Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=8818) # Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 202060 · 2020-12-10 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Tim Achtermeyer SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber ## Sachverhalt In zahlreichen Straßen mit Wohnbebauung liegt die Lärmbelastung durch den Verkehr über den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten (siehe [__https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/__](https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/) .) Daher muss ein Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner hergestellt werden. Weiterhin dient eine Temporeduzierung dem Ziel der Luftreinhaltung, der Reduzierung von CO2, der Verkehrsqualität und –sicherheit, insbesondere im Hinblick auf dem Fahrrad und Fußgängerverkehr. ## Beschlussvorschlag Das 2013 fertiggestellte und von der Stadt Bonn in Auftrag gegeben Gutachten „Lärmaktionsplan – Pilotprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ wird vollständig in den nächsten drei Monaten umgesetzt. Das heißt, dass auf der 1. Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer Straße) und der 2. Königswinterer Straße (Auf dem Grendt – Rastenweg) eine Temporeduzierung auf 30 km/h umgehend eingerichtet wird. Die Verwaltung erarbeitet darüber hinaus bis Mai 2021 weitere Vorschläge für Straßenabschnitte, die sich im kommenden Jahr für eine Geschwindigkeitsreduzierung eignen. Dazu werden für jeden Stadtbezirk einen und im Stadtbezirk Bonn zwei Straßenabschnitte vorgestellt. ## Beratungsfolge - 2020-12-10 · Rat · vertagt - 2020-12-14 · Rat · geändert beschlossen - 2021-03-02 · Bezirksvertretung Bonn · ungeändert beschlossen - 2021-03-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · abgelehnt - 2021-03-17 · Bezirksvertretung Beuel · geändert beschlossen - 2021-10-28 · Rat · ungeändert beschlossen - 2022-03-09 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2022-03-15 · Bezirksvertretung Bonn · zur Kenntnis genommen - 2022-03-15 · Bezirksvertretung Hardtberg · zur Kenntnis genommen - 2022-03-16 · Bezirksvertretung Beuel · zur Kenntnis genommen - 2022-03-17 · Rat · zur Kenntnis genommen - 2022-03-22 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · zur Kenntnis genommen - 2022-03-31 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · zur Kenntnis genommen - 2022-04-27 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-12-10 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.12.2020 6.28 Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 vertagt 202060 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Der nicht behandelte Antrag hatte folgenden Inhalt: Das 2013 fertiggestellte und von der Stadt Bonn in Auftrag gegeben Gutachten „Lärmaktionsplan – Pilotprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ wird vollständig in den nächsten drei Monaten umgesetzt. Das heißt, dass auf der 1. Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer Straße) und der 2. Königswinterer Straße (Auf dem Grendt – Rastenweg) eine Temporeduzierung auf 30 km/h umgehend eingerichtet wird. Die Verwaltung erarbeitet darüber hinaus bis Mai 2021 weitere Vorschläge für Straßenabschnitte, die sich im kommenden Jahr für eine Geschwindigkeitsreduzierung eignen. Dazu werden für jeden Stadtbezirk einen und im Stadtbezirk Bonn zwei Straßenabschnitte vorgestellt. Seite 1 von 1 ### 2021-03-02 · Bezirksvertretung Bonn —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 02.03.2021 8.2 Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 ungeändert beschlossen 202060-08 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen AfD und Herrn Fahrenholtz Ergebnis der Anhörung: (wie Beschluss Hauptausschuss 14.12.2020) Das 2013 fertiggestellte und von der Stadt Bonn in Auftrag gegebene Gutachten „Lärmaktionsplan – Pilotprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ wird vollständig in den nächsten drei Monaten umgesetzt. Das heißt, dass auf der: 1. Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer Straße) und der 2. Königswinterer Straße (Auf dem Grendt – Mehlemstraße) eine Temporeduzierung auf 30 km/h umgehend eingerichtet wird. Die Verwaltung erarbeitet darüber hinaus bis Mai 2021 weitere Vorschläge für Straßenabschnitte, die sich im kommenden Jahr für eine Geschwindigkeitsreduzierung eignen. Dazu werden für jeden Stadtbezirk einen und im Stadtbezirk Bonn zwei Straßenabschnitte vorgestellt. Die beiden Straßen Auf dem Hügel und An der Josefshöhe bleiben bis zum finalen Abschluss des Pilotprojektes weiterhin in der Temporeduzierung. Bezogen auf den Straßenzug „Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwa _Gekürzt (1445 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:61130?offset=1200_ ### 2021-03-17 · Bezirksvertretung Beuel —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 17.03.2021 8.1 Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 geändert beschlossen 202060-08 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen CDU bei Enthaltung FDP, BBB ergänzt Die Bezirksvertretung Beuel hat mit Mehrheit den Beschlussentwurf wie folgt geändert und beschlossen: (wie Beschluss Hauptausschuss 14.12.2020) Das 2013 fertiggestellte und von der Stadt Bonn in Auftrag gegebene Gutachten „Lärmaktionsplan – Pilotprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ wird vollständig in den nächsten drei Monaten umgesetzt. Das heißt, dass auf der: 1. Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer Straße) und der 2. Königswinterer Straße (Auf dem Grendt – Mehlemstraße) eine Temporeduzierung auf 30 km/h umgehend eingerichtet wird. Die Verwaltung erarbeitet darüber hinaus bis Mai 2021 weitere Vorschläge für Straßenabschnitte, die sich im kommenden Jahr für eine Geschwindigkeitsreduzierung eignen. Dazu werden für jeden Stadtbezirk einen und im Stadtbezirk Bonn zwei Straßenabschnitte vorgestellt. Die beiden Straßen Auf dem Hügel und An der Josefshöhe bleiben bis zum finalen Abschluss des Pilotprojektes weiterhin in de _Gekürzt (3125 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54570?offset=1200_ ### 2021-10-28 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021 5.4 Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 ungeändert beschlossen 202060-10 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, BBB, FDP, AfD und Stv. Fahrenholtz -parteilos- Beschluss: (wie Beschluss Hauptausschuss 14.12.2020) Das 2013 fertiggestellte und von der Stadt Bonn in Auftrag gegebene Gutachten „Lärmaktionsplan – Pilotprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ wird vollständig in den nächsten drei Monaten umgesetzt. Das heißt, dass auf der: 1. Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer Straße) und der 2. Königswinterer Straße (Auf dem Grendt – Mehlemstraße) eine Temporeduzierung auf 30 km/h umgehend eingerichtet wird. Die Verwaltung erarbeitet darüber hinaus bis Mai Ende 2021 [Datum durch die Verwaltung angepasst] weitere Vorschläge für Straßenabschnitte, die sich im kommenden Jahr für eine Geschwindigkeitsreduzierung eignen. Dazu werden für jeden Stadtbezirk einen und im Stadtbezirk Bonn zwei Straßenabschnitte vorgestellt. Die beiden Straßen Auf dem Hügel und An der Josefshöhe bleiben bis zum finalen Abschluss des Pilotprojektes weiterhin in der Temporeduzieru _Gekürzt (1533 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54080?offset=1200_ ### 2022-03-15 · Bezirksvertretung Bonn —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 15.03.2022 12.1 Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 zur Kenntnis genommen 202060-11 Seite 1 von 1 ### 2022-03-15 · Bezirksvertretung Hardtberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 15.03.2022 12.1 Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 zur Kenntnis genommen 202060-11 Die Bezirksvertretung Hardtberg nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung Kenntnis. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 202060-01 ST Realisierung Pilotprojekt Tempo 30- Stellungnahme der Verwaltung {#nv-8925} **Stellungnahme der Verwaltung** Bei Beschlussfassung wird die Verwaltung die verkehrlichen Maßnahmen auf der Servatiusstraße/Bernkasteler Straße und Königswinterer Straße umsetzen. Zum zweiten Antragsbestandteil, darüber hinaus bis Mai 2021 weitere Vorschläge für Geschwindigkeitsreduzierungen vorzulegen: Die Regelgeschwindigkeit innerorts ist gemäß StVO 50 km/h. Eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung ist bei Vorliegen der Gründe gemäß § 45 auf 30 km/h zulässig, u.a. wegen Lärmschutz. Zudem müssen weitere Aspekte in die Abwägung einfließen. Die Verwaltung prüft im Rahmen der Lärmaktionsplanung, ob und auf welchen Hauptverkehrsstraßen in Bonn eine Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen eingeführt werden kann. In einem Gutachten wurden 2013 auf Basis unterschiedlicher Kriterien vier Abschnitte an Hauptverkehrsstraßen für ein Tempo 30-Pilotprojekt vorgeschlagen. Zu einer politischen Beschlussfassung über diesen Vorschlag kam es nicht. In 2019 wurden gemäß Beschluss DS [__190311__](https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/personal/vo020?VOLFDNR=623&refresh=false) zwei Abschnitte des ursprünglichen Vorschlags als Pilotprojekte für die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ausgewählt („An der Josef _Gekürzt._ ### 202060-02 AA Realisierung Pilotprojekt Tempo 30Antrag zur Vorlage 202060 {#nv-8965} **Sachverhalt** Die bestehende Begründung bleibt unverändert. **Beschlussvorschlag** Folgende Ergänzung wird dem Antrag hinzugefügt: Die beiden Straßen Auf dem Hügel und An der Josefshöhe bleiben bis zum finalen Abschluss des Pilotprojektes weiterhin in der Temporeduzierung. ### 202060-03 AA Realisierung Pilotprojekt Tempo 30Antrag zur Vorlage 202060 {#nv-9011} **Sachverhalt** Die Daten von [__https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/__](https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/) sind für eine realistische Beurteilung der Lärmbelastung nicht geeignet. Die durch das Eisenbahn-Bundesamt erfassten Lärmpegel für die Schiene deuten auf erhebliche und alles andere überlagernde Einflüsse durch den Schienenverkehr hin. Auch wird der Luftverkehr als Lärmquelle nicht separat erfasst, der jedoch 2017 auf Grund des hohen Luftverkehrsaufkommens am Flughafen Köln-Bonn und die daraus zusätzlich resultierenden Zubringerfahrten für deutliche Geräuschpegel gesorgt haben dürfte. Es muss zudem geklärt werden, welchen Ursprung der Fahrzeugverkehr hat. Sind es Anwohner oder ist es Durchgangsverkehr? Ist es Schwerlastverkehr, der nun einmal bei der Zufahrt zu Gewerbegebieten (z.B. Maarstraße) stattfindet? Sind es Busse? Welche Effekte haben die ansässigen Betriebe? Als Beispiel sei angeführt, dass über die Südbrücke (A 562) ca. 23 Mio. Fahrzeuge pro Jahr fahren, über die B42 21 Mio. Fahrzeuge und über die A59 42 Mio. Fahrzeuge. Demgegenüber auf der Königswinterer Straße 5, 62 Mio. (Quelle: Stadt Bonn 2017). Es ist also nicht ohne weitere Verifizierung belegt, dass _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Die Verfolgung des Pilotprojektes Tempo 30 auf der Königswinterer Straße wird ausgesetzt. Vor einer Weiterverfolgung wird die Verwaltung gebeten, die nachfolgend erläuterten Messungen und Verkehrszählungen vorzunehmen und den Rat über die Ergebnisse mit einem entsprechenden Vorschlag über das weitere Vorgehen zu unterrichten. Die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Königswinterer Straße werden durch aktuelle städtische Messungen sowie eine aktuelle Verkehrszählung verifiziert. Bei diesen Messungen ist ein Lärmprofil über 24 Stunden zu erstellen. Durch geeignete Messungen ist zudem der durch Luft- und Schienenverkehr eingetragene Lärm separat zu identifizieren und ebenfalls über 24 Stunden zu erfassen. ### 202060-04 AA Realisierung Pilotprojekt Tempo 30Antrag zur Vorlage 202060 {#nv-9012} **Sachverhalt** Die Daten von [__https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/__](https://nam12.