Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=8933) # Wiederherstellung des Kunstwerks „Wegekreuz der Weltreligionen“ 202079 · 2020-12-16 · Große Anfrage · öffentlich Antragsteller: CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg Jens Röskens Elke Melzer Inge Stauder ## Sachverhalt In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 06.11.2019 wurde beschlossen, dass der Zustand des Denkmals der Weltreligionen geprüft wird und für eine Wiederherstellung des Kunstwerks gesorgt werden soll. Bis heute wurde der Beschluss jedoch nicht umgesetzt. Inzwischen ist ein weiterer Verfall des Kunstwerks festzustellen. Neben dem bereits beschädigten Symbol für das Judentum, droht nun auch das Symbol für den Buddhismus zerstört zu werden. Außerdem wurde die Verwaltung gebeten, Strafanzeige zu stellen, sofern es Hinweise darauf gebe, dass die Beschädigung vorsätzlich ggf. mit antisemitischem Hintergrund erfolgt ist. ## Beschlussvorschlag 1. Warum wurde die beschlossene Wiederherstellung des Kunstwerks „Wegekreuz der Weltreligionen“ bisher nicht umgesetzt? 2. Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand des Kunstwerks? 3. Wann kann mit einer Wiederherstellung des Kunstwerks gerechnet werden? 4. Wie kann das Kunstwerk bis zur Wiederherstellung vor weiteren Beschädigung geschützt werden? 5. Sind der Verwaltung inzwischen Hinweise auf vorsätzliche Beschädigung bekannt geworden? Wurde Strafanzeige gestellt? ## Beratungsfolge - 2020-12-16 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · ohne Ergebnis - 2021-02-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-03-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · zur Kenntnis genommen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-02-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 2.19 Wiederherstellung des Kunstwerks „Wegekreuz der Weltreligionen“ vertagt 202079 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Große Anfrage wurde vertagt. Inhalt der vertagten Großen Anfrage: 1. Warum wurde die beschlossene Wiederherstellung des Kunstwerks „Wegekreuz der Weltreligionen“ bisher nicht umgesetzt? 2. Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand des Kunstwerks? 3. Wann kann mit einer Wiederherstellung des Kunstwerks gerechnet werden? 4. Wie kann das Kunstwerk bis zur Wiederherstellung vor weiteren Beschädigung geschützt werden? 5. Sind der Verwaltung inzwischen Hinweise auf vorsätzliche Beschädigung bekannt geworden? Wurde Strafanzeige gestellt? Seite 1 von 1 ### 2021-03-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 2.3 Wiederherstellung des Kunstwerks „Wegekreuz der Weltreligionen“ zur Kenntnis genommen 202079 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Große Anfrage wurde zur Kenntnis genommen. Inhalt der Großen Anfrage: 1. Warum wurde die beschlossene Wiederherstellung des Kunstwerks „Wegekreuz der Weltreligionen“ bisher nicht umgesetzt? 2. Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand des Kunstwerks? 3. Wann kann mit einer Wiederherstellung des Kunstwerks gerechnet werden? 4. Wie kann das Kunstwerk bis zur Wiederherstellung vor weiteren Beschädigung geschützt werden? 5. Sind der Verwaltung inzwischen Hinweise auf vorsätzliche Beschädigung bekannt geworden? Wurde Strafanzeige gestellt? Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 202079-01 ST Wiederherstellung des Kunstwerks „Wegekreuz der Weltreligionen“ {#nv-9964} **Stellungnahme der Verwaltung** 1. Warum wurde die beschlossene Wiederherstellung des Kunstwerks „Wegekreuz der Weltreligionen“ bisher nicht umgesetzt? Die Kosten konnten bisher nicht ermittelt werden. Das Kunstwerk ist nicht im Eigentum der Stadt Bonn. Das Einverständnis zur Wiederherstellung des Kunstwerkes konnte von dem Sohn des verstorbenen Künstlers (Eigentümer) noch nicht eingeholt werden. 2. Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand des Kunstwerks? Das Symbol für das Judentum wurde, nachdem es durchgerostet war, wieder angeschweißt. Die seitlichen Holzstücke weisen morsche und teilweise herausgebrochene Stücke auf, jedoch sind die Intarsien noch gut sichtbar und nicht hiervon betroffen. Das Kunstwerk ist in die Jahre gekommen, hat jedoch nichts an seiner Aussagekraft sowie an seiner Lesbarkeit eingebüßt. 3. Wann kann mit einer Wiederherstellung des Kunstwerks gerechnet werden? Die Verwaltung wird mit dem Eigentümer Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen bzgl. einer möglichen Restaurierung des Wegekreuzes abzustimmen. Nach erfolgter Klärung wird sie die politischen Gremien über das Ergebnis und das weitere Vorgehen informieren. Darüber hinaus weist die Verwaltung darauf hin, dass eine Teilwiederhe _Gekürzt._