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Erhalt von Sozialwohnungen

202059 · 2020-12-10 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Annette Standop SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin

Sachverhalt

Ein Ziel städtischer Sozial- und Wohnungspolitik ist das Angebot preisgünstigen Wohnraums. Derzeit verliert Bonn kontinuierlich geförderte Wohnungen, weil sie vertragsgemäß aus der Bindung fallen. In Sanierungsgebieten, insbesondere in Tannenbusch, besteht städtisches Vorkaufsrecht. Dieses kann unter bestimmten Bedingungen in Anspruch genommen werden. Dafür ist u.a. der o.a. Beschluss erforderlich.

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird gebeten, zukünftig Immobilienverkäufe in Gebieten mit allgemeinem Vorkaufsrecht nach § 24, 3 und 4 und besonderem Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB den politischen Gremien Planungs-, Wohn-(Sozial-) und Finanzausschuss bereits bei Bekanntwerden der Verkaufsabsichten, jedenfalls vor Abschluss der Verkaufsverhandlungen anzuzeigen.
  2. Die Verwaltung möge mitteilen, aus welchen Haushaltsstellen und mit welchem Finanzvolumen evtl. Ankäufe von Sozialwohnungen bereits aktuell möglich wären.
  3. Die Verwaltung möge für die nächsten Haushaltsberatungen einen Finanzierungsbeschluss vorbereiten, der den Ankauf von Sozialwohnungen ermöglicht, insbesondere in Gebieten mit städtischem Vorkaufsrecht. Grundlagen eines solchen Beschlusses sollen Kostenkalkulationen über Kaufpreise, Instandsetzungsmaßnahmen und Vermietung von gefördertem Wohnraum sein, ggf. mit Hilfe der VEBOWAG. Über die Gesamtwirtschaftlichkeit eines Ankaufs ist dann im Einzelfall auf Vorlage der Verwaltung zu entscheiden.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2000966; erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2008996

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-12-10 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.12.2020 6.27 Erhalt von Sozialwohnungen vertagt 202059 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Der nicht behandelte Antrag hatte folgenden Inhalt: 1.Die Verwaltung wird gebeten, zukünftig Immobilienverkäufe in Gebieten mit allgemeinem Vorkaufsrecht nach § 24, 3 und 4 und besonderem Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB den politischen Gremien Planungs-, Wohn-(Sozial-) und Finanzausschuss bereits bei Bekanntwerden der Verkaufsabsichten, jedenfalls vor Abschluss der Verkaufsverhandlungen anzuzeigen. 2.Die Verwaltung möge mitteilen, aus welchen Haushaltsstellen und mit welchem Finanzvolumen evtl. Ankäufe von Sozialwohnungen bereits aktuell möglich wären. 3.Die Verwaltung möge für die nächsten Haushaltsberatungen einen Finanzierungsbeschluss vorbereiten, der den Ankauf von Sozialwohnungen ermöglicht, insbesondere in Gebieten mit städtischem Vorkaufsrecht. Grundlagen eines solchen Beschlusses sollen Kostenkalkulationen über Kaufpreise, Instandsetzungsmaßnahmen und Vermietung von gefördertem Wohnraum sein, ggf. mit Hilfe der VEBOWAG. Über die Gesamtwirtschaftlichkeit eines Ankaufs ist dann im Einzelfall auf Vorlage der Verwal

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2021-02-04 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 04.02.2021 6.7 Erhalt von Sozialwohnungen vertagt 202059 Abstimmungsergebnis: Bei Anerkennung der Tagesordnung in die nächste Sitzung des Rates vertagt Diese Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt (siehe hierzu auch Notiz zu TOP 2).

