-bi-trans Bildungs-und Aufklärungsprojekt für Schulklassen) bei der Suche nach einer gemeinsam genutzten, barrierefreien Immobilie in gut erreichbarer Lage zu unterstützen. Die Räumlichkeiten sind für die Beratung sowie die Präventions-, und Aufklärungsarbeit des GAP, des SchLAu und der AIDS Hilfe e.V. zu nutzen.
  1. Der jährliche städtische Zuschuss für die AIDS-Hilfe Bonn als Trägerverein der genannten Initiativen sowie für die HIV- und Aids-Arbeit wird für das laufende Jahr 2021 um 20.000 Euro und ab dem 01.01.2022 um 40.000 Euro erhöht.

201928-26 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Bonn hat keine eigenständige Gewaltschutzambulanz. Im Gewaltfall sucht die Polizei oder der betroffene Mensch in seiner Notsituation eine Notfallambulanz, die ihm medizinisch helfen kann und gleichzeitig die Abläufe rechtssicher durchführen kann.

Das ist für die Betroffenen eine unhaltbare Situation.

Sinnvoll erscheint daher die Konzentration von medizinischem Wissen und Rechtssicherheit des Verfahrens in einer Gewaltschutzambulanz, die an einer Gesundheitseinrichtung mit Rechtsmedizinischem Institut angegliedert ist und in die Abläufe einer bestehenden Notfallambulanz integriert ist. Den Betroffenen wird damit die zusätzliche Sorge um Versorgung in ihrer Notsituation genommen und eine Rechtssicherheit kann hergestellt werden. Die Auswirkungen von Corona in dem Gewaltbereich sind noch nicht absehbar, Bonn sollte jedoch darauf vorbereitet sein. Die entsprechenden flankierenden Beratungseinrichtungen arbeiten bereits seit langen Jahren erfolgreich in Bonn, so dass die Einrichtung der Gewaltschutzambulanz ein folgerichtiger Schritt zur Hilfe aller Betroffenen darstellt.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Kosten zum Betrieb einer Gewaltschutzambulanz in Angliederung an ein Krankenhaus in den Haushalt einzustellen.

201928-32 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Die bisherigen Möglichkeiten, Frauen (mit Kindern), die auf eine neue, geschütztere Umgebung und Ruhe dringend angewiesen sind, in Bonn einen solchen Platz auch anzubieten, sind deutlich zu gering. Es kommt zu langen Wartezeiten, Abweisungen und Aufnahmen in weiter Entfernung. Der Schutz von Frauen vor Gewalt muss dringend verbessert werden, dazu haben wir uns in der sog. Istanbul-Konvention verpflichtet. Frauen (und ihre Kinder) mit Behinderungen finden derzeit keine barrierefreien Plätze in den Bonner Frauenhäusern. Geeignete Schutzwohnungen müssen angemietet werden. Der hier bereitgestellte Ansatz trägt dazu bei, dem Anspruch von Frauen auf Schutz vor Gewalt und begleitender Beratung nicht nur theoretisch, sondern auch konkret entsprechen zu können.

Beschlussvorschlag

In der PG 1.05.06 Förderung Wohlfahrt Frauen (5006062) werden ab 2022 zusätzlich 250.000 EUR p.a. eingestellt, um die Kapazität der Bonner Frauenhäuser bedarfsgerechter auszuweiten.

201928-33 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Die Koalition will das Quartiersmanagement weiterentwickeln und in den Ortsteilen barrierefreie Treffpunkte schaffen, die allen Generationen offenstehen. Vorbild dafür sollen die Gemeinschaftszentren in Zürich sein. Ziel ist, den Bewohner*innen den Verbleib in ihrem Viertel und ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen sowie den Zusammenhalt im Viertel zu stärken. Was in den jeweiligen Quartieren fehlt, soll in den Zentren ergänzt werden.

Beschlussvorschlag

Stärkung des Quartiersmanagements

Zur Stärkung und Weiterentwicklung des Quartiersmanagements werden in der Produnggruppe 1.05.10 für das Jahr 2021 Mittel in Höhe von 35.000 Euro und für das Jahr 2022 Mittel in Höhe von 140.000 Euro eingestellt.

201928-34 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Die Zweckentfremdung von Wohnraum ist und bleibt ein belastender Faktor für den Wohnungsmarkt in Bonn. Daher soll die Zweckentfremdungssatzung zukünftig bereits ab einer Wohneinheit gelten und die neuen Möglichkeiten des angekündigten Landesrechts (Wohn StG NRW), u.a. die Meldepflicht für Wohnraum, in vollem Umfang umgesetzt werden. Hierfür wird zusätzliches städtisches Personal benötigt.

Beschlussvorschlag

Verschärfung der Zweckentfremdungssatzung

Die Verwaltung legt den politischen Gremien zu ihren jeweiligen ersten Sitzungen nach der Sommerpause den Entwurf einer Verschärfung der Zweckentfremdungssatzung ab 2022 vor und stellt zwei Personen, Besoldungsstufe 9c zur Umsetzung dieser Satzung ein.

201928-35 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Zu 1:

Menschen haben unabhängig von ihrer Rechtsstellung einen humanitären Anspruch darauf, bei Erkrankungen und Verletzungen eine adäquate medizinische Behandlung oder Betreuung zu erhalten. Die Einführung einer medizinischen Versorgung für alle Menschen ohne (ausreichenden) Krankenversicherungsschutz in Bonn in Form eines Modellprojekts wurde im vergangenen Jahr auf einen Bürgerantrag hin einstimmig im Sozialausschuss empfohlen. Für die Umsetzung und Finanzierung dieses Modellprojekts sollen dauerhaft Mittel zur Verfügung stehen.

Zu 2.:

Aufgrund von fehlenden Zuschüssen ist die Existenz der Bonner Flüchtlingshilfe gefährdet. Für die Überbrückung der fehlenden finanziellen Mittel wird einmalig Geld in den Doppelhaushalt eingestellt. Dies soll dem Verein die Möglichkeit geben neue Fördermittel zu akquirieren.

Beschlussvorschlag

Anonymer Krankenschein und Unterstützung der Bonner Flüchtlingshilfe

  1. Für ein Projekt zur Sicherung der medizinischen Versorgung von Menschen ohne formellen Zugang zu einer Krankenversicherung (Anonymer Krankenschein) wird ab 2022 ein Betrag von 300.000 EUR p.a. im Etat des Sozialamts bereitgestellt.
  1. Die Bonner Flüchtlingshilfe wird in 2021 mit bis zu 7.000 Euro zusätzlich gefördert. Im Jahr 2022 beträgt der Betrag 16.000 Euro.

201928-36 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Um den Grundanspruch auf Mobilität auch für ärmere Bonner*innen sicherstellen zu können, sollen Monatstickets für Inhaber*innen des Bonn-Ausweises deutlich vergünstigt werden. Ein ÖPNV-Monatsticket für Bonn soll bereits ab 19 Euro (Kinder 6 Euro) erhältlich sein. Hierfür müssen die Ausfallzahlungen an die SWB erhöht werden.

Beschlussvorschlag

Für das Angebot eines deutlich günstigeren ÖPNV-Monatstickets für Inhaber*innen eines Bonn-Ausweises wird die Summe in der PG 1.05.10 - Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Bonn-Ausweis (5005130) ab 2022 um 600.000 EUR (Folgejahre 1.200.000) erhöht.

201928-30 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden, wobei die Anlage sowohl die Änderungen enthält, die Gegenstand der 1. Lesung waren, als auch die neuen Änderungen.

201928-37 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Zur Stärkung des Umweltamtes im Dezernat III werden folgende Stellen eingerichtet:

  1. Eine 0,75 Stelle E 11: Naturnahe, klimaangepasste Bewirtschaftung und die damit verbundene Optimierung der öffentlichen Grünflächenpflege ist ein zentrales Ziel im Rahmen der Klimaresilienz und der ökologischen Aufwertung von Freiräumen im Sinne des Aktionsprogramms Biodiversität.
  1. Eine 0,5 Stelle E 11: Personelle Verstärkung des Zukunftstauglichen Wassermanagements und Überwachungsleistung von Grundwasser/Bodenschutz.
  1. Eine 0,5 Stelle E 11: Das neue Thema "Schwammstadt/wassersensible Stadt" bedarf einer personellen Besetzung um im Rahmen der Aufstellung eines städtischen Gesamtkonzeptes und einer querschnittsorientierten verwaltungsinternen Arbeitsgruppe die inhaltliche Betreuung von Seitens des Umweltamts sicherzustellen.
  1. Eine 0,75 Stelle E 11: Die Verwaltung wird beauftragt die Personalstelle für die Koordinierung der Aktivitäten zur Biostadt Bonn fortzusetzen und von einer halben auf eine ¾ Stelle aufzustocken.
  1. Eine Stelle E 11: Zur Aufstockung der Klimaleitstelle in Bezug auf die Thematik Klimafolgenabschätzung.

Beschlussvorschlag

Zur Stärkung des Umweltamtes im Dezernat III werden folgende Stellen eingerichtet:

  1. Eine 0, 75 Stelle E 11: Naturnahe, klimaangepasste Bewirtschaftung und die damit verbundene Optimierung der öffentlichen Grünflächenpflege ist ein zentrales Ziel im Rahmen der Klimaresilienz und der ökologischen Aufwertung von Freiräumen im Sinne des Aktionsprogramms Biodiversität.
  1. Eine 0, 5 Stelle E 11: Personelle Verstärkung des Zukunftstauglichen Wassermanagements und Überwachungsleistung von Grundwasser/Bodenschutz.
  1. Eine 0, 5 Stelle E 11: Das neue Thema "Schwammstadt/wassersensible Stadt" bedarf einer personellen Besetzung um im Rahmen der Aufstellung eines städtischen Gesamtkonzeptes und einer querschnittsorientierten verwaltungsinternen Arbeitsgruppe die inhaltliche Betreuung von Seitens des Umweltamts sicherzustellen.
  1. Eine 0, 75 Stelle E 11: Die Verwaltung wird beauftragt die Personalstelle für die Koordinierung der Aktivitäten zur Biostadt Bonn fortzusetzen und von einer halben auf eine ¾ Stelle aufzustocken.
  1. Eine Stelle E 11: Zur Aufstockung der Klimaleitstelle in Bezug auf die Thematik Klimafolgenabschätzung.

