Originalquelle: ALLRIS-Original

Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022

202180 · 2021-03-09 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

Die Maßnahmen für 2021 werden mit Inkrafttreten des Haushaltes und die Maßnahmen für 2022 zum 01.01.2022 wirksam.

Stellen für tarifliche Beschäftigte können künftig im Rahmen der als vergleichbar anzusehenden Entgelt- und Besoldungsgruppen in Stellen für Beamtinnen und Beamten durch die Verwaltung umgewandelt werden. Das Gleiche gilt auch für die Umwandlung von Stellen für Beamtinnen und Beamten in Stellen für tarifliche Beschäftigte.

Beschlussvorschlag

Die Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

Die Maßnahmen für 2021 werden mit Inkrafttreten des Haushaltes und die Maßnahmen für 2022 zum 01.01.2022 wirksam.

Stellen für tarifliche Beschäftigte können künftig im Rahmen der als vergleichbar anzusehenden Entgelt- und Besoldungsgruppen in Stellen für Beamtinnen und Beamten durch die Verwaltung umgewandelt werden. Das Gleiche gilt auch für die Umwandlung von Stellen für Beamtinnen und Beamten in Stellen für tarifliche Beschäftigte.

Begründung

Die Begründungen zu den Einzelmaßnahmen dieser Stellenplanfortschreibung, aber auch die Ziele, Herausforderungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der notwendigen Stellenentwicklung sind in der Anlage ausführlich dargestellt. Die Stellenplanfortschreibung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes durch die Bezirksregierung Köln.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-03-09 · Hauptausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 09.03.2021 8.1 Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022 weitere Lesung erforderlich 202180 Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme als 1. Lesung Die Vorlage der Verwaltung wurde als 1. Lesung betrachtet und hat folgenden Wortlaut: Die Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Die Maßnahmen für 2021 werden mit Inkrafttreten des Haushaltes und die Maßnahmen für 2022 zum 01.01.2022 wirksam. Stellen für tarifliche Beschäftigte können künftig im Rahmen der als vergleichbar anzusehenden Entgelt- und Besoldungsgruppen in Stellen für Beamtinnen und Beamten durch die Verwaltung umgewandelt werden. Das Gleiche gilt auch für die Umwandlung von Stellen für Beamtinnen und Beamten in Stellen für tarifliche Beschäftigte. Seite 1 von 1

2021-04-29 · Hauptausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 29.04.2021 8.1 Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022 verwiesen 202180 Abstimmungsergebnis: Bei zusammenfassender Beratung mit TOP 7.6 (210290) einstimmig in die Haushaltsberatungen verwiesen Der verwiesene Anhörungsvorschlag hat folgenden Wortlaut: Die Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Die Maßnahmen für 2021 werden mit Inkrafttreten des Haushaltes und die Maßnahmen für 2022 zum 01.01.2022 wirksam. Stellen für tarifliche Beschäftigte können künftig im Rahmen der als vergleichbar anzusehenden Entgelt- und Besoldungsgruppen in Stellen für Beamtinnen und Beamten durch die Verwaltung umgewandelt werden. Das Gleiche gilt auch für die Umwandlung von Stellen für Beamtinnen und Beamten in Stellen für tarifliche Beschäftigte. Seite 1 von 1

2021-06-17 · Hauptausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 17.06.2021 6.2 Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022 geändert beschlossen 202180 Abstimmungsergebnis: Angenommen mit Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP in Verbindung mit der Stellungnahme der Verwaltung Nr. 202180-03 ST Empfehlung: Der nachfolgende Beschlussvorschlag wird um die Stellungnahme der Verwaltung (202180-03 ST) ergänzt. Die Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Die Maßnahmen für 2021 werden mit Inkrafttreten des Haushaltes und die Maßnahmen für 2022 zum 01.01.2022 wirksam. Stellen für tarifliche Beschäftigte können künftig im Rahmen der als vergleichbar anzusehenden Entgelt- und Besoldungsgruppen in Stellen für Beamtinnen und Beamten durch die Verwaltung umgewandelt werden. Das Gleiche gilt auch für die Umwandlung von Stellen für Beamtinnen und Beamten in Stellen für tarifliche Beschäftigte. Stärkung der Schulsozialarbeit Unter den Stellenplan Nummern: 310410 bis 310436 arbeiten aktuell 27 VZÄ auf Besoldungsstufe S11b als Schulsozialarbeiter*innen. Die Rats-Koalition beantragt Aufstockung derselben um weitere 5 VZÄ auf Besoldungsstufe S11b und zwar jet

