Originalquelle: ALLRIS-Original
201976 · 2020-12-16 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Achim Schröder Wolfgang Heedt
Im gesamten, im Antragstext definierten Wohngebiet findet erheblicher Umgehungsverkehr der Ampeln Ecke Friesdorfer Straße und Weißenburgstraße, Ecke Friesdorfer Straße und Elsässer Straße sowie letztlich auch der Ampel an der Ecke Elsässer Straße und Bonner Straße statt. Gerade in der Weißenburgstraße mit ihren zwei Kindergärten ist immer wieder zu beobachten, wie Autofahrer auch nur den kleinsten freien Straßenabschnitt nutzen, um zu beschleunigen und zwischen den geparkten Autos oder dem Gegenverkehr „hindurchzuwedeln“. Angesichts der beiden Kindergärten und der ungeschützten Querung der Sankt-Augustinus-Straße im Verlauf der Wege zu den Kindergärten ergibt sich so eine unhaltbare verkehrliche Situation, die unbedingt beruhigt gehört. Hinweis: In der benachbarten Lauffenbergstraße wurden bereits verkehrsberuhigende Maßnahmen realisiert.
Die Verwaltung prüft in Zusammenarbeit mit den Anwohnern des Quartiers aus Sankt Augustinus-Straße, Weißenburgstraße zwischen Bonner und Friesdorfer Straße sowie Wörthstraße zwischen Sankt-Augustinus-Straße und Friesdorfer Straße eine Einbahnstraßenregelung, wonach der Abschnitt der Weißenburgstraße zwischen Sankt-Augustinus-Straße- und Friesdorfer Straße nur noch in Richtung Friesdorfer Straße befahren werden darf und wonach der Abschnitt der Weißenburgstraße zwischen Sankt-Augustinus- und Bonner Straße nur noch in Richtung Bonner Straße befahren werden darf. Der Prüfauftrag soll offen sein für alternative, sofern wirksame, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.40 Einbahnstraßenregelung für die Weißenburgsraße vertagt 201976 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Antrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Antrages: Die Verwaltung prüft in Zusammenarbeit mit den Anwohnern des Quartiers aus Sankt Augustinus-Straße, Weißenburgstraße zwischen Bonner und Friesdorfer Straße sowie Wörthstraße zwischen Sankt-Augustinus-Straße und Friesdorfer Straße eine Einbahnstraßenregelung, wonach der Abschnitt der Weißenburgstraße zwischen Sankt-Augustinus-Straße- und Friesdorfer Straße nur noch in Richtung Friesdorfer Straße befahren werden darf und wonach der Abschnitt der Weißenburgstraße zwischen Sankt-Augustinus- und Bonner Straße nur noch in Richtung Bonner Straße befahren werden darf. Der Prüfauftrag soll offen sein für alternative, sofern wirksame, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 6.35 Einbahnstraßenregelung für die Weißenburgsraße vertagt 201976 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Antrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Antrages: Die Verwaltung prüft in Zusammenarbeit mit den Anwohnern des Quartiers aus Sankt Augustinus-Straße, Weißenburgstraße zwischen Bonner und Friesdorfer Straße sowie Wörthstraße zwischen Sankt-Augustinus-Straße und Friesdorfer Straße eine Einbahnstraßenregelung, wonach der Abschnitt der Weißenburgstraße zwischen Sankt-Augustinus-Straße- und Friesdorfer Straße nur noch in Richtung Friesdorfer Straße befahren werden darf und wonach der Abschnitt der Weißenburgstraße zwischen Sankt-Augustinus- und Bonner Straße nur noch in Richtung Bonner Straße befahren werden darf. Der Prüfauftrag soll offen sein für alternative, sofern wirksame, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 13.04.2021 6.23 Einbahnstraßenregelung für die Weißenburgsraße vertagt 201976 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Antrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Antrages: Die Verwaltung prüft in Zusammenarbeit mit den Anwohnern des Quartiers aus Sankt Augustinus-Straße, Weißenburgstraße zwischen Bonner und Friesdorfer Straße sowie Wörthstraße zwischen Sankt-Augustinus-Straße und Friesdorfer Straße eine Einbahnstraßenregelung, wonach der Abschnitt der Weißenburgstraße zwischen Sankt-Augustinus-Straße- und Friesdorfer Straße nur noch in Richtung Friesdorfer Straße befahren werden darf und wonach der Abschnitt der Weißenburgstraße zwischen Sankt-Augustinus- und Bonner Straße nur noch in Richtung Bonner Straße befahren werden darf. Der Prüfauftrag soll offen sein für alternative, sofern wirksame, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 28.04.2021 6.31 Einbahnstraßenregelung für die Weißenburgsraße vertagt 201976 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die Verwaltung prüft in Zusammenarbeit mit den Anwohnern des Quartiers aus Sankt Augustinus-Straße, Weißenburgstraße zwischen Bonner und Friesdorfer Straße sowie Wörthstraße zwischen Sankt-Augustinus-Straße und Friesdorfer Straße eine Einbahnstraßenregelung, wonach der Abschnitt der Weißenburgstraße zwischen Sankt-Augustinus-Straße- und Friesdorfer Straße nur noch in Richtung Friesdorfer Straße befahren werden darf und wonach der Abschnitt der Weißenburgstraße zwischen Sankt-Augustinus- und Bonner Straße nur noch in Richtung Bonner Straße befahren werden darf. Der Prüfauftrag soll offen sein für alternative, sofern wirksame, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 16.06.2021
6.21 Einbahnstraßenregelung für die Weißenburgsraße vertagt
201976
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Antrag wurde vertagt.
Inhalt des vertagten Antrages: Die Verwaltung prüft in Zusammenarbeit mit den Anwohnern des Quartiers aus Sankt Augustinus-Straße, Weißenburgstraße zwischen Bonner und Friesdorfer Straße sowie Wörthstraße zwischen Sankt-Augustinus-Straße und Friesdorfer Straße eine Einbahnstraßenregelung, wonach der Abschnitt der Weißenburgstraße zwischen Sankt-Augustinus-Straße- und Friesdorfer Straße nur noch in Richtung Friesdorfer Straße befahren werden darf und wonach der Abschnitt der Weißenburgstraße zwischen Sankt-Augustinus- und Bonner Straße nur noch in Richtung Bonner Straße befahren werden darf. Der Prüfauftrag soll offen sein für alternative, sofern wirksame, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.
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Stellungnahme der Verwaltung
Bei Annahme des Antrags und entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung die Möglichkeiten einer Einbahnstraßenregelung für die Weißenburgstraße prüfen .