Originalquelle: ALLRIS-Original
202022 · 2020-12-10 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt
Zu 1-6: Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung vom 04.07.2019 den Klimanotstand ausgerufen. Jetzt muss es nach Ansicht der BBB -Fraktion darum gehen, auch für die Bonner Bevölkerung alles zu unternehmen, um mit allen möglichen Mitteln die für ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden negativen Folgen des Klimawandels, insbesondere die der steigenden Überhitzung im Stadtgebiet, zu minimieren.
Dazu sind Dach- und gerade auch Fassadenbegrünungen nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen gut geeignet, wie die Verwaltung in ihrer ausführlichen Stellungnahme 200165 "Fassadenbegrünung von Gebäuden" zu einem Antrag der AfB überzeugend dargelegt hat.
Auch die Bundestagfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat in ihrem Antrag Drucksache 19/21531 "Klimaresilienz der Städte durch mehr Natur und Freiräume erhöhen", u.a. beantragt, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordert:
"f. bei Neubauten analog des Durchgrünungsortsgesetzes Bremens Dachbegrünung und Fassadenbegrünung ab einer bestimmten Flächengröße verbindlich zu etablieren."
In Bremen wird eine Begrünung von Flachdachflächen übrigens bereits ab 100 m² vorgeschrieben, Dortmund fordert Dachbegrünungen nicht erst ab einer Mindestd
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 04.02.2021 6.6.1 Klimanotstand Bonn; Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebelastung durch Dach- und Fassadenbegrünung verwiesen 202022-01 ST Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021
6.7 Klimanotstand Bonn; Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebelastung durch Dach- und Fassadenbegrünung bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen
202022
Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt
Der bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzte Antrag hatte folgenden Inhalt:
Erbbaurechten für derartige städtische Grundstücke zur Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden wird in allen Fällen, in denen bei der Baudurchführung Flachdächer oder gering geneigte Dächer planungsrechtlich zulässig sind, den Erwerbern im Kaufvertrag eine Dachbegrünung und darüber hinaus dann, wenn eine Fassadenbegrünung klimatische Vorteile bietet, den Erwerbern im Kaufvertrag eine Fassadenbegrünung aufgegeben. Die auch nachträgliche Nutzung von Flachdachflächen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien bleibt davon unberührt.
tätig wird.
Bebauungsplänen
_Gekürzt (3276 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56346?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021
6.4 Klimanotstand Bonn; Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebelastung durch Dach- und Fassadenbegrünung wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)
202022
Abstimmungsergebnis: wg. Sitzungsabbruchs nicht behandelt
Beschluss:
Erbbaurechten für derartige städtische Grundstücke zur Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden wird in allen Fällen, in denen bei der Baudurchführung Flachdächer oder gering geneigte Dächer planungsrechtlich zulässig sind, den Erwerbern im Kaufvertrag eine Dachbegrünung und darüber hinaus dann, wenn eine Fassadenbegrünung klimatische Vorteile bietet, den Erwerbern im Kaufvertrag eine Fassadenbegrünung aufgegeben. Die auch nachträgliche Nutzung von Flachdachflächen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien bleibt davon unberührt.
tätig wird.
Bebauungsplänen erfolgt die generelle Verpflichtung zur Dach- und Fassadenbegrünung, soweit rechtlich zulässig.
_Gekürzt (3096 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49928?offset=1200_
Begründung
zum Verzicht einer Fassadenbegrünung kann bei Angebotsplänen aus diesen Gründen entfallen. Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen kann die Fassadenbegrünung dagegen frühzeitigt mitgedacht und auch ins Planungsrecht mit aufgenommen werden. Besonders eignen sich hierfür große Baukörper mit weitgehend fensterlosen Fassaden wie etwa Sport- und Gewerbehallen. Sollte keine Festsetzung getroffen werden können, wird die Verwaltung dies künftig begründen.
Anders verhält es sich bei der Dachbegrünung. Hier ist eine allgemeine Formulierung in Bebauungsplänen möglich und wird gemäß des bereits genannten Ratsbeschlusses (Anm.: DS-Nr. 0912064) auch umgesetzt. Bis ca. 25° Dachneigung kann eine flächendeckende Begrünung ohne erheblichen Mehraufwand erreicht werden. Dementsprechend erachtet es die Verwaltung als sinnvoll, den Standard zur Dachbegrünung von bisher 0-15° auf 0-25° Neigung hin auszuweiten. Eine grundsätzliche verpflichtende Dachbegrünung würde die Wahl der Dachform zu deutlich einschränken und wird daher nicht empfohlen.
Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu empfehlen, bei städtebaulichen Verträgen und bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen eine generelle Verpfl
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
In der Stellungnahme „Fassadenbegrünung von Gebäuden“ ( __DS 200165__ ) legt die Verwaltung ausführlich die positiven Effekte der Begrünung von Gebäuden an Dächern und Fassaden dar. Gebäudebegrünungen sind demnach eine geeignete Maßnahme, um Wärmebelastungen zu reduzieren und die Ausprägung städtischer Wärmeinseleffekte abzumildern. Daneben erfüllen Gebäudebegrünungen vielfältige positive ökologische Effekte.
Die Verwaltung hat sich im Zusammenhang mit der genannten Stellungnahme „Fassadenbegrünung von Gebäuden“ zudem bereits dezidiert mit einigen Möglichkeiten auseinandergesetzt, um die Begrünung von Gebäuden verbindlich zu fordern.
Geprüft wurden vor diesem Hintergrund bereits die Vor- und Nachteile bei Regelungen in der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie in örtlichen Bauvorschriften (Satzungen).
Zu den sieben Punkten des Antrags nimmt die Stadtverwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 01.09.2020, DS Nr. __201344__ werden ab dem 01.01.21 beim Verkauf von städtischen
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Begrünung von Dächern trägt zur Wämedämmung bei, leistet Schallschutz- und Luftfilterfunktionen, und kann bei ökologisch wertiger Bepflanzung - insbesondere für Insekten - auch Lebensraum oder Trittsteinbiotop in der Stadt sein.
Ihre Funktion als vergleichsweise gering aufheizende Fläche mit Verdunstungsleistung und Wasserspeicherfunktion hilft die im Rahmen der Klimakrise steigenden Stadttemperaturen zu mildern und Abflussspitzen von Starkniederschlägen abzufangen. Dabei ist die Begrenztheit der Kühlungsleistung durch Durchtrocknen in Hitzewellen anzuerkennen. Dachbegrünung kann immer nur die Kompromissalternative zu bodengebundener Vegetation sein, die auch über längere Trockenperioden eine Kühlungsleistung bietet.
Eine Kombination von Photovoltaikanlage und Dachbegrünung ist grundsätzlich sinnvoll und technisch möglich. Der kühlende Effekt der Dachbegrünung erhöht sogar die Effizienz der Photovoltaikanlage.
Für Bauherren stehen oft zunächst die Investitionskosten im Vordergrund, welche Dachbegrünung unattraktiv erscheinen lassen. Dabei bleiben Pflegekosten, aber auch die Einsparungen über den Lebenszyklus hinweg, unberücksichtigt. Ein extensives Gründach hat einen längere
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Dabei wird auf die Pflanzliste 3 der Bundesstadt Bonn verwiesen.
_Gekürzt._