Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=8809) # Ehemalige Stadtgärtnerei; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 202051 · 2020-12-10 · Antrag · öffentlich Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt ## Sachverhalt Nach dem Integrierten Freuiraumsystem (IFS) ist das Meßdorfer Feld, und hierbei insbesondere das Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei, besonders erhaltenswert und bedarf im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der knappen Freiraumressourcen in Bonn eines besonderen Schutzes. Es wurde „für den Bereich der Stadtgärtnerei (…) eindeutig ein Verzicht auf bauliche Nutzung empfohlen.“ (S. 16). „Eine solcherart ausgebuchtete Bebauung würde (…) zu einer Ausuferung des noch relativ geschlossenen Siedlungsrandes führen und die räumliche Integrität des Freiraumes beeinträchtigen. Daher erfolgt die IFS-Empfehlung eindeutig zum Verzicht auf diese Fläche als Woihnbaufläche. Das IFS empfahl stattdessen einen eventuellen Rückbau der Stadtgärtnerei zum Aufbau ortsnaher Grünstrukturen oder sie als Option zur Erfüllung anderweitiger Kompensationsverpflichtung (möglicher Einbezug in das Kompensationsflächenkataster) zu nutzen.“ Dies empfiehlt sich auch deshalb, weil die weiterhin dringend erforderliche Erschließung von Wohnbauflächen ortsnahe Ausgleichsflächen erfordert, die nicht weiter wie bislang überwiegend genutzt auf den Höhen des Ennerts, der Dollendorfer Hardt oder des Venusbergs liegen dürf _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag 1. Die Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7422-15 der Stadt Bonn (0710063) und zur teilweisen Bebauung des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei in Dransdorf (zuletzt DS 1110422NV16) werden aufgehoben. 2. Entsprechend dem Integrierten Freiraumsystem 2012 wird bis auf die nach § 34 BauGB zulässigen Ergänzungen wohnungsbaulicher Maßnahmen auf eine bauliche Nutzung verzichtet. 3. Die Verwaltung prüft, ob sich der Rückbau des versiegelten Geländes für eine Umsetzung aus Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen eignet. 4. Die Verwaltung legt für den größten Teil der Freiflächen ein Konzept für eine vorbildliche Kleingartenanlage vor, die vorrangig der Selbstversorgung der Haushalte mit Obst und Gemüse unter streng ökologischen Bedingungen dienen und die der Steigerung der Biodiversität dienen soll. ## Beratungsfolge - 2020-12-10 · Rat · vertagt - 2020-12-14 · Rat · vertagt - 2021-03-03 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · geändert beschlossen - 2021-03-18 · Rat · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-03-03 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 03.03.2021 8.6 Ehemalige Stadtgärtnerei; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geändert beschlossen 202051 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB bei Enthaltung CDU und FDP Beschluss: 1.Die Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7422-15 der Stadt Bonn (0710063) und zur teilweisen Bebauung des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei in Dransdorf (zuletzt DS 1110422NV16) werden aufgehoben. 2.Auf dem Gelände der alten Stadtgärtnerei wird der großteils flächig versiegelte nördliche Bereich neu beplant. 3.Auf diesem Teil der alten Stadtgärtnerei soll ein Gebäude für die Biostation einschließlich eines Bildungs- und Informationszentrums gebaut werden. Angestrebt ist ein Nachhaltigkeitsvorzeigeprojekt der UN-Stadt Bonn. 4.Auf den versiegelten Flächen des Geländes der alten Stadtgärtnerei kann Wohnbebauung ermöglicht werden. Der vorhandene Ratsbeschluss wird aufgehoben. Anforderungen an eine etwaige Bebauung und ihr Maß werden neu festgelegt. Die Wohnbebauung und Gestaltung des Plangeländes berücksichtigt die Umweltaspekte im besonderen Maß. Eine Erschliessung findet lediglich über die Straße _Gekürzt (2766 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46815?offset=1200_ ### 2021-03-18 · Rat — — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021 6.9 Ehemalige Stadtgärtnerei; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geändert beschlossen 202051 Abstimmungsergebnis: ziffernweise Abstimmung von AA-04: Ziffer 1: Mehrheit gegen FDP bei Enth. CDU Ziffer 2: Mehrheit gegen BBB bei Enth. CDU Ziffer 3: Mehrheit gegen BBB bei Enth. CDU Ziffer 4: Mehrheit gegen BBB bei Enth. CDU Ziffer 5: einstimmig bei Enth. CDU unter Nichtbeteiligung BBB Ziffer 6: einstimmig bei Enth. CDU Beschluss: 1. Die Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7422-15 der Stadt Bonn (0710063) und zur teilweisen Bebauung des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei in Dransdorf (zuletzt DS 1110422NV16) werden aufgehoben. 2. Auf dem Gelände der alten Stadtgärtnerei wird der großteils flächig versiegelte nördliche Bereich neu beplant. 