Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=900) # Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) 190443 · 2019-10-22 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Auf Grundlage der vorgelegten Planung zur verkehrstechnisch notwendigen Ausgestaltung des Straßenquerschnitts wird die Verwaltung beauftragt, - im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens einen städtebaulichen Entwurf für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erarbeiten, - eine konkrete Straßenvorentwurfsplanung einschließlich Gradiente zu erarbeiten, - ein Planfeststellungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz einzuleiten sowie - freihändige Grunderwerbsverhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern aufzunehmen und zu prüfen, ob die mit der Planung verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in dem Gebiet lebenden und arbeitenden Menschen im Rahmen eines Sozialplans nach § 180 BauGB vermieden oder gemindert werden können. ## Beschlussvorschlag Auf Grundlage der vorgelegten Planung zur verkehrstechnisch notwendigen Ausgestaltung des Straßenquerschnitts wird die Verwaltung beauftragt, - im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens einen städtebaulichen Entwurf für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erarbeiten, - eine konkrete Straßenvorentwurfsplanung einschließlich Gradiente zu erarbeiten, - ein Planfeststellungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz einzuleiten sowie - freihändige Grunderwerbsverhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern aufzunehmen und zu prüfen, ob die mit der Planung verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in dem Gebiet lebenden und arbeitenden Menschen im Rahmen eines Sozialplans nach § 180 BauGB vermieden oder gemindert werden können. ## Begründung **Beratungsfolge** | **Sitzung** | **Ergebnis** | **Z. *** Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz | 30.10.2019 | 2 In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 22.02.2018 wurde hinsichtlich des o.g. Themas zuletzt beschlossen den Bebauungsplan Nr. 6722-3 zwischen Sankt Augustiner Straße (B 56), Combahnstraße und Kreuzstraße einschließlich der Hausgrundstücke Kreuzstraße 66 und Sankt Augustiner Straße 74 gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen (DS-Nr. [__1810319__](http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/rtf/18/1810319.rtf) ). Die bereits von der Stadt Bonn für diesen Straßenabschnitt erarbeiteten Planungsvarianten haben gezeigt, dass eine nachhaltige Verbesserung der verkehrlichen Situation, insbesondere die störungsfreie Abwicklung und Beschleunigung des ÖPNV-Verkehrs auf einem besonderen Bahnkörper, in diesem Abschnitt letztlich nur durch eine Neuaufteilung bzw. eine Verbreiterung des Straßenquerschnitts erreicht werden kann. Der heute vorhandene Straßenquerschnitt bietet nicht den nötigen Raum, um für alle Verkehrsarten die (regelkonform) notwendigen Verkehrsflächen einzurichten. Im Anschluss an den o.g. Beschluss wurde eine Verkehrsu _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2019-11-06 · Bezirksvertretung Beuel · ohne Ergebnis - 2019-11-07 · Rat · vertagt - 2019-11-27 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz · vertagt - 2019-12-11 · Bezirksvertretung Beuel · geändert beschlossen - 2019-12-12 · Rat · vertagt - 2020-01-22 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz · geändert beschlossen - 2020-02-06 · Rat · geändert beschlossen - 2021-03-17 · Bezirksvertretung Beuel · geändert beschlossen - 2021-04-20 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · vertagt - 2021-06-02 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · vertagt - 2021-08-18 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · zur Kenntnis genommen - 2021-11-03 · Bezirksvertretung Beuel · geändert beschlossen - 2021-11-16 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · zur Kenntnis genommen - 2021-11-23 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · geändert beschlossen - 2021-12-09 · Rat · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2019-11-06 · Bezirksvertretung Beuel —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 06.11.2019 7.3 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) weitere Lesung erforderlich 190443 Abstimmungsergebnis: 1. Lesung Empfehlung: Auf Grundlage der vorgelegten Planung zur verkehrstechnisch notwendigen Ausgestaltung des Straßenquerschnitts wird die Verwaltung beauftragt, - im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens einen städtebaulichen Entwurf für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erarbeiten, - eine konkrete Straßenvorentwurfsplanung einschließlich Gradiente zu erarbeiten, - ein Planfeststellungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz einzuleiten sowie - freihändige Grunderwerbsverhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern aufzunehmen und zu prüfen, ob die mit der Planung verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in dem Gebiet lebenden und arbeitenden Menschen im Rahmen eines Sozialplans nach § 180 BauGB vermieden oder gemindert werden können. BBm Déus bat darum die Antworten durch den Fachbereich zu folgenden Fragen zu Protokoll zunehmen. 