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de%2F&data=04%7C01%7C%7C612f3dc2a8f3454185de08d8905dae5b%7C84df9e7fe9f640afb435aaaaaaaaaaaa%7C1%7C0%7C637418079313115059%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C1000&sdata=h5NlduBBIehWmPPBrba4l%2BAQb9wPMEJge6X%2FUh%2BWqVY%3D&reserved=0) sind für eine realistische Beurteilung der Lärmbelastung nicht geeignet. So wird der Luftverkehr als Lärmquelle nicht separat erfasst, der jedoch 2017 auf Grund des hohen Luftverkehrsaufkommens am Flughafen Köln-Bonn für deutliche Geräuschpegel gesorgt haben dürfte. Die durch das Eisenbahn-Bundesamt erfassten Lärmpegel für die Schiene deuten auf erhebliche und alles andere überlagernde Einflüsse durch den Schienenverkehr hin. Die Lärmkartierung bleibt zusätzlich die Antwort schuldig, an welchen Messpunkten Verkehrszählungen vorgenommen wurden, weil nicht klar ist, an welchen Stellen sich zusätzlicher Verkehr aufbaut. Als Beispiel sei angeführt, dass für die Friesdorfer Straße 3, 4 Mio Fahrzeugbewegungen pro Jahr gezählt wurden, abe _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Die Verfolgung des Pilotprojekts Tempo 30 auf der Bernkasteler Straße und der Servatiusstraße wird ausgesetzt. Vor einer Weiterverfolgung wird die Verwaltung gebeten, die nachfolgend erläuterten Messungen und Verkehrszählungen vorzunehmen und den Rat über die Ergebnisse mit einem entsprechenden Vorschlag über das weitere Vorgehen zu unterrichten. Die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Bernkasteler Straße und die Servatiusstraße werden durch aktuelle städtische Messungen sowie eine aktuelle Verkehrszählung verifiziert. Bei diesen Messungen ist ein Lärmprofil über 24 Stunden zu erstellen. Durch geeignete Messungen ist zudem der durch den Luft- und Schienenverkehr eingetragene Lärm separat zu identifizieren und ebenfalls über 24 Stunden zu erfassen. ### 202060-05 AA Realisierung Pilotprojekt Tempo 30Antrag zur Vorlage 202060 {#nv-9131} **Sachverhalt** Die Bezirksvertretung Beuel hat bereits 2014 beschlossen, dass der Bereich des Tempo 30 Limits bis zur Einmündung der Mehlemstraße festgelegt wird. Siehe [__121068EB17__](http://intranet2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/12/1210680EB17.pdf) . Auch aus heutiger Sicht gibt es keine Gründe von dieser Beschlußlage abzuweichen. **Beschlussvorschlag** Der Punkt 2 des Antrags wird wie folgt geändert: 2. Königswinterer Straße (Auf dem Grendt – Mehlemstraße) ### 202060-06 AA Realisierung Pilotprojekt Tempo 30Antrag zur Vorlage 202060 {#nv-9242} **Sachverhalt** Anderenfalls würde eine Umgehungs-Strecke durch ein Wohngebiet entstehen. Navigationssysteme berechnen diesen Weg als schnellste Route. **Beschlussvorschlag** Zusätzlich zur Servatiusstraße wird auch die parallele Kessenicher Straße und die Straße Im Bachele bis zum Beginn der Tempo-30-Zone auf 30 km/h begrenzt. ### 202060-07 AA Realisierung Pilotprojekt Tempo 30BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 202060 {#nv-9260} **Sachverhalt** In der Vorlage der Verwaltung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Bundesstadt Bonn (1812530) heißt es: "Ziel ist, die Zahl der durch Lärm betroffenen Personen zu verringern." Hierzu liegen seitens der Verwaltung keinerlei Angaben vor. So heißt es in der Stellungnahme der Oberbürgermeisterin DS 202060-01 ST: „Die Verwaltung prüft im Rahmen der Lärmaktionsplanung, ob und auf welchen Hauptverkehrsstraßen in Bonn eine Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen eingeführt werden kann.