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Zielbeschluss zur wohnbaulichen Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“)

202003 · 2021-05-18 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Dem Antrag der Köln Grund Haus- und Grundbesitz GmbH, Köln auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich der Gemarkung Duisdorf, Flur 6, Flurstücke 55/1, 2506, 2507, 2508 und 2511 mit dem Ziel der Entwicklung von Wohnbebauung wird zugestimmt.
  2. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Entwicklung ist mit dem Vorhabenträger ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit Teilnahme von mind. acht Architektur- / Planungsbüros durchzuführen. Die angrenzenden teils städtischen Flurstücke werden für eine perspektivische Gesamtentwicklung in das Qualifizierungsverfahren miteinbezogen.
  3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung und -mischung wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Freiflächen bei gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gelegt. Damit wird ein Beitrag zu nachhaltiger Stadtentwicklung geleistet.
  4. Zur Umsetzung des unter Ziffer 1 genannten Planungsziels wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6220-1 gem. § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB unter

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

  1. Dem Antrag der Köln Grund Haus- und Grundbesitz GmbH, Köln auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich der Gemarkung Duisdorf, Flur 6, Flurstücke 55/1, 2506, 2507, 2508 und 2511 mit dem Ziel der Entwicklung von Wohnbebauung wird zugestimmt.
  2. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Entwicklung ist mit dem Vorhabenträger ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit Teilnahme von mind. acht Architektur- / Planungsbüros durchzuführen. Die angrenzenden teils städtischen Flurstücke werden für eine perspektivische Gesamtentwicklung in das Qualifizierungsverfahren miteinbezogen.
  3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung und -mischung wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Freiflächen bei gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gelegt. Damit wird ein Beitrag zu nachhaltiger Stadtentwicklung geleistet.
  4. Zur Umsetzung des unter Ziffer 1 genannten Planungsziels wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6220-1 gem. § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB unter

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

Mit Schreiben vom 16.05.2019 hat die Köln Grund Haus- und Grundbesitz GmbH einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich der Gemarkung Duisdorf, Flur 6, Flurstücke 55/1, 2506, 2507, 2508 und 2511 gestellt.

Das betrachtete Plangebiet erstreckt sich im Blockinnenbereich, der von der Bahnhofstraße, Am Burgweiher, der Lessenicher Straße und der Bahnstrecke Bonn – Euskirchen begrenzt wird und umfasst die Flurstücke Gemarkung Duisdorf, Flur 6, 55/1, 2506, 2507, 2508, 2509, 2510, 2511 sowie die städtischen Flurstücke 1044, 1350, 1351 und Flur 1, Flurstück 2308 (siehe Anlage 1).

Das Flurstück 2511 ist mit dem Fabrikgebäude der ehemaligen Schamotte-Fabrik bebaut, das aktuell in Teilen als Lager vermietet ist. In einem Anbau befindet sich zudem ein Fachgeschäft für Waschmaschinen. Das Bestandsgebäude unterliegt nicht dem Denkmalschutz und bietet sich aufgrund des baulichen Zustands nicht für eine Sanierung und Nachnutzung an.

Die heute ungenutzten bahnparallelen Flächen, die einen verbindenden Korridor zwischen der Bahnhofstraße und dem Gelände der ehemaligen Schamottefabrik darstellen, sollen in das Plangebiet einbezogen werden.

Die östlich angrenze

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-05-18 · Bezirksvertretung Hardtberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 18.05.2021 8.4 Zielbeschluss zur wohnbaulichen Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“) geändert beschlossen 202003 Abstimmungsergebnis: einstimmig Anhörungsergebnis:

  1. Dem Antrag der KölnGrund Haus- und Grundbesitz GmbH, Köln auf

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich der Gemarkung Duisdorf, Flur 6, Flurstücke 55/1, 2506, 2507, 2508 und 2511 mit dem Ziel der Entwicklung von Wohnbebauung wird zugestimmt.

  1. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Entwicklung ist mit dem

Vorhabenträger ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit Teilnahme von mind. acht Architektur- / Planungsbüros durchzuführen. Die angrenzenden teils städtischen Flurstücke werden für eine perspektivische Gesamtentwicklung in das Qualifizierungsverfahren miteinbezogen.

  1. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das

Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung und -mischung wird Wert auf

_Gekürzt (3729 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46469?offset=1200_

2021-06-10 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 10.06.2021 6.6 Zielbeschluss zur wohnbaulichen Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“) geändert beschlossen 202003 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen BBB geändert beschlossen Beschluss:

  1. Dem Antrag der KölnGrund Haus- und Grundbesitz GmbH, Köln auf

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich der Gemarkung Duisdorf, Flur 6, Flurstücke 55/1, 2506, 2507, 2508 und 2511 mit dem Ziel der Entwicklung von Wohnbebauung wird zugestimmt.

  1. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Entwicklung ist mit

dem Vorhabenträger ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit Teilnahme von mind. acht Architektur- / Planungsbüros durchzuführen. Die angrenzenden teils städtischen Flurstücke werden für eine perspektivische Gesamtentwicklung in das Qualifizierungsverfahren miteinbezogen.

  1. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes

das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsi

_Gekürzt (4846 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46365?offset=1200_

2021-06-24 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 5.21 Zielbeschluss zur wohnbaulichen Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“) wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) 202003 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Beschluss:

  1. Dem Antrag der KölnGrund Haus- und Grundbesitz GmbH, Köln auf

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich der Gemarkung Duisdorf, Flur 6, Flurstücke 55/1, 2506, 2507, 2508 und 2511 mit dem Ziel der Entwicklung von Wohnbebauung wird zugestimmt.