_Gekürzt (1570 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48125?offset=1200_

2021-06-24 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021

5.3 Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022 geändert beschlossen

202180

Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen CDU, BBB, FDP, AfD und Herrn Stv. Fahrenholtz -parteilos- wie Hauptausschuss am 17.06.2021

Beschluss:

Der nachfolgende Beschlussvorschlag wird um die Stellungnahme der Verwaltung (202180-03 ST) ergänzt.

Die Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Die Maßnahmen für 2021 werden mit Inkrafttreten des Haushaltes und die Maßnahmen für 2022 zum 01.01.2022 wirksam. Stellen für tarifliche Beschäftigte können künftig im Rahmen der als vergleichbar anzusehenden Entgelt- und Besoldungsgruppen in Stellen für Beamtinnen und Beamten durch die Verwaltung umgewandelt werden. Das Gleiche gilt auch für die Umwandlung von Stellen für Beamtinnen und Beamten in Stellen für tarifliche Beschäftigte.

Stärkung der Schulsozialarbeit

Unter den Stellenplan Nummern: 310410 bis 310436 arbeiten aktuell 27 VZÄ auf Besoldungsstufe S11b als Schulsozialarbeiter*innen.

Die Rats-Koalition beantragt Aufstockung derselben um weitere 5 VZÄ auf Besoldungsstufe

_Gekürzt (1600 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:94667?offset=1200_

2021-10-28 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021

1.3 Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022 BBB-Anfrage zur Vorlage 202180; Stand der Ausdehnung des Büros OB zur Kenntnis genommen

202180-01

Die Große Anfrage hatte folgenden Inhalt:

  1. Wie lautet der Text der Stellenausschreibungen zu den laufenden Ziffern der

Stellenplanfortschreibung 2021 1.1 Nr. 1; neue Stellen nach der Stelle VV/000001 (Programmsteuerung), 1.2 Nr. 1; neue Stellen nach der Stelle VV/000001 (Dezernats- und Verwaltungssteuerung), jeweils ausgewiesen mit der für Laufbahnbeamte / Beschäftigte Spitzenbesoldung B2 / AT?

  1. In welchen Medien und mit welcher Bewerbungsfrist wurden die

Ausschreibungen dieser beiden Stellen veröffentlicht?

  1. Wie lautet der aktuelle Sachstand zu den o.g. Stellenausschreibungen und -

sofern die Ausschreibungsfristen abgelaufen sind - wie viele Bewerbungen liegen zu den einzelnen Stellenausschreibungen vor und wie viele der Bewerber mit welchen Abschlüssen und welcher Berufserfahrung sollen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden?

  1. Existieren zu den beiden Stellen mittlerweile detaillierte

Aufgabenbeschreibungen, die über die Inhalte der Stell

_Gekürzt (2010 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54059?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

202180-01 AA Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022Antrag zur Vorlage 202180

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Die laufenden Nummern 1 und 2 sowie 11 - 17 werden nicht beschlossen.
  1. Sollten die zuvor genannten laufenden Nummern dennoch beschlossen werden, erfolgt die Ausbringung von KW-Vermerken 2025.
  1. Die Oberbürgermeisterin wird aufgefordert, die über den hier vorliegenden Stellenplan hinausgehenden weiteren neuen Stellen aus dem von ihr mitgetragenen Koalitionsvertrag konkret zu benennen.

202180-02 AA Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 202180

Sachverhalt

Zu 1: Statt im Personalbereich endlich zu den dringend notwendigen Einsparungen zukommen, schlägt die Oberbürgermeisterin vor, den Personalbestand allein in dem ihr zuzurechnenden Bereich um 25% auszubauen. Neben den acht neuen zur Schaffung vorgeschlagenen Stellen (zwei davon mit außertariflicher Bezahlung) sollen auch noch zwei weitere schon bestehende Stellen im direkten Umfeld der Oberbürgermeisterin künftig weitaus besser bezahlt werden, als dies im öffentlichen Dienst vorgesehen ist.

