Originalquelle: ALLRIS-Original
201997 · 2020-12-16 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag von Kindern der KGS Am Domhof beinhaltet den Wunsch nach Einrichtung eines Zebrastreifens.
Einzelheiten zur Örtlichkeit und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.25 Bürgerantrag: Zebrastreifen im Bereich KGS Domhofschule/Langenbergsweg vertagt 201997 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag von Kindern der KGS Am Domhof beinhaltet den Wunsch nach Einrichtung eines Zebrastreifens. Einzelheiten zur Örtlichkeit und zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 6.20 Bürgerantrag: Zebrastreifen im Bereich KGS Domhofschule/Langenbergsweg vertagt 201997 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag von Kindern der KGS Am Domhof beinhaltet den Wunsch nach Einrichtung eines Zebrastreifens. Einzelheiten zur Örtlichkeit und zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 13.04.2021 6.6 Bürgerantrag: Zebrastreifen im Bereich KGS Domhofschule/Langenbergsweg erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 201997 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde als erledigt betrachtet. Inhalt des Bürgerantrages: Der Antrag von Kindern der KGS Am Domhof beinhaltet den Wunsch nach Einrichtung eines Zebrastreifens. Einzelheiten zur Örtlichkeit und zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung veranlasst bei Annahme des Antrags und bei entsprechender Beschlussfassung die Prüfung des Bürgerantrags und eine Verkehrszählung zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen im Bereich des Langenbergswegs.
Die Verwaltung empfiehlt, zunächst eine Verkehrszählung (Kfz und Fußgänger*innen) im Bereich des Langenbergswegs und der Antoniterstraße zu beauftragen, so dass eine weitere mögliche Querungsstelle (ggf. Zebrastreifen bzw. FGÜ) auch besser verortet werden kann. Ggf. kann der bestehende FGÜ verschoben werden.
Bei Verkehrserhebungen soll in der Regel eine für den Alltagsverkehr repräsentative Verkehrsbelastung ermittelt werden. Ein wesentlicher Punkt bei der Vorbereitung ist daher die Wahl der Erhebungszeiten zur Sicherung von Belastbarkeit und Verlässlichkeit der erhobenen Verkehrsdaten. Verkehrsbelastungen fallen im Winterhalbjahr witterungsbedingt oftmals abweichend vom Durchschnitt aus. Empfehlungen für Verkehrserhebungen grenzen den Erhebungszeitraum daher auch auf das Sommerhalbjahr (März bis Oktober), außerhalb der Ferien, ein. Durch die verkehrlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie wurden geplante Verkehrserhebungen im Jahr 2020 verschoben. Aktuell ist dad
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Die notwendige Verkehrszählung wurde aufgrund der Corona-Pandemie und des veränderten Verkehrsverhaltens durch den Lockdown vertagt. Inzwischen wurde die Verkehrszählung durchgeführt und die Verwaltung kann dazu Folgendes mitteilen:
Die Anlage eines Zebrastreifens erfordert nach den hierzu maßgebenden Richtlinien R-FGÜ 2001 bestimmte Mindestbelastungen für den Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehr in einer Spitzenstunde. Bei einer Belastung von mindestens 200 Fahrzeugen müssten 50 querende Fußgänger*innen erreicht werden. Empfohlen wird ein Fußgängerüberweg sogar erst bei einer Belastung von ca. 100–150 Fußgänger*innen sowie ca. 450–600 Fahrzeugen in der Spitzenstunde.
Im Bereich des Langenbergsweges an der Grundschule wurden die Mindestbelastungszahlen für Fahrzeugstärken nicht erreicht; in der Spitzenstunde zwischen 07: 15 Uhr und 08: 15 Uhr querten zwar 80 Fußgänger*innen den o.g. Bereich, allerdings wurde nur eine Fahrzeugstärke von 99 Fahrzeugen festgestellt. Die Zählungen wurden zwischen 06: 00 Uhr und 19: 00 Uhr durchgeführt. Die verkehrlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Zebrastreifens sind daher nicht gegeben.
Sachverhalt
Der Bürgerantrag ist – anders als die Verwaltung meint – nicht schon durch die Stellungnahme erledigt. Es bedarf vielmehr noch einer politischen Beschlussfassung über die Einrichtung des Zebrastreifens.
Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass man bei der Beurteilung der Sachlage nicht bei einer schematischen Anwendung der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) stehenbleiben darf. Dies vernachlässigt die besondere Funktion und Lage des hier beantragten Fußgängerüberwegs im unmittelbaren Umfeld einer Grundschule. Der von Kindern der Schule gestellte und von der Schulleitung ergänzte Bürgerantrag schildert eingängig die Verkehrslage und die daraus entstehenden Gefahren aus der Perspektive der Kinder.
Die geschilderten Gefahren und Herausforderungen sind nachvollziehbar, und es liegt im öffentlichen Interesse, die Sicherheit der Kinder durch die Einrichtung des beantragten Zebrastreifens zu erhöhen.
Dies gilt umso mehr, als die R-FGÜ 2001 – abgesehen von der Tatsache, dass sie keine rechtlich bindende Wirkung besitzt, sondern lediglich eine Richtlinie darstellt – in Ziff. 2.3 Abs. 3 ausdrücklich eine Öffnungsklausel enthält, die Abweichungen er
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Tagesordnungspunkt Ö 12.15 – Mitteilungsvorlage DS 201997-02 – wird zum ordentlichen Tagesordnungspunkt erhoben.
Sachverhalt
Die Bezirksvertretung lehnt die Maßnahme bzgl. der Anordnung des Fußgängerüberwegs im Bereich der KGS Domhofschule / Langenbergsweg ab.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung lehnt die Maßnahme bzgl. der Anordnung des Fußgängerüberwegs im Bereich der KGS Domhofschule / Langenbergsweg ab.
Begründung
Die Mitteilungsvorlage, DS-Nr. __201997-02__ , wurde von der Bezirksvertretung Bad Godesberg in der Sitzung am 07.09.2022 zu einem ordentlichen Tagesordnungspunkt erhoben. Dies geht zurück auf den Änderungsantrag der SPD mit DS-Nr. __201997-03 AA__ . Dieser hatte folgenden Wortaut:
“Tagesordnungspunkt Ö 12.15 – Mitteilungsvorlage DS 201997-02 – wird zum ordentlichen Tagesordnungspunkt erhoben.”
Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage hatte folgenden Wortlaut:
“Die notwendige Verkehrszählung wurde aufgrund der Corona-Pandemie und des veränderten Verkehrsverhaltens durch den Lockdown vertagt. Inzwischen wurde die Verkehrszählung durchgeführt und die Verwaltung kann dazu Folgendes mitteilen:
Die Anlage eines Zebrastreifens erfordert nach den hierzu maßgebenden Richtlinien R-FGÜ 2001 bestimmte Mindestbelastungen für den Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehr in einer Spitzenstunde. Bei einer Belastung von mindestens 200 Fahrzeugen müssten 50 querende Fußgänger*innen erreicht werden. Empfohlen wird ein Fußgängerüberweg sogar erst bei einer Belastu
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Initiative zur Einrichtung des Zebrastreifens ist von Schülerinnen und Schülern der Domhofschule ausgegangen, die einen Brief an den damaligen OB Sridharan geschrieben hatten.
Die Einrichtung des Zebrastreifens ist zulässig und sinnvoll. Der Zebrastreifen hilft, mit einfachen Mitteln die Sicherheit der Schulkinder zu verbessern. Dem sollten sich Bezirksvertretung und Verwaltung nicht verschließen.
Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ist an dieser Stelle schon nach den R-FGÜ 2001 zulässig. Zwar wird die Zahl der Fahrzeuge nicht erreicht, ab der die R-FGÜ 2001 einen Fußgängerüberweg vorsehen. Die Öffnungsklausel der R-FGÜ erlaubt jedoch, in begründeten Ausnahmefällen - hier: die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Kinder auf ihrem Schulweg - auch bei niedrigeren Fahrzeugstärken einen Fußgängerüberweg anzuordnen.
Erst recht gilt dies nach der Verkehrsingenieursbesprechung vom Juni 2022, deren Ergebnisse die Verwaltung ihrer Vorlage beigefügt hat, die typisierte Ausnahmefälle regelt. Die dort genannten Voraussetzungen sind alle erfüllt.
Insbesondere ist der Punkt „niedrige Baukosten“ erfüllt. Die Baukosten für taktile Elemente und gute Beleuchtung, die die Verwaltung in
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Am Langenbergsweg wird im Bereich der Domhofschule an einer geeigneten Stelle ein Zebrastreifen eingerichtet.