Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=8739) # Fußgängerunterführung Alte Bahhofstraße/Rheinalleehier: Beschilderung 202012 · 2020-12-16 · Antrag · öffentlich Antragsteller: BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Marcel Schmitt ## Sachverhalt Die in Rede stehende Unterführung der Eisenbahnstrecke Köln-Bingen wird als Verbindung zwischen Innenstadt und Villenviertel von Fußgängern stark frequentiert und ist seit jeher für den Fahrradverkehr gesperrt. Eine Vielzahl von Radfahrern hält sich aber nicht an das Verbot. Das kann in soweit nicht verwundern, als dass das einzige derzeit aufgestellte Schild, das auf die geltende Regelung hinweist, an der Rheinallee an ungünstiger Stelle platziert ist. Auf Hinweis eines Bürgers will die Verwaltung einem Zeitungsbericht zufolge nunmehr die Stelle mit einer neuen Schilderkombination, bestehend aus insgesamt 4 Schildern, die jeweils auf Masten neben den Widerlagern der Eisenbahnbrücke aufgestellt werden sollen, bestücken. Aus Sicht der BBB-Fraktion macht eine Beschilderung von beiden Seiten oberhalb der Unterführung mehr Sinn. Die beiden Schilder (Beispiel: siehe Anlage) könnten am Brückenkörper selbst oder per Kette am Geländer der Brücke hängend befestigt werden. Neben der besseren Sichtbarkeit wären die dafür anfallenden Material- und Befestigungskosten sicher weit geringer als jene Kosten, die für Anschaffung und Aufstellung von mindestens 3 neuen Schildern mit Masten zu veransch _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag Die Eisenbahnunterführung zwischen der Rheinallee und der Alten Bahnhofstraße erhält mittig am jeweiligen Brückenkörper angebrachte Schilder, die Fahrradfahrern unmissverständlich verdeutlichen, dass es sich bei der Unterquerung um einen reinen Fußgängerweg handelt, der nicht zum Fahrradfahren genutzt werden darf. Sofern dazu die Erlaubnis der Deutsche Bahn AG notwendig ist, wird diese von der Oberbürgermeisterin kurzfristig eingeholt. ## Beratungsfolge - 2020-12-16 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · ohne Ergebnis - 2021-02-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-03-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-04-13 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-04-28 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-06-16 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-08-31 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · ungeändert beschlossen - 2023-09-06 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2023-10-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2023-12-06 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2024-01-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · ohne Ergebnis - 2024-02-21 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · zur Kenntnis genommen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-03-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 6.37 Fußgängerunterführung Alte Bahhofstraße/Rheinallee hier: Beschilderung vertagt 202012 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Antrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Antrages: Die Eisenbahnunterführung zwischen der Rheinallee und der Alten Bahnhofstraße erhält mittig am jeweiligen Brückenkörper angebrachte Schilder, die Fahrradfahrern unmissverständlich verdeutlichen, dass es sich bei der Unterquerung um einen reinen Fußgängerweg handelt, der nicht zum Fahrradfahren genutzt werden darf. Sofern dazu die Erlaubnis der Deutsche Bahn AG notwendig ist, wird diese von der Oberbürgermeisterin kurzfristig eingeholt. Seite 1 von 1 ### 2021-04-13 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 13.04.2021 6.25 