“ In gleicher Stellungnahme führt die Oberbürgermeisterin des Weiteren aus, dass das Gutachten, das auf Basis unterschiedlicher Kriterien vier Abschnitte an Hauptverkehrsstraßen für ein Tempo 30-Pilotprojekt vorschlägt, aus 2013 stammt. Aus Sicht der BBB-Fraktion muss angesichts der Entwicklung der Verkehrssituation seitdem und weiterer geplanter struktureller Veränderungen im Straßennetz der Bundesstadt hinterfragt werden, ob die darin vorgeschlagenen Maßnahmen noch aktuell sind. **Beschlussvorschlag** Vor einer Beschlussfassung über den ursprünglichen Antrag von Bündnis90/Die Grünen und den dazu eingegangenen Änderungsanträgen 202060-03 bis 06 wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, 1. für alle in Rede stehenden Straßenabschnitte in der nächsten Ratssitzung darzulegen, - wer bzw. wie viele Anwohner differenziert nach Wohn- und Gewerbenutzung von den laufenden und geplanten Lärmschutzmaßnahmen tatsächlich profitieren, - welche objektiven Messungen / Verkehrszählungen gemessen an welchen allgemein anerkannten Richt- oder Grenzwerten eine Temporeduzierung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen rechtfertigen. 2. dem Rat schnellstmöglich die Erkenntnisse aus beiden Testphasen sowie eine Prüfung weiterer umsetzbarer Tempo 30 Abschnitte im Stadtgebiet vorzulegen. 3. dem Rat darzulegen, ob das Gutachten aus 2013 aus ihrer Sicht einer Überarbeitung / Aktualisierung bedarf und wenn ja, dem Rat hierzu einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten. ### 202060-08 Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 {#nv-9745} **Sachverhalt** (wie Beschluss Hauptausschuss 14.12.2020) Das 2013 fertiggestellte und von der Stadt Bonn in Auftrag gegebene Gutachten „Lärmaktionsplan – Pilotprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ wird vollständig in den nächsten drei Monaten umgesetzt. Das heißt, dass auf der: 1. Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer Straße) und der 2. Königswinterer Straße (Auf dem Grendt – Mehlemstraße) eine Temporeduzierung auf 30 km/h umgehend eingerichtet wird. Die Verwaltung erarbeitet darüber hinaus bis Mai 2021 weitere Vorschläge für Straßenabschnitte, die sich im kommenden Jahr für eine Geschwindigkeitsreduzierung eignen. Dazu werden für jeden Stadtbezirk einen und im Stadtbezirk Bonn zwei Straßenabschnitte vorgestellt. Die beiden Straßen Auf dem Hügel und An der Josefshöhe bleiben bis zum finalen Abschluss des Pilotprojektes weiterhin in der Temporeduzierung. Bezogen auf den Straßenzug „Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer Straße) setzt die Verwaltung in den nächsten Monaten ein Monitoring auf, ob die Parallelstraßen (Kessenicher Straße und die Straße Im Bachele) alternativ befahren werden und ob der Verkehr dort zunimmt. **Beschlussvorschlag** (wie Beschluss Hauptausschuss 14.12.2020) Das 2013 fertiggestellte und von der Stadt Bonn in Auftrag gegebene Gutachten „Lärmaktionsplan – Pilotprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ wird vollständig in den nächsten drei Monaten umgesetzt. Das heißt, dass auf der: 1. Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer Straße) und der 2. Königswinterer Straße (Auf dem Grendt – Mehlemstraße) eine Temporeduzierung auf 30 km/h umgehend eingerichtet wird. Die Verwaltung erarbeitet darüber hinaus bis Mai 2021 weitere Vorschläge für Straßenabschnitte, die sich im kommenden Jahr für eine Geschwindigkeitsreduzierung eignen. Dazu werden für jeden Stadtbezirk einen und im Stadtbezirk Bonn zwei Straßenabschnitte vorgestellt. Die beiden Straßen Auf dem Hügel und An der Josefshöhe bleiben bis zum finalen Abschluss des Pilotprojektes weiterhin in der