1. Ist 7,70 Meter das _Gekürzt (1457 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:92285?offset=1200_ ### 2019-11-07 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 07.11.2019 4.3 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) vertagt 190443 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt und vertagt Der ursprünglich vorgelegte Beschlussvorschlag hatte folgenden Wortlaut: Auf Grundlage der vorgelegten Planung zur verkehrstechnisch notwendigen Ausgestaltung des Straßenquerschnitts wird die Verwaltung beauftragt, - im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens einen städtebaulichen Entwurf für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erarbeiten, - eine konkrete Straßenvorentwurfsplanung einschließlich Gradiente zu erarbeiten, - ein Planfeststellungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz einzuleiten sowie - freihändige Grunderwerbsverhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern aufzunehmen und zu prüfen, ob die mit der Planung verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in dem Gebiet lebenden und arbeitenden Menschen im Rahmen eines Sozialplans nach § 180 BauGB vermieden oder gemindert werden können. Seite 1 von 1 ### 2019-12-11 · Bezirksvertretung Beuel —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 11.12.2019 7.1 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) geändert beschlossen 190443 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung Linke und BBB ergänzt Empfehlung: Auf Grundlage der vorgelegten Planung zur verkehrstechnisch notwendigen Ausgestaltung des Straßenquerschnitts wird die Verwaltung beauftragt, - im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens einen städtebaulichen Entwurf für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erarbeiten, - Im Vorlauf der Vorentwurfsplanung ist zudem zu prüfen, ob sich der geplante Straßenquerschnitt im an den Friedhof angrenzenden Abschnitt noch reduzieren lässt. Dazu soll der Vorschlag geprüft werden, ob der geplante, öffentliche Gehweg von 2,50 Meter Breite in das Friedhofsareal integriert werden kann. Eine entsprechende Planung soll in Abstimmung mit der Kirchengemeinde St. Josef und Paulus erfolgen. - eine konkrete Straßenvorentwurfsplanung einschließlich Gradiente zu erarbeiten, - ein Planfeststellungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz einzuleiten sowie - freihändige Grunderw _Gekürzt (1692 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:92207?offset=1200_ ### 2019-12-12 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 12.12.2019 5.14 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) vertagt 190443 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt Der vorgelegte Beschlussvorschlag hatte folgenden Wortlaut: Auf Grundlage der vorgelegten Planung zur verkehrstechnisch notwendigen Ausgestaltung des Straßenquerschnitts wird die Verwaltung beauftragt, - im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens einen städtebaulichen Entwurf für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erarbeiten, - eine konkrete Straßenvorentwurfsplanung einschließlich Gradiente zu erarbeiten, - ein Planfeststellungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz einzuleiten sowie - freihändige Grunderwerbsverhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern aufzunehmen und zu prüfen, ob die mit der Planung verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in dem Gebiet lebenden und arbeitenden Menschen im Rahmen eines Sozialplans nach § 180 BauGB vermieden oder gemindert werden können. Seite 1 von 1 ### 2020-01-22 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 22.01.2020 6.3 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) geändert beschlossen 190443 Seite 1 von 1 ### 2020-02-06 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 06.02.2020 5.3 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) geändert beschlossen 190443 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB, Linke und AfB wie BV Beuel (11.12.19) und Planungsausschuss (22.01) Beschluss: Auf Grundlage der vorgelegten Planung zur verkehrstechnisch