Begründung

erfolgt mündlich.

201928-38 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

  1. Für die Umsetzung des

__Aktionsprogramms Biodiversität__

werden in den Doppelhaushalt 2021/22 120.000 € konsumtiv bereitgestellt. Der Aktionsplan Biodiversität wird aktualisiert und umgesetzt. Es wird ein stadtweites Biodiversitätsmanagement implementiert. Dazu wird die Biodiversitätsstelle sowie weitere vorhandene Ressourcen und Strukturen in der Verwaltung für diese Aufgabe genutzt.

  1. Für die

__Erstellung eines Freiraumplans__

und die Umsetzung bzw. die Gestaltung der Freiräume werden im Doppelhaushalt 2021/22 einmalig 200.000 € konsumtiv bereitgestellt. Die Freiraumplanung und die Umsetzung der Freiraumplanung integrieren die inhaltliche Ausrichtung der Anträge zum Aktionsprogramm Biodiversität und den Antrag zur wassersensitiven Stadt. Das Integrierte Freiraumsystem (IFS) und ZURES werden umfangreich berücksichtigt und im Ergebnis u.a. Tabuflächen (Freihaltung von Bebauung) festgelegt.

  1. Der Verwaltung stehen im Doppelhaushalt 2021/22 insgesamt 3.000.000 € konsumtiv als Eigenmittelanteile für den Zugriff auf Förderprogramme zur Verfügung. Diese Mittel sind ausschließlich zu den Zwecken der

__Klimaneutralität und Klimaanpassung__

zu verwenden.

  1. Für die Erstellung

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Für die Umsetzung des __Aktionsprogramms Biodiversität__ werden in den Doppelhaushalt 2021/22 120.000 € konsumtiv bereitgestellt. Der Aktionsplan Biodiversität wird aktualisiert und umgesetzt. Es wird ein stadtweites Biodiversitätsmanagement implementiert. Dazu wird die Biodiversitätsstelle sowie weitere vorhandene Ressourcen und Strukturen in der Verwaltung für diese Aufgabe genutzt.
  1. Für die __Erstellung eines Freiraumplans__ und die Umsetzung bzw. die Gestaltung der Freiräume werden im Doppelhaushalt 2021/22 einmalig 200.000 € konsumtiv bereitgestellt. Die Freiraumplanung und die Umsetzung der Freiraumplanung integrieren die inhaltliche Ausrichtung der Anträge zum Aktionsprogramm Biodiversität und den Antrag zur wassersensitiven Stadt. Das Integrierte Freiraumsystem (IFS) und ZURES werden umfangreich berücksichtigt und im Ergebnis u.a. Tabuflächen (Freihaltung von Bebauung) festgelegt.
  1. Der Verwaltung stehen im Doppelhaushalt 2021/22 insgesamt 3.000.000 € konsumtiv als Eigenmittelanteile für den Zugriff auf Förderprogramme zur Verfügung. Diese Mittel sind ausschließlich zu den Zwecken der __Klimaneutralität und Klimaanpassung__ zu verwenden.
  1. Für die Erstellung des _

_Gekürzt._

Begründung

erfolgt mündlich.

201928-47 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Der Umbau Bonns zur nachhaltigen Stadt erfordert eine enge Zusammenarbeit von Unternehmen, Zivilgesellschaft und Verwaltung. Dieser Umbau ist nicht nur eine enorme soziale, gestalterische und kommunikative Anstrengung, er bietet zugleich auch die Möglichkeit für neue, wirtschaftlich erfolgreiche Lösungen, wenn über das Gewohnte hinausgedacht und gehandelt wird. Dafür soll der Nachhaltigkeitshub kommunikative Räume zur Vernetzung und für konkrete Anwendungen bereitstellen.

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Bonn richtet einen Nachhaltigkeitshub ein und stellt dafür einen Betrag von 250.000 Euro als Anschubfinanzierung bereit.
  1. Dabei sollen die Möglichkeiten einer privatrechtlich und öffentlichen Konstruktion für den Hub mitbedacht und abgewogen werden.
  1. In diese Abwägung sollen Akteure aus der Bonner Gründerszene und anderen relevanten Akteuren einbezogen werden. Ein Beispiel für eine privatrechtliche Konstruktion könnte der Digital Hub sein.

201928-53 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Die Haushaltsmittel sollen zur Sicherung des erfolgreichen, vom AIW initiierten Netzwerks für Internationales Risikomanagement und Katastrophenschutz eingesetzt werden. Die Stadt finanziert das Sekretariat auf Teilzeitbasis bis Ende des Jahres aus Haushaltsmitteln des Amtes 02. Um solche Formen der Vernetzung künftig besser zu unterstützen, ist es notwendig entsprechende Haushaltsmittel einzustellen.

Beschlussvorschlag

In der Produktgruppe 1.01.02 werden ab dem Haushaltsjahr 2022 ff. Haushaltsmittel in Höhe von 35.000 €, zur Unterstützung von Fachnetzwerken zur Stärkung des Internationalen Standorts und zur Förderung von Fach- und Erfahrungsaustausch zu internationalen Nachhaltigkeitsthemen, eingestellt.

201928-56 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928„Sondertopf Wirtschaftsförderung“

Sachverhalt

Die lokale Wirtschaft, insbesondere der Einzelhandel und die Gastronomie in der Innenstadt, aber auch in den Stadtteilbezirken, leidet in besonderem Maße unter den Folgen der Pandemie. Diese Folgen abzumildern und neue Anreize zu schaffen, wird in den kommenden Jahren eine besondere Herausforderung im Amt für Wirtschaftsförderung sein. Für die CDU-Fraktion könnte solch eine Unterstützung zum Beispiel die Implementierung eines gesamtstädtischen Gutscheinsystems sein. Wichtig ist, dass die Thematik intensiv mit den Bonner Gewerbegemeinschaften (inkl. örtlichen Initiativen) und den Stadtwerken Bonn besprochen wird. Weitere Beispiele könnten die Unterstützung von Veranstaltungen, Werbemaßnahmen und lokalen Projekten sein, die kurzfristig und planbar umgesetzt werden können. Hierfür sollten zusätzliche Mittel im Etat bereitgestellt werden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt einen Sondertopf für (Nach-) Corona Maßnahmen in der Wirtschaftsförderung in Höhe von mindestens 250.000 Euro einzurichten.

Diese Mittel sollen für kurzfristige Unterstützungsmaßnahmen mit nachhaltiger Wirkung/Unterstützung der lokalen Wirtschaft, sowohl in der Bonner Innenstadt, als auch in den Stadtbezirken zur Verfügung stehen.

Maßnahmen können zum Beispiel die Implementierung eines gesamtstädtischen Gutscheinsystems, die Unterstützung von Veranstaltungen oder Werbemaßnahmen sein. Diese oder ähnliche Ideen soll die Verwaltung in enger Abstimmung mit den Gewerbegemeinschaften (inkl. örtlichen Initiativen) und den Stadtwerken Bonn ermöglichen.

201928-57 AA Änderungsdantrag CDU:Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 - hier: StraßenbäumeAntrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

In Bonn sind immer noch viele Baumscheiben nicht bepflanzt. Aus Sicht der Antragsteller müssen in Bonn mehr Straßenbäume gepflanzt als gefällt werden. Straßenbäume wirken sich positiv auf das Mikroklima aus und steigern die Wohnqualität.

Aufgrund von Klimawandel, Schädlingsbefall und dem Alter der Bäume ist davon auszugehen, dass das Nachpflanzen von Straßenbäume auch langfristig ausgeweitet werden muss. Die Antragsteller möchten in Bonn Straßenbäume und Alleen erhalten.

Die Kosten für Baumnachpflanzungen sind in den letzten Jahren gestiegen, was ebenfalls eine Erhöhung des Budgets rechtfertigt.

Beschlussvorschlag

Das Budget für das Pflanzen von Straßenbäumen (Produktgruppe 12. Verkehrsgrün BN, GO, BE und HA) wird zusätzlich zu dem bereits erhöhten Ansatz um weitere Mittel aufgestockt:

Für 2021: zusätzlich 500.000 Euro

Ab 2022: zusätzlich 1.500.000 Euro

Die Verteilung des Betrages auf die Stadtbezirke soll im prozentualen Verhältnis der erforderlichen Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.

Weiter ist eine zusätzliche Stelle einzurichten, um eine entsprechende Umsetzung sicherzustellen.

201928-58 AA Änderungsantrag CDU:Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928 - hier Ausbau Grüngleise / Rasengleise

Sachverhalt

Die Antragsteller sehen folgende Vorteile der Begrünung von Bahntrassen, ohne dass diese Auflistung den Ausspruch auf Vollständigkeit genießt:

Wasserrückhaltung im Gleis von 50 bis 70 Prozent der Niederschlagsmenge je m² begrünter Fläche im Gleisbereich Zeitversetze und verringerte Abgabe des überschüssigen Wassers kann zu einer Entlastung des Kanalnetzes führen Bindung von Feinstaub und Schadstoffen auf der Vegetation Verringerte Wiederaufwirbelung von Feinstaub und Schadstoffen Schutz des Gleises vor direkter Sonneneinstrahlung Kühlung des Umfeldes durch Verdunstung Verringerung der Verschmutzung des Gleisbereiches Verringerung der Schallemission Positive stadtgestalterische Effekte durch optische Aufwertung der Gleisanlagen

Bereits am 31.10.2019 wurde durch den Hauptausschuss der Bundesstadt Bonn auf Mitinitiative der CDU-Ratsfraktion folgender Inhalt beschossen (Drucksachen-Nr.: 190 238)

„Die Verwaltung wird gebeten in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken zu prüfen, welche Gleisbetten von Straßenbahnschienen in Bonn begrünt werden können.

