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Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5)

190443 · 2019-10-22 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Auf Grundlage der vorgelegten Planung zur verkehrstechnisch notwendigen Ausgestaltung des Straßenquerschnitts wird die Verwaltung beauftragt,

Beschlussvorschlag

Auf Grundlage der vorgelegten Planung zur verkehrstechnisch notwendigen Ausgestaltung des Straßenquerschnitts wird die Verwaltung beauftragt,

Begründung

Beratungsfolge | Sitzung | Ergebnis | Z. * Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz | 30.10.2019 | 2

In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 22.02.2018 wurde hinsichtlich des o.g. Themas zuletzt beschlossen den Bebauungsplan Nr. 6722-3 zwischen Sankt Augustiner Straße (B 56), Combahnstraße und Kreuzstraße einschließlich der Hausgrundstücke Kreuzstraße 66 und Sankt Augustiner Straße 74 gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen (DS-Nr. __1810319__ ).

Die bereits von der Stadt Bonn für diesen Straßenabschnitt erarbeiteten Planungsvarianten haben gezeigt, dass eine nachhaltige Verbesserung der verkehrlichen Situation, insbesondere die störungsfreie Abwicklung und Beschleunigung des ÖPNV-Verkehrs auf einem besonderen Bahnkörper, in diesem Abschnitt letztlich nur durch eine Neuaufteilung bzw. eine Verbreiterung des Straßenquerschnitts erreicht werden kann. Der heute vorhandene Straßenquerschnitt bietet nicht den nötigen Raum, um für alle Verkehrsarten die (regelkonform) notwendigen Verkehrsflächen einzurichten.

Im Anschluss an den o.g. Beschluss wurde eine Verkehrsu

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Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2019-11-06 · Bezirksvertretung Beuel

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 06.11.2019 7.3 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) weitere Lesung erforderlich 190443 Abstimmungsergebnis: 1. Lesung Empfehlung: Auf Grundlage der vorgelegten Planung zur verkehrstechnisch notwendigen Ausgestaltung des Straßenquerschnitts wird die Verwaltung beauftragt,

für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erarbeiten,

erarbeiten,

einzuleiten sowie

Grundstückseigentümern aufzunehmen und zu prüfen, ob die mit der Planung verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in dem Gebiet lebenden und arbeitenden Menschen im Rahmen eines Sozialplans nach § 180 BauGB vermieden oder gemindert werden können. BBm Déus bat darum die Antworten durch den Fachbereich zu folgenden Fragen zu Protokoll zunehmen.

  1. Ist 7,70 Meter das

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2019-11-07 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 07.11.2019 4.3 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) vertagt 190443 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt und vertagt Der ursprünglich vorgelegte Beschlussvorschlag hatte folgenden Wortlaut: Auf Grundlage der vorgelegten Planung zur verkehrstechnisch notwendigen Ausgestaltung des Straßenquerschnitts wird die Verwaltung beauftragt,

für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erarbeiten,

erarbeiten,

einzuleiten sowie

Grundstückseigentümern aufzunehmen und zu prüfen, ob die mit der Planung verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in dem Gebiet lebenden und arbeitenden Menschen im Rahmen eines Sozialplans nach § 180 BauGB vermieden oder gemindert werden können. Seite 1 von 1

2019-12-11 · Bezirksvertretung Beuel

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 11.12.2019 7.1 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) geändert beschlossen 190443 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung Linke und BBB ergänzt Empfehlung: Auf Grundlage der vorgelegten Planung zur verkehrstechnisch notwendigen Ausgestaltung des Straßenquerschnitts wird die Verwaltung beauftragt,

für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erarbeiten,

geplante Straßenquerschnitt im an den Friedhof angrenzenden Abschnitt noch reduzieren lässt. Dazu soll der Vorschlag geprüft werden, ob der geplante, öffentliche Gehweg von 2,50 Meter Breite in das Friedhofsareal integriert werden kann. Eine entsprechende Planung soll in Abstimmung mit der Kirchengemeinde St. Josef und Paulus erfolgen.

erarbeiten,

einzuleiten sowie

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2019-12-12 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 12.12.2019 5.14 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) vertagt 190443 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt Der vorgelegte Beschlussvorschlag hatte folgenden Wortlaut: Auf Grundlage der vorgelegten Planung zur verkehrstechnisch notwendigen Ausgestaltung des Straßenquerschnitts wird die Verwaltung beauftragt,

für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erarbeiten,

erarbeiten,

einzuleiten sowie

Grundstückseigentümern aufzunehmen und zu prüfen, ob die mit der Planung verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in dem Gebiet lebenden und arbeitenden Menschen im Rahmen eines Sozialplans nach § 180 BauGB vermieden oder gemindert werden können. Seite 1 von 1

2020-01-22 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 22.01.2020 6.3 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) geändert beschlossen 190443 Seite 1 von 1

