Originalquelle: ALLRIS-Original
202028 · 2020-12-10 · Beschlussvorlage · öffentlich
(vorbehaltlich der Anhörung der BV Bad Godesberg)
1) Der Aufgabenstellung sowie der Wettbewerbssumme von 240.000 € wird zugestimmt. Bei Bewilligung der Maßnahme im Rahmen der Städtebauförderung werden die Kosten des Wettbewerbes als förderfähig anerkannt.
2) Als Teilnehmer*innen für das Preisgericht des zweiphasigen Realisierungswettbewerbes zur Gestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg werden folgende Personen benannt:
Sachpreisrichter*in
Stellvertretende*r Sachpreisrichter*in
Wenzel
-Grüne-
Klaus Peter
Zühlke-Robinet
-Grüne-
Jansen
-CDU-
Prof. Dr. Norbert
Jacobs
-CDU-
Barth
-SPD-
Gabriel
Kunze
-SPD-
(vorbehaltlich der Anhörung der BV Bad Godesberg)
1) Der Aufgabenstellung sowie der Wettbewerbssumme von 240.000 € wird zugestimmt. Bei Bewilligung der Maßnahme im Rahmen der Städtebauförderung werden die Kosten des Wettbewerbes als förderfähig anerkannt.
2) Als Teilnehmer*innen für das Preisgericht des zweiphasigen Realisierungswettbewerbes zur Gestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg werden folgende Personen benannt:
Sachpreisrichter*in Stellvertretende*r Sachpreisrichter*in
In 2018/2019 wurde für Bad Godesberg ein neues Leitbild und darauf aufbauend ein Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept für die Innenstadt erarbeitet (ISEK). Eine der Maßnahmen mit höchster Priorität des am 06. Februar 2020 durch den Rat beschlossenen ISEK ist die Erneuerung des öffentlichen Raumes im Innenstadtbereich (DS-Nr. 190431).
Gemäß des ISEK soll in Vorbereitung der Antragstellung für Städtebaufördermittel zunächst ein zweiphasiger Realisierungswettbewerb, welcher sich an Bürogemeinschaften aus Landschafts-, Stadt- und Verkehrsplaner/-innen richtet, ausgelobt werden (sh. Anlage Auslobungsentwurf und ISEK-Maßnahmen A1 und A2).
In der ersten Wettbewerbsphase sind die Teilnehmer*innen aufgefordert Entwicklungsperspektiven und Gestaltungsleitlinien für den zentralen Innenstadtbereich aufzuzeigen. Für eine zweite Phase werden maximal fünf Büros ausgewählt, die darauf aufbauend konkrete Detailplanungen für zentrale Teilbereiche des öffentlichen Raumes erarbeiten (sh. Verfahrensschema). Nach Abschluss des Wettbewerbs werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit und Politik vorgestellt. Anschließend erfolgt in einem Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern die Vergabe für die A
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.12.2020 5.20 Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter geändert beschlossen 202028 Abstimmungsergebnis: ziffernweise Abstimmung in Verbindung mit der Stellungnahme der Verwaltung, vorbehaltlich der Beratung in der BV Bad Godesberg Ziffer 1: einstimmig bei Enth. Frau Stv. Saul und Herrn Stv. Maxein -Volt- Ziffer 2: Mehrheit gegen BBB und AfD bei Enth. Frau Stv. Saul und Herrn Stv. Maxein –Volt- Beschluss: (vorbehaltlich der Anhörung der BV Bad Godesberg)
1) Der Aufgabenstellung sowie der Wettbewerbssumme von 240.000 € wird zugestimmt. Bei Bewilligung der Maßnahme im Rahmen der Städtebauförderung werden die Kosten des Wettbewerbes als förderfähig anerkannt.
2) Als Teilnehmer*innen für das Preisgericht des zweiphasigen Realisierungswettbewerbes zur Gestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg werden folgende Personen benannt:
Sachpreisrichter*in Stellvertretende*r Sachpreisrichter*in
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 28.04.2021 8.6 Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter – hier: Anregung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 geändert beschlossen 202028-06 Abstimmungsergebnis: einstimmig Anhörung: Zu Teilvotum b): Der Beschlussvorschlag an den Rat wird abgelehnt und allen interessierten Mitgliedern der BV Bad Godesberg gestattet, der Sitzung des Preisgerichts ohne Stimm- und Rederecht beizuwohnen.
