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Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses der Seniorenzentren für das Jahr 2020

202135 · 2021-05-04 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Betriebsausschuss stimmt dem Vorschlag der Betriebsleitung zu, der Gemeindeprüfungsanstalt NRW für die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2020 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Carl-Wilhelm-Str.16, 47789 Krefeld, zu benennen.

Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss stimmt dem Vorschlag der Betriebsleitung zu, der Gemeindeprüfungsanstalt NRW für die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2020 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Carl-Wilhelm-Str.16, 47789 Krefeld, zu benennen.

Begründung

Nach § 106 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW unterliegt der Jahresabschluss der Seniorenzentren der Prüfungspflicht der Gemeindeprüfungsanstalt. Die Gemeindeprüfungsanstalt bedient sich zur Durchführung dieser Prüfung eines Wirtschaftsprüfers. Gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW obliegt dem Betriebsausschuss das Vorschlagsrecht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für diese Prüfung.

Die Dr. Heilmaier & Partner GmbH verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Prüfung und Beratung von Einrichtungen der stationären Altenhilfe und soll auf Vorschlag der Betriebsleitung mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt werden.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-05-04 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 04.05.2021 7.19 Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses der Seniorenzentren für das Jahr 2020 ungeändert beschlossen 202135 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschluss: Der Betriebsausschuss stimmt dem Vorschlag der Betriebsleitung zu, der Gemeindeprüfungsanstalt NRW für die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2020 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Carl- Wilhelm-Str.16, 47789 Krefeld, zu benennen. Seite 1 von 1