Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=8954) # Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7721-56, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf 202089 · 2021-02-02 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen. ## Beschlussvorschlag Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen. ## Begründung __Gebiet der Veränderungssperre: __ Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich auf den Bereich zwischen der Clemens-August-Straße, der Straße Am Botanischen Garten sowie der Anschlussstelle Bonn – Poppelsdorf der Autobahn BAB 565. Der Geltungsbereich ist Teil des Poppelsdorfer Zentrums, das sich zwischen dem Botanischen Garten und dem Poppelsdorfer Platz beidseitig der Clemens-August-Straße erstreckt. Entlang des gesamten Straßenzuges Clemens-August-Straße wird das städtebauliche Bild durch Wohnnutzung, Einzelhandel, Hotel sowie Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Die vorhandene Bebauung stellt sich dabei als geschlossene, im Wesentlichen zwei- bis viergeschossige Straßenrandbebauung dar. Den Bereich des Poppelsdorfer Platzes markieren dagegen bis zu sechsgeschossige Baukörper. Die von der Clemens-August-Straße jeweils abzweigenden Straßen zeichnen sich im Wesentlichen durch eine mehrgeschossige Wohnbebauung aus. Prägend für das städtebauliche Erscheinungsbild der Clemens-August-Straße sind die straßenbegleitenden Alleebäume. Wie im übrigen Umfeld ist der in den Geltungsbereich der Veränderungssperre fallende Teil der Clemens-August-Straße durch Wohn _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-02-02 · Bezirksvertretung Bonn · ungeändert beschlossen - 2021-03-03 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · ungeändert beschlossen - 2021-03-18 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-02-02 · Bezirksvertretung Bonn —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 02.02.2021 8.4 Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7721-56, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf ungeändert beschlossen 202089 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ergebnis der Anhörung: Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen. Seite 1 von 1 ### 2021-03-03 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 03.03.2021 8.8 Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7721-56, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf ungeändert beschlossen 202089 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen. Seite 1 von 1 ### 2021-03-18 · Rat — — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021 5.7 Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7721-56, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf ungeändert beschlossen 202089 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen. Seite 1 von 1