Zu 2: Die im direkten Arbeitsumfeld der Oberbürgermeisterin zur Einrichtung beabsichtigten Stellen erfordern ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen der Oberbürgermeisterin/ dem Oberbürgermeister und Stelleninhaberin/Stelleninhaber. Laut Organigramm, veröffentlicht im Intranet am 1. März 2021 handelt es sich bei den den Stellen zugrundeliegenden Aufgaben im Wesentlichen um die Umsetzung politisch orientierter Ziele.

Für den Fall, dass die Oberbürgermeisterin 2025 nicht wiedergewählt wird und die Stellen, wie von der Oberbürgermeisterin beabsichtigt, trotz geändertem politischen Willen dauerhaft bestehen bleiben, würde dem Steuerzahler über Jahrzehnte hinweg ein nachhaltiger Schaden in deut

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Die von Oberbürgermeisterin Katja Dörner beabsichtigten und auf Seite 1 der Anlage 3, lfd. Nr.1; auf Seite 4 der Anlage 3, lfd. Nr.11; auf Seite 5 der Anlage 3 lfd. Nr.12-17 und auf Seite 6, lfd. Nr.18 dokumentierten Vorschläge zur Veränderung des Stellenplans werden nicht umgesetzt.
  1. Für den Fall, dass Ziffer 1 abgelehnt wird, möge der Rat Folgendes beschließen:

Die neuen im Bereich Verwaltungsvorstand und Amt der Oberbürgermeisterin für strategische Ziele (2 Stellen zur Einrichtung eines Geschäftsbereiches im Dezernat OB und 6 Stellen zur Stärkung der strategischen Steuerung im Konzern Stadt hinsichtlich u.a. Klimaschutz, Verkehrswende, Soziales Bonn und Digitalisierung) werden ausschließlich mit Zeitarbeitsverträgen längstens für den Zeitraum bis zur nächsten Kommunalwahl ausgeschrieben und besetzt. Die Stellen sind mit entsprechenden k.w.-Vermerken zu versehen.

  1. Die Oberbürgermeisterin stellt die Reorganisation ihres Dezernates statt in der Sitzung des Rates am 18.03.2021 bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 09.03.2021 vor und erläutert, welche Aufgabenstellungen im Detail mit welchem Ziel-/Zeithorizont den jeweiligen beabsichtigten acht neuen Stellen zugrun

_Gekürzt._

202180-03 ST Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stellenplanfortschreibung 2021/2022 wird mit der Anlage 1 und den Ergänzungen dieser Stellungnahme unter Bezugnahme auf die Beschlüsse und entsprechenden Änderungsanträge (siehe einzelne Punkte) beschlossen:

Die in den Änderungsanträgen enthaltenen Stellenwerte wurden - sofern möglich - einer ersten bewertungsrechtlichen Einschätzung unterzogen. Ggf. wurde die Wertigkeit bereits an die Aufgabenstellung angepasst und die damit verbundene zutreffende Bewertung berücksichtigt. Dort wo die Informationen noch nicht ausreichend sind, wird die Bewertung nachlaufend vor dem Ausschreibungsverfahren nochmals überprüft. Veränderungen hinsichtlich des Stellenwertes würden in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 dargestellt.

Bezüglich der Planung der Personalkosten und der Besetzung der neuen Stellen wurde – soweit zutreffend - der Änderungsantrag __DS 201928-82 AA__ als Anhaltspunkt genommen.

  1. Es werden 7 neue Stellen im Bereich der Bürgerdienste zur Verstärkung des Stadtordnungs- bzw. Verkehrsaußendienstes eingerichtet, und zwar

_Gekürzt._

202180-04 AA Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022Antrag zur Vorlage 202180

Sachverhalt

Die Corona-Pandemie hat durch Einschränkung des Schulbetriebs über anderthalb Jahre starke Verwerfungen in den Leben von vielen Schülerinnen und Schülern in Bonn verursacht. Während einige mit Wechsel-Unterricht, Fernunterricht und Unterrichtsausfall einigermaßen zurecht gekommen sind, sind andere geradezu in ein Loch gefallen und müssen nun erst wieder mühsam in den Unterrichtsbetrieb reintegriert werden. Dafür ist eine Stärkung der Schulsozialarbeit dringend notwendig, um dort zu helfen und eingreifen, wo Lehrer und Eltern diese Reintegrationsarbeit nicht zusätzlich bewältigen können.

Wir vermuten, dass noch wesentlich mehr Schulsozialarbeiter als diese 5 VZÄ gebraucht werden und hoffen, dass die Ausführungsbestimmungen des Landes NRW zum Aktionsprogramm der Bundesbildungsministerin*** uns helfen werden, dieser Aufgabe ohne weitere Belastung des Haushalts der Stadt Bonn gerecht zu werden, Siehe:

*** __https://www.bmbf.de/de/karliczek-bis-zu-zwei-milliarden-euro-aktionsprogramm-um-die-folgen-der-corona-krise-fuer-14306.html__

Beschlussvorschlag

Stärkung der Schulsozialarbeit

Unter den Stellenplan Nummern: 310410 bis 310436 arbeiten aktuell 27 VZÄ auf Besoldungsstufe S11b als Schulsozialarbeiter*innen.

Die Rats-Koalition beantragt Aufstockung derselben um weitere 5 VZÄ auf Besoldungsstufe S11b und zwar __jetzt 3 Stellen ab Januar 2022__ und weitere 2, sobald es die Haushalts- und Förderungs-Lage zulässt.

202180-01 Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022BBB-Anfrage zur Vorlage 202180; Stand der Ausdehnung des Büros OB

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Wie lautet der Text der Stellenausschreibungen zu den laufenden Ziffern der Stellenplanfortschreibung 2021

1.1 Nr. 1; neue Stellen nach der Stelle VV/000001 (Programmsteuerung),

1.2 Nr. 1; neue Stellen nach der Stelle VV/000001 (Dezernats- und Verwaltungssteuerung), jeweils ausgewiesen mit der für Laufbahnbeamte / Beschäftigte Spitzenbesoldung B2 / AT?

  1. In welchen Medien und mit welcher Bewerbungsfrist wurden die Ausschreibungen dieser beiden Stellen veröffentlicht?
  1. Wie lautet der aktuelle Sachstand zu den o.g. Stellenausschreibungen und - sofern die Ausschreibungsfristen abgelaufen sind - wie viele Bewerbungen liegen zu den einzelnen Stellenausschreibungen vor und wie viele der Bewerber mit welchen Abschlüssen und welcher Berufserfahrung sollen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden?
  1. Existieren zu den beiden Stellen mittlerweile detaillierte Aufgabenbeschreibungen, die über die Inhalte der Stellenausschreibung hinaus das künftige Betätigungsfeld definieren und wenn ja, wie lauten diese für die jeweiligen Stellen?
  1. Welche Gründe haben die OB veranlasst, diese neu eingerichteten Stellen, die offensichtlich eine (partei) politisch enge Vertrauensstellung z

_Gekürzt._

202180-05 ST Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022BBB-Anfrage zur Vorlage 202180; Stand der Ausdehnung des Büros OB

Stellungnahme der Verwaltung

Zu Frage 1.1

Die Stelle der Leitung des Geschäftsbereichs Strategische Programmsteuerung wurde mit folgendem Text ausgeschrieben:

„Beim Dezernat der Oberbürgermeisterin ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Leitung des Geschäftsbereichs Strategische Programmsteuerung

-Sondervertrag in Anlehnung an den TVöD- im Dezernat der Oberbürgermeisterin zu besetzen.

Das Dezernat der Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn soll in Zukunft im Wesentlichen in die drei Aufgabengebiete Presse und Repräsentation, Dezernats- und Verwaltungssteuerung sowie Strategische Programmsteuerung gegliedert werden. Im Geschäftsbereich Strategische Programmsteuerung werden der Strategieprozess sowie die Steuerung der strategischen Programme Klimaneutrales Bonn 2035, Mobilitätswende, Digitale Transformation und soziale Gerechtigkeit gebündelt. Die Leitung des Geschäftsbereichs ist unmittelbar der Oberbürgermeisterin unterstellt.

Im Geschäftsbereich der strategischen Programmsteuerung werden neben den Programmbüros der vier strategischen Schwerpunkte auch die Stabsstelle für Bürgerbeteiligung und die Stabsstelle für Projektmanagement angesiedelt. Darüber hinaus ist dem Geschäftsbereich

_Gekürzt._