  1. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Entwicklung ist mit

dem Vorhabenträger ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit Teilnahme von mind. acht Architektur- / Planungsbüros durchzuführen. Die angrenzenden teils städtischen Flurstücke werden für eine perspektivische Gesamtentwicklung in das Qualifizierungsverfahren miteinbezogen.

  1. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes

das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung und - mi

_Gekürzt (2181 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:94700?offset=1200_

2021-06-28 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021

5.21 Zielbeschluss zur wohnbaulichen Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“) geändert beschlossen

202003

Abstimmungsergebnis: geändert, wie Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen (10.06), Mehrheit gegen BBB bei Enth. Stv. Fahrenholtz

Beschluss:

  1. Dem Antrag der KölnGrund Haus- und Grundbesitz GmbH, Köln auf

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich der Gemarkung Duisdorf, Flur 6, Flurstücke 55/1, 2506, 2507, 2508 und 2511 mit dem Ziel der Entwicklung von Wohnbebauung wird zugestimmt.

  1. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Entwicklung ist mit

dem Vorhabenträger ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit Teilnahme von mind. acht Architektur- / Planungsbüros durchzuführen. Die angrenzenden teils städtischen Flurstücke werden für eine perspektivische Gesamtentwicklung in das Qualifizierungsverfahren miteinbezogen.

  1. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes

das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertun

_Gekürzt (3802 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46527?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

202003-01 AA Zielbeschluss zur wohnbaulichen Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“)Antrag zur Vorlage 202003

Sachverhalt

Mit DS __1912268__ wurde die Verwaltung beauftragt, eine städtebauliche Rahmenplanung für dieses Gebiet aufzusetzen.

Beschlussvorschlag

Der o.g. Beschlussvorlage wird eine Ziffer 6 angefügt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für den angrenzend südlichen Bereich Im Burgacker zu intensivieren, um eine möglichst zeitnahe Realisierung der Bebauung der Duisdorfer Mitte zwischen Rochusstraße und Bahnstrecke aus einem Guss zu ermöglichen.

202003-02 AA Zielbeschluss zur wohnbaulichen Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“)Antrag zur Vorlage 202003

Sachverhalt

Die wohnbauliche Entwicklung auf dem Grundstück der ehemaligen Schamottfabrik darf nicht dazu führen, dass eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Bezirkszentrums Hardtberg mit einem Mix aus Wohnen, Gewerbe- und Dienstleistung sowie Einrichtungen der Kultur und Freizeitgestaltung durch eine Rahmenplanung unterlaufen wird. Dies gilt insbesondere für die Freiflächen und ihre Entwicklungsoptionen. Das Gelände hinter der Feuerwache Duisdorf hat eine wichtige Funktion für die Feuerwehr und den Rettungsdienst und darüber hinaus für das Ortsgeschehen und sollte nicht automatisch durch eine Integration in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Wohnbaufläche verplant werden.

Beschlussvorschlag

Ziff. 4 der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert:

Das Areal der Feuerwache wird als optionale Erweiterungsfläche von der vorhabenbezogenen Planung ausgenommen, da eine alternative Ausweichfläche für die Feuerwehr und den Rettungsdienst bislang nicht vorhanden ist. Alle weiteren Flächen im näheren Umfeld des Plangebietes an der Bahnhofstraße/Am Burgweiher/Am Burgacker werden zur Umsetzung der beschlossenen Rahmenplanung parallel in einem städtebaulichen Wettbewerb bewertet.

202003-03 AA Zielbeschluss zur wohnbaulichen Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“)Antrag zur Vorlage 202003

Sachverhalt

Das vom Zielbeschluss erfasste Gebiet eignet sich in besonderer Weise für eine Wohnbebauung, zugleich ist das Backsteingebäude der Schamotte-Fabrik nicht ohne Charme und für Duisdorf von historischer Bedeutung. Es sollte daher versucht werden, das (Kern-) Fabrikgebäude möglichst zu erhalten und zugleich Wohnraum zu schaffen. In vielen anderen Städten existieren durchaus gute Beispiele, wie sich auch ältere industrielle historische Substanz zu Wohnzwecken umnutzen lässt. Jedenfalls sollte das Wettbewerbsverfahren so gestaltet werden, dass prinzipiell auch für solch eine Lösung überzeugende Entwürfe vorgestellt werden könn(t) en.

Beschlussvorschlag

  1. Dem Zielbeschluss wird grundsätzlich zugestimmt, wobei das Verfahren hinsichtlich einer Variante mit Nachnutzung des Backsteingebäudes der ehemaligen Schamotte-Fabrik für wohnbauliche Zwecke (ggf. Kita) offen gestaltet werden soll. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens soll es optionale Aufgabenstellung sein, das historische Gebäude ganz oder wenigstens in Teilen zu erhalten und in die Planung zu integrieren.
  1. Für das städtebaulich-architektonische Qualifizierungsverfahren sollen mindestens die Hälfte der Büros über einen offenen Wettbewerb gefunden werden (ggf. gelost). Werden Büros vorab bestimmt, sollen es nicht ausschließlich größere Büros sein.
  1. Die Einbeziehung des städtischen Grundstücks der Obdachlosen-/Flüchtlingsunterkunft bedeutet nicht, dass diese tatsächlich niedergelegt wird. Dies kann erst erfolgen, wenn entweder vor Ort oder aber an anderer Stelle in gleichem Umfang vollständiger Ersatz geschaffen wird bzw. wurde.
  1. Die besonderen Belange des ehrenamtlichen Bevölkerungsschutzes sind zu berücksichtigen.