Temporeduzierung. Bezogen auf den Straßenzug „Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer Straße) setzt die Verwaltung in den nächsten Monaten ein Monitoring auf, ob die Parallelstraßen (Kessenicher Straße und die Straße Im Bachele) alternativ befahren werden und ob der Verkehr dort zunimmt. **Begründung** Der Beschlussvorschlag entspricht dem Beschluss zu TOP 6.18 im Hauptausschuss vom 14.12.2020. Er entspricht in Ziffer 1. dem ursprünglichen Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Grüne, SPD und Linke (DS-Nr.: [__202060__](https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/personal/vo020?VOLFDNR=8818&refresh=false) ); die Modifizierungen in der Ziffer 2. und folgende entsprechen zum einen den Änderungsanträgen der Fraktionen von Bündnis 90/Grüne, SPD und Linke, vgl.: DS-Nrn.: [__202060-02 AA__](https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/personal/vo020?VOLFDNR=8965&refresh=false) und [__202060-05 AA__](https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/personal/vo020?VOLFDNR=9131&refresh=false) sowie im letzten Absatz dem modifizierten, mündlichen Änderungsantrag der Volt-Fraktion. __Der ursprüngliche Antrag DS-Nr.__ [__202060__](https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/personal/vo020?VOLFDNR=8818&refresh=false) __hatte folgenden Wortlaut: __ "Das 2013 fertiggestellte und von der Stadt Bonn in Auftrag gegeben Gutachten „Lärmaktionsplan – Pilotprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ wird vollständig in den nächsten drei Monaten umgesetzt. Das heißt, dass auf der 1. Servatiusstraße _Gekürzt._ ### 202060-09 AA Realisierung Pilotprojekt Tempo 30Antrag zur Vorlage 202060-08 {#nv-10285} **Sachverhalt** erfolgt mündlich in der Sitzung **Beschlussvorschlag** 1. Die Temporeduzierung auf der Königswinterer Straße wird auf den Abschnitt Dornenkreuzstraße - Mehlemstraße begrenzt. 2. Die Verwaltung wird gebeten, vor Einrichtung der Temporeduzierung geeignete Maßnahmen für die Nebenstraßen ( Lindenstraße, Gallusstraße, Kirchstraße, Broichstraße, Küdinghovener Straße) zu treffen, um einen Ausweichverkehr in die benachbarten Wohngebieten zu unterbinden. ### 202060-10 Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 {#nv-2001578} **Sachverhalt** (wie Beschluss Hauptausschuss 14.12.2020) Das 2013 fertiggestellte und von der Stadt Bonn in Auftrag gegebene Gutachten „Lärmaktionsplan – Pilotprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ wird vollständig in den nächsten drei Monaten umgesetzt. Das heißt, dass auf der: 1. Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer Straße) und der 2. Königswinterer Straße (Auf dem Grendt – Mehlemstraße) eine Temporeduzierung auf 30 km/h umgehend eingerichtet wird. Die Verwaltung erarbeitet darüber hinaus bis Mai Ende 2021 [Datum durch die Verwaltung angepasst] weitere Vorschläge für Straßenabschnitte, die sich im kommenden Jahr für eine Geschwindigkeitsreduzierung eignen. Dazu werden für jeden Stadtbezirk einen und im Stadtbezirk Bonn zwei Straßenabschnitte vorgestellt. Die beiden Straßen Auf dem Hügel und An der Josefshöhe bleiben bis zum finalen Abschluss des Pilotprojektes weiterhin in der Temporeduzierung. Bezogen auf den Straßenzug „Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer Straße) setzt die Verwaltung in den nächsten Monaten ein Monitoring auf, ob die Parallelstraßen (Kessenicher Straße und die Straße Im Bachele) alternativ befahren _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** (wie Beschluss Hauptausschuss 14.12.2020) Das 2013 fertiggestellte und von der Stadt Bonn in Auftrag gegebene Gutachten „Lärmaktionsplan – Pilotprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ wird vollständig in den nächsten drei Monaten umgesetzt. Das heißt, dass auf der: 1. Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer Straße) und der 2. Königswinterer Straße (Auf dem Grendt – Mehlemstraße) eine Temporeduzierung auf 30 km/h umgehend eingerichtet wird. Die Verwaltung erarbeitet darüber hinaus bis Mai Ende 2021 [Datum durch die Verwaltung angepasst] weitere Vorschläge für Straßenabschnitte, die sich im kommenden Jahr für eine Geschwindigkeitsreduzierung eignen. Dazu werden für jeden Stadtbezirk einen und im Stadtbezirk Bonn zwei Straßenabschnitte vorgestellt. Die beiden Straßen Auf dem Hügel und An der Josefshöhe bleiben bis zum finalen Abschluss des Pilotprojektes weiterhin in der Temporeduzierung. Bezogen auf den Straßenzug „Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer Straße) setzt die Verwaltung in den nächsten Monaten ein Monitoring auf, ob die Parallelstraßen (Kessenicher Straße und die Straße Im Bachele) alternativ befahren wer _Gekürzt._ **Begründung** Der Beschlussvorschlag entspricht i.W. dem Beschluss zu TOP 6.18 im Hauptausschuss (in der Funktion des Rates) vom 14.12.2020. Er entspricht in Ziffer 1. dem ursprünglichen Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Grüne, SPD und Linke (DS-Nr.: [__202060__](https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/personal/vo020?VOLFDNR=8818&refresh=false) ); die Modifizierungen in der Ziffer 2. und folgende entsprechen zum einen den Änderungsanträgen der Fraktionen von Bündnis 90/Grüne, SPD und Linke, vgl.: DS-Nrn.: [__202060-02 AA__](https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/personal/vo020?VOLFDNR=8965&refresh=false) und [__202060-05 AA__](https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/personal/vo020?VOLFDNR=9131&refresh=false) sowie im letzten Absatz dem modifizierten, mündlichen Änderungsantrag der Volt-Fraktion. - - - Die nachträgliche Anhörung der Bezirksvertretungen folgte aus einem Antrag der CDU-Fraktion für den Hauptausschuss am 04.02.2020, die Bezirksvertretungen in dem Beratungsprozess zu beteiligen (DS [__202354__](https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/personal/vo020?VOLFDNR=9691&refresh=false) ). In der Stellungnahme DS [__202354-01 ST__](https://www.bonn-verwaltung.sit _Gekürzt._ ### 202060-11 Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 {#nv-2004864} **Beschlussvorschlag** **Mitteilung: ** __Beschlusslage__ Der Hauptausschuss hat am 14.12.2020 in Vertretung des Rates die Verwaltung beauftragt, weitere Vorschläge für Straßenabschnitte zu erarbeiten, die sich in den kommenden Jahren für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 eignen. Dazu sollen für jeden Stadtbezirk ein Straßenabschnitt und für den Stadtbezirk Bonn zwei Straßenabschnitte vorgestellt werden (TOP 6.18, [__DS 202060__](https://www.bonn.sitzung-online.de/to020?TOLFDNR=21007) ). __Vorgehen der Verwaltung__ Bei der Anordnung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörde handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Daher hat die Verwaltung ein Prüfverfahren durchgeführt, über dessen Ergebnisse im Folgenden berichtet wird. Das Amt für Umwelt und Stadtgrün hat das Planungsbüro Richter-Richard mit der Identifizierung von weiteren Tempo 30-Strecken beauftragt. Die Verwaltung hat dem Planungsbüro eine Zusammenstellung von Streckenabschnitten zur Verfügung gestellt, die aufgrund akustischer Kriterien für eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen in Frage kommen. Insbesondere wurden Strecken ausgewählt, an denen die Belastungen d _Gekürzt._ ### 202060-12 AA Realisierung Pilotprojekt Tempo 30Antrag zur Vorlage 202060-11 {#nv-2005511} **Sachverhalt** Das in der Anlage zu DS 202060-11 vorgelegten Gutachtens des Planungsbüros Richter-Richard mit dem Titel „Identifizierung weiterer T 30-Strecken muss stichhaltig und frei von falschen Annahmen und von Falschaussagen sein. Zu 2.: Auf dem aktuell auf [__www.bonn.de__](http://www.bonn.de) abrufbaren