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut: Das Votum der Bezirksvertretung Bad Godesberg im Rahmen der Anhörung wird, soweit es den vorbehaltlich gefassten Beschluss des Rates vom 10.12.2020 ergänzt, wie folgt behandelt:
Teilvotum a): „Die Verwaltung prüft, ob – soweit rechtlich zulässig - auch die Entwürfe der 1. Wettbewerbsphase in der Bezirksvertretung Bad Godesberg vorgestellt werden können:“
Beschlussvorschlag an den Rat: Dem Prüfergebnis der Verwaltung, dass eine Vorstellung von Zwischenergebnissen laut der aktuellen Richtlinie für Planungswettbewerbe
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—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021
5.2 Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter – hier: Anregung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 geändert beschlossen
202028-06
Abstimmungsergebnis: punktweise Abstimmung: Teil a): einstimmig Teil b): abgelehnt, Mehrheit gegen CDU, FDP und BBB
Beschluss:
Dem Prüfergebnis der Verwaltung, dass eine Vorstellung von Zwischenergebnissen laut der aktuellen Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) in einem zweiphasigen Wettbewerbsverfahren insbesondere aufgrund der zu wahrenden Anonymität aller Teilnehmer*innen bzw. Beiträge während der Wettbewerbsbearbeitung nicht zulässig ist, wird zugestimmt.
Vorstehender Beschluss geht auf die ziffernweise erfolgte Abstimmung in der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates zurück. Die ursprüngliche Vorlage der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut:
Das Votum der Bezirksvertretung Bad Godesberg im Rahmen der Anhörung wird, soweit es den vorbehaltlich gefassten Beschluss des Ra
_Gekürzt (2948 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56284?offset=1200_
Stellungnahme der Verwaltung
Als ein Ergebnis des Expert*innenworkshops, der in Vorbereitung des Wettbewerbsverfahrens am 24. und 25. November stattgefunden hat, ergibt sich aufgrund der Anpassung des Realisierungsbereiches (sh. Anlage) eine im Vergleich zur vorliegenden Beschlussvorlage um ca. 10% erhöhte Wettbewerbssumme von 270.000 Euro. Dies ist bei der Beschlussfassung dahingehend zu berücksichtigen, dass die Summe im Beschlusspunkt entsprechend korrigiert wird.
Sachverhalt
Die Stadtverwaltung bereitet derzeit die konkreten Inhalte für die Ausschreibung des Wettbewerbs für den Masterplan Innenstadt vor. Die Ziele, die die Wettbewerbsbeiträge erfüllen sollen, entscheiden ganz maßgeblich über die weitere Entwicklung der Bad Godesberger Innenstadt in den nächsten 20 bis 30 Jahren.
Die Liste der Zielsetzungen, die das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH im Leitbild niedergelegt hat, das der Stadtrat am 06.02.2020 beschlossen hat, stellen eine hervorragende Grundlage für die Erarbeitung des Masterplans dar, gerade auch im Lichte der vorangegangenen Bürgerbeteiligung. Sie bedürfen allerdings in einzelnen Punkten der Präzisierung und Ergänzung. Die Tragweite der Weichenstellung, die mit dem Masterplan verbunden ist, erfordert eine sorgfältige, demokratisch abgesicherte Formulierung der Zielsetzungen. Denn der laufende Prozess bietet die Chance, die Bad Godesberger Innenstadt fit zu machen für die Zukunft und zugleich städtebauliche Fehler der Vergangenheit, insbesondere im Kontext der Altstadtsanierung, abzumildern.
Aus diesem Grund beauftragt der vorliegende Antrag die Stadtverwaltung, bei der Überarbeitung der Ziele für die Auslobung im Rahme
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird gebeten, bei der Auslobung des Masterplans für die Innenstadt Bad Godesberg die folgenden ergänzenden Punkte angemessen zu berücksichtigen:
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=21554
Stellungnahme der Verwaltung
Als Ergebnis des Leitbildprozesses wird im Sinne der Maßnahmen A1 und A2 des ISEK ein zweiphasiger Realisierungswettbewerb zur Neugestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg ausgelobt.
Am 14. Januar 2021 wurde die im betreffenden Antrag benannte Auslobung des Masterplanes für die Innenstadt Bad Godesberg unter Einbeziehung der Fachpreisrichter und der politischen Sachpreisrichter bezüglich ihrer Inhalte diskutiert und abgestimmt. Die Ergebnisse der Online-Beteiligung auf __www.bonn-macht-mit.de__ sowie die eingereichten politischen Positionspapiere waren eine Grundlage der Abstimmung.
