Originalquelle: ALLRIS-Original
201964 · 2020-12-16 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die Einrichtung einer Querungshilfe/eines Zebrastrei
fens als schulwegsichernde Maßnahme im Umfeld des Aloisiuskollegs.
Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die Einrichtung einer Querungshilfe/eines Zebrastrei fens als schulwegsichernde Maßnahme im Umfeld des Aloisiuskollegs.
Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.26 Bürgerantrag: Entschärfung Verkehrssituation Friedrich-Ebert-Straße zur Schulwegsicherung im Bereich des Aloisiuskollegs vertagt 201964 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag thematisiert die Einrichtung einer Querungshilfe/eines Zebrastrei- fens als schulwegsichernde Maßnahme im Umfeld des Aloisiuskollegs. Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 6.15 Bürgerantrag: Entschärfung Verkehrssituation Friedrich-Ebert-Straße zur Schulwegsicherung im Bereich des Aloisiuskollegs ungeändert beschlossen 201964 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Der Antrag thematisiert die Einrichtung einer Querungshilfe/eines Zebrastrei- fens als schulwegsichernde Maßnahme im Umfeld des Aloisiuskollegs. Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus Bürgerantrag. Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Bei Annahme des Antrags und entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung die Möglichkeiten der angeregten Fußgängerüberquerung in der Friedrich-Ebert-Straße prüfen.
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Die notwendige Verkehrszählung wurde aufgrund der Corona-Pandemie und des veränderten Verkehrsverhaltens durch den Lockdown vertagt. Inzwischen wurde die Verkehrszählung durchgeführt und die Verwaltung kann dazu Folgendes mitteilen:
Die Anlage eines Zebrastreifens erfordert nach den hierzu maßgebenden Richtlinien R-FGÜ 2001 bestimmte Mindestbelastungen für den Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehr in einer Spitzenstunde. Bei einer Belastung von mindestens 200 Fahrzeugen müssten 50 querende Fußgänger*innen erreicht werden. Empfohlen wird ein Fußgängerüberweg sogar erst bei einer Belastung von ca. 100–150 Fußgänger*innen sowie ca. 450–600 Fahrzeugen in der Spitzenstunde.
Im Bereich der Friedrich-Ebert-Straße im Kreuzungsbereich zur Elisabethstraße wurden die Mindestbelastungszahlen für die querenden Fußgänger*innen nicht erreicht. Die Zählungen wurden zwischen 06: 00 Uhr und 19: 00 Uhr durchgeführt. Die verkehrlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Zebrastreifens sind daher nicht gegeben.
Eine Querungshilfe ist aus technischer Sicht möglich. Der Querungsbereich müsste barrierefrei gestaltet werden.
Dazu müssen die Borde abgesenkt und mit taktilen Elementen ausges
_Gekürzt._
Sachverhalt
in Aussicht gestellte Querungshilfe wird beschlossen.
Beschlussvorschlag
Begründung
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in Ihrer Sitzung am 07.09.2022 die Mitteilungsvorlage 201964-02 (TOP 12.18) zum ordentlichen Beschlusspunkt erhoben.
Die Mitteilungsvorlage hatte folgenden Wortlaut:
Die notwendige Verkehrszählung wurde aufgrund der Corona-Pandemie und des veränderten Verkehrsverhaltens durch den Lockdown vertagt. Inzwischen wurde die Verkehrszählung durchgeführt und die Verwaltung kann dazu Folgendes mitteilen:
Die Anlage eines Zebrastreifens erfordert nach den hierzu maßgebenden Richtlinien R-FGÜ 2001 bestimmte Mindestbelastungen für den Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehr in einer Spitzenstunde. Bei einer Belastung von mindestens 200 Fahrzeugen müssten 50 querende Fußgänger*innen erreicht werden. Empfohlen wird ein Fußgängerüberweg sogar erst bei einer Belastung von ca. 100–150 Fußgänger*innen sowie ca. 450–600 Fahrzeugen in der Spitzenstunde.
Im Bereich der Friedrich-Ebert-Straße im Kreuzungsbereich zur Elisabethstraße wurden die Mindestbelastungszahlen für die querenden Fußgänger*innen nicht erreicht. Die Zählungen wurden zwischen 06: 00 Uhr und 19: 00 Uhr durchgeführt. Die verkehrlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Zebrastreifens sind daher nich
_Gekürzt._