Originalquelle: ALLRIS-Original
202110 · 2020-12-16 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg Nicole Unterseh Michael Wenzel
Grundsätzlich befürwortet die Fraktion der Grünen – sofern es die Bedingungen und Umstände wie Kaufpreis, Zustand der Immobilie und Möglichkeiten einer Umnutzung zulassen – den Kauf der Immobilie. Mit dem Kauf und der Umnutzung der Akademie würden sich für die Stadtteile Pennenfeld und Lannesdorf sowie Bad Godesberg insgesamt neue und stadtteilförderliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen. Neue Nutzer könnten z.B. Bildungsträger, interkulturelle Vereine/Institutionen, eine Kita sein, außerdem könnten Räumlichkeiten für Vereine/Organisationen etc. zur Verfügung gestellt werden. Eine Art "Bürgerhaus" wäre vorstellbar.
Stimmen die Bedingungen, wäre es sehr zu begrüßen, dass die Stadt Bonn die Akademie erwirbt. Auch sollte schon jetzt ein quartiersförderliches Nutzungskonzept für die Nachnutzung erstellt werden.
Die Verwaltung wird gebeten, im Zusammenhang mit den Überlegungen des Kaufs der König-Fahd-Akademie durch die Stadt Bonn folgende Fragen zu beantworten:
a. Liegen zwischenzeitlich Ergebnisse vor? b. Falls ja, welche? c. Falls nein, gibt es einen Zeitplan, bis wann diese Bewertungen einschl. Wertgutachten vorliegen werden?
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 2.12 Zukunft der König-Fahd-Akademie vertagt 202110 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Große Anfrage wurde vertagt. Inhalt der vertagten Großen Anfrage: Die Verwaltung wird gebeten, im Zusammenhang mit den Überlegungen des Kaufs der König-Fahd-Akademie durch die Stadt Bonn folgende Fragen zu beantworten: 1.Gibt es über die Stellungnahme der Verwaltung (DS 200986-1ST, Frage 1) hinausgehende Informationen zum Sachstand der Gespräche mit dem Königreich Saudi-Arabien bezüglich des Erwerbs der Immobilie?
2.Gibt es einen Zeitplan, bis wann die Gespräche abgeschlossen sein sollen?
3.Lt. DS 201501-1ST ist es „erforderlich, den Grundbesitz - und hierbei insbesondere die Aufbauten - einer eingehenden Bewertung zu unterziehen. Diese Schritte sind inzwischen eingeleitet.“ Auch ein Wertgutachten soll erstellt werden. a.Liegen zwischenzeitlich Ergebnisse vor? b.Falls ja, welche? c.Falls nein, gibt es einen Zeitplan, bis wann diese Bewertungen einschl. Wertgutachten vorliegen werden? 4.Ist die Ausübung des Wiederkaufsrechts der Stadt Bonn an eine Frist gebunden? Falls ja, wann endet die Frist? 5.Gi
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 2.7 Zukunft der König-Fahd-Akademie zur Kenntnis genommen 202110 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Große Anfrage wurde zur Kenntnis genommen. Inhalt der Großen Anfrage: Die Verwaltung wird gebeten, im Zusammenhang mit den Überlegungen des Kaufs der König-Fahd-Akademie durch die Stadt Bonn folgende Fragen zu beantworten: 1.Gibt es über die Stellungnahme der Verwaltung (DS 200986-1ST, Frage 1) hinausgehende Informationen zum Sachstand der Gespräche mit dem Königreich Saudi-Arabien bezüglich des Erwerbs der Immobilie?
2.Gibt es einen Zeitplan, bis wann die Gespräche abgeschlossen sein sollen?
3.Lt. DS 201501-1ST ist es „erforderlich, den Grundbesitz - und hierbei insbesondere die Aufbauten - einer eingehenden Bewertung zu unterziehen. Diese Schritte sind inzwischen eingeleitet.“ Auch ein Wertgutachten soll erstellt werden. a.Liegen zwischenzeitlich Ergebnisse vor? b.Falls ja, welche? c.Falls nein, gibt es einen Zeitplan, bis wann diese Bewertungen einschl. Wertgutachten vorliegen werden? 4.Ist die Ausübung des Wiederkaufsrechts der Stadt Bonn an eine Frist gebunden? Falls ja, wann ende
_Gekürzt (2126 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:47597?offset=1200_
Stellungnahme der Verwaltung
Fragen 1 und 3:
Die Liegenschaft wurde inzwischen einer Begutachtung durch die kommunale Bewertungsstelle unterzogen. Das Ergebnis liegt den Rechtsvertretern des Königreichs Saudi-Arabien seit Ende Oktober 2020 zur Rückäußerung vor. Eine Reaktion von Seiten der Rechtsvertreter bzw. des Eigentümers steht noch aus.
Frage 2:
Die Dauer der Verhandlungen ist derzeit nicht absehbar.
Frage 4:
Der Vertrag, der der Übertragung des Grundstücks an das Königreich Saudi-Arabien zugrunde liegt, enthält keine zeitliche Befristung für die Ausübung des Wiederkaufsrechts.
Fragen 5 und 6:
Die Fachverwaltung steht aktuell mit einer Vielzahl städtischer Dienststellen in Kontakt, um verwaltungsinterne/städtische und auch externe Nutzungsmöglichkeiten zu eruieren. Es wurden bereits diverse Ideen zusammengetragen, wie das Objekt in Zukunft genutzt werden könnte. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, wird die Verwaltung diese der Politik vorstellen.
Frage 7:
Der Verwaltung liegen Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Kirchengemeinden und sozialen Einrichtungen zur Nutzung für kirchliche, schulische, soziale und Bildungszwecke vor, die jedoch noch nicht auf ihre planungs-/bauordnungsr
_Gekürzt._