Es sind verschiedenen Varianten der Bepflanzung zu prüfen, insbesondere auch die Begrünung mit Pflanzen, die mit Trockenheit und nährstoffa

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Der Ausbau der Begrünung von Straßenbahngleisen soll in einem Umfang von mindestens 500 Meter/Jahr erfolgen.

Die Verwaltung möge ggf. in Zusammenarbeit mit der SWB bis zum Abschluss der Haushaltsberatungen den hierfür erforderlichen Haushaltsansatz ermitteln und den entsprechenden Betrag im Haushalt vorsehen.

201928-60 AA Änderungsantrag CDU:Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 - „City Tree“Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Der "City Tree" kann mit Hilfe von Moospflanzen giftigen Feinstaub aus der Luft filtern und die Umgebungstemperatur herabsenken. So sollen Verkehrsknotenpunkte und überhitzte Innenstädte wieder lebenswerter werden.

Weitere Informationen können der Internetseite des BMBF entnommen werden:

__https://www.bmbf.de/de/city-trees-ein-mittel-gegen-den-feinstaub-12490.html__

Beschlussvorschlag

In einem Pilotprojekt werden für jeden Stadtbezirk ein „City Tree“ angeschafft.

Die Verwaltung möge bis zum Abschluss der Haushaltsberatungen den hierfür erforderlichen Haushaltsansatz ermitteln und den entsprechenden Betrag im Haushalt vorsehen.

Über die Auswahl der Orte, an denen die City Trees aufgestellt werden entscheiden die Bezirksvertretungen.

201928-24 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden.

201928-28 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Im Jahre 2020 hatte die Politik mit großer Mehrheit den Antrag der SPD DS-Nr. __190714__ „Geschwindigkeitsanzeigen vor Kitas und Schulen“ beschlossen. Die CDU-Fraktion hat dieses Ansinnen unterstützt. Leider haben wir im aktuellen Doppelhaushalt keine Kostenposition hierzu finden können. Daher stellen wir kurzfristig diesen Antrag, damit die Geschwindigkeitsanzeigen zeitnah beschafft werden können.

Mit den sogenannten „Smilies“ wirkt man im Gegensatz zu Blitzanlagen auch positiv (lächelndes Gesicht) auf das Fahrverhalten die Fahrerinnen und Fahrer ein, um so ggf. nachhaltigen Einfluss zu nehmen.

Darüber hinaus regen wir an, dass die Geräte auch Geschwindigkeitsaufzeichnungen (vgl. Seitenradarmessgeräte) speichern können. Nach unseren Erfahrungen werden diese Messungen vermehrt von den Bonner Mitbürgerinnen und Mitbürgern gefordert bzw. gewünscht. Unseres Erachtens würde dies auch die Verwaltung bei ihrer Arbeit unterstützen.

Beschlussvorschlag

Haushaltsänderungsantrag Geschwindigkeitsanzeigen „Smilies“

Die CDU-Ratsfraktion beantragt kurzfristig eine Summe von 200.000 Euro in den Haushalt einzustellen für die Beschaffung von Geschwindigkeitsanzeigen sogenannten „Smilies“ inkl. der Möglichkeit von Geschwindigkeitsaufzeichnungen.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2004254; erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2004058; erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2004975

201928-31 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden, wobei die Anlage sowohl die Änderungen enthält, die Gegenstand der 1. Lesung waren, als auch die neuen Änderungen.

201928-49 AA Fortführung Lead-City

Sachverhalt

Die im Rahmen des Förderprogramms Lead-City eingeführten Verbesserungen im ÖPNV sollen bis Ende 2022 grundsätzlich aufrecht erhalten werden, um danach bis Mitte 2022 das Förderprogramm zu evaluieren und zu entscheiden, in welcher Form das Programm fortgeführt wird. Einzelne bedarfsgerechte Optimierungen des Angebots sind im Rahmen dieses Budgets bereits vorher möglich.

Beschlussvorschlag

Das Förderprogramm Lead-City soll bis Ende 2022 fortgeführt werden, um es anschließend bis Mitte 2022 zu evaluieren. Dafür sind im Doppelhaushalt 2021/2022 für das Jahr 2022 drei Millionen und 700 Tsd. [3.700.000] Euro an konsumptiven Mittel einzustellen.

201928-50 AA Einsparung Kanalbauarbeiten

Sachverhalt

Im Hinblick auf eine Priorisierung der Maßnahmen erscheint eine pauschale Kürzung dieses Postens um ca. 15 % sinnvoll.

Beschlussvorschlag

Der Posten „Straßendeckenerneuerung nach Kanalbau“ wird von 600 Tsd. [600.000] Euro pro Jahr um 100 Tsd. [100.000] Euro auf 500 Tsd. Euro gesenkt.

201928-51 AA Neue Stellen für Amt 61 & 66

Sachverhalt

Am 04.07.2019 hat der Rat der Stadt Bonn in überfraktioneller Mehrheit - gegen eine Hand voll Gegenstimmen - den Klimanotstand ausgerufen und damit „die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe höchster Priorität“ anerkannt. Ein zentraler Baustein in eine klimaneutrale Zukunft – auf die unsere Beschlusslage abzielt – ist die Abkehr von fossilen Enegieträgern im Verkehrssektor, ist die Verkehrswende. Wir wollen Mobilität garantieren, statt bloß Verkehr produzieren. Dafür müssen wir vorhandene Verkehrsflächen zugunsten von umweltfreundlichen Verkehrsträgern – dem Umweltverbund bestehend aus Fußverkehr, dem Fahrrad und ÖPNV – umwidmen. Dabei müssen wir nicht nur das vorhandene Angebot massiv ausbauen, sondern es zusätzlich attraktiver machen; seien es attraktive Bus- und Bahnhaltestellen, geschützte und komfortable Radwege oder breite Fußwege.

Diese Aufgabe ist groß und wird viele Ressourcen in Anspruch nehmen, weshalb wir die Verwaltung entsprechend aufstellen müssen.

Beschlussvorschlag

Zu Stärkung des Amtes 61 bzw. 66 werden die unten angeführten Stellen geschaffen und die entsprechenden Haushaltsmittel zum einen im Doppelhaushalt 2021/2022 und zum anderen in der Mittelfristigen Finanzplanung biszum Jahr 2025 zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Tatsache, dass bei Verabschiedung des Haushalts bereits dreiviertel des Jahres verstrichen sind, werden für das Jahr 2021 lediglich 25 Prozent des jährlichen Gesamtvolumens der Stellen veranschlagt. Dabei sind folgende Stellen einzurichten:

  1. Zwei Stellen vom Stellenwert zwölf [Amt 61]: Diese Stellen sollen am Umbau von Straßenräume, für mehr Rad-/Fußverkehr, an Parkraumbewirtschaftungs-konzepten, an Verkehrskonzepten, an Fachbeiträgen i.R.v. Bauanträgen oder an BP-Verfahren arbeiten.
  2. Eine Stelle vom Stellenwert zwölf [Amt 61]: Diese Stelle soll zum Bereich Fußverkehr, Mobilitätsmanagement und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Schulen) arbeiten.
  3. Eine Stelle vom Stellenwert zwölf [Amt 61]: Diese Stelle sollen für die Stärkung des ÖPNV und für Maßnahmen zum Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur arbeiten.
  4. Eine Stelle vom Stellenwert elf [Amt 61]: Diese Stelle sollen für effiziente Verwaltung bzw. Bewirtschaftung von Fördergelder

_Gekürzt._

201928-52 AA Verkehrskonzept für eine Attraktive Innenstadt

Sachverhalt

Eine Umverteilung der öffentlichen Verkehrsflächen zugunsten des Umweltverbundes stellt im Rahmen einer Verkehrswende eine Notwendigkeit dar. Dieser gewonnene Platz soll attraktiv für alle Menschen gestaltet werden und zum Aufenthalt einladen. Eine attraktive Innenstadt ist speziell im Lichte der Corona Pandemie unverzichtbar, um dem Wegbrechen innerstädtischer Angebote zu begegnen und den Menschen innerstädtische Bewegungs- und Freiräume, auch innerhalb ihrer Wohnviertel, zu bieten. Gleichzeitig sollen alle Menschen in Bonn mobil sein können.

Ein funktionierendes und nachhaltiges Verkehrskonzept ist Grundpfeiler für eine lebenswerte Innenstadt. Da es sich um tiefgreifende Veränderungen in unserer Stadt handelt, ist es von elementarer Bedeutung, die Bürger*innen in diesen Prozess einzubinden. Die Erstellung des verkehrsträgerübergreifenden Konzepts ist mit dem Beteiligungsprozess eng zu verzahnen.