Die Auslobung wurde im Nachgang der Preisrichtervorbesprechung auch unter Berücksichtigung der beantragten Änderungen angepasst. Der Antrag, sowie alle Eingaben im Rahmen der Beteiligung werden der Auslobung zudem als Anlage unter dem Titel „Aktuelle politische Diskussion“ beigefügt.
Im Nachgang wird auf die einzelnen Punkte des Antrages DS-Nr. 202028-02 AA eingegangen.
Gemäß Zeitplan in Vorbereitung der Beantragung von Städtebaufördermitteln im September 2021 wurde die Wettbewerbsauslobung am 22. Januar 2021 europaweit veröffentlicht.
__
_Gekürzt._
Sachverhalt
Der auf Antrag der FDP (DS 1612296NV8) zustande gekommene Leitbildprozess geht mit dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept, kurz ISEK, in seine Konkretisierung. Das ISEK ist die größte Ma0nahme der Stadtentwicklung in Bad Godesberg seit der Sanierung der Bad Godesberger Altstadt in den 1960er Jahren. Es geht also um die wichtigste Weichenstellung für die Zukunft Bad Godesbergs für Jahrzehnte. Die von der Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage vorgeschlagene Besetzung des Preisgericht nach Hare-Niemeyer wird dieser Bedeutung nicht gerecht. Dieses Verfahren mag seine berechtigte Anwendung finden bei untergeordneten Entscheidungen, im Falle der Entscheidung über stadtplanerische Entwürfe, die Bad Godesberg für die nächsten Jahrzehnte prägen werden, ist dieses Rationalisierungsverfahren aus Sicht der Antragsteller fehl am Platze. Die Verwaltung stellt in ihrer Beschlussvorlage selbst fest, Zitat: „Kommunalrechtliche Vorgaben für die proportionale Benennung von Vertreter*innen der Politik in der Jury existieren nicht.“ Insofern sollten alle in der Bezirksvertretung Bad Godesberg vertretenen Parteien und Gruppierungen am Preisgericht teilnehmen. Dies hätte folgende Vorteile: 1
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Punkt 2. Des Beschlusstextes wird wie folgt neu gefasst: Jede in der BV Bad Godesberg vertretene Partei oder Vereinigung entsendet einen Vertreter/einen Vertreterin nebst Stellvertreter/Stellvertreterin in das Preisgericht. Als Stellvertreter sind Bezirks- oder Stadtverordnete mit Wohnsitz in Bad Godesberg zulässig.
Stellungnahme der Verwaltung
Vor Entscheidung über den Antrag verweist die Verwaltung auf folgende Sachverhalte:
Der Zeitplan zur zeitnahen Umsetzung des ISEK sieht vor, dass im September 2021 Städtebaufördermittel beantragt werden. Hierzu ist ein rechtzeitiger Abschluss des Wettbewerbsverfahrens zur Umgestaltung des öffentlichen Raumes als erste Maßnahme bis September 2021 erforderlich.
Aufgrund des Zeitplanes wurde am 10.12.2020 die betreffende Beschlussvorlage in den Rat eingebracht. Das Wettbewerbsverfahren unterliegt den Richtlinien für Wettbewerbsverfahren (RPW 2013) und muss unterschiedliche Kriterien erfüllen. Ein zentrales Kriterium ist die überwiegende Besetzung der Jury durch Fachpreisrichter*innen. Dies hat zur Folge, dass je höher die Anzahl der Sachpreisrichter*innen (z.B. politische Vertreter*innen) die Anzahl der überwiegend externen Fachleuten ebenfalls steigt und damit die damit verbundenen Kosten. Ebenfalls erfordert ein arbeitsfähiges Preisgericht eine Begrenzung der Anzahl der Jurymitglieder. Daher wurde für das Verfahren eine übliche Aufteilung von vier Fachpreisrichter*innen und drei Sachpreisrichter*innen (Politik) mit den jeweiligen Vertreter*innen dem Rat der Stadt Bonn vorgeschlage
_Gekürzt._
Sachverhalt
Das Votum der Bezirksvertretung Bad Godesberg im Rahmen der Anhörung wird, soweit es den vorbehaltlich gefassten Beschluss des Rates vom 10.12.2020 ergänzt, wie folgt behandelt:
__Teilvotum a)__
:
„Die Verwaltung prüft, ob – soweit rechtlich zulässig - auch die Entwürfe der 1. Wettbewerbsphase in der Bezirksvertretung Bad Godesberg vorgestellt werden können:“
__Beschlussvorschlag an den Rat__
:
Dem Prüfergebnis der Verwaltung, dass eine Vorstellung von Zwischenergebnissen laut der aktuellen Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) in einem zweiphasigen Wettbewerbsverfahren insbesondere aufgrund der zu wahrenden Anonymität aller Teilnehmer*innen bzw. Beiträge während der Wettbewerbsbearbeitung nicht zulässig ist, wird zugestimmt.