2020-02-06 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 06.02.2020 5.3 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) geändert beschlossen 190443 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB, Linke und AfB wie BV Beuel (11.12.19) und Planungsausschuss (22.01) Beschluss: Auf Grundlage der vorgelegten Planung zur verkehrstechnisch notwendigen Ausgestaltung des Straßenquerschnitts wird die Verwaltung beauftragt,

eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erarbeiten,

geplante Straßenquerschnitt im an den Friedhof angrenzenden Abschnitt noch reduzieren lässt. Dazu soll der Vorschlag geprüft werden, ob der geplante, öffentliche Gehweg von 2,50 Meter Breite in das Friedhofsareal integriert werden kann. Eine entsprechende Planung soll in Abstimmung mit der Kirchengemeinde St. Josef und Paulus erfolgen.

erarbeiten,

einzuleiten sowie

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2021-03-17 · Bezirksvertretung Beuel

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 17.03.2021 6.11 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) geändert beschlossen 190443-01 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen CDU, FDP bei Enthaltung BBB Die Bezirksvertretung Beuel hat bei diesem Tagesordnungspunkt, der bei Anerkennung der Tagesordnung zum ordentlichen Tagesordnungspunkt erhoben wurde, folgenden geänderten Beschluss mit Mehrheit gefasst: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob in dem betroffenen Abschnitt:

  1. auf beiden Seiten ein baulich getrennter Radweg installiert werden

kann

  1. die Mauer rein rechtsliegend geplant werden kann
  2. sowie der Baum erhalten werden kann

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2021-04-20 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 20.04.2021 9.1 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) vertagt 190443-01 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschluss: Seite 1 von 1

2021-06-02 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 02.06.2021 9.1 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) vertagt 190443-01 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die Mitteilungsvorlage wird vertagt. Seite 1 von 1

2021-08-18 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 18.08.2021

9.3 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) zur Kenntnis genommen

190443-01

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2021-11-03 · Bezirksvertretung Beuel

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 03.11.2021

10.3 Prüfauftrag Beschleunigung Linie 66 – Straßenraumaufteilung im Bereich der Sankt Augustiner Straße zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße geändert beschlossen

190443-02

Abstimmungsergebnis: ziffernweise Abstimmung: Ziffer 1: abgelehnt mit Mehrheit gegen 4 CDU, 1 FDP, 1 BBB Ziffer 2: abgelehnt bei Enthaltung 5 Bündnis 90/Grüne, 3 SPD Ziffer 3: angenommen mit Mehrheit gegen 4 CDU, 1 FDP, 1 BBB

Anregung: Folgende Varianten werden zur weiteren Vorentwurfsplanung der Veränderung des Straßenraumquerschnitts im Bereich der Engstelle der Sankt Augustiner Straße zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße im Kontext Beschleunigung der Linie 66 vorgeschlagen:

  1. Planungsvariante 1: Straßenquerschnitt wie mit Drucksache 190443 mit

eigenem Bahnkörper und Radfahrstreifen (Mehrbedarf gegenüber heute: 7,60 m)

  1. Planungsvariante 2: Straßenquerschnitt wie in Planungsvariante 1,

allerdings mit straßenbegleitenden eigenständigen Radwegen (Mehrbedarf gegenüber heute: 9,15 m)

  1. Planungsvariante 3: Straßenquerschnittaufteilung wie Variante 2,

allerdings reduziert auf Minde

_Gekürzt (1271 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51234?offset=1200_

2021-11-23 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 23.11.2021

6.4 Prüfauftrag Beschleunigung Linie 66 – Straßenraumaufteilung im Bereich der Sankt Augustiner Straße zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße geändert beschlossen

190443-02

Abstimmungsergebnis (ziffernweise Abstimmung):

  1. abgelehnt - Mehrheit von Grüne, SPD, Linke, Volt, BBB gegen CDU, FDP
  2. abgelehnt - einstimmig bei Enthaltung BBB, Volt, 1 Grüne, 1 SPD
  3. beschlossen - Mehrheit von Grüne, SPD, Linke, Volt gegen 2 CDU, BBB,

FDP bei Enthaltung 2 CDU

Beschluss:

Folgende Varianten werden zur weiteren Vorentwurfsplanung der Veränderung des Straßenraumquerschnitts im Bereich der Engstelle der Sankt Augustiner Straße zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße im Kontext Beschleunigung der Linie 66 vorgeschlagen:

  1. Planungsvariante 1: Straßenquerschnitt wie mit Drucksache 190443 mit

eigenem Bahnkörper und Radfahrstreifen (Mehrbedarf gegenüber heute: 7,60 m)

  1. Planungsvariante 2: Straßenquerschnitt wie in Planungsvariante 1,

allerdings mit straßenbegleitenden eigenständigen Radwegen (Mehrbedarf gegenüber heute: 9,15 m)