Ziel des Prozesses ist, Umsetzungsmöglichkeiten für eine nachhaltige Verkehrsplanung in der Innenstadt zu identifizieren und eine nachhaltige Mobilität (und speziell die Erreichbarkeit der Innenstadt) sicher zu stellen. Unter dem Begriff „Innenstadt“ wird der Bereich zwischen Reuterstra

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Im Doppelhaushalt 2021/2022 wird ein Volumen von 300.000 Euro konsumptiver Mittel für die Erstellung eines nachhaltigen Verkehrskonzeptes für die Innenstadt vorgesehen. Von den 300.000 Euro konsumptiver Kosten werden 100.000 für das Jahr 2021 und 200.000 Euro für das Jahr 2022 eingeplant.
  2. Diese Mittel sind für einen Bürger*innenbeteiligungsprozess sowie die Erstellung eines Verkehrskonzeptes für den innerstädtischen Bereich einzusetzen.
  3. Nach Möglichkeit werden Förderprogramme beansprucht.

201928-54 AA Planungskosten für den Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofs

Sachverhalt

Die Verwaltung wird beauftragt,

mit höchster Priorität

den Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofes

(ZOB)

vollständig vorzubereiten und alle dafür notwendigen

Planungsschritte so schnell wie möglich zu ergreifen.

Der

Neubau des ZOBs wird mit einer

Gesamtsumme von

ca. 12 Millionen Euro veranschlagt. Die Planungskosten werden mit zehn Prozent der Baukosten auf ca.

1,2

Millionen

Euro

geschätzt. Dabei soll die Planung folgende Punkte berücksichtigen:

Beschlussvorschlag

Für die Planungsleistungen

zum Neubau des Zentralen

Omnibus

Bahnhofs

werden

im Doppelhaushalt 2021/2022 insgesamt 1,2 Millionen Euro investive Mittel zur Verfügung gestellt; 300.000 Euro im Jahr 2021 und 900.000 im Jahr 2022.

201928-55 AA Bonn steigt auf! - Haushaltsmittel Radentscheid

Sachverhalt

Die Stadt Bonn ist 2021 dem Radentscheid beigetreten, welcher sieben Ziele für ein lebenswertes, kinderfreundliches und klimagerechtes Bonn definiert. Dafür muss die Stadt Bonn die Infrastruktur für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen entscheidend verbessern. Die vom Radentscheid definierten Maßnahmen werden nicht nur die Verkehrssicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen massiv verbessern, sondern klimafreundliche Mobilitätsangebote in Bonn steigern. Dies muss mit entsprechenden Haushaltsmitteln hinterlegt werden.

Beschlussvorschlag

Für die Umsetzung des Bürgerbegehrens Radentscheid Bonn wird die Verwaltung beauftragt, im Doppelhaushalt 2021/2022 insgesamt ein investives Volumen von 17, 5 Millionen Euro einzustellen; drei Millionen im Jahr 2021 und 14, 5 Millionen im Jahr 2022. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, pro Jahr investive Mittel in Höhe von 14, 5 Millionen Euro in die Mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen, um das Bürgerbegehren umzusetzen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, für die Umsetzung des Radentscheids Fördermittel bei Drittmittelgebern [auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene] zu beantragen.

Weiter werden konsumptive Mittel veranschlagt. Im Doppelhaushalt sind insgesamt eine Million und 90 Tsd. Euro an konsumptiven Mitteln aufzunehmen; im Jahr 2021 175 Tsd. Euro, im Jahr 2022 915 Tsd. Euro. Darüber hinaus sind in die Mittelfristige Finanzplanung folgende konsumptive Mittel einzustellen: im Jahr 2023 eine Millionen und 350 Tsd. [1.350.000] Euro, im Jahr 2024 eine Million und 600 Tsd. [1.600.000] Euro, im Jahr 2025 eine Million und 900 Tsd [1.900.000] Euro. Auch hier wird die Verwaltung beauftragt Fördergelder zu akquirieren.

Unter Verwendung dieser finanziellen Mittel solle

_Gekürzt._

201928-59 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Die betreffenden Radwege werden intensiv genutzt. Besonders nachts führt die fehlende Beleuchtung zu einem Angstraum.

Ein Bürgerantrag, das Teilstück von der Bahn bis nach Friesdorf entlang des Wegs Am Südfriedhof zu beleuchten, hat im Bürgerhaushalt 47 Stimmen erhalten. Die Kosten wurden von der Verwaltung für das 300m lange Stück mit 50.000 EUR beziffert. Diese Richtgröße wurde auch für die Abschätzung der Kosten für die gleichermaßen sinnvolle Beleuchtung des bahnparallelen Radwegs zugrundegelegt.

Zur Berücksichtigung des Insektenschutzes werden folgende Kriterien herangezogen:

·

insektenverträglichere Leuchtmittel (möglichst keine kurzwelligen (blauen) Lichtanteile) einsetzen

·

durch Gehäuse mit Richtcharakteristik unnötige Lichtemissionen vermeiden

·

möglichst niedrige Anbringung, um weite Abstrahlung in die Umgebung zu vermeiden

·

Einsatz vollständig abgeschlossener Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insekten

·

Gehäuse verwenden, deren Oberflächen nicht heißer als 60°C werden

·

Einbau von Zeitschaltuhren/Dämmerungsschaltern oder Bewegungsmeldern

·

insgesamt sparsame Verwendung (Anzahl der Lampen und Leuchtstärke)

Forscher*innen der Universität Mainz haben

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

In den Haushaltsplan werden Investitionsmittel in Höhe von 100.000 EUR eingestellt, um eine Beleuchtung an den Radwegen parallel zur Bahn von der Stadtbezirksgrenze bis nach Friesdorf (entlang Am Südfriedhof) sowie von der Annaberger Straße bis zur Hochkreuzallee (parallel zur linksrheinischen Bahntrasse) zu installieren.

Die Beleuchtung berücksichtigt umfangreich den Insektenschutz.

201928-62 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Für den Aufbau, die Sicherstellung und Support des IT-Betriebs an den 89 städtischen Schulen sind weitere Stellen notwendig, wie dies in dem sogenannten „M-Paket“ beschrieben wurde. Die neu zu schaffenden drei Stellen sollen die Bereiche IT-Betrieb, Serversysteme, mobile Endgeräte, Sicherheit und Schulverwaltung abdecken.

Beschlussvorschlag

Für die Digitalisierung an Schulen werden im Schulamt 3 zusätzliche Stellen (E10) eingerichtet.

201928-63 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Die aktuelle Preisgestaltung der Schülertickets in Abhängigkeit von der Abnahmemenge der jeweiligen Schule benachteiligt insbesondere Schüler*innen in einkommensschwächeren Stadtteilen und / oder wenig Teilnehmenden mit Kosten von bis zu 30 Euro, während in Schulen mit überwiegend gut situierten Eltern und vielen Teilnehmenden der Preis für das Monatsticket teilweise nur 16, 90 Euro beträgt. So werden eben in den Schulen, die weniger gut situiert sind, aufgrund der Kosten noch weniger Tickets abgenommen und dadurch Ausflüge, Lehrveranstaltungen in Museen usw. deutlich erschwert.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Stadtwerken das System der Schülertickets in Bonn dahingehend zu überarbeiten, dass an allen weiterführenden Bonner Schulen (ohne Berufskollegs) unabhängig von der Abnahmequote ein Schülerticket 19 Euro im Monat kostet. Für das neue Angebot werden in der Produktgruppe 1.12.07 im Doppelhaushalt 2021 / 2022 für 2022 erstmals 500 Tsd. € und danach jährlich 1 Mio. € zur Verfügung gestellt. Das Schülerticket soll zum Schuljahr 2022/23, sprich zum 01.08.2022, eingeführt werden.

201928-65 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Veranschlagung des Haushaltes 2021/2022 sowie des Finanz- und Investitionsprogramms 2020-2025 sicherzustellen, dass

  1. Planungen und Maßnahmen zur Verbesserung des Fußgängerschutzes und des Fahrradverkehrs und deren Umsetzung,
  1. Planungen und Maßnahmen zum Ausbau des ÖPNV-Netzes z.B. die Beseitigung von Engpässen für Busse im Linienverkehr, der Bau einer schnellen oberirdischen Straßenbahnverbindung zum Bonner Westen, und die Verlängerung der Stadtbahnen und Straßenbahnen in den Bonner Norden und Süden,
  1. Maßnahmen zu Beseitigung von Verkehrsstaus z.B. durch Schaffung von ausreichenden Park- und Ride-Plätzen insbesondere auch in Abstimmung mit den anliegenden Kommunen des Rhein-Sieg Kreises
  1. die Vorbereitung zur Beantragung von Fördermitteln

durch die notwendigen Personal- und Sachmittel gewährleistet sind.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Veranschlagung des Haushaltes 2021/2022 sowie des Finanz- und Investitionsprogramms 2020-2025 sicherzustellen, dass

  1. Planungen und Maßnahmen zur Verbesserung des Fußgängerschutzes und des Fahrradverkehrs und deren Umsetzung, 2. Planungen und Maßnahmen zum Ausbau des ÖPNV-Netzes z.B. die Beseitigung von Engpässen für Busse im Linienverkehr, der Bau einer schnellen oberirdischen Straßenbahnverbindung zum Bonner Westen, und die Verlängerung der Stadtbahnen und Straßenbahnen in den Bonner Norden und Süden,
  1. Maßnahmen zu Beseitigung von Verkehrsstaus z.B. durch Schaffung von ausreichenden Park- und Ride-Plätzen insbesondere auch in Abstimmung mit den anliegenden Kommunen des Rhein-Sieg Kreises
  1. die Vorbereitung zur Beantragung von Fördermitteln durch die notwendigen Personal- und Sachmittel gewährleistet sind.

Begründung

_Gekürzt._

201928-66 AA Straßenbaumaßnahmen

Sachverhalt

Beschlussvorschlag

  1. Für den dringend notwendigen Ausbau der Siemensstraße, Teilstück Am Propsthof - Kolpingstraße, sind die notwendigen Finanzmittel für das Jahr 2022 vorzuziehen und im Haushalt aufzunehmen.
  2. Auf den vorgesehenen Ausbau der Straße Am Bleichgraben ins Meßdorfer Feld wird grundsätzlich verzichtet.

