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202089 · 2021-02-02 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.
Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.
__Gebiet der Veränderungssperre: __
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich auf den Bereich zwischen der Clemens-August-Straße, der Straße Am Botanischen Garten sowie der Anschlussstelle Bonn – Poppelsdorf der Autobahn BAB 565. Der Geltungsbereich ist Teil des Poppelsdorfer Zentrums, das sich zwischen dem Botanischen Garten und dem Poppelsdorfer Platz beidseitig der Clemens-August-Straße erstreckt. Entlang des gesamten Straßenzuges Clemens-August-Straße wird das städtebauliche Bild durch Wohnnutzung, Einzelhandel, Hotel sowie Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Die vorhandene Bebauung stellt sich dabei als geschlossene, im Wesentlichen zwei- bis viergeschossige Straßenrandbebauung dar. Den Bereich des Poppelsdorfer Platzes markieren dagegen bis zu sechsgeschossige Baukörper. Die von der Clemens-August-Straße jeweils abzweigenden Straßen zeichnen sich im Wesentlichen durch eine mehrgeschossige Wohnbebauung aus. Prägend für das städtebauliche Erscheinungsbild der Clemens-August-Straße sind die straßenbegleitenden Alleebäume.
Wie im übrigen Umfeld ist der in den Geltungsbereich der Veränderungssperre fallende Teil der Clemens-August-Straße durch Wohn
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 02.02.2021 8.4 Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7721-56, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf ungeändert beschlossen 202089 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ergebnis der Anhörung: Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 03.03.2021 8.8 Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7721-56, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf ungeändert beschlossen 202089 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.
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— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021
5.7 Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7721-56, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf ungeändert beschlossen
202089
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.
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