Originalquelle: ALLRIS-Original

Schutz des Trinkpavillons Bad Godesberg vor Vandalismus

202007 · 2020-12-16 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Marcel Schmitt

Sachverhalt

Der Ende der 1960er Jahre in den Stadtpark von Bad Godesberg gebaute Trinkpavillon ist immer wieder Ziel für kleinere Beschädigungen und Graffiti-Schmierereien. In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November 2020 wurde die Fassade nebst Glaselementen großflächig mit Graffiti verunstaltet. Diese und auch alle vorangegangenen Verunstaltungen mussten aufgrund der Fassadenbeschaffenheit jeweils mit kostenträchtigem Aufwand durch eine Kölner Fachfirma entfernt werden. Wenige Tage nach der jüngsten Reinigung wurde der Pavillon - offenbar in der Nacht zu Sonntag, den 8. November - erneut das Opfer einer Graffitiattacke. Dem Vorschlag des Vereins Bürger.Bad.Godesberg, der den Pavillon mit viel Engagement und Einsatz für die Godesberger Bevölkerung betreibt, nunmehr folgend, halten die Antragsteller es für ein gebotenes aber auch verhältnismäßiges Mittel, das Gebäude per Kamera überwachen zu lassen. Eine Videoüberwachung des Pavillions könnte eine abschreckende Wirkung auf Täter haben. Sollte es denoch zu weiteren beklagtenswerten Beschädigungen kommen, erleichtert das dann mit Kamera aufgezeichnete Material die strafrechtliche Verfolgung der Verursacher.

Beschlussvorschlag

Zur Sicherung des Trinkpavillons im Kurpark vor blindwütiger Zerstörungswut und zum Schutz seiner Fassade vor Farbschmierereien wird dieser künftig videoüberwacht.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-03-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 6.23 Schutz des Trinkpavillons Bad Godesberg vor Vandalismus ungeändert beschlossen 202007 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen Grüne bei Enthaltung SPD und FDP Beschluss: Zur Sicherung des Trinkpavillons im Kurpark vor blindwütiger Zerstörungswut und zum Schutz seiner Fassade vor Farbschmierereien wird dieser künftig videoüberwacht. Seite 1 von 1

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

202007-01 ST Schutz des Trinkpavillons Bad Godesberg vor Vandalismus

Stellungnahme der Verwaltung

Aufgrund des derzeitigen Leerstands der Stadthalle Bad Godesberg kommt es sowohl an der Stadthalle als auch an der Fassade des Trinkpavillons immer wieder zu Beschädigungen durch Vandalismus und Graffiti-Schmierereien, die zum Teil mit erheblichen Kostenaufwand behoben/beseitigt werden müssen. Zuletzt wurde der Trinkpavillon großflächig durch Graffiti an Fassade und Glaselementen in der Nacht vom 31.10. auf den 01.11.2020 verunstaltet.

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich ein Unternehmen zur Bewachung der Stadthalle mit sog. Hauswächtern beauftragt. Ab dem Wochenende 12./13.12.2020 sind dort 1-2 Hauswächter anwesend, so dass hier eine Entspannung der Situation durch Vandalismus oder ähnlichem erwartet werden kann.

Zur Installation von Kameras nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Kommunen sind häufig mit Beschädigungen Ihres Eigentums konfrontiert. Das Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) enthält jedoch keine Vorschrift, die den Kommunen eine Überwachung ihrer Wege, Straßen und öffentlichen Plätze mittels Videokameras erlaubt.

Nach § 20 DSG NRW ist die Überwachung öffentlich-zugänglicher Bereiche mit so genannten optisch-elektronischen Einrichtungen nur zulässig, wenn dies zum Zwe

_Gekürzt._