Originalquelle: ALLRIS-Original
202133 · 2021-03-10 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Als Anlage wird gem. § 9 der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn in Verbindung mit den §§ 7 und 20 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen eine Übersicht über die Erträge und Aufwendungen einschließlich eines Plan-Ist-Vergleiches zum 30.09.2020 vorgelegt.
Nachdem im Jahr 2019 die durchschnittliche Auslastung der Einrichtungen im Vergleich zu den Vorjahren bereits deutlich verbessert wurde, konnte im Januar 2020 eine weitergehende Steigerung zu 2019 um 0, 7% auf 98, 0% erreicht werden.
Auslastungsgrad | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | Januar 2020 Haus Elisabeth | 94, 0% | 93, 4% | 93, 0% | 95, 9 | 98, 8% St. Albertus-Magnus-Haus | 95, 5% | 98, 0% | 96, 7% | 99, 2 | 99, 9% Wilhelmine-Lübke-Haus | 94, 5% | 91, 6% | 87, 4% | 97, 3 | 96, 0% Durchschnitt | 94, 6% | 93, 9% | 92, 0% | 97, 3 | 98, 0%
Seit Beginn der Pandemie wurden zahlreiche Verordnungen und Verfügungen erlassen, die deutliche Auswirkungen auf die Ertrags- und Aufwandsentwicklung hatten. So wurde z. B. der Betrieb aller Tagespflegeeinrichtungen landesweit zwischen dem 16.03.2020 und dem 08.06.2020 untersagt. In die
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 10.03.2021 11.4 Controllingbericht 3. Quartal 2020 über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn zur Kenntnis genommen 202133 Der Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Mitteilungsvorlage der Verwaltung. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 04.05.2021 11.13 Controllingbericht 3. Quartal 2020 über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn zur Kenntnis genommen 202133 Der Ausschuss nimmt Kenntnis. Seite 1 von 1