notwendigen Ausgestaltung des Straßenquerschnitts wird die Verwaltung beauftragt, - im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens einen städtebaulichen Entwurf für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erarbeiten, - Im Vorlauf der Vorentwurfsplanung ist zudem zu prüfen, ob sich der geplante Straßenquerschnitt im an den Friedhof angrenzenden Abschnitt noch reduzieren lässt. Dazu soll der Vorschlag geprüft werden, ob der geplante, öffentliche Gehweg von 2,50 Meter Breite in das Friedhofsareal integriert werden kann. Eine entsprechende Planung soll in Abstimmung mit der Kirchengemeinde St. Josef und Paulus erfolgen. - eine konkrete Straßenvorentwurfsplanung einschließlich Gradiente zu erarbeiten, - ein Planfeststellungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz einzuleiten sowie - freihändige Grunderwerbsverhand _Gekürzt (1661 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51053?offset=1200_ ### 2021-03-17 · Bezirksvertretung Beuel —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 17.03.2021 6.11 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) geändert beschlossen 190443-01 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen CDU, FDP bei Enthaltung BBB Die Bezirksvertretung Beuel hat bei diesem Tagesordnungspunkt, der bei Anerkennung der Tagesordnung zum ordentlichen Tagesordnungspunkt erhoben wurde, folgenden geänderten Beschluss mit Mehrheit gefasst: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob in dem betroffenen Abschnitt: 1. auf beiden Seiten ein baulich getrennter Radweg installiert werden kann 2. die Mauer rein rechtsliegend geplant werden kann 3. sowie der Baum erhalten werden kann Seite 1 von 1 ### 2021-04-20 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 20.04.2021 9.1 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) vertagt 190443-01 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschluss: Seite 1 von 1 ### 2021-06-02 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 02.06.2021 9.1 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) vertagt 190443-01 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die Mitteilungsvorlage wird vertagt. Seite 1 von 1 ### 2021-08-18 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 18.08.2021 9.3 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) zur Kenntnis genommen 190443-01 Seite 1 von 1 ### 2021-11-03 · Bezirksvertretung Beuel —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 03.11.2021 10.3 Prüfauftrag Beschleunigung Linie 66 – Straßenraumaufteilung im Bereich der Sankt Augustiner Straße zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße geändert beschlossen 190443-02 Abstimmungsergebnis: ziffernweise Abstimmung: Ziffer 1: abgelehnt mit Mehrheit gegen 4 CDU, 1 FDP, 1 BBB Ziffer 2: abgelehnt bei Enthaltung 5 Bündnis 90/Grüne, 3 SPD Ziffer 3: angenommen mit Mehrheit gegen 4 CDU, 1 FDP, 1 BBB Anregung: Folgende Varianten werden zur weiteren Vorentwurfsplanung der Veränderung des Straßenraumquerschnitts im Bereich der Engstelle der Sankt Augustiner Straße zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße im Kontext Beschleunigung der Linie 66 vorgeschlagen: 1. Planungsvariante 1: Straßenquerschnitt wie mit Drucksache 190443 mit eigenem Bahnkörper und Radfahrstreifen (Mehrbedarf gegenüber heute: 7,60 m) 2. Planungsvariante 2: Straßenquerschnitt wie in Planungsvariante 1, allerdings mit straßenbegleitenden eigenständigen Radwegen (Mehrbedarf gegenüber heute: 9,15 m) 3. Planungsvariante 3: Straßenquerschnittaufteilung wie Variante 2, allerdings reduziert auf Minde _Gekürzt (1271 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51234?offset=1200_ ### 2021-11-23 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 23.11.2021 6.4 Prüfauftrag Beschleunigung Linie 66 – Straßenraumaufteilung im Bereich der Sankt Augustiner Straße zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße geändert beschlossen 190443-02 Abstimmungsergebnis (ziffernweise Abstimmung): 1. abgelehnt - Mehrheit von Grüne, SPD, Linke, Volt, BBB gegen CDU, FDP 2. abgelehnt - einstimmig bei Enthaltung BBB, Volt, 1 Grüne, 1 SPD 3. beschlossen - Mehrheit von Grüne, SPD, Linke, Volt gegen 2 CDU, BBB, FDP bei Enthaltung 2 CDU Beschluss: Folgende Varianten werden zur weiteren Vorentwurfsplanung der Veränderung des Straßenraumquerschnitts im Bereich der Engstelle der Sankt Augustiner Straße zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße im Kontext Beschleunigung der Linie 66 vorgeschlagen: 1. Planungsvariante 1: Straßenquerschnitt wie mit Drucksache 190443 mit eigenem Bahnkörper und Radfahrstreifen (Mehrbedarf gegenüber heute: 7,60 m) 2. Planungsvariante 2: Straßenquerschnitt wie in Planungsvariante 1, allerdings mit straßenbegleitenden eigenständigen Radwegen (Mehrbedarf gegenüber heute: 9,15 m) 3. Planungsvarian _Gekürzt (1353 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51287?offset=1200_ ### 2021-12-09 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021 5.4 Prüfauftrag Beschleunigung Linie 66 – Straßenraumaufteilung im Bereich der Sankt Augustiner Straße zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße geändert beschlossen 190443-02 Abstimmungsergebnis: ziffernweise Abstimmung: Ziffer 1: abgelehnt, Mehrheit gegen CDU, FDP und Fahrenholtz -parteilos- Ziffer 2: abgelehnt, einstimmig Ziffer 3: Mehrheit gegen BBB, AfD und Stv. Fahrenholtz -parteilos- bei Eh. CDU und FDP Beschluss: Es wird folgende Variante beschlossen: Planungsvariante 3: Straßenquerschnittaufteilung wie Variante 2, allerdings reduziert auf Mindestbreiten (Mehrbedarf gegenüber heute: 8,20 m) - - - Die Entscheidung für Variante 3 erfolgt auf Grundlage der ziffernweisen Abstimmung. Die ursprüngliche Vorlage lautete: Folgende Varianten werden zur weiteren Vorentwurfsplanung der Veränderung des Straßenraumquerschnitts im Bereich der Engstelle der Sankt Augustiner Straße zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße im Kontext Beschleunigung der Linie 66 vorgeschlagen: 1. Planungsvariante 1: Straßenquerschnitt wie mit Drucksache 190443 mit eigenem Bahnkörper und Radfahrstreife _Gekürzt (1935 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51342?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 190443-01 Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) {#nv-9819} ### 190443-02 Prüfauftrag Beschleunigung Linie 66 – Straßenraumaufteilung im Bereich der Sankt Augustiner Straße zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße {#nv-2003311} **Sachverhalt** Folgende Varianten werden zur weiteren Vorentwurfsplanung der Veränderung des Straßenraumquerschnitts im Bereich der Engstelle der Sankt Augustiner Straße zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße im Kontext Beschleunigung der Linie 66 vorgeschlagen: 1. Planungsvariante 1: Straßenquerschnitt wie mit Drucksache 190443 mit eigenem Bahnkörper und Radfahrstreifen (Mehrbedarf gegenüber heute: 7,60 m) 2. Planungsvariante 2: Straßenquerschnitt wie in Planungsvariante 1, allerdings mit straßenbegleitenden eigenständigen Radwegen (Mehrbedarf gegenüber heute: 9,15 m) 3. Planungsvariante 3: Straßenquerschnittaufteilung wie Variante 2, allerdings reduziert auf Mindestbreiten (Mehrbedarf gegenüber heute: 8,20 m) **Beschlussvorschlag** Folgende Varianten werden zur weiteren Vorentwurfsplanung der Veränderung des Straßenraumquerschnitts im Bereich der Engstelle der Sankt Augustiner Straße zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße im Kontext Beschleunigung der Linie 66 vorgeschlagen: 1. Planungsvariante 1: Straßenquerschnitt wie mit Drucksache 190443 mit eigenem Bahnkörper und Radfahrstreifen (Mehrbedarf gegenüber heute: 7, 60 m) 2. Planungsvariante 2: Straßenquerschnitt wie in Planungsvariante 1, allerdings mit straßenbegleitenden eigenständigen Radwegen (Mehrbedarf gegenüber heute: 9, 15 m) 3. Planungsvariante 3: Straßenquerschnittaufteilung wie Variante 2, allerdings reduziert auf Mindestbreiten (Mehrbedarf gegenüber heute: 8, 20 m) **Begründung** Am 06.02.2020 hat der Rat der Bundesstadt Bonn u.a. beschlossen, dass die Verwaltung eine Straßenvorentwurfsplanung für den Engstellenbereich auf der Sankt Augustiner Straße zwischen der Combahnstraße und der Niederkasseler Straße erarbeiten soll (DS 190443). Mit dem Auftrag ging, durch Anregung der BV Beuel, ein Prüfauftrag für einen Alternativentwurf mit einer geänderten Fußverkehrsführung einher. Diese Prüfvariante wurde der BV Beuel am 17.03.2021 vorgelegt (DS-Nr. 190443-01) und im Zuge dessen verworfen. Allerdings wurde die Verwaltung beauftragt eine weitere Prüfvariante zu erarbeiten, in der der Radverkehr mittels straßenbegleitendem baulich abgetrenntem Radweg geführt werden soll. Diese Variante liegt nun vor und soll noch einmal mit der ursprünglich beschlossenen Variante verglichen werden. Hierbei wird neben den verkehrlichen Belangen auch auf das Entwicklungspotenzial der verbleibenden Restfläche angrenzend zur Sankt Augustiner Straße für eine mögliche zukünftige Bebauung eingegangen. **Plankonzept** : Ziel des ursprünglichen Plankonzeptes ist es, aufgrund der notwendigen Eingriffe in die Friedhofsfläche und die Privatgrundstücke, sicherzustellen, dass ein minimal erfo _Gekürzt._ ## Dokumente - Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße (alt: 1810319NV5) ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=6014&OTYP=41))