201928-45 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden, wobei die Anlage sowohl die Änderungen enthält, die Gegenstand der 1. Lesung waren, als auch die neuen Änderungen.

201928-46 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden, wobei die Anlage sowohl die Änderungen enthält, die Gegenstand der 1. Lesung waren, als auch die neuen Änderungen.

201928-48 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Die Koalition strebt an, die Sozialarbeit an Schulen und Kitas auszubauen, um die notwendigen Grundlagen für eine sozialgerechtere Kinder- und Jugendarbeit gewährleisten zu können. Durch die Einstellung der Schulsozialarbeiter*innen soll die Zusammenarbeit von multiprofessionellen Teams sowohl in den Kitas als auch in den Schulen unterstützt werden, da die pädagogisch präventive Arbeit mithilfe professioneller Diagnostik immer einer Nachsorge vorzuziehen ist. Es besteht in diesem Bereich nun eine besonders hohe Dringlichkeit, denn insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Pandemie auf Kinder und Jugendliche besteht ein erhöhter Diagnostik- und Beratungsbedarf.

AsA e.V. ist seit 2005 als Träger der Freien Kinder- und Jugendhilfe anerkannt und leistet seit vielen Jahren wertvolle Arbeit in der Begleitung und Unterstützung junger Geflüchteter. Dem nach wie vor großen Bedarf nach Beratungs- und Unterstützungsleistungen in seinem Arbeitsbereich hat der Verein in der Vergangenheit neben der Einwerbung von privaten Spendengeldern auch durch Akquirierung von Landesmitteln für zusätzliche Projekte Rechnung getragen. Letztere umfassen jedoch regelmäßig keine Förderung von Verwal

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Die in der Stellenplanfortschreibung beschriebenen vier Stellen für die Sozialarbeit an Schulen und Kitas (312409-312412, 4x S14, Stellenwert 9c) werden um eine weitere Stelle auf insgesamt fünf Stellen ergänzt.
  1. Der jährliche Zuschuss an den Verein Ausbildung statt Abschiebung e.V. (AsA) zur Betriebskostenförderung in Produktgruppe 1.06.05 (Sonst. Leist. z. Förd. jg. Men. u. Fam.) wird ab dem Jahr 2021 um 20.000 EUR p.a. erhöht.
  2. In der Produktgruppe 1.06.03 wird ab dem Haushalt 2022 der jährliche Zuschuss für den Jugendzeltplatz mit 3 % dynamisiert. In 2022 sind dafür Mittel in Höhe von 7.000 € zusätzlich bereitzustellen. Voraussetzung für die Zuschusserhöhung ist die Vorlage eines modifizierten, den Bedürfnissen von Kinder- und Jugendgruppen angepassten Konzepts, welches mit dem Jugendamt abgestimmt wird.

201928-61 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

In der Mitteilungsvorlage der Verwaltung DS __202308__ werden Inhalte und Schwerpunkte der Auszeichnung „Kinderfreundliche Kommune“ dargelegt. Das Programm ist eine gemeinsame Initiative des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“, der aus dem Deutschen Komitee für UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk besteht.

Ziel ist, die in der UN- Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte der Kinder und damit den Schutz, die Förderung sowie die Beteiligung von Kindern lokal umzusetzen.

Beschlussvorschlag

Zur Umsetzung des Programmes "Kinderfreundliche Kommune" wird im Kinder- und Jugendamt ab dem 01.10.2021

  1. eine zusätzliche Stelle (E10), befristet für die Dauer der Maßnahme von 4 Jahren, eingerichtet.
  2. Die Verwaltung berichtet jährlich dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit und Entwicklungen bei der Umsetzung der UN Kinderrechte in Bonn.

201928-67 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Im Zuge der Haushaltssicherung hat der Jugendhilfeausschuss am 20.09.2017 (Drs. 1712595) beschlossen, die Förderung der drei Familienbildungsstätten von ursprünglich fast 300.000 EUR schrittweise bis 2024 auf Null zu reduzieren. Im Haushaltsjahr 2021 beträgt die Förderung noch 127.638, 70 EUR, sie soll nach dem Beschluss in 2022 auf 59.507, 53 EUR absinken. Die Projektförderung dient vor allem der Finanzierung des Kursangebots der Einrichtungen. Durch die bereits erfolgte Reduzierung haben die Familienbildungsstätten inzwischen große Probleme, ihre Arbeit zu finanzieren, zumal ein erheblicher Teil der Familien nicht in der Lage ist, Teilnehmerbeiträge zu zahlen.

Die Angebote der Familienbildungsstätten dienen vor allem der Begleitung und Unterstützung von Familien. Sie bieten einen niedrigschwelligen Zugang für Familien aller Milieus und unterstützen diese, um den Erziehungs- und Familienalltag besser bewältigen zu können. Durch die unmittelbare Arbeit mit den Eltern wird ein wichtiger Grundstein für Wohlergehen und Chancengerechtigkeit, für Gemeinschaftsbildung, Teilhabe und gesellschaftliche Stabilität auch für die Zukunft gelegt.

Durch die Pandemie sind viele Familien zusätzli

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Im Doppelhaushalt 2021/22 wird die Projektförderung für die drei Familienbildungsstätten (Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der Familie, Werkstatt Friedenserziehung) für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe des für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Ansatzes (127.638, 70 EUR) festgesetzt.

201928-69 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Bei der Musikschule sind von den 187 Lehrkräften 81 Kolleg*innen auf Honorarbasis beschäftigt. Diese sind zum Teil schon über viele Jahre im Dienst der Musikschule, so dass von einem dauerhaften Bedarf dieser Fachkräfte ausgegangen werden muss. Es handelt sich hier um ausgebildete Fachkräfte, die im Vergleich zu ihren fest angestellten Kolleg*innen deutlich schlechter bezahlt werden, obwohl sie die gleiche Tätigkeit ausfüllen.

Mit den dann zur Verfügung stehenden Mitteln von insgesamt 700.000 €, kann den Honorarkräften in einem ersten Schritt, im Umfang von 10 sogenannten VZÄ, ein Angebot für eine Festanstellung gemacht werden. Das entspricht insgesamt 390 Wochenstunden, in denen auch die Unterrichtsvor- und Nachbereitung erfasst wird. Wegen der hohen Teilzeitquote bei den Honorarkräften, erhalten weitaus mehr als nur 10 Kräfte ein Festanstellungsangebot.

Beschlussvorschlag

  1. In der Produktgruppe 1.04.05 Musikschule werden ab dem Haushaltsjahr 2022, Mittel in Höhe von 400.000 € zusätzlich zu den vorhandenen Honoraren eingestellt.
  2. Die Mittel werden verwendet, um im Umfang von 10 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), Honorarkräften der Beethoven-Musikschule zum 01.01.2022 ein Angebot auf eine Festanstellung zu machen.

201928-70 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag

In der Produktgruppe 1.04.02 werden die nachfolgenden Zuschüsse wie folgt geändert:

In der Produktgruppe 1.04.01, wird für den Jugendkunstpreis ein städtischer Anteil von 1.000, 00 € p. a. eingerichtet.

In der Produktgruppe 1.04.07, Stadtarchiv, wird eine volle Stelle (VZÄ) in der Vergütungsgruppe E 13 für den Bereich Erinnerungskultur eingerichtet.

201928-75 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Betr.: Prüfauftrag zur Ermittlung von Investitionen für die Digitale Ertüchtigung der Bonner Kultur-Institutionen

Die Stadtverwaltung prüft die erforderlichen Investitionen - deren Art und Höhe - zur digitalen Ertüchtigung der Bonner Kultur-Institutionen und sieht ein dafür geeignetes Investitionsvolumen im Haushalt der Stadt Bonn in den Jahren 2021/22 vor.

Ziele:

Erreichung und Bindung bestehender und neuer Zielgruppen, auch international, durch mehr digitale Angebote der Bonner Kultur-Institutionen sowie die Erhöhung deren Reichweite.

Schaffung einer durchgehenden W-Lan Infrastruktur für die Produktion wie für die Besucher in den Bonner Kultur-Institutionen.

Schaffung von international konkurrenzfähigen Streaming-Kapazitäten.

Schaffung von zielgruppengerechten Kommunikations- und Lernangeboten durch digitale Medien, z.B. VR / AR oder Gamification.

201928-77 AA Änderungsantrag CDU-Ratsfraktion: Digitalisierung Kitas - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Der Jugendhilfeausschuss hat am 26.05.2020 einstimmig beschlossen, die städtischen Kindertageseinrichtungen schnellstmöglich zu digitalisieren. Hierfür wurden noch keine Mittel im Haushalt bereitgestellt.

Durch die Digitalisierung von Arbeitsprozessen, könnte sehr viel Zeit gewonnen werden, die eine intensivere Förderung der Kinder ermöglicht. Verlaufsberichte könnten digital verfasst und kontinuierlich angepasst werden. Statt aufgeklebter Bilder auf Papierblättern in Ordnern, könnten Bilder und Videos cloudbasiert integriert werden und die Entwicklung für die Eltern permanent einsehbar sein. Die Elternarbeit könnte durch mobile Endgeräte vereinfacht und intensiviert werden. Standardisierte Beobachtungsverfahren könnten direkt über ein Tablet eingegeben und direkt ausgewertet werden. Eine digitale Dokumentation wäre der Einstieg in die gemeinsame Mediennutzung mit den Kindern. So könnten sich die Kinder durch digitalen Medien stärker an ihrer eigenen Bildungsdokumentation beteiligen und erste Medienkompetenzen entwickeln.

