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202169 · 2021-02-17 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag beinhaltet folgende Punkte:
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Fotos zur Dokumentation der Antragsinhalte werden in aufbereiteter Form nachgereicht.
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag beinhaltet folgende Punkte:
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Fotos zur Dokumentation der Antragsinhalte werden in aufbereiteter Form nachgereicht.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Fotos zur Dokumentation der Antragsinhalte werden in aufbereiteter Form nachgereicht.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.10 Bürgerantrag: Haltverbotsbeschilderung im Bereich Rüdesheimer Straße 16 bis 22 und Durchführung von Kontrollmaßnahmen vertagt 202169 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag beinhaltet folgende Punkte: 1.Die Verwaltung zu beauftragen, eine Halteverbotsbeschilderung im gegenüberliegenden Bereich der Parkbucht Rüdesheimer Straße 16 bis 22 zu installieren. 2.Die Einhaltung dieses gewünschten Halteverbots regelmäßig zu kontrollieren. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 6.18 Bürgerantrag: Haltverbotsbeschilderung im Bereich Rüdesheimer Straße 16 bis 22 und Durchführung von Kontrollmaßnahmen vertagt 202169 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: 1.Die Verwaltung zu beauftragen, eine Halteverbotsbeschilderung im gegenüberliegenden Bereich der Parkbucht Rüdesheimer Straße 16 bis 22 zu installieren. 2.Die Einhaltung dieses gewünschten Halteverbots regelmäßig zu kontrollieren. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 13.04.2021 6.9 Bürgerantrag: Haltverbotsbeschilderung im Bereich Rüdesheimer Straße 16 bis 22 und Durchführung von Kontrollmaßnahmen abgelehnt 202169 Abstimmungsergebnis: abgelehnt mit Mehrheit gegen BBB Der Bürgerantrag wurde abgelehnt. Inhalt des Bürgerantrages: Der Antrag beinhaltet folgende Punkte:
gegenüberliegenden Bereich der Parkbucht Rüdesheimer Straße 16 bis 22 zu installieren.
kontrollieren. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Fotos zur Dokumentation der Antragsinhalte werden in aufbereiteter Form nachgereicht. Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Grundsächlich darf ein absolutes Haltverbot nur in dem Umfang angeordnet werden, in dem die Verkehrssicherheit, die Flüssigkeit des Verkehrs oder der öffentliche Personennahverkehr es erfordert. Weiterhin wäre eine Grenzmarkierung zur Verdeutlichung möglich, sollte es sich im Fahrbahnbereich gegenüber der Parkbucht um ein gesetzliches Haltverbot handeln.
Im Bereich der Rüdesheimer Straße Nr. 16 bis 22 liegt keine schmale Fahrbahn und somit kein gesetzliches Haltverbot vor. Aufgrund der verbleibenden Restfahrbahnbreite ist es möglich, die gegenüber liegenden Stellplätze in den Parkbuchten anzufahren bzw. zu verlassen; auch die Polizei kann bestätigen, dass in diesem Bereich keine Unfälle durch eine unzureichende Rangierfläche verzeichnet wurden. Laut ständiger Rechtsprechung wird das mehrfache Rangieren auch als zumutbar angesehen.
In Friesdorf, insbesondere im unmittelbaren Bereich der Rüdesheimer Straße besteht aufgrund der dichten Wohnbebauung ein hoher Parkdruck. Bei einer Einrichtung des Haltverbots würden ca. 20 Stellplätze entfallen, was erfahrungsgemäß zur Folge hat, dass Fahrzeuge in angrenzenden Straßen abgestellt würden und somit ein Verdrängungseffekt entstünde, der wi
_Gekürzt._