Originalquelle: ALLRIS-Original
201930 · 2020-12-16 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag ist auf geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Meckenheimer Straße im Abschnitt zwischen Bachemer Straße und Kreuzung Hagenstraße gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Die Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor und können bei Bedarf eingesehen werden.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Die Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor und können bei Bedarf eingesehen werden.
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2024800
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.31 Bürgerantrag: Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Meckenheimer Straße (Abschnitt zwischen Bachemer Straße und Kreuzung Hagenstraße vertagt 201930 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag ist auf geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Meckenheimer Straße im Abschnitt zwischen Bachemer Straße und Kreuzung Hagenstraße gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Die Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor und können bei Bedarf eingesehen werden. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 6.14 Bürgerantrag: Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Meckenheimer Straße (Abschnitt zwischen Bachemer Straße und Kreuzung Hagenstraße vertagt 201930 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag ist auf geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Meckenheimer Straße im Abschnitt zwischen Bachemer Straße und Kreuzung Hagenstraße gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Die Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor und können bei Bedarf eingesehen werden. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 13.04.2021 6.5 Bürgerantrag: Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Meckenheimer Straße (Abschnitt zwischen Bachemer Straße und Kreuzung Hagenstraße vertagt 201930 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag ist auf geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Meckenheimer Straße im Abschnitt zwischen Bachemer Straße und Kreuzung Hagenstraße gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Die Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor und können bei Bedarf eingesehen werden. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 28.04.2021 6.1 Bürgerantrag: Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Meckenheimer Straße (Abschnitt zwischen Bachemer Straße und Kreuzung Hagenstraße vertagt 201930 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag ist auf geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Meckenheimer Straße im Abschnitt zwischen Bachemer Straße und Kreuzung Hagenstraße gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Die Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor und können bei Bedarf eingesehen werden. Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bittet um Vertagung des Bürgerantrages aufgrund von umfangreichem Abstimmungsbedarf zu dem Anliegen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung hat geprüft, ob eine Reduzierung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Meckenheimer Straße im Abschnitt zwischen Bachemer Straße und Hagenstraße insbesondere aus Lärmschutzgründen möglich ist. Die verspätete Stellungnahme bittet die Verwaltung zu entschuldigen.
In der Straßenverkehrsordnung ist festgelegt, dass die innerörtliche Regelgeschwindigkeit 50 km/h beträgt. Das bedeutet, dass an allen Straßen mit Wohnbebauung grundsätzlich so schnell gefahren werden darf. Eine Abweichung von dieser Regelgeschwindigkeit ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Die Meckenheimer Straße im Bereich zwischen Bachemer Straße und Hagenstraße ist Teil des Vorfahrtstraßennetzes für den innerstädtischen Verkehr sowie für den Linienverkehr; weshalb die Hürden für eine Geschwindigkeitsreduzierung höher sind als in anderen Bereichen.
Eine Einzelbeschilderung mit 30 km/h aus Lärmschutzgründen darf gem. § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) angeordnet werden, wenn der Lärm eine Beeinträchtigung mit sich bringt, die jenseits dessen liegt, was im konkreten Fall als ortsüblich hinzunehmen ist. Hauptindikator zur Feststellung einer Lärmbelästigung ist e
_Gekürzt._