Originalquelle: ALLRIS-Original
202003 · 2021-05-18 · Beschlussvorlage · öffentlich
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Mit Schreiben vom 16.05.2019 hat die Köln Grund Haus- und Grundbesitz GmbH einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich der Gemarkung Duisdorf, Flur 6, Flurstücke 55/1, 2506, 2507, 2508 und 2511 gestellt.
Das betrachtete Plangebiet erstreckt sich im Blockinnenbereich, der von der Bahnhofstraße, Am Burgweiher, der Lessenicher Straße und der Bahnstrecke Bonn – Euskirchen begrenzt wird und umfasst die Flurstücke Gemarkung Duisdorf, Flur 6, 55/1, 2506, 2507, 2508, 2509, 2510, 2511 sowie die städtischen Flurstücke 1044, 1350, 1351 und Flur 1, Flurstück 2308 (siehe Anlage 1).
Das Flurstück 2511 ist mit dem Fabrikgebäude der ehemaligen Schamotte-Fabrik bebaut, das aktuell in Teilen als Lager vermietet ist. In einem Anbau befindet sich zudem ein Fachgeschäft für Waschmaschinen. Das Bestandsgebäude unterliegt nicht dem Denkmalschutz und bietet sich aufgrund des baulichen Zustands nicht für eine Sanierung und Nachnutzung an.
Die heute ungenutzten bahnparallelen Flächen, die einen verbindenden Korridor zwischen der Bahnhofstraße und dem Gelände der ehemaligen Schamottefabrik darstellen, sollen in das Plangebiet einbezogen werden.
Die östlich angrenze
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 18.05.2021 8.4 Zielbeschluss zur wohnbaulichen Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“) geändert beschlossen 202003 Abstimmungsergebnis: einstimmig Anhörungsergebnis:
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich der Gemarkung Duisdorf, Flur 6, Flurstücke 55/1, 2506, 2507, 2508 und 2511 mit dem Ziel der Entwicklung von Wohnbebauung wird zugestimmt.
Vorhabenträger ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit Teilnahme von mind. acht Architektur- / Planungsbüros durchzuführen. Die angrenzenden teils städtischen Flurstücke werden für eine perspektivische Gesamtentwicklung in das Qualifizierungsverfahren miteinbezogen.
Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung und -mischung wird Wert auf
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 10.06.2021 6.6 Zielbeschluss zur wohnbaulichen Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“) geändert beschlossen 202003 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen BBB geändert beschlossen Beschluss:
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich der Gemarkung Duisdorf, Flur 6, Flurstücke 55/1, 2506, 2507, 2508 und 2511 mit dem Ziel der Entwicklung von Wohnbebauung wird zugestimmt.
dem Vorhabenträger ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit Teilnahme von mind. acht Architektur- / Planungsbüros durchzuführen. Die angrenzenden teils städtischen Flurstücke werden für eine perspektivische Gesamtentwicklung in das Qualifizierungsverfahren miteinbezogen.
das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsi
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 5.21 Zielbeschluss zur wohnbaulichen Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“) wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) 202003 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Beschluss:
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich der Gemarkung Duisdorf, Flur 6, Flurstücke 55/1, 2506, 2507, 2508 und 2511 mit dem Ziel der Entwicklung von Wohnbebauung wird zugestimmt.
dem Vorhabenträger ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit Teilnahme von mind. acht Architektur- / Planungsbüros durchzuführen. Die angrenzenden teils städtischen Flurstücke werden für eine perspektivische Gesamtentwicklung in das Qualifizierungsverfahren miteinbezogen.
das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung und - mi
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021
5.21 Zielbeschluss zur wohnbaulichen Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“) geändert beschlossen
202003
Abstimmungsergebnis: geändert, wie Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen (10.06), Mehrheit gegen BBB bei Enth. Stv. Fahrenholtz
Beschluss:
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich der Gemarkung Duisdorf, Flur 6, Flurstücke 55/1, 2506, 2507, 2508 und 2511 mit dem Ziel der Entwicklung von Wohnbebauung wird zugestimmt.
dem Vorhabenträger ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit Teilnahme von mind. acht Architektur- / Planungsbüros durchzuführen. Die angrenzenden teils städtischen Flurstücke werden für eine perspektivische Gesamtentwicklung in das Qualifizierungsverfahren miteinbezogen.
das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertun
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Sachverhalt
Mit DS __1912268__ wurde die Verwaltung beauftragt, eine städtebauliche Rahmenplanung für dieses Gebiet aufzusetzen.
Beschlussvorschlag
Der o.g. Beschlussvorlage wird eine Ziffer 6 angefügt:
Sachverhalt
Die wohnbauliche Entwicklung auf dem Grundstück der ehemaligen Schamottfabrik darf nicht dazu führen, dass eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Bezirkszentrums Hardtberg mit einem Mix aus Wohnen, Gewerbe- und Dienstleistung sowie Einrichtungen der Kultur und Freizeitgestaltung durch eine Rahmenplanung unterlaufen wird. Dies gilt insbesondere für die Freiflächen und ihre Entwicklungsoptionen. Das Gelände hinter der Feuerwache Duisdorf hat eine wichtige Funktion für die Feuerwehr und den Rettungsdienst und darüber hinaus für das Ortsgeschehen und sollte nicht automatisch durch eine Integration in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Wohnbaufläche verplant werden.
Beschlussvorschlag
Ziff. 4 der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert:
Das Areal der Feuerwache wird als optionale Erweiterungsfläche von der vorhabenbezogenen Planung ausgenommen, da eine alternative Ausweichfläche für die Feuerwehr und den Rettungsdienst bislang nicht vorhanden ist. Alle weiteren Flächen im näheren Umfeld des Plangebietes an der Bahnhofstraße/Am Burgweiher/Am Burgacker werden zur Umsetzung der beschlossenen Rahmenplanung parallel in einem städtebaulichen Wettbewerb bewertet.
Sachverhalt
Das vom Zielbeschluss erfasste Gebiet eignet sich in besonderer Weise für eine Wohnbebauung, zugleich ist das Backsteingebäude der Schamotte-Fabrik nicht ohne Charme und für Duisdorf von historischer Bedeutung. Es sollte daher versucht werden, das (Kern-) Fabrikgebäude möglichst zu erhalten und zugleich Wohnraum zu schaffen. In vielen anderen Städten existieren durchaus gute Beispiele, wie sich auch ältere industrielle historische Substanz zu Wohnzwecken umnutzen lässt. Jedenfalls sollte das Wettbewerbsverfahren so gestaltet werden, dass prinzipiell auch für solch eine Lösung überzeugende Entwürfe vorgestellt werden könn(t) en.
Beschlussvorschlag