Der vertagte Antrag hat folgenden Inhalt: 1.Die Verwaltung wird gebeten, zukünftig Immobilienverkäufe in Gebieten mit allgemeinem Vorkaufsrecht nach § 24, 3 und 4 und besonderem Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB den politischen Gremien Planungs-, Wohn-(Sozial-) und Finanzausschuss bereits bei Bekanntwerden der Verkaufsabsichten, jedenfalls vor Abschluss der Verkaufsverhandlungen anzuzeigen. 2.Die Verwaltung möge mitteilen, aus welchen Haushaltsstellen und mit welchem Finanzvolumen evtl. Ankäufe von Sozialwohnungen bereits aktuell möglich wären. 3.Die Verwaltung möge für die nächsten Haushaltsberatungen einen Finanzierungsbeschluss vorbereiten, der den Ankauf von Sozialwohnungen ermöglicht, insbesondere in Gebieten mit städtischem Vorkaufsrecht. Grundlagen eines solchen Beschlusses sollen Kostenkalkulationen über

_Gekürzt (1442 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51895?offset=1200_

2021-03-03 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 03.03.2021 8.7 Erhalt von Sozialwohnungen bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 202059 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der vertagte Beschlussvorschlag hatte folgenden Wortlaut: 1.Die Verwaltung wird gebeten, zukünftig Immobilienverkäufe in Gebieten mit allgemeinem Vorkaufsrecht nach § 24, 3 und 4 und besonderem Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB den politischen Gremien Planungs-, Wohn-(Sozial-) und Finanzausschuss bereits bei Bekanntwerden der Verkaufsabsichten, jedenfalls vor Abschluss der Verkaufsverhandlungen anzuzeigen. 2.Die Verwaltung möge mitteilen, aus welchen Haushaltsstellen und mit welchem Finanzvolumen evtl. Ankäufe von Sozialwohnungen bereits aktuell möglich wären. 3.Die Verwaltung möge für die nächsten Haushaltsberatungen einen Finanzierungsbeschluss vorbereiten, der den Ankauf von Sozialwohnungen ermöglicht, insbesondere in Gebieten mit städtischem Vorkaufsrecht. Grundlagen eines solchen Beschlusses sollen Kostenkalkulationen über Kaufpreise, Instandsetzungsmaßnahmen und Vermietung von gefördertem Wohnraum sein, ggf. mit Hilfe der VEBOWAG. Über die Gesamtwirtschaftlich

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2021-03-18 · Rat

— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021

6.10 Erhalt von Sozialwohnungen vertagt

202059

Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung zunächst zur Mitberatung in die Fachausschüsse verwiesen

Der vertagte Antrag hatte folgenden Inhalt:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, zukünftig Immobilienverkäufe in Gebieten

mit allgemeinem Vorkaufsrecht nach § 24, 3 und 4 und besonderem Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB den politischen Gremien Planungs-, Wohn-(Sozial-) und Finanzausschuss bereits bei Bekanntwerden der Verkaufsabsichten, jedenfalls vor Abschluss der Verkaufsverhandlungen anzuzeigen.

  1. Die Verwaltung möge mitteilen, aus welchen Haushaltsstellen und mit

welchem Finanzvolumen evtl. Ankäufe von Sozialwohnungen bereits aktuell möglich wären.

  1. Die Verwaltung möge für die nächsten Haushaltsberatungen einen

Finanzierungsbeschluss vorbereiten, der den Ankauf von Sozialwohnungen ermöglicht, insbesondere in Gebieten mit städtischem Vorkaufsrecht. Grundlagen eines solchen Beschlusses sollen Kostenkalkulationen über Kaufpreise, Instandsetzungsmaßnahmen und Vermietung von gefördertem Wohnrau

_Gekürzt (1376 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:43419?offset=1200_

2021-04-27 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 27.04.2021 6.4 Erhalt von Sozialwohnungen erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 202059 Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde vom Antragsteller als erledigt erklärt. Der Antragsteller erklärte den Antrag durch die Stellungnahme der Verwaltung für erledigt. Der Antrag hatte folgenden Inhalt:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, zukünftig Immobilienverkäufe in Gebieten

mit allgemeinem Vorkaufsrecht nach § 24, 3 und 4 und besonderem Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB den politischen Gremien Planungs-, Wohn-(Sozial-) und Finanzausschuss bereits bei Bekanntwerden der Verkaufsabsichten, jedenfalls vor Abschluss der Verkaufsverhandlungen anzuzeigen.