__Teilvotum b)__
:
„Die Verwaltung prüft, ob – soweit rechtlich zulässig – (…) Vertreter der Bezirksvertretung Bad Godesberg als Gasthörer am Preisgericht teilnehmen können.“
__Beschlussvorschlag an den Rat__
:
Den Bedenken der Verwaltung gegen eine Vergrößerung des Gremiums um weitere Personen, auch wenn keine rechtlichen Gründe der Aufnahme von zusätzlichen Gasthörern ohne
Stimmrecht entgegenstehen, wird gefolgt. Stattdessen wird die Verwaltu
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Das Votum der Bezirksvertretung Bad Godesberg im Rahmen der Anhörung wird, soweit es den vorbehaltlich gefassten Beschluss des Rates vom 10.12.2020 ergänzt, wie folgt behandelt:
__Teilvotum a)__ :
„Die Verwaltung prüft, ob – soweit rechtlich zulässig - auch die Entwürfe der 1. Wettbewerbsphase in der Bezirksvertretung Bad Godesberg vorgestellt werden können: “
__Beschlussvorschlag an den Rat__ :
Dem Prüfergebnis der Verwaltung, dass eine Vorstellung von Zwischenergebnissen laut der aktuellen Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) in einem zweiphasigen Wettbewerbsverfahren insbesondere aufgrund der zu wahrenden Anonymität aller Teilnehmer*innen bzw. Beiträge während der Wettbewerbsbearbeitung nicht zulässig ist, wird zugestimmt.
__Teilvotum b)__ :
„Die Verwaltung prüft, ob – soweit rechtlich zulässig – (…) Vertreter der Bezirksvertretung Bad Godesberg als Gasthörer am Preisgericht teilnehmen können.“
__Beschlussvorschlag an den Rat__ :
Den Bedenken der Verwaltung gegen eine Vergrößerung des Gremiums um weitere Personen, auch wenn keine rechtlichen Gründe der Aufnahme von zusätzlichen Gasthörern ohne Stimmrecht entgegenstehen, wird gefolgt. Stattdessen wird die Verwaltung b
_Gekürzt._
Begründung
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat am 17.02.2021 im Zuge der Anhörung zum Ratsbeschluss über die Benennung der Preisrichter*innen für das Wettbewerbsverfahren zum Masterplan öffentlicher Raum folgenden Prüfauftrag formuliert:
Die Verwaltung prüft, ob – soweit rechtlich zulässig - auch die Entwürfe der 1. Wettbewerbsphase in der Bezirksvertretung Bad Godesberg vorgestellt werden können und, ob Vertreter der Bezirksvertretung Bad Godesberg als Gasthörer am Preisgericht teilnehmen können.
Eine Vorstellung von Zwischenergebnissen ist laut der aktuellen Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) in einem zweiphasigen Wettbewerbsverfahren insbesondere aufgrund der zu wahrenden Anonymität aller Teilnehmer*innen bzw. Beiträge während der Wettbewerbsbearbeitung nicht möglich . Daher muss eine Zwischenvorstellung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg aus Sicht des verfahrensbetreuenden Büros sowie der Verwaltung abgelehnt werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Wettbewerbsaufgabe für die zweite Phase des Wettbewerbs bereits Bestandteil der Auslobung ist und insofern auch nicht mehr veränderbar.
Gäste sind bei der Preisgerichtssitzung grundsätzlich zugelassen, sie können allerd
_Gekürzt._
Sachverhalt
Für kompetente Beratungen innerhalb der BV Bad Godesberg ist es zwingend erforderlich, der Diskussion des mit hochkarätigen externen Fachleuten besetzen Gremiums folgen und deren Argumentationsketten nachvollziehen zu können.
Beschlussvorschlag
Zu Teilvotum b): Der Beschlussvorschlag an den Rat wird abgelehnt und allen interessierten Mitgliedern der BV Bad Godesberg gestattet, der Sitzung des Preisgerichts ohne Stimm- und Rederecht beizuwohnen.