Originalquelle: ALLRIS-Original
202066 · 2020-12-16 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die Installation von Kameras zur Objektbeobachtung des denkmalgeschützten Areals „Stadthalle, Trinkpavillon, Carillon“ (Denkmalnummer A4103).
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.32 Bürgerantrag: Installation von Kameras zur Objektbeobachtung des denkmalgeschützten Areals "Stadthalle, Trinkpavillon, Carillon" (Denkmalnummer A4103) vertagt 202066 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag thematisiert die Installation von Kameras zur Objektbeobachtung des denkmalgeschützten Areals „Stadthalle, Trinkpavillon, Carillon“ (Denkmalnummer A4103). Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 6.22 Bürgerantrag: Installation von Kameras zur Objektbeobachtung des denkmalgeschützten Areals "Stadthalle, Trinkpavillon, Carillon" (Denkmalnummer A4103) geändert beschlossen 202066 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen Grüne bei Enthaltung BBB, FDP und AfD Beschluss: Am Trinkpavillon werden zur Absicherung des Gebäudes und zur möglicherweise erforderlich werdenden Verfolgung etwaiger Täter Videokameras installiert.
Der Bürgerantrag thematisiert die Installation von Kameras zur Objektbeobachtung des denkmalgeschützten Areals „Stadthalle, Trinkpavillon, Carillon“ (Denkmalnummer A4103). Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Die vorstehende Beschlussfassung entspricht dem Änderungsantrag DS-Nr. 202066-01 AA. Seite 1 von 1
Sachverhalt
Der Antrag des Vereins Bürger.Bad.Godesberg beschreibt die aufgetretenen Probleme zutreffend. Um das denkmalgeschützte Eigentum der Stadt gegen die wiederholt begangenen und leider auch in Zukunft nicht auszuschließenden Beschädigungen zu schützen, erscheint es sinnvoll, dem Wunsch des Vereins nach einer Videoüberwachung des Gebäudes zumindest für die Zeit bis zum Abschluss der Sanierung der Stadthalle zu entsprechen.
Allerdings ist der Antrag unklar gefasst und umfasst möglicherweise auch eine partielle Überwachung des Kurparks. Dies wäre überschießend und rechtlich mit dem Interesse am Schutz des städtischen Eigentums nicht zu begründen. Hier schließen wir uns der Rechtauffassung der Verwaltung an, die dies rechtlich für unzulässig erachtet. Daher muss der Antrag präzisiert werden.
Beschlussvorschlag
Der Antrag wird wie folgt gefasst:
Am Trinkpavillon werden zur Absicherung des Gebäudes und zur möglicherweise erforderlich werdenden Verfolgung etwaiger Täter Videokameras installiert.