  1. Die Verwaltung möge mitteilen, aus welchen Haushaltsstellen und mit

welchem Finanzvolumen evtl. Ankäufe von Sozialwohnungen bereits aktuell möglich wären.

  1. Die Verwaltung möge für die nächsten Haushaltsberatungen einen

Finanzierungsbeschluss vorbereiten, der den Ankauf von Sozialwohnungen ermöglicht, insbesondere in Gebieten mit städtischem Vorkaufsrecht. Grundlagen eines solchen Beschlusses sollen Kostenkalkulationen über Kaufpreise, Instandsetzungsmaßna

_Gekürzt (1409 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:52260?offset=1200_

2021-09-16 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021

6.5 Erhalt von Sozialwohnungen erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

202059

Abstimmungsergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, zukünftig Immobilienverkäufe in Gebieten

mit allgemeinem Vorkaufsrecht nach § 24, 3 und 4 und besonderem Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB den politischen Gremien Planungs-, Wohn-(Sozial-) und Finanzausschuss bereits bei Bekanntwerden der Verkaufsabsichten, jedenfalls vor Abschluss der Verkaufsverhandlungen anzuzeigen.

  1. Die Verwaltung möge mitteilen, aus welchen Haushaltsstellen und mit

welchem Finanzvolumen evtl. Ankäufe von Sozialwohnungen bereits aktuell möglich wären.

  1. Die Verwaltung möge für die nächsten Haushaltsberatungen einen

Finanzierungsbeschluss vorbereiten, der den Ankauf von Sozialwohnungen ermöglicht, insbesondere in Gebieten mit städtischem Vorkaufsrecht. Grundlagen eines solchen Beschlusses sollen Kostenkalkulationen über Kaufpreise, Instandsetzungsmaßnahmen und Vermietung von gefördertem Wohnraum sein, ggf. mit Hilfe der VEBOWAG. Über die Gesamtwirtschaftlichkeit eines Ankaufs ist dann im Ein

_Gekürzt (49532 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49930?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

202059-01 ST Erhalt von Sozialwohnungen

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung bittet um Vertagung des Tagesordnungspunktes, da aufgrund der Kürze der Bearbeitungszeit noch nicht alles notwenigen Aspekte der Stellungnahme vorliegen.

202059-02 ST Erhalt von Sozialwohnungen

Stellungnahme der Verwaltung

1. Die Verwaltung wird gebeten, zukünftig Immobilienverkäufe in Gebieten mit allgemeinem Vorkaufsrecht nach § 24, 3 und 4 und besonderem Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB den politischen Gremien Planungs-, Wohn-(Sozial-) und Finanzausschuss bereits bei Bekanntwerden der Verkaufsabsichten, jedenfalls vor Abschluss der Verkaufsverhandlungen anzuzeigen.

In den vergangenen zehn Jahren ist der Bestand an öffentlich gefördertem Wohnraum in Bonn stark rückläufig. Von seinerzeit rund 12.500 Wohnungen sind aktuell noch rund 10.000 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen vorhanden, die Haushalten mit Wohnberechtigungsschein zur Verfügung stehen. Hiervon befinden sich jedoch mehr als die Hälfte in der zehnjährigen Nachwirkungsfrist, d.h. auch diese Wohnungen fallen kurz- bzw. mittelfristig aus den Bindungen heraus. Parallel dazu steigt die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum stark an und die Zahl der wohnberechtigten Haushalte nimmt stetig zu. Aufgrund dieser Entwicklung werden seitens der Verwaltung alle Überlegungen und Anstrengungen begrüßt, die zu mehr öffentlich gefördertem Wohnraum führen. Dies auch mit Blick auf die sich verändernden Wohnbedarfe der Bürgerinnen und Bürger, die

_Gekürzt._

202059-03 ST Erhalt von Sozialwohnungen

Stellungnahme der Verwaltung

Ergänzend zu der Stellungnahme 202059 -02 ST ist das von der Verwaltung beauftragte Rechtsgutachten zum Thema Vorkaufsrecht zur Information beigefügt.