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Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in Bonn-Endenich im Quartier West-Side

202210 · 2021-02-02 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung „Quartier West-Side“ in Bonn-Endenich wird der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH (GFO) übertragen. Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt.
  1. Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH erhält ab Inbetriebnahme (Anm.: bauliche Fertigstellung frühestens im Oktober 2021) einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage des novellierten Ki Biz NW, § 36 Abs. 3, in Höhe von 92,2%.
  1. Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH wird die Kindertageseinrichtung als ökumenische Kindertagesstätte in enger Kooperation mit der kath. Kirchengemeinde St. Maria Magdalena u. Christi Auferstehung und der Evangelischen Trinitatiskirchengemeinde betreiben.
  1. Die Liegenschaft wird im Rahmen einer Untervermietung durch das städt. Gebäudemanagement an den Träger für die Zwecke des Betriebes einer Kindertageseinrichtung auf Basis der gesetzlichen Fördermöglichkeiten des Ki Biz und der DVO Ki Biz vermietet.
  1. Die refinanzierbaren Betriebskosten nach Ki Biz setzen sich z

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Beschlussvorschlag

  1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung „Quartier West-Side“ in Bonn-Endenich wird der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH (GFO) übertragen. Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt.
  1. Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH erhält ab Inbetriebnahme (Anm.: bauliche Fertigstellung frühestens im Oktober 2021) einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage des novellierten Ki Biz NW, § 36 Abs. 3, in Höhe von 92, 2%.
  1. Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH wird die Kindertageseinrichtung als ökumenische Kindertagesstätte in enger Kooperation mit der kath. Kirchengemeinde St. Maria Magdalena u. Christi Auferstehung und der Evangelischen Trinitatiskirchengemeinde betreiben.
  1. Die Liegenschaft wird im Rahmen einer Untervermietung durch das städt. Gebäudemanagement an den Träger für die Zwecke des Betriebes einer Kindertageseinrichtung auf Basis der gesetzlichen Fördermöglichkeiten des Ki Biz und der DVO Ki Biz vermietet.
  1. Die refinanzierbaren Betriebskosten nach Ki Biz setzen sich

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

Die Verwaltung wurde durch Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 30.03.2017 (DS-Nr. __1710173__ ) beauftragt, Gespräche mit der Vorhabenträgerin (Instone Real Estate) bezüglich der Errichtung einer bis zu acht Gruppen großen neuen Kindertageseinrichtung zu führen und die Trägerschaft im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren zu vergeben. Insgesamt haben sich acht Träger der freien Jugendhilfe beworben. Einzelheiten zu den Bewertungen der eingereichten Bewerbungen können der beigefügten Matrix entnommen werden.

Aktuell ist die bauliche Fertigstellung der viergruppigen Einrichtung für Oktober 2021 anvisiert. Hinweis: Bei Veränderung der örtlichen Bedarfssituation ist die Errichtung einer zweiten viergruppigen Einrichtung zu klären. Eine Festlegung der vorzuhaltenden Gruppenstruktur ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Diese wird - in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung – gemeinsamen mit dem Träger der Einrichtung im Rahmen der Planungen für das Kindergartenjahr 2021/2022 abgestimmt.

Mit Blick auf die Haushaltssituation der Stadt Bonn erschien es der Verwaltung wichtig, zunächst die Frage zu klären, ob

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Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-02-02 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 02.02.2021 8.7 Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in Bonn-Endenich im Quartier West-Side geändert beschlossen 202210 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung RHEIN-GRÜN Ergebnis der Anhörung:

  1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung

„Quartier West-Side“ in Bonn-Endenich wird der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH (GFO) übertragen. Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt.

  1. Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH erhält

ab Inbetriebnahme (Anm.: bauliche Fertigstellung frühestens im Oktober 2021) einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage des novellierten KiBiz NW, § 36 Abs. 3, in Höhe von 92,2%.

  1. Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH wird

die Kindertageseinrichtung als ökumenische Kindertagesstätte in enger Kooperation mit der kath. Kirchengemeinde St. Maria Magdalena u. Christi Auferstehung und der Evangelischen Trinitatiskirchengemeinde betreiben.

  1. Die Liegenschaft

_Gekürzt (2561 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56709?offset=1200_

2021-03-11 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie vom 11.03.2021 12.1 Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in Bonn-Endenich im Quartier West-Side ungeändert beschlossen 202210 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschluss:

  1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung

„Quartier West-Side“ in Bonn-Endenich wird der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH (GFO) übertragen. Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt.

  1. Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH erhält

ab Inbetriebnahme (Anm.: bauliche Fertigstellung frühestens im Oktober 2021) einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage des novellierten KiBiz NW, § 36 Abs. 3, in Höhe von 92,2%.

  1. Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH wird

die Kindertageseinrichtung als ökumenische Kindertagesstätte in enger Kooperation mit der kath. Kirchengemeinde St. Maria Magdalena u. Christi Auferstehung und der Evangelischen Trinitatiskirchengemeinde betreiben.

  1. Die Liegenschaft wird im Rahme

_Gekürzt (2592 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:98162?offset=1200_

2021-03-18 · Rat

— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021

5.11 Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in Bonn-Endenich im Quartier West-Side ungeändert beschlossen

202210

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss:

  1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung

„Quartier West-Side“ in Bonn-Endenich wird der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH (GFO) übertragen. Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt.

  1. Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH erhält

ab Inbetriebnahme (Anm.: bauliche Fertigstellung frühestens im Oktober 2021) einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage des novellierten KiBiz NW, § 36 Abs. 3, in Höhe von 92,2%.

  1. Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH wird

die Kindertageseinrichtung als ökumenische Kindertagesstätte in enger Kooperation mit der kath. Kirchengemeinde St. Maria Magdalena u. Christi Auferstehung und der Evangelischen Trinitatiskirchengemeinde betrei

_Gekürzt (2194 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:43384?offset=1200_