  1. Planungsvarian

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2021-12-09 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021

5.4 Prüfauftrag Beschleunigung Linie 66 – Straßenraumaufteilung im Bereich der Sankt Augustiner Straße zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße geändert beschlossen

190443-02

Abstimmungsergebnis: ziffernweise Abstimmung: Ziffer 1: abgelehnt, Mehrheit gegen CDU, FDP und Fahrenholtz -parteilos- Ziffer 2: abgelehnt, einstimmig Ziffer 3: Mehrheit gegen BBB, AfD und Stv. Fahrenholtz -parteilos- bei Eh. CDU und FDP

Beschluss:

Es wird folgende Variante beschlossen: Planungsvariante 3: Straßenquerschnittaufteilung wie Variante 2, allerdings reduziert auf Mindestbreiten (Mehrbedarf gegenüber heute: 8,20 m)

Die Entscheidung für Variante 3 erfolgt auf Grundlage der ziffernweisen Abstimmung. Die ursprüngliche Vorlage lautete: Folgende Varianten werden zur weiteren Vorentwurfsplanung der Veränderung des Straßenraumquerschnitts im Bereich der Engstelle der Sankt Augustiner Straße zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße im Kontext Beschleunigung der Linie 66 vorgeschlagen:

  1. Planungsvariante 1: Straßenquerschnitt wie mit Drucksache 190443 mit

eigenem Bahnkörper und Radfahrstreife

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

190443-01 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5)

190443-02 Prüfauftrag Beschleunigung Linie 66 – Straßenraumaufteilung im Bereich der Sankt Augustiner Straße zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße

Sachverhalt

Folgende Varianten werden zur weiteren Vorentwurfsplanung der Veränderung des Straßenraumquerschnitts im Bereich der Engstelle der Sankt Augustiner Straße zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße im Kontext Beschleunigung der Linie 66 vorgeschlagen:

  1. Planungsvariante 1: Straßenquerschnitt wie mit Drucksache 190443 mit eigenem Bahnkörper und Radfahrstreifen (Mehrbedarf gegenüber heute: 7,60 m)
  1. Planungsvariante 2: Straßenquerschnitt wie in Planungsvariante 1, allerdings mit straßenbegleitenden eigenständigen Radwegen (Mehrbedarf gegenüber heute: 9,15 m)
  1. Planungsvariante 3: Straßenquerschnittaufteilung wie Variante 2, allerdings reduziert auf Mindestbreiten (Mehrbedarf gegenüber heute: 8,20 m)

Beschlussvorschlag

Folgende Varianten werden zur weiteren Vorentwurfsplanung der Veränderung des Straßenraumquerschnitts im Bereich der Engstelle der Sankt Augustiner Straße zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße im Kontext Beschleunigung der Linie 66 vorgeschlagen:

  1. Planungsvariante 1: Straßenquerschnitt wie mit Drucksache 190443 mit eigenem Bahnkörper und Radfahrstreifen (Mehrbedarf gegenüber heute: 7, 60 m)
  1. Planungsvariante 2: Straßenquerschnitt wie in Planungsvariante 1, allerdings mit straßenbegleitenden eigenständigen Radwegen (Mehrbedarf gegenüber heute: 9, 15 m)
  1. Planungsvariante 3: Straßenquerschnittaufteilung wie Variante 2, allerdings reduziert auf Mindestbreiten (Mehrbedarf gegenüber heute: 8, 20 m)

Begründung

Am 06.02.2020 hat der Rat der Bundesstadt Bonn u.a. beschlossen, dass die Verwaltung eine Straßenvorentwurfsplanung für den Engstellenbereich auf der Sankt Augustiner Straße zwischen der Combahnstraße und der Niederkasseler Straße erarbeiten soll (DS 190443). Mit dem Auftrag ging, durch Anregung der BV Beuel, ein Prüfauftrag für einen Alternativentwurf mit einer geänderten Fußverkehrsführung einher.

Diese Prüfvariante wurde der BV Beuel am 17.03.2021 vorgelegt (DS-Nr. 190443-01) und im Zuge dessen verworfen. Allerdings wurde die Verwaltung beauftragt eine weitere Prüfvariante zu erarbeiten, in der der Radverkehr mittels straßenbegleitendem baulich abgetrenntem Radweg geführt werden soll. Diese Variante liegt nun vor und soll noch einmal mit der ursprünglich beschlossenen Variante verglichen werden. Hierbei wird neben den verkehrlichen Belangen auch auf das Entwicklungspotenzial der verbleibenden Restfläche angrenzend zur Sankt Augustiner Straße für eine mögliche zukünftige Bebauung eingegangen.

Plankonzept :

Ziel des ursprünglichen Plankonzeptes ist es, aufgrund der notwendigen Eingriffe in die Friedhofsfläche und die Privatgrundstücke, sicherzustellen, dass ein minimal erfo

_Gekürzt._

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