Flächennutzungsplan sowie dazugehörigen Bebauungsplänen für Bad Godesberg sind weder im Umfeld der Burgstraße, noch des Redoutenparks nebst Kurfürstlicher Zeile, noch des als Kurpark bezeichneten Bad Godesberger Stadtparks eine Nutzung „Kurgebiet“ bzw. eine Sondernutzung SO ausgewiesen. Es stellt sich also die Frage, wie der als Begründung für die Lärmreduzierung angeführte Sachverhalt „Kurgebiet“ rechtssicher begründet ist. Die Bezirksvertretung sollte nicht auf fragwürdiger rechtlicher Basis beschließen. Das Gutachten begründet jedoch auf Seite 11: „Von den drei Straßenabschnitten kommen nach der Vorauswahl wegen der Nähe zum Kurgebiet vor allem die Achse Burgstraße/Ännchenplatz infrage, die mit der Bonner Straße auch zu einer Achse zusammengefasst werden kann.“ Zu 4.: Hier trifft der Gutachter eine sachlich falsche Annahme. Natürlich erfüllen Burgstraße und Bonner Straße eine wichti _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** 1. Die Mitteilungsvorlage 202060-11 wird zum ordentlichen Beratungspunkt erhoben. 2. Die Verwaltung erklärt, mit welcher Drucksache bzw. mit welchem Flächennutzungs- oder Bebauungsplan ein „Kurgebiet Bad Godesberg“ rechtsverbindlich begründet wurde. 3. Sollte es zu 2. Keine Grundlagen geben, so werden aus dem Gutachten alle Begründungen gelöscht, die sich auf ein Kurgebiet beziehen. 4. Die Verwaltung erklärt, wie der Gutachter für die Bonner Straße auf Seite 63 zu folgender Falschaussage gelangt, Zitat: „Die Bonner Straße ist als Landesstraße klassifiziert, sie übernimmt aber keine wichtige Verbindungsfunktion, da der (über) regionale Verkehr durch den Tunnel Bad Godesberg geleitet wird.“ 5. Sollte sich die Argumentation des Gutachters wie unter 4. zitiert als sachlich falsch erweisen, wird das Gutachten diesbezüglich korrigiert. 6. Die Verwaltung erklärt, wie der Gutachter zu der Aussage gelangt, die Anwohner der Mittelstraße zwischen Gotenstraße und Wurzerstraße seien aufgrund „möglicher Akzeptanzprobleme“ weniger schützenswürdig, obwohl hier die Wohnbebauung im Vergleich zur Bonner Straße dichter an die Straße heranreicht. So beträgt hier der Abstand zwischen den Häuserzeilen 12 _Gekürzt._ **Begründung** en gelöscht, die sich auf ein Kurgebiet beziehen. 4. Die Verwaltung erklärt, wie der Gutachter für die Bonner Straße auf Seite 63 zu folgender Falschaussage gelangt, Zitat: „Die Bonner Straße ist als Landesstraße klassifiziert, sie übernimmt aber keine wichtige Verbindungsfunktion, da der (über) regionale Verkehr durch den Tunnel Bad Godesberg geleitet wird.“ 5. Sollte sich die Argumentation des Gutachters wie unter 4. zitiert als sachlich falsch erweisen, wird das Gutachten diesbezüglich korrigiert. 6. Die Verwaltung erklärt, wie der Gutachter zu der Aussage gelangt, die Anwohner der Mittelstraße zwischen Gotenstraße und Wurzerstraße seien aufgrund „möglicher Akzeptanzprobleme“ weniger schützenswürdig, obwohl hier die Wohnbebauung im Vergleich zur Bonner Straße dichter an die Straße heranreicht. So beträgt hier der Abstand zwischen den Häuserzeilen 12 Meter im Vergleich zur Bonner Straße mit einem Abstand zwischen den Häuserzeilen von 16 – 23 Metern. 7. Die Verwaltung erklärt, warum der Kindergarten mit der Anschrift Weißenburgstraße 2, obwohl er eine wesentliche Grundstücksgrenze zur Bonner Straße aufweist, sowie die Bewohner der Häuser, Bonner Straße 127 bis 139 nicht den gleich _Gekürzt._ ### 202060-13 AA Realisierung Pilotprojekt Tempo 30BBB-Antrag zur Vorlage 202060-11 {#nv-2006316} **Sachverhalt** Erfolgt mündlich! **Beschlussvorschlag** Die Bezirksvertretung Bad Godesberg fordert die Oberbürgermeisterin auf, die auf dem Straßenzug Aennchenplatz und Burgstraße bis Quellenstraße eingeführte Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h aufzuheben und zur Ausweisung einer Höchstgeschwindigkeit von 50km/h dort zurückzukehren.