3. Auf diesem Teil der alten Stadtgärtnerei soll ein Gebäude für die Biostation einschließlich eines Bildungs- und Informationszentrums gebaut werden. Angestrebt ist ein Nachhaltigkeitsvorzeigeprojekt der UN-Stadt Bonn. 4. Auf den versiegelten Flächen des Geländes der alten Stadt _Gekürzt (4019 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:43414?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 202051-01 ST Ehemalige Stadtgärtnerei; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen {#nv-9111} **Stellungnahme der Verwaltung** Im Falle einer Annahme des Antrags zu Zif. 1 (Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 7422-15) schlägt die Verwaltung vor, die städtebaulichen und freiraumplanerischen Zielvorstellungen für eine Nachnutzung des Geländes der Stadtgärtnerei insgesamt neu zu überdenken. ### 202051-03 AA Ehemalige Stadtgärtnerei; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen {#nv-9281} **Sachverhalt** Beim Überdenken der städtebaulichen und freiraumplanerischen Zielvorstellungen prüft die Verwaltung auch, wo und wie sie auf dem Gelände die Biologische Station dauerhaft unterbringen kann. Dabei ist ein Neubau oder eine Sanierung des zurzeit genutzten Gebäudes in Abstimmung mit der Biologischen Station zu prüfen. Des Weiteren ist zu prüfen, ob die Finanzierung des Neubaus oder eine Sanierung durch eine neue/zusätzliche Bebauung entlang der Straßenfront der Straße "Auf dem Dransdorfer Berg" möglich ist. **Beschlussvorschlag** Beim Überdenken der städtebaulichen und freiraumplanerischen Zielvorstellungen prüft die Verwaltung auch, wo und wie sie auf dem Gelände die Biologische Station dauerhaft unterbringen kann. Dabei ist ein Neubau oder eine Sanierung des zurzeit genutzten Gebäudes in Abstimmung mit der Biologischen Station zu prüfen. Des Weiteren ist zu prüfen, ob die Finanzierung des Neubaus oder eine Sanierung durch eine neue/zusätzliche Bebauung entlang der Straßenfront der Straße "Auf dem Dransdorfer Berg" möglich ist. ### 202051-04 AA Ehemalige Stadtgärtnerei; Ausgleichs- und ErsatzmaßnahmenAntrag zur Vorlage 202051 {#nv-10121} **Sachverhalt** Auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei soll der dringend notwendige Neubau für die Biologische Station Bonn/Rhein-Erft errichtet werden. Wie dies in ökologischer Bauweise mit einem Bildungs- und Informationszentrum nachhaltig und gleichzeitig preisgünstig machbar ist, belegt das Beispiel der Biologischen Station des Kreises Viersen an den Krickenbecker Seen. Die weiteren versiegelten Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei eignen sich für kreative Wohnformen. Auch wenn Luftbilder den Eindruck vermitteln, dass der zur Bebauung vorgeschlagene Bereich sehr „grün“ ist, ergibt eine Vorortbesichtigung ein anderes Bild. Ein Großteil der Fläche ist versiegelt, im größten Gewächshaus im Osten der Fläche sogar unterkellert mit einem Heizungssystem und noch vorhandenem Öltank. Die dort stehenden Bäume und Sträucher sind in Betonfugen und kleinen alten Beeten durch die noch stehenden Metallgerippe der Gewächshäuser und Beete gewachsen. Bei einer Entsiegelung und Renaturierung könnte die in den letzten 16 Jahren entstandene Vegetation darum nicht erhalten werden. Das Artenschutzgutachten wird zu Beginn der Planung angestrebt um spätere Verzögerungen zu verhindern. **Beschlussvorschlag** 1. Die Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7422-15 der Stadt Bonn (0710063) und zur teilweisen Bebauung des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei in Dransdorf (zuletzt DS 1110422NV16) werden aufgehoben. 2. Auf dem Gelände der alten Stadtgärtnerei wird der großteils flächig versiegelte nördliche Bereich neu beplant. 3. Auf diesem Teil der alten Stadtgärtnerei soll ein Gebäude für die Biostation einschließlich eines Bildungs- und Informationszentrums gebaut werden. Angestrebt ist ein Nachhaltigkeitsvorzeigeprojekt der UN-Stadt Bonn. 4. Auf den versiegelten Flächen des Geländes der alten Stadtgärtnerei kann Wohnbebauung ermöglicht werden. Der vorhandene Ratsbeschluss wird aufgehoben. Anforderungen an eine etwaige Bebauung und ihr Maß werden neu festgelegt. Die Wohnbebauung und Gestaltung des Plangeländes berücksichtigt die Umweltaspekte im besonderen Maß. Eine Erschliessung findet lediglich über die Straße Auf dem Dransdorfer Berg statt. 5. Damit wird auf dem Gelände eine Verknüpfung von Wohn-, Lern- und Naturraum möglich. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gutachten hinsichtlich des Vorkommens planungsrelevanter Arten im betreffenden Gebiet in Auftrag zu geben _Gekürzt._ ### 202051-05 AA Ehemalige Stadtgärtnerei; Ausgleichs- und ErsatzmaßnahmenAntrag zur Vorlage 202051 {#nv-10364} **Sachverhalt** Erfolgt mündlich. **Beschlussvorschlag** Ehemalige Stadtgärtnerei; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Antrag zur Vorlage 202051 CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Bert Moll