Beschlussvorschlag

Für das Jahr 2022 werden Mittel in Höhe von 50.000 Euro im Investitionshaushalt bereitgestellt, um die städtischen Kindertageseinrichtungen an das städtische Intranet anzubinden und um jeder Einrichtung zwei mobile Endgeräte zur Verfügung stellen zu können.

201928-78 AA Antrag CDU-Ratsfraktion: Kulturförderung freier Träger wird um 70.553,- erhöht. - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Die folgenden acht freien Kulturträger hatten dieses Jahr Anträge auf Erhöhung der städtischen Förderung gestellt und wurden im bisherigen Haushaltsentwurf nicht für eine erhöhte Förderung vorgesehen. Die im Antrag vorgeschlagenen Regelung bedeutet eine Erhöhung um die unten stehenden Beträge:

  1. Bonner Kunstverein: 34.000, -
  1. Das Esszimmer: 3389, - (erstmalige Förderung)
  1. Europäischer Musikrat EMC 364, -
  1. Förderverein Filmkultur 6.000, -
  1. Bonner Sommerkino: 7.000, -
  1. Haus der Springmaus: 6.000, -
  1. Gesellschaft für Kunst und Gestaltung: 1.000, -
  1. Traumpalast e.V.: 12.800, -

Gerade die Akteure der freien Szene haben unter den Folgen der Corona-Pandemie gelitten. Die vorgeschlagenen Förderbeiträge von bis zu 20 % der bisherigen Förderung sind eine moderate Unterstützung derjenigen Akteure, die nach aktuellem Haushaltsentwurf keine zusätzliche Förderung bekommen sollen. Insgesamt wird dadurch der Haushaltsansatz von 2.037.036 € um 70.553 € erhöht. Dies ist eine vertretbare und moderate Steigerung, die bei den o.g. Akteuren einen erheblichen Unterstützungseffekt hat. Die Akteure der freien Szene leisten einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben in Bonn und sol

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Die Produktgruppe 1.04.02: Kulturförderung freier Träger wird um 70.553, - erhöht.

Mit der Erhöhung soll eine Erhöhung der institutionellen Förderung der freien Träger um bis zu 20 % ermöglicht werden, die dieses Jahr einen Antrag auf Erhöhung gestellt hatten und bisher noch nicht mit einer Erhöhung bedacht werden konnten. Hierbei sind 20 % Erhöhung der bisherigen Förderung der Höchstbetrag. Sofern ein kleinerer Betrag beantragt wurde, wird dieser gewährt.

201928-68 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen wird die Gesamtveränderungsliste beraten. Hierin sind alle Veränderungen seit der Einbringung am 10.12.2020 bis zu den Sitzungen der Fachausschüsse der KW22 erfasst.

Die Verwaltung schlägt vor, die mit

A = AFBV als Fachausschuss en bloc abzustimmen

B = Nachmeldungen der Verwaltungen ohne Gremienbeschluss, bzw. Anregungen aus nicht zuständigen Gremien.

Hinweis: Hier sind auch die Veränderungen dargestellt, die in noch folgenden Fachausschüssen beraten werden müssen. Dies sind Jugendhilfeausschuss, Kulturausschuss, BV Godesberg, BV Beuel und Hauptausschuss. Diese sollten en bloc beschlossen werden.

C = Nachmeldungen der Verwaltung mit Gremienbeschluss sowie Empfehlungen der Fachausschüsse. Auch hier schlägt die Verwaltung die Beschlussfassung en bloc vor.

Zum Stand 07.06.2021 ergibt sich folgende Haushaltssatzung, die durch die noch fehlenden Ausschüsse vgl. oben, bis zur Sitzung des Rates überarbeitet werden muss.

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:

Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 wird unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteil

_Gekürzt._

201928-71 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Die Oberbürgermeisterin legt vor einer Beschlussfassung dar,
  1. Die Oberbürgermeisterin digitalisiert nur die Arbeitsvorgänge, die aufgrund ihres bereits untersuchten, möglichen Digitalisierungsgrades eine Digitalisierungsrendite aufweisen.
  1. Die Zahl der bisher für Organisation, Automation und Digitalisierung eingesetzten Mitarbeitenden wird nicht ohne gleichwertige Einsparungen durch Digitalisierung an anderer Stelle erhöht.
  1. Der jährliche Sachkostenbedarf wird von 4.257.000 € durch Streichung des „Paket L“ auf 3.300.000 € begrenzt.

201928-72 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Im letzten Doppelhaushalt 2019/2020 wurden die finanziellen Mittel für die Bürgerbudgets von den betroffenen Fachbereichen zur Verfügung gestellt. Dies hat die Umsetzung zum Teil verzögert. Durch die Bereitstellung der kompletten Mittel im Gesamthaushalt soll in einem Pilotversuch die Umsetzung beschleunigt werden. Am Ende des Verfahrens soll evaluiert werden, ob dieses Verfahren zielführend ist und auch für die folgenden Bürgerbudgets angewandt werden soll.

Beschlussvorschlag

Für die von den Bürger*innen eingebrachten Projekte im Rahmen der Bürgerbudgets wird für das Jahr 2022 die Summe von 220.000 Euro eingestellt.

201928-73 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Die Situation im Mittelmeer ist weiterhin dramatisch. Immer noch müssen private Rettungsschiffe Menschen auf hoher See vor dem Ertrinken retten. Da die Stadt Bonn seit 2019 sicherer Hafen ist und unsere politischen Beschlüsse, der Aufnahmebereitschaft, vom Bund bislang nicht unterstützt wurden, wollen wir nun konkret bei der Rettung von Menschen helfen indem wir eine Patenschaft für ein Schiff übernehmen.

Beschlussvorschlag

Die Stadt übernimmt die Patenschaft für ein Boot von Sea-Eye für 10.000 Euro pro Jahr. Diese Summe wird dafür für die Jahre 2021 und 2022 in den Haushalt eingestellt.

201928-74 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Die Evaluierung der Leitlinien Bürgerbeteiligung haben den oben genannten zusätzlichen Stellenbedarf ergeben. Um die schon gute Beteiligungskultur in Bonn weiter zu verbessern und auch den Kindern und Jugendlichen weitere Möglichkeiten anbieten zu können, werden die beantragten Stellen benötigt.

Beschlussvorschlag

In der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung wird eine ganze Stelle in der Eingruppierung TVÖD 10 für die Erweiterung der Bürgerbeteiligung und der Übernahme neuer Aufgaben eingerichtet.

Für die Kinder- und Jugendbeteiligung wird ein 0, 5 VZÄ Stelle in der Eingruppierung TVÖD 11 eingerichtet.

201928-74 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Stellungnahme der Verwaltung

Im Rahmen der Evaluation der Bürgerbeteiligung wäre in Abstimmung mit dem Fachbereich eine Stelle in der Wertigkeit E 11 TVöD für die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung, neu Stabsstelle Bürgerbeteiligung, im Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekt, zukünftig Geschäftsbereich Strategische Programmsteuerung, im Rahmen der Fortschreibung 2021/2022 für das Jahr 2021 einzurichten.

Darüber hinaus müsste eine halbe Stelle Kinder- und Jugendbeteiligung in dem v. g. Fachbereich in der Wertigkeit S 17 TVöD eingerichtet werden. Die Personalkosten in Höhe von 30.587, 19 EUR für das Haushaltsjahr 2021 (Oktober bis Dezember 2021) und 124.000, 48 EUR für das Haushaltsjahr 2022 müssten im Haushalt 2021/2022 entsprechend bereitgestellt werden. Grundlage ist der Beschluss des Hauptausschusses vom 29.04.2021 (DS 201680), der in einer Stellungnahme zur Stellenplanfortschreibung 2021/2022 (DS 202180) mit den obigen Festlegungen aufgegriffen werden soll.

201928-79 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Dieser Änderungsantrag umfasst Positionen, die bislang nicht in Ausschüssen beantragt wurden, im Einzelnen:

Zu 1.: Die Erneuerung des Bonn-Festes will die BV Bonn mit einer Förderung des kulturellen Anteils unterstützen, die Summe wird hier über den Haushalt der Bezirksverwaltungsstelle bereitgestellt.

Zu 2.: In einem auf zwei Jahre angelegten Modellprojekt wird die Reinigung über städtisch Angestellte in ausgewählten Liegenschaften erprobt. Die Mehrkosten werden durch Zuschusserhöhung im Etat des SGB bereitgestellt.

Zu 3.: Pandemiebedingt kann die Begleitung und Betreuung nicht bzw. kaum gruppenweise erfolgen, sodass vor allem Hausbesuche erfolgen müssen, für die zusätzliche Fahrkosten anfallen.

Zu 4.: Die Koalition verstärkt den Verkehrsaußendienst. Zudem werden der Verkehr und die damit einhergehenden Parkverstöße nach dem Auslaufen der umfangreichen Corona-Beschränkungen wieder zunehmen, von daher ist hier mit Mehreinnahmen zurechnen.

Zu 5.: Durch die verstärkte Nutzung digitaler Fortbildungsformate werden die Gesamtkosten sinken, z.B. durch Entfall von Reisekostenanteilen.

