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Bürgerantrag: Einrichtung von Zeichen 314 mit Zusatzzeichen 1010-58 in der Brunnenallee

202124 · 2020-12-16 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich

Beschlussvorschlag

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag thematisiert die Einrichtung von Zeichen 314 mit Zusatzzeichen 1010-58 in der Brunnenallee.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Überantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Überantrag.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=22795

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-02-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.27 Bürgerantrag: Einrichtung von Zeichen 314 mit Zusatzzeichen 1010-58 in der Brunnenallee vertagt 202124 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag thematisiert die Einrichtung von Zeichen 314 mit Zusatzzeichen 1010-58 in der Brunnenallee. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Seite 1 von 1

2021-03-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 6.3 Bürgerantrag: Einrichtung von Zeichen 314 mit Zusatzzeichen 1010-58 in der Brunnenallee erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 202124 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen SPD Der Antragsteller betrachtet seinen Bürgerantrag durch die Stellungnahmen der Verwaltung als erledigt. Seite 1 von 1

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

202124-01 ST Bürgerantrag: Einrichtung von Zeichen 314 mit Zusatzzeichen 1010-58 in der Brunnenallee

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung befürwortet den Bürgerantrag bzgl. der Einrichtung des Verkehrszeichens 314 („Parken“) mit dem Zusatzzeichen 1010-58 („Personenkraftwagen“). Die Verwaltung hat die entsprechenden Schilder aufgrund eines Schreibens desselben Antragstellers bereits auf Höhe der Hausnummer 23 in Richtung Elisabethstraße angeordnet. Einen Verdrängungseffek in benachbarte Bereiche erwartet die Verwaltung nicht, da die Regelung nur in einem Teilabschnitt der Brunnenallee gelten soll.

__Beschlussvorschlag Bezirksvertretung Bad Godesberg: __

Dem Bürgerantrag wird entsprochen, die Bezirksvertretung bad godesberg nimmt Kenntnis von der bereits erfolgten Umsetzung. Der Bürgerantrag ist mit dem positiven Votum inhaltlich erledigt, das formelle Verfahren nach § 24 GO NRW ist mit der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg abgeschlossen.

202124-02 ST Ergänzende Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einrichtung von Zeichen 314 mit Zusatzzeichen 1010-58 in der Brunnenallee

Sachverhalt

Inhalt der ergänzenden Stellungnahme:

Der Antragsteller stellt einen ergänzenden Antrag (s. Anlage) mit der Bitte, das Verkehrszeichen 314 mit dem Zusatzzeichen 1010-58 bereits ab der Draitschquelle bis zur Elisabethstraße zu versetzen. Er begründet seinen Antrag damit, dass die in der ersten Stellungnahme erwähnte Position der Schilder ab der Brunnenallee 23 in Richtung Elisabethstraße das Problem „Abparken von Anhängern ohne Zugfahrzeug“ nicht gänzlich behebt. So würden Anhänger ohne Zugfahrzeug ab Hausnummer 25 aufsteigend in Richtung Draitschquelle in der Brunnenallee geparkt werden.

Die Verwaltung kann eine weitere Einrichtung des Zeichens 314 mit dem Zusatzzeichen 1010-58 ab der Draitschquelle bis zur Elisabethstraße nicht befürworten.

Trotz der Aussage des Antragstellers, dass Anhänger ohne Zugfahrzeug ab Hausnummer 25 aufsteigend in Richtung Draitschquelle parken würden, geht die Verwaltung nicht von einer sogenannten Verdrängung des e.g. Parkverkehrs aus, die sich wiederum problematisch für weitere Anlieger*innen auswirken würde.

Die Verwaltung wird im Rahmen der personellen und organisatorischen Kapazitäten den Bereich hinsichtlich des vom Antragsteller angenomme

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: __

Die Ergänzung zum Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.