Fußgängerunterführung Alte Bahhofstraße/Rheinallee hier: Beschilderung vertagt 202012 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Antrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Antrages: Die Eisenbahnunterführung zwischen der Rheinallee und der Alten Bahnhofstraße erhält mittig am jeweiligen Brückenkörper angebrachte Schilder, die Fahrradfahrern unmissverständlich verdeutlichen, dass es sich bei der Unterquerung um einen reinen Fußgängerweg handelt, der nicht zum Fahrradfahren genutzt werden darf. Sofern dazu die Erlaubnis der Deutsche Bahn AG notwendig ist, wird diese von der Oberbürgermeisterin kurzfristig eingeholt. Seite 1 von 1 ### 2021-04-28 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 28.04.2021 6.18 Fußgängerunterführung Alte Bahhofstraße/Rheinallee hier: Beschilderung vertagt 202012 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die Eisenbahnunterführung zwischen der Rheinallee und der Alten Bahnhofstraße erhält mittig am jeweiligen Brückenkörper angebrachte Schilder, die Fahrradfahrern unmissverständlich verdeutlichen, dass es sich bei der Unterquerung um einen reinen Fußgängerweg handelt, der nicht zum Fahrradfahren genutzt werden darf. Sofern dazu die Erlaubnis der Deutsche Bahn AG notwendig ist, wird diese von der Oberbürgermeisterin kurzfristig eingeholt. Seite 1 von 1 ### 2021-06-16 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 16.06.2021 6.18 Fußgängerunterführung Alte Bahhofstraße/Rheinallee hier: Beschilderung vertagt 202012 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Antrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Antrages: Die Eisenbahnunterführung zwischen der Rheinallee und der Alten Bahnhofstraße erhält mittig am jeweiligen Brückenkörper angebrachte Schilder, die Fahrradfahrern unmissverständlich verdeutlichen, dass es sich bei der Unterquerung um einen reinen Fußgängerweg handelt, der nicht zum Fahrradfahren genutzt werden darf. Sofern dazu die Erlaubnis der Deutsche Bahn AG notwendig ist, wird diese von der Oberbürgermeisterin kurzfristig eingeholt. Seite 1 von 1 ### 2023-10-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023 2.15 BBB-Anfrage: Fußgängerunterführung Alte Bahhofstraße/Rheinallee vertagt 202012-03 Beschluss: 1. Aus welchem Grunde hat die Oberbürgermeisterin den Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg (BVGO) vom 31. August 2020, an der Eisenbahnunterführung zwischen der Rheinallee und der Alten Bahnhofstraße mittig am jeweiligen Brückenkörper Verkehrsschilder anzubringen, die Fahrradfahrern unmissverständlich verdeutlichen, dass es sich bei der Unterquerung um einen reinen Fußgängerweg handelt, nicht umgesetzt? 2. Wäre für die Anbringung am Brückenbauwerk eine Erlaubnis der Deutschen Bahn AG notwendig, wurden diese dazu kontaktiert, wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht? 3. Wann wird der von der BVGO gefasste Beschluss zum Schutze der Fußgänger vor dem Fahrradverkehr umgesetzt? 4. Wie oft hat die Polizei auf Grund der Bitte der Oberbürgermeisterin, den entsprechenden Bereich auf Verstöße hin zu kontrollieren, tatsächlich und mit welchem Ergebnis überprüft. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 202012-01 ST Fußgängerunterführung Alte Bahhofstraße/Rheinalleehier: Beschilderung {#nv-8977} **Stellungnahme der Verwaltung** Es trifft zu, dass die Verwaltung nach einem Bürgerhinweis die Fußgängerunterführung Alte Bahnhofstraße/Rheinallee mehrfach auf unzulässiges Befahren durch Radfahrer*innen kontrolliert hatte. Aufgrund der Kontrollergebnisse wurde bereits auf beiden Seiten der Unterführung eine ergänzende Beschilderung angeordnet, der zufolge Radfahrer*innen vor Benutzung der Gehweg-Passagen absteigen müssen. Ferner wurde das Polizeipräsidium gebeten, die entsprechenden Bereiche auf Verstöße hin zu kontrollieren. ### 202012-03 BBB-Anfrage: Fußgängerunterführung Alte Bahhofstraße/Rheinallee {#nv-2013242} **Sachverhalt** Der mit der Drucksachennummer gefasste Entscheid der BVGO wurde nicht so umgesetzt, wie beschlossen. Insbesondere aus Richtung Alte Bahnhofstraße kommend ist das Durchfahrtsverbot für den Radverkehr nicht ersichtlich: Nach wie vor befindet sich das bergseits der Bahnlinie aufgestellte Schild (Fußweg mit dem Zusatzhinweis „Radfahrer absteigen“ ) am Ausgang der U-Bahnstation. Von dort ist mit ankommenden Radfahrern kaum zu rechnen. Vielmehr nutzen Radfahrer die am Hansahaus errichtete Rampe und fahren trotz vorgeschaltetem Drängelpfosten weiterhin munter durch die Unterführung, da sie die Beschilderung an der aktuellen Stelle gar nicht im Blick haben können. Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, warum die Oberbürgermeisterin den Beschluss der BVGO nicht umgesetzt hat und stattdessen in der Beschlusskontrolle unrichtig behauptet, Verkehrsteilnehmer könnten die Straßenbenutzung nun optimal erkennen können. Nach wie vor steigen die wenigsten Radfahrer, die die Unterführung durchqueren wollen, ab. Um das Durchfahrtverbot scheren sie sich nicht. Das gezeigte Verhalten ist allgemein festzustellen, egal von welcher Seite in die Unterquerung eingefahren wird. **Beschlussvorschlag** 1. Aus welchem Grunde hat die Oberbürgermeisterin den Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg (BVGO) vom 31. August 2020, an der Eisenbahnunterführung zwischen der Rheinallee und der Alten Bahnhofstraße mittig am jeweiligen Brückenkörper Verkehrsschilder anzubringen, die Fahrradfahrern unmissverständlich verdeutlichen, dass es sich bei der Unterquerung um einen reinen Fußgängerweg handelt, nicht umgesetzt? 2. Wäre für die Anbringung am Brückenbauwerk eine Erlaubnis der Deutschen Bahn AG notwendig, wurden diese dazu kontaktiert, wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht? 3. Wann wird der von der BVGO gefasste Beschluss zum Schutze der Fußgänger vor dem Fahrradverkehr umgesetzt? 4. Wie oft hat die Polizei auf Grund der Bitte der Oberbürgermeisterin, den entsprechenden Bereich auf Verstöße hin zu kontrollieren, tatsächlich und mit welchem Ergebnis überprüft. ### 202012-04 ST BBB-Anfrage: Fußgängerunterführung Alte Bahhofstraße/Rheinallee {#nv-2015160} **Stellungnahme der Verwaltung** __Zu 1: __ Der Beschluss lautete, dass die Eisenbahnunterführung zwischen der Rheinallee und der Alten Bahnhofstraße mittig am jeweiligen Brückenkörper angebrachte Schilder erhält, die Fahrradfahrer*innen unmissverständlich verdeutlichen, dass es sich bei der Unterquerung um einen reinen Fußweg handelt, der nicht zum Fahrradfahren genutzt werden darf. Sofern dazu die Erlaubnis der Deutsche Bahn AG notwendig ist, wird diese von der Verwaltung kurzfristig eingeholt. Sinn und Zweck des Beschlusses war die Hinweisgebung der Verkehrsteilnehmer*innen, dass das Radfahren untersagt werden sollte. Der Beschluss wurde inhaltlich umgesetzt, aber nicht in der e.g. Form. Hintergrund ist, dass ein Verwaltungsaufwand und eine damit einhergehende Zeitverzögerung vermieden werden sollte. **Zu 2: ** Die Brücke befindet sich in der Liegenschaft der Deutschen Bahn Netz AG. Diese müsste um Anbringung des Verkehrszeichens 239 gebeten werden. Diese wurde damals aus o.g. Gründen nicht kontaktiert. Allerdings betont die Verwaltung, dass eine weitere Beschilderung nicht notwendig ist. Aus Richtung Villenviertel ist vor der Unterführung ein Pfosten gegen einen Mast mit dem Verkehrszeichen 239 mit dem Zusat _Gekürzt._