Zu 6.: Prägender Stelleninhalt sind die Aufgaben des Obervollziehungsbeamten (OVB), die eine solche

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. In PG 1.01.30 (Bz Vw St Bonn) werden zur Verfügung der Bezirksvertretung Bonn in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 je 5000 Euro zusätzlich zur Förderung des kulturellen Teils des Bonn-Festes bereitgestellt.
  1. In PG 1.01.29 (Gebäudemanagement) werden dem SGB im Haushaltsjahr 2022 und 2023 zusätzliche Mittel von 400.000 Euro p.a. für die Umsetzung eines Modellprojekts zur Eigenreinigung ausgewählter städtischer Liegenschaften zur Verfügung gestellt.
  1. In PG 1.07.01 (Gesundheitsförderung) wird der jährliche Zuschuss der Aids-Initiative ab 2021 um 5.000 Euro p.a. erhöht.
  1. In der Produktgruppe 1.02.04, Kontengruppe 456100 - Ordnungsrechtl. Ertr. (Bußgelder u.a.), wird der Haushaltsansatz für 2021 und 2022 auf den Ansatz von 2020 heraufgesetzt (auf 8.994.108 €) und fortgeführt.
  1. In der PG 1.01.16 Personalmanagement wird der Ansatz Reisekosten (541130) im HH-Jahr 2021 und 2022 um 300.000 Euro herabgesetzt.
  1. Stellenanhebung Stadtkasse: Die Stelle 21 /121060 wird von A 9 auf A 9 + Zulage angehoben.
  1. In PG 1.01.16 (Personal) werden für die Stelle eines / einer Nachtbürgermeister*in ab 2022 jährlich 15.000, -€ eingestellt.
  1. Für die Bereitstellung von Toiletten werden ab

_Gekürzt._

201928-80 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Die DS 201928-68 zeigt den Stand der Ergebnisplanung 2021 bis 2025. In den gestrigen Sitzungen (08.06.2021) des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie sowie dem Kulturausschuss wurden neben den bereits in SAP aufgenommenen Empfehlungen weitere Änderungsanträge behandelt, die die unten genannten Auswirkungen auf die Ergebnisplanung haben.

Hinweis zur Gesamtveränderungsliste:

Zudem werden die Änderungen, die sich aus der Gesamtveränderungsliste (Anlage zu DS 201928-68) für die Produktgruppen der Kultur 141000400 bis 141900411 – die Seiten 52-56 von 140 sowie die Produktgruppen des Jugendhilfeausschusses 151000600 bis 151000604 – also die Seiten 71-74 von 140 den Status C erhalten, da die Empfehlungen des Fachausschusses beschlossen wurden.

Stand der Ergebnisplanung zum 09.06.2021

Siehe Folgeseite

201928-81 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Das Grüne-Linksbündnis hat mit ihrer Mehrheit in den vorberatenden Fachausschüssen schon jetzt deutlich über 50 von den in ihrer Pressekonferenz angekündigten 84 Stellen beschlossen.

Um eine sachgerechte inhaltliche sowie politische Beratung vornehmen zu können, ist eine Einschätzung, welche Aufgabeninhalte die Stellen überhaupt haben sollen und welchem Stellenwert sie zuzuordnen sind, eine entscheidende Grundvoraussetzung.

Seitens der Verwaltung ist auch darzustellen, ob die möglichen Aufgabenausweitungen nicht durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden können.

Es ist nicht nachvollziehbar wie politische Mandatsträger*innen die Aufgabeninhalte und die Bewertung auf „gut Glück“ vornehmen können.

Organisatorische Maßnahmen gehören nach der Gemeindeordnung NRW zum Kerngeschäft der Verwaltung.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, für alle durch das Grüne-Linksbündnis (Grüne, SPD, Linke und Volt) neu beschlossenen Stellen eine organisatorische und bewertungsrechtliche Stellungnahme bzw. Einschätzung zu geben.

201928-82 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Die Einstellung der, in den Haushaltsberatungen beantragten, neuen Stellen erfolgt zu den in der Anlage dargestellten Zeitpunkten.

201928-83 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden, wobei die Anlage sowohl die Änderungen enthält, die Gegenstand der 1. Lesung waren, als auch die neuen Änderungen.

201928-85 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

In der Mitteilungsvorlage der Verwaltung DS 202308 werden Inhalte und Schwerpunkte der Auszeichnung „Kinderfreundliche Kommune“ dargelegt. Das Programm ist eine gemeinsame Initiative des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“, der aus dem Deutschen Komitee für UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk besteht.

Ziel ist, die in der UN- Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte der Kinder und damit den Schutz, die Förderung sowie die Beteiligung von Kindern lokal umzusetzen .

Beschlussvorschlag

Zur Umsetzung des Programmes "Kinderfreundliche Kommune" wird im Kinder- und Jugendamt ab dem 01.10.2021

  1. eine zusätzliche Stelle (E10), befristet für die Dauer der Maßnahme von 4 Jahren, eingerichtet . 2. Die Verwaltung berichtet jährlich dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit und Entwicklungen bei der Umsetzung der UN Kinderrechte in Bonn .

201928-87 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928Antrag zur Vorlage 201928-38 AA"Fördermittel Klima Sperrvermerk"

Sachverhalt

erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag

Für die 3.000.000 Euro wird ein Sperrvermerk mit Freigabe durch Finanzausschuss sowie Vorberatung Fachausschuss eingerichtet. Darüber hinaus sind die Mittel für den ursprünglichen Zweck der Födermittel-akquise im Bereich Klimaneutralität und Klimaanpassung zweckgebunden.

201928-88 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928Antrag zur Vorlage 201928-73 AA"Patenschaft Sea-Eye"

Sachverhalt

erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag

Anstatt eine Patenschaft für ein Boot von Sea-Eye für 10.000 Euro pro Jahr zu übernehmen, wird das Geld im Bonner Stadtgebiet für die konkrete Flüchtlingshilfe bzw. –unterstützung zur Verfügung gestellt.

201928-86 AA Änderungsantrag CDU-Fraktion: Umwidmung Mittel Modellstadt Tempo 30 -Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Die im Haushalt vorgesehenen Mittel für das Projekt "Modellstadt Tempo 30" werden für die Beschaffung von Geschwindigkeitsanzeigen mit sogenannten „Smilies“ umgewidmet.

201928-89 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928"Kabellose Konferenztechnik"

Sachverhalt

Die Pandemie hat gezeigt, was auch im Rahmen der politischen Arbeit an Digitalisierung für die Zukunft notwendig ist. Ein Baustein ist hierfür eine gute und vor allem ausreichende Anzahl von Diskussionsanlagen mit drahtlosen Mikrofonen. Hier wird derzeit an vielen Stellen (jeder Ausschuss für sich) für teures Geld angemietet. Wenn eine große Anzahl beschafft wird, könnte diese an die jeweiligen Sitzungsstandorte verteilt werden. Ganz wichtig ist, dass die Technik auch mit einer künftigen Livestreamtechnik kompatibel ist.

Beschlussvorschlag

Die CDU-Ratsfraktion beauftragt die Verwaltung im Hinblick und im Vorgriff auf das Konzept zum Relaunch des Rats-TVs der Verwaltung 340.000 Euro für die Beschaffung von

Weitere technische Voraussetzungen sollten sein:

201928-90 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024"Kabellose Konferenztechnik"

Sachverhalt

Die Verwaltung plant derzeit die Durchführung von zwei Projekten, die sich mit der angeführten Thematik befassen: Digitalisierung der Gremienarbeit und Digitalisierung der Öffentlichkeitsarbeit.

Inhalt des Projektes Digitalisierung der Gremienarbeit ist unter anderem die Ausarbeitung der angeführten Bedarfe, die Klärung der Finanzierungsfrage sowie das Thema Livestreamtechnik (s. hierzu auch __200496-02__ ). Insbesondere die Themenschwerpunkte Konferenzsystem und Livestreamtechnik sind eng miteinander verknüpft und sollten nicht getrennt voneinander behandelt werden. Eine separate und vorgezogene Beschaffung der Sprechanlagen würde möglicherweise die Auswahl der Livestreamtechnik zu stark einschränken (Stichwort Kompatibilität). Auch würde der Verwaltungsaufwand mit der Durchführung von mehreren Ausschreibungsverfahren unverhältnismäßig erhöht werden.

Das benötigte Budget kann ohne das Vorliegen der abgestimmten Bedarfe zum aktuellen Zeitpunkt nicht zuverlässig beziffert werden. Nach Ausarbeitung der oben angeführten Themenschwerpunkte wird die Verwaltung den zuständigen Gremien stattdessen einen Fina

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung plant derzeit die Durchführung von zwei Projekten, die sich mit der angeführten Thematik befassen: Digitalisierung der Gremienarbeit und Digitalisierung der Öffentlichkeitsarbeit.

Inhalt des Projektes Digitalisierung der Gremienarbeit ist unter anderem die Ausarbeitung der angeführten Bedarfe, die Klärung der Finanzierungsfrage sowie das Thema Livestreamtechnik (s. hierzu auch __200496-02__ ). Insbesondere die Themenschwerpunkte Konferenzsystem und Livestreamtechnik sind eng miteinander verknüpft und sollten nicht getrennt voneinander behandelt werden. Eine separate und vorgezogene Beschaffung der Sprechanlagen würde möglicherweise die Auswahl der Livestreamtechnik zu stark einschränken (Stichwort Kompatibilität). Auch würde der Verwaltungsaufwand mit der Durchführung von mehreren Ausschreibungsverfahren unverhältnismäßig erhöht werden.

Das benötigte Budget kann ohne das Vorliegen der abgestimmten Bedarfe zum aktuellen Zeitpunkt nicht zuverlässig beziffert werden. Nach Ausarbeitung der oben angeführten Themenschwerpunkte wird die Verwaltung den zuständigen Gremien stattdessen einen Fina

_Gekürzt._

201928-91 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

zu 1. Die Stadtwerke haben erklärt, Installation und Betrieb der Trinkwasserspender im Auftrag der Stadt übernehmen zu können. Entsprechend fallen die Kosten von 450.000 Euro nicht investiv an, sondern müssen anteilig mit Afa etc. und Betriebskosten veranschlagt werden. zu 2. Die Einsparung von 300.000 Euro wurde im ÄA 201928-79 irrtümlich auf eine PG beschränkt.

Beschlussvorschlag

  1. Für die Bereitstellung von Trinkwasserspendern in allen Stadtbezirken werden ab dem Haushaltsjahr 2022 in der PG 1.15.10 60.000 Euro eingestellt.
  2. Die Ansätze für Reisekosten in den Konten 541120 und 541130 werden PG-übergreifend in den Jahren 2021 und 2022 um jeweils insgesamt 300.000 Euro herabgesetzt.
  3. Der Beschluss des Finanzausschusses zum Änderungsantrag 201928-79 wird in den Punkten 5. und 10. insofern klargestellt bzw. abgeändert.

201928-76 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr hat in seiner Sitzung am 02.06.2021 unter TOP 6.1.12 ( __DS-Nr. 201928-66 AA__ ) folgenden Beschluss gefasst:

„2. Auf den vorgesehenen Ausbau der Straße Am Bleichgraben ins Meßdorfer Feld wird grundsätzlich verzichtet.“

Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei der Maßnahme Am Bleichgraben um den Abschluss der erstmaligen Herstellung dieser Erschließungsanlage handelt. Diese Maßnahme ist notwendig, um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, die Kosten der erstmaligen Herstellung der Straße Am Bleichgraben durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu finanzieren. Diese in § 127 BauGB formulierte Pflicht zur Finanzierung von Erschließungsmaßnahmen durch Erschließungsbeiträge beinhaltet auch die Pflicht auf Seiten der Kommunen, die Voraussetzungen zu schaffen, diese Beiträge erheben zu können. Ein grundsätzlicher Verzicht auf den Restausbau der Straße Am Bleichgraben würden gegen dieses Gebot verstoßen und kann deshalb nicht befürwortet werden. Gegen eine Verschiebung der Maßnahme in Folgejahre bestehen jedoch keine Bedenken.

201928-84 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024finale Beschlussfassung durch den Rat am 24.06.2021

Stellungnahme der Verwaltung

Hinweis:

Sofern im Rat noch haushaltsplanrelevante Anträge gestellt und beschlossen werden, müssten diese in das Zahlenwerk eingearbeitet werden. Die Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung werden in der Niederschrift zur Sitzung des Rates dargestellt.

Anregungen aus Fachgremien, die im Anschluss an die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe am 09.06.2021 getagt haben sowie Nachmeldungen der Verwaltung zum Rat werden in Veränderungsliste B ausgewiesen.

Die Verwaltung schlägt vor, die als “Liste B ” gekennzeichneten Anregungen der Fachausschüsse und Änderungssätze der Verwaltung einzeln zu beschließen, die als “Liste C ” gekennzeichnete Veränderungsliste, die die Empfehlungen der Fachausschüsse sowie die bereits in den Fachausschüssen beschlossenen Veränderungen der Verwaltung enthält, en bloc zu beschließen.

Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 wird unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung des Rates beschlossenen Änderungen wie folgt beschlossen:

Haushaltssatzung der Bundesstadt Bonn für die Haushaltsjahre 2021/2022

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fas

_Gekürzt._

201928-92 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

zu 1.

Unabhängig von einer möglichen weiteren Nutzung des Geländes der alten Stadtgärtnerei ist der Beschluss mit der Drucksachennummer 202051, Ziffer 2 „Auf diesem Teil der alten Stadtgärtnerei soll ein Gebäude für die Biostation einschließlich eines Bildungs- und Informationszentrums gebaut werden. Angestrebt ist ein Nachhaltigkeitsvorzeigeprojekt der UN-Stadt Bonn.“ zeitnah umzusetzen. zu 2.

Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 10.06.20 soll die gesamte Fläche „Im Wingert“ im Sinne wasserwirtschaftlicher, ökologischer und stadtklimatischer Ziele aufgewertet und dauerhaft gesichert werden. Dieser Bereich kann für Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen von Baumaßnahmen im Stadtbezirk Bonn dienen, für die ein Ausgleich stattfinden muss. zu 3.

Unter der Drucksachennummer 1113518EB4 ist ein einstimmiger Beschluss der BV Bonn am 06.03.2012 „Freiraum-/ Nutzungskonzept Lausacker“ mit dem folgenden Wortlaut vermerkt:

  1. „Die Verwaltung wird gebeten, im „Landschaftsschutzgebiet Lausacker“ bei Aufgabe der ehemaligen Kleingärten, deren Pachtverträge mit der Stadt Bonn auslaufen und nach Aussage der Verwaltung nicht mehr verlängert werden, die ordnungsgemäße Rückgabe der Pachtflächen zu überwach

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

1. Mittelbereitstellung für Planung und Bau der Biologischen Station

Für die Planung und den Neubau der Biologischen Station sind Haushaltsmittel einzustellen. Planungskosten entstehen schätzungsweise in Höhe von 200.000 Euro. Die teilweise Finanzierung kann durch den Verkauf/Erbpacht von Grundstücken entlang der Straße „Auf dem Dransdorfer Berg“ zur moderaten Wohnbebauung erfolgen. Weiterhin sind Fördermöglichkeiten durch das Land zu prüfen.

2. Mittelbereitstellung für die Planung und Offenlage des Engelsbaches im Bereich „Im Wingert“

Für die Planung und Umsetzung zur Offenlage des Engelsbaches im Bereich „Im Wingert“, Drucksachennummer 191031, werden in diesem Doppelhaushalt Mittel bereitgestellt. Der Einsatz von Fördermitteln und die Verrechnung mit Punkten für Ausgleichsmaßnahmen im Stadtbezirk Bonn sollen für die Finanzierung geprüft werden.

3. Mittelbereitstellung für die Planung und Renaturierung des Rheindorfer Baches und Erarbeitung und Umsetzung eines Grünkonzeptes für den Paulus- und Lausacker

Für die Planung und Umsetzung zur Renaturierung des Rheindorfer Baches bis zur Rheindorfer Burg und die Erarbeitung und Umsetzung eines Grünkonzeptes für d

_Gekürzt._

201928-93 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928"Bodycams"

Sachverhalt

erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt im ersten Aufschlag 50 Bodycams für den Streifendienst und die Wache GABI zu beschaffen. Dafür werden im Haushalt 30.000 Euro zur Verfügung gestellt.

201928-94 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928Antrag zur Vorlage 201928-17 AA"Stellen für Wohnraumbestimmung und Ortsteilplanung"

Sachverhalt

Bevor die Bundesstadt Bonn weitere Stellen für weitere Aufgaben wie Wohnraumüberwachung und Milieuschutzsatzung einrichtet, sollten erst mal die eigentlichen Aufgaben erledigt werden. In vielen Gesprächen auch mit der Amtsleitung des Planungsamtes wurde immer wieder der Personalmangel thematisiert. Vor allem in den Bereichen der Wohnraumbestimmung sowie in der Ortsteilplanung liegt einiges im Argen. Aus Sicht der CDU-Fraktion macht es keinen Sinn im Bereich der Verbote, Vorgaben und Überwachung zu erweitern, sondern im eigentlich Bereich der Planung, um diese Stadt weiterzuentwickeln.

Beschlussvorschlag

In Bezug zum Änderungsantrag 201928-19 AA sollen die 6 Stellen für folgende Aufgaben zweckgebunden eingestellt werden:

-Ortsteilplanung

Kosten sind durch den Änderungsantrag bekannt.

201928-95 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Erfolg mündlich.

Beschlussvorschlag

Dieser Antrag nimmt Bezug auf den Antrag des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 02.06.2021 unter TOP 6.1.12 ( __DS-Nr. 201928-66 AA__ ). Dort wurde folgender Beschluss gefasst:

„2. Auf den vorgesehenen Ausbau der Straße Am Bleichgraben ins Meßdorfer Feld wird grundsätzlich verzichtet.“

Dieser Satz wird wird durch folgenden Satz ersetzt: „Auf den vorgesehenen Ausbau der Straße Am Bleichgraben ins Meßdorfer Feld wird auf absehbare Zeit verzichtet."

201928-96 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Angesichts der geplanten Investitionssummen ist der genannte jährliche Betrag gut erreichbar.

Beschlussvorschlag

Die zu aktivierenden Eigenleistungen werden auf einen Betrag von 2, 5 Mio. Euro per anno angehoben. Die Erhöhungen erfolgen zunächst in den Profitcentern, die bereits jetzt Beiträge zur Aktivierung angemeldet haben.

201928-97 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Die zusätzlichen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen beim Schulsupport (WLAN-Ausstattung, Anschaffung von i Pads, Neuausschreibungen von MS Office Paketen etc.) in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 entfallen, da erst eine Auswertung des Pilotprojektes über die Umsetzung der Digitalisierungsoffensive erfolgen muss. Seriöse Aussagen über die Entwicklung von Kosten von PCs, i Pads und Support sind derzeit nicht möglich.

Des weiteren sind auch von Seiten des Bundes und des Landes weitere Zuweisungen für die Umsetzung der Digitalisierung an Schulen zu erwarten, deren Summe und Umfang noch nicht bekannt ist.

Beschlussvorschlag

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Veränderungsliste "Liste B" für den Doppelhaushalt 2021-2022 wird bei der Veranschlagung der Mittel für den Schulsupport und der Lizenzgebühren wie folgt verändert:

Beim Profit-Center 140000300, Kontengruppe K11-130, bleibt es bei den für die Jahre 2021 und 2022 vorgeschlagenen Ansätzen. Für die Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025 bleibt es beim alten Ansatz; die neuen Ansätze entfallen.

201928-98 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024Antrag zur Vorlage 201928

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Der Änderungsantrag ( DS 201928-67 AA ), welcher im Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 08.06.2021 zu den Familienbildungsstätten gestellt wurde, wird abgelehnt.