Originalquelle: ALLRIS-Original
202102 · 2021-02-17 · Beschlussvorlage · öffentlich
Den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg" (Punkt 3.1) entsprechend erhält der Festausschuss Godesberger Karneval e.V. (FAGK) einen Zuschuss in Höhe von
__EUR 6.000, -__ .
Der Festausschuss Godesberger Karneval (FAGK) hat einen Zuschuss zur Durchführung seiner Aktivitäten für die Session 2020/2021 im Stadtbezirk Bad Godesberg beantragt. Gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. –vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg" kann dem FAGK hierfür ein Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 6.000, - gewährt werden.
Die Auszahlung des Zuschusses entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW hinsichtlich der vorläufigen Haushaltsbewirtschaftung. Die Mittel stehen in der Finanzstelle 110770131 zur Verfügung.
Der Festausschuss Bad Godesberger Karneval beantragt den Zuschuss in der wie in den Vorjahren ausgezahlten Höhe. Da aufgrund der Corona-Pandemie keinerlei Veranstaltungen durchgeführt werden können, fehlen dem FAGK Spendeneinnahmen und Verkaufserlöse zur Deckung seiner jährlichen Fixkosten in Höhe von rund EUR 11.000, - (z.B. für das Haus des Karnevals, Versicherungen und Abgaben).
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.36 Zuschuss für den Festausschuss Godesberger Karneval e.V. (FAGK) für das Jahr 2021 vertagt 202102 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Beschlussvorlage wurde vertagt. Die vertagte Beschlussvorlage hat folgenden Wortlaut: Den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg" (Punkt 3.1) entsprechend erhält der Festausschuss Godesberger Karneval e.V. (FAGK) einen Zuschuss in Höhe von
EUR 6.000,-.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 6.31 Zuschuss für den Festausschuss Godesberger Karneval e.V. (FAGK) für das Jahr 2021 vertagt 202102 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Beschlussvorlage wurde vertagt. Inhalt der vertagten Beschlussvorlage: Den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg" (Punkt 3.1) entsprechend erhält der Festausschuss Godesberger Karneval e.V. (FAGK) einen Zuschuss in Höhe von
EUR 6.000,-.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 13.04.2021 6.19 Zuschuss für den Festausschuss Godesberger Karneval e.V. (FAGK) für das Jahr 2021 ungeändert beschlossen 202102 Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Die Beschlussvorlage wurde ungeändert beschlossen. Inhalt der Beschlussvorlage: Den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg" (Punkt 3.1) entsprechend erhält der Festausschuss Godesberger Karneval e.V. (FAGK) einen Zuschuss